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Ampel-Gesetzesänderung

Nach Faeser-Gesetz: Seit Februar scheiterten 6179 Abschiebungen, weil Migranten „nicht auffindbar“ waren

Eine Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage eines AfD-Abgeordneten offenbart, dass 6179 Abschiebungen seit Ende Februar am Abtauchen des ausreisepflichtigen Migranten scheiterten. Die Zahl steigt, wohl auch wegen einer günstigen Gesetzesänderung der Ampel.

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Seit Ende Februar 2024 bis einschließlich Juli scheiterten 6179 Abschiebungen aus Deutschland, weil die abzuschiebende Person am Tag der Zurückführung nicht auffindbar war. Im Beamtendeutsch wird dieses Phänomen mit der Begrifflichkeit „nicht erfolgter Zuführung“ beschrieben – die Zahl dieser Fälle liegt über der der letzten beiden Jahre und nur knapp 600 unter der Zahl der überhaupt erfolgreichen Abschiebungen seit Februar 2024.

Diese dramatischen Zahlen offenbart ein Schreiben des Innenministeriums an den AfD-Abgeordneten Jan Nolte, über das die Berliner Zeitung berichtet. Grund dafür könnte das im Januar von Innenministerin Nancy Faeser geschaffene und vom Bundestag mit Ampel-Mehrheit beschlossene Rückführungsverbesserungsgesetz sein. Dieses sollte, so kündigte es Innenministerin Faeser an, die Rückführung von illegal eingereisten Migranten aus Deutschland vereinfachen – Ende Februar trat es dank Ampel-Mehrheit in Kraft. Die bisherigen Zahlen zeigen die Erfolglosigkeit: Das Gesetz beinhaltet Regelungen, die es ermöglichen, rechtmäßige Abschiebungen erfolgreich zu verhindern.

Ausreisepflichtige Migranten werden vor Abschiebung gewarnt

Das Rückführungsgesetz sah mehrere Änderungen vor – auch wenn von Beginn an Widerstand aus der Union und der AfD kam, mit dem Argument, das Gesetz würde die Zahl der Abschiebungen zu wenig erhöhen. Selbst das Innenministerium rechnete damals nicht mit einer starken Zunahme von Abschiebungen. Es wird angenommen, dass durch die Verschärfung der Ausreisepflicht die Anzahl der Abschiebungen „um rund 600 (fünf Prozent) steigen wird“, hieß es im Gesetzentwurf.

Doch neben den Punkten des Gesetzes, die eine Rückführung ins Heimatland leichter machen sollten – etwa die Ausweitung des maximalen Abschiebegewahrsams von zehn auf 28 Tage – wurde ebenfalls die Änderung beschlossen, dass Ausreisepflichtige nun einen Rechtsanwalt gestellt bekommen müssen. Die Grünen hatten dies vehement gefordert und schließlich durchgedrückt. Die Union beklagte schon damals, dass dies dazu führen werde, dass ausreisepflichtige Ausländer abtauchen könnten, weil sie durch ihren Anwalt über die drohende Abschiebung informiert werden. Die Behörden stünden am Abschiebetag dann vor geschlossenen Türen.

Diese Befürchtung scheint, so zeigen es offizielle Zahlen des Innenministeriums, tatsächlich wahr zu werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes, also Ende Februar bis einschließlich Juni, sind 6179 Abschiebungen abgebrochen worden, eben weil der Abschiebekandidat abgetaucht war, vermutlich weil er durch seinen Anwalt von der Abschiebung wusste. Und das wird offenbar ein Trend: Hochgerechnet auf ein ganzes Jahr liegt der Wert weit über denen von 2022 und 2023. Im gesamten Jahr 2022 waren es nur 6971 geplante Abschiebungen, die aus diesem Grund abgebrochen wurden – diesen Wert erreicht man in 2024 fast jetzt schon.

Insgesamt seien laut Innenministerium in dem Zeitraum von Ende Februar bis Ende Juli auch gerade einmal 6733 Abschiebungen mit Erfolg abgeschlossen worden. Also nur etwa 600 mehr als wegen Abtauchen erfolgloser Abschiebungen – dennoch heißt es von einem Sprecher des Innenministeriums, dass die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen in diesem Jahr bisher höher liege als im vergangenen Jahr. 11.102 Menschen seien aus Deutschland seit Anfang des Jahres rückgeführt worden. 2023 waren es zum selben Zeitpunkt wohl nur 9185 Menschen. Auch das teilte das Innenministerium in der Antwort auf die Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte mit, die der Berliner Zeitung vorliegt. Zu den Gründen des Anstieges wollte das Ministerium nichts mitteilen – dazu würde man statistisch nichts erheben.

Erst Mitte dieser Woche war es zu einem weiteren Aufreger in der Debatte um Abschiebungen gekommen. Ein 38-jähriger Mann aus der Elfenbeinküste, der abgeschoben werden sollte, leistete am Flughafen Düsseldorf massiven Widerstand gegen seine Abschiebung und griff auf dem Weg zum Flugzeug zwei Polizisten an. Die Beamten erlitten dabei so schwere Verletzungen, dass sie ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Trotz dieses Vorfalls wurde der Mann anschließend freigelassen.

Grundlage für diese Entscheidung war eine Dienstanweisung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf. Wie aus dem Dokument hervorgeht, das der Bild vorliegt, dürfen Personen, die sich aktiv oder passiv ihrer Abschiebung widersetzen, unter bestimmten Umständen auf freien Fuß gesetzt werden. Konkret heißt es in der Anweisung: „Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“

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