Migrationswende blockiert: Wie Faeser sich hinter dem Europarecht versteckt
Die Union fordert von Bundesinnenministerin Faeser endlich im großen Stil Flüchtlinge zurückzuweisen. Doch auf Basis des EU-Rechts Zurückschiebungen nur in seltenen Fällen möglich. Das europäische Asylrecht muss zurückgedrängt werden und das deutsche Recht wieder umfassend gelten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am Montag Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen angekündigt. Schon ab kommender Woche sollen entsprechende Maßnahmen greifen. Ob aus diesen Kontrollen jedoch auch Zurückweisungen resultieren, ist nach wie vor fraglich. Aktuell spricht alles dafür, dass die Ampel sich hierzu nicht durchringen kann. Damit wären die Kontrollen jedoch kaum wirksam und nicht mehr als ein stumpfes Schwert. Die Union hat deswegen nun die Gespräche im Rahmen des Asyl-Gipfels abgebrochen.
Schützenhilfe bekommt die Innenministerin nun vom Rat für Migration (RfM), einem Zusammenschluss von rund 200 Wissenschaftlern. Demnach seien Zurückweisungen an den deutschen Grenzen ein „gefährlicher Populismus in der migrationspolitischen Debatte“. Weiter heißt es: „Aus der geltenden Gesetzeslage ergibt sich unzweifelhaft, dass eine Zurückweisung von schutzsuchenden Personen rechtswidrig ist.“
Doch tatsächlich dürfen auf Basis der gegenwärtigen Rechtsprechung auf europäischer Ebene Binnenstaaten quasi keine Zurückweisungen vornehmen. Ein entsprechendes Urteil erging vom EuGH im vergangenen Jahr. Die Klage wurde von mehreren französischen Organisationen, darunter Anwälten für Asylrecht, eingereicht. Die Kläger wandten sich gegen eine französische Verordnung, der zufolge Drittstaatsangehörigen bereits an der Binnengrenze, insbesondere an der Grenze zu Italien, die Einreise nach Frankreich verweigert werden soll. Die Organisationen argumentierten, dass diese Regelung im Widerspruch zur EU-Rückführungsrichtlinie steht, die Anwendung findet, wenn Drittstaatsangehörige illegal in einen EU-Mitgliedstaat einreisen und sich dort ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung aufhalten.
Dr. Constantin Hruschka, Senior Researcher am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, erklärte hierzu gegenüber LTO: „Im Falle von eingereisten Drittstaatsangehörigen muss zunächst eine Rückkehrentscheidung getroffen werden, was eine Abschiebungsandrohung mit einer Frist zur freiwilligen Ausreise bedeutet. Für Deutschland und alle anderen Mitgliedstaaten bedeutet das, dass direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann illegal sind, wenn die Personen kein Asylgesuch stellen.“ Hruschka weiter: „Die in der öffentlichen Diskussion immer als Haupteffekt von Binnengrenzkontrollen geschilderte Folge der geringeren Anzahl von Einreisen können also mit diesen Kontrollen nicht rechtmäßig erreicht werden.“
Personen dürfen an den Binnengrenzen der EU daher nicht zurückgewiesen werden. Selbst wenn eine Person eine potenzielle Gefahr darstellt, ist es ihr gestattet, die Grenze zu überqueren. In solchen Fällen ist lediglich eine Inhaftierung möglich. Die Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen ist somit ausschließlich an den Außengrenzen der EU rechtlich zulässig. Einer Steuerung der Migration, geschweige denn ihrer Begrenzung, schiebt der EuGH mit seinem Urteil einen Riegel vor. Die Union weiß offensichtlich um diesen Umstand. Aus diesem Grund fordert sie, den nationalen Notstand gemäß den europäischen Verträgen auszurufen, um hiermit eben doch Grenz-Zurückweisungen durchsetzen zu können.
Das deutsche Asylrecht muss wieder Anwendung finden
Ob dies vor den europäischen Gerichten jedoch Bestand haben wird, ist fraglich. Argumentativ könnte dies für Deutschland einige Schwierigkeiten bereiten. Immerhin ist die Situation an Deutschlands Grenzen im Kern seit 2015 unverändert. Deutlich wird, dass das EU-Asylrecht grundsätzlich falsch konzipiert ist. Zudem werden die EU-Außengrenzen nicht wirksam geschützt. Dieser Zustand ist Status Quo seit Jahren. Entweder müssen die Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene umfassend geändert werden oder es muss wieder vorrangig das deutsche Asylrecht greifen. Dies sieht nämlich vor, dass Ausländern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, grundsätzlich die Einreise zu verweigern ist.
Lediglich Ausländer, die aus keinem sicheren Drittstaat einreisen, haben das Recht, ein Asylgesuch zu stellen. Dies gilt aber auch nur, wenn sie nicht zuvor in einen Staat der Europäischen Union eingereist sind. Deutschland als EU-Binnenstaat dürfte also nur in absoluten Ausnahmefällen für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig sein.
Zwar kann das Innenministerium auch auf Basis von § 18 Absatz 4 des Asylgesetzes anordnen, dass „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen“ die Einreise von Ausländern zu gestatten sei, jedoch ist dies als absoluter Ausnahmetatbestand ausformuliert. Diese Regelung ist für individuelle Einzelfälle konzipiert und legitimiert nach einhelliger juristischer Auffassung jedenfalls nicht die generelle und unregulierte massenhafte Einwanderung von Migranten.
Erforderlich ist also, dass die Ampel, aber auch die Union endlich das heiße Eisen anfassen. Auf Basis des EU-Rechts sind Zurückweisungen im großen Stil nicht möglich. Dies auf Basis eines Notstandes vorzunehmen, würde vom EuGH wohl wieder kassiert werden. Stattdessen muss das EU-Asylsystem umfassend reformiert werden.
Seltsam, dass beispielsweise in Dänemark oder Schweden ein anderes EU-Recht zu gelten scheint…
Dieses Rechtssystem ist in hohem Maße dysfunktional und spottet dem Gerechtigkeitsempfinden – zumindest meinem.
Spontan würde ich jetzt sagen: Langfristig Dexit … oder zumindest zunächst die Drohung damit.
Aber das ist wohl „populistisch“?
Es wird allerhöchste Zeit, daß Deutschland diese verfluchte EU verläßt. Raus aus diesem irren Bürokratiemonster. Grenzen schließen und jedes Land arbeitet wieder für sich. Die EU muß komplett aufgelöst werden.
Da kann man mal sehen, wozu EU-Recht gut ist: Immer, wenn man etwas nicht will, kann man sich dahinter verstecken.
An diesem „Recht“ sieht man auch, dass die Migrationspolitik von Anfang an falsch angegangen wurde. Offene Grenzen innerhalb der EU funktionieren nur, wenn man seine Außengrenzen schützt – und das nicht erst, wenn das Boot vollgelaufen ist. Das hätte vor 2015 passieren müssen, wurde aber stets verschoben bzw. unterlaufen. Von wem? U.a. von Deutschland.
Stets nur Gerede, dem keine Taten folgten -da muss man davon ausgehen, dass geschützte Grenzen nicht gewollt sind.
Inzwischen ist die Situation so aus dem Ruder, dass man manövrierunfähig ist und die Zustände einfach so weiterlaufen lässt.
Wer sich ein bisschen für Geschichte interessiert: das späte Römische Reich hat es genauso gemacht.
Ein Reich, das so groß geworden ist, dass es seine Außengrenzen nicht mehr kontrollieren kann, wird an seiner eigenen Größe untergehen. Mene mene tekel upharsin !
wann sickert es endlich in die (Rest)Hirne der deutschen Schlafschafe: die Anerkennunsquote hinsichtlich Asyl liegt bei 0,6%. Die Masseninvasion hat mit dem Asylrecht rein gar nichts, aber auch rein gar nichts zu tun!
Wenn wir unsere Bürger durch wirksame Maßnahmen nicht schützen können, weil Europarecht dies verhindert, müssen wir sofort aus der EU austreten um Schaden vom Deutschen Volke abzuwenden.
Wie können Migranten aus Nahost und Afrika denn „Ziel der hybriden Kriegsführung“ sein oder Europa gar „destabilisieren“? Es hiess doch immer, diese würden Europa bereichern.
Minister leben von Lügen! Dedhalb ist Faeser auch so gut im Rennen! Keine Regierung war jemals peinlich und verlogen wie diese! AFD 2025
Migrationismus führt zu Umvolkung. Und je länger ihr darauf wartet, daß jemand anderes Stop sagt, desto geringer wird die Chance dem entgegenzuwirken.
Ist die Sicherheit oder die Ordnung eines Staates in Gefahr und das ist durch diese Migrationspolitik doch sicher der Fall, tritt somit mMn das Nationale Recht und nicht das EU Recht in Kraft. Daher kann Fr. Faeser sich eigentlich nicht hinter EU Recht verstecken.
Die von der CDU als Begründung für nationale Grenzkontrollen genannte „Notlage“ geht zurück auf Artikel 2 Absatz 2 des Schengener Abkommens. Danach dürfen nationale Grenzkontrollen für einen begrenzten (!) Zeitraum durchgeführt werden, wenn es die nationale Sicherheit erfordert (Beispiel Fussball-Europameisterschaft 2024).
Im übrigen entsprechen die deutschen Asylregelungen den europäischen Dublin-Regelungen. Ursprünglich bestand der Asylrechtsartikel 16 des GG aus einem Satz:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Als Voraussetzung für den Beitritt zum Schengener Abkommen musste Deutschland die Dublin – Regelungen in nationales Recht überführen. Und so kam der neue Artikel 16a ins GG, dessen Absatz 1 dem alten Artikel 16 GG entspricht („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) und dessen Absatz 2 die EU- (Dublin) Regelungen enthält: Kein Asylrecht für politisch Verfolgte, die über einen sicheren Drittstaat einreisen. Deutschland ist von sicheren Drittstaaten
„umzingelt“.
Nachtrag: Der größte Witz aber ist, das Bürger von EU-Mitgliedstaaten, zB deutsche Staatsangehörige bei der Ausreise aus Deutschland und der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass oder ein Passersatzpapier mitführen müssen. Bei Missachtung kann ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 € festgesetzt werden.
Da wiehert der Amtsschimmel.
„Stattdessen muss das EU-Asylsystem umfassend reformiert werden.“
Der Dexit ginge schneller !
Wahlkampf getöse ….
Seht auch youtube
Faeser-Fake plötzlich will sie Grenzkontrollen
https://www.youtube.com/watch?v=K9NLXhPr_TA
Meines Wissens ist der Schengenvertrag so auszulegen, dass die EU die Außengrenzen schützt und die EU-Staaten dafür auf Grenzkontrollen verzichten. Der Schutz der Außengrenzen funktioniert nicht nur bis heute nicht, sondern ist von der EU scheinbar auch gar nicht mehr gewollt. Zumindest wurde durch die EU für Frontex jemand zum Chef ernannt, der unumwunden zugegeben hat, dass ein effektiver Grenzschutz unter ihm nicht stattfinden wird.
Damit wird eine Seite des Vertrages durch die EU nicht erfüllt. Insofern kann jeder EU-Staat ganz oder teilweise die Gegenleistung verweigern. Er muss sich nur auf die Vertragsstörung berufen.
Darüber hinaus fordert das Dublin-Abkommen, dass ein sog. Schutzsuchender seinen Antrag bei der Einreise in den ersten EU-Staat stellt, den er betritt. Die Zurückweisung beinhaltet daher lediglich die Aufforderung, die Regeln einzuhalten.
Nachtrag 2 / Zu § 18 Asylgesetz „Aufgaben der Grenzbehörde“
Absatz 1 …
Absatz 2: Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (zB EU-Staat)) einreist,
2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Vorschriften der EU … für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist …
Absatz 3
Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde … im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
Absatz 4
Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Fall der Einreise aus einem sicheren Drittstaat abzusehen, soweit Deutschland auf Grund von Vorschriften der EU … für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist
…
Die entscheidende Frage ist: Wann ist Deutschland nach den Vorschriften der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig?
Nach dem Willen von RotGrün immer ! Wir werden doch total verar..t.
Das ist nur Wahlkampfgehampel um den Brandenburgern märkischen Sand in die Augen zu schaufeln. Die meinen das doch keine Sekunde ernst, weder Faeser noch Merz.
Kann man nicht eigentlich ie EU dazu verklagen endlich wirksame Sicherung und Kontrollen der EU Außengremzen durchzuführen? Und wenn dies nicht geschieht Strafzahlungen i.H.v 1Millionen Euro pro Mitgliedsland und pro Tag verhängen. So würden zumindest alle EU Staaten von der Dummheit und Unfähigkeit der Eu irgendwie profitieren.
Diese Frau will Anwältin sein .Dann kann sie aber schlecht Lesen was EU -Recht und Deutsches Asylrecht betrifft .Erst einmal Kundig machen bevor man in die Welt raus geht .
Wer ist es denn, der in Brüssel die Regelungen geschaffen hat und deren Änderung verhindert???
Wieso kann Dänemark ohne EU-Sanktionen das tun, was für Deutschland nicht zulässig sein soll?
Dieses Versteckspiel hinter der EU ist zu offensichtlich. Die Links-Grün-Sozialistische Politmafia sitzt längst in allen Sätteln und ist nicht mehr abwählbar.
Ich habe die in dem korrupten Turm zu Brüssel nicht gewählt, also ist Alles was von da kommt nur kriminell!
Es ist doch ganz OFFENSICHTLICH, dass überhaupt gar kein Interesse der Ampelregierung daran besteht, Migranten zurückweisen zu wollen!
Wer DAS immer noch nicht kapiert hat, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.
3 Jahre lang hat diese Katastrophenregierung NICHTS dafür getan, dass der Ansturm weniger wurde und jetzt – kurz vor den Wahlen – „wollen“ sie plötzlich abschieben, nachdem sie sehen, dass IHRE hoch bezahlten Posten den Bach runtergehen. Nach den Wahlen geht es sowieso weiter wie bisher!
WAS sie von dem Wählerwillen halten, haben sie bestens bei den Wahlergebnissen in Thüringen und Sachsen bewiesen! Da sollen nun sogar bestehenden RECHTE ausgehebelt werden, um DE weiter zerstören zu können!
Wer nach Gesetzen und Gründen sucht, diesen stattfindenden Asylwahnsinn weiterzuführen, wird sicherlich schnell fündig. Speziell bei den üblichen Handpuppen der „Wissenschaft“. Genau diesen Gratismut hat Faeser, um ein weiter so zu rechtfertigen. Sie geht diesen Weg bis zum bitteren Ende.
Seit 2015 wird Europa mit Millionen Ungebildeten, Analphabeten, Kriminellen usw. geflutet. Boote aus Tunesien und Lybien legen täglich ab, die Balkanroute gleicht einer Fussgängerzone, die Syrer und Iraker nehmen den Flieger für den Urlaub zuhause und zurück, man muss sich schliesslich beim Sozialamt wieder mal blicken lassen, damit die Knete weiter kommt. Daran werden auch die neuen Asylregeln gar nichts ändern.
Nicht zu erkennen, dass der Schutz vor politischer Verfolgung und das daraufhin nicht zuletzt hiesig gewährte Asyl lediglich eine Gesetzesfiktion ist, die keine Rückschlüsse auf die realen Verhältnisse zulässt, könnte kein verhängnisvollerer Fehler sein. Dass der Europäische Gerichtshof darüber hinaus nichts unversucht lässt, damit die Verdunkelung bestehen bleibt und der Fehler als solcher nicht offen vor Augen liegt, ist zumindest aufgeklärten Menschen längst nicht mehr zumutbar. Insofern müsste die deutsche Bundesregierung sich schon erklären, warum sie Unmögliches dennoch verlangt.
Der RfM ist ein aus Ethnologen, Pädagogen u Sozialarbeitern u.ä. bestehender Verein zur Förderung der Migration u kämpft für noch mehr Migration ohne Grenzen, um D zu einem Einwanderungsland zu machen. Es ist ein ideologisch geleiteter Interessenverband. Welche Wissenschaft kommt hier wohl zu Wort? Die hier in Rede stehende Frage, ob Zurückweisungen an der Grenze möglich sind, betreffen in erster Linie deutsches Recht u EU-Recht. Unumstritten ist das GG Ausdruck der Souveränität D. In Art. 16 a GG, § 18 AsylG u.a. ist geregelt, wer zurückzuweisen ist, nämlich wer aus einem sicheren Drittstaat kommt. Keines Schutzes bedarf, wer schon geschützt ist, so auch die Genfer Flüchtlingskonvention. Gegen die vorerwähnte Rechtsgrundlage gibt es und kann es auch kein höherrangiges Recht im EU-Recht geben, da die Souveränität der Mitgliedstaaten von der EU garantiert ist, was auch in der Dublin III-VO zum Ausdruck kommt.
Ich sage es immer wieder: früher habe ich die Theorie von der Umvolkung für Schwachsinn gehalten. Inzwischen bin ich aber davon überzeugt, daß Linksgrün alles haßt was deutsch ist. Massenweise gering gebildete muslimische Männer sind ein Werkzeug um uns finanziell auszubluten (Bürgergeld, Krankenkassenbeiträge, Renten), gesellschaftlich zu spalten (kein Weihnachten mehr, Scharia…) und in Angst zu halten (Clankriminalität, Messerdelikte, Vergewaltigungen…).
Alles läuft drauf hinaus, daß unsere Werte, Kultur und Identität ausgelöscht werden. Linksgrün wird also niemals den Massenzuzug von Unqualifizierten aus islamischen Kulturen begrenzen.
Fazit: was hier in den Augen der Mitte schief läuft, ist von Linksgrün GEWOLLT.
Schengenraum, da war doch mal was!?
Als Bürger eines Mitgliedslandes des Schengenabkommens darf man innerhalb des Schengenraumes frei und ohne Kontrolle reisen. Da die Personen um die es geht aber keine Bürger sind, können sie sich nicht auf die Freizügigkeit berufen.
Grenzen zu wie bei Corona und Stopp sämtlicher Migration bis de Probleme im Land gelöst sind.
Auch die freiwilligen Aufnahmeprogramme etc können sofort beendet werden.
Ukrainer sind ebenfalls nicht POLITISCH verfolgt.
Im schlimmsten Fall gibt es ein weiteres Verfahren der EU gegen Deutschland, zB Nitratbelastung des Grundwassers, Lärmschutz an Eisenbahnstrecken und dem Schutz seltener Vogelarten.
Die Strafzahlungen wie Ungarn es praktiziert dürften fasst billiger sein.