Werbung

Durchsuchung

„Massive Unstimmigkeiten“: Die dubiose Rolle der Staatsanwaltschaft in der „Schwachkopf“-Affäre

„Das ist ein mehr als fragliches Vorgehen“, erklärt der Rechtsanwalt Walther Wegner bezüglich der „Schwachkopf“-Affäre. Wegner kritisiert die Behörden: Der Durchsuchungsbeschluss nach der Habeck-Anzeige besteht nur „aus pauschalen Behauptungen“ – und wirft Fragen auf.

Von

Werbung

Weil er einen angeblich beleidigenden Inhalt geteilt haben soll, stand auf einmal die Polizei vor der Haustür eines Rentners aus Bayern. Jetzt hat sich aus dem Fall von Stefan Niehoff, der von Robert Habeck selbst initiiert wurde, ein bundesweiter Skandal entwickelt. Als „Schwachkopf Professional“ wurde der Bundeswirtschaftsminister in einem Beitrag auf X bezeichnet. Niehoff teilte diesen Beitrag per Zitatfunktion der Plattform – und musste sich auf einmal einer Hausdurchsuchung unterziehen.

Vor allem das fragwürdige Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die erst gar nicht und dann schleierhaft antwortete, beschäftigt Juristen bundesweit. Gegenüber Apollo News erklärt der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Walther Wegner den undurchsichtigen Fall und die irreführende Fallführung der Behörden. „Der ganze Vorgang ist sehr merkwürdig“, meint Wegner.

...
...

Weil die Staatsanwaltschaft in Bamberg „Informationen nur Stück für Stück“ herausgibt, seien „mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet“ worden, moniert der Rechtsanwalt. Gegenüber Apollo News war die Behörde tagelang nicht zu erreichen, erst am Freitagabend – da waren schon drei Tage seit der Hausdurchsuchung bei Niehoff vergangen – teilte die Behörde in einer Pressemitteilung mit, Habeck selbst habe die Anzeige eingereicht.

Zudem sorgte die Durchsuchung selbst für Fragen: Die Durchsuchung durch das Landeskriminalamt fand im Rahmen eines Aktionstages gegen antisemitischen Hass im Internet statt – doch darum ging es in Niehoffs Fall gar nicht, wie der Durchsuchungsbeschluss zeigt. In der Pressemitteilung behauptete die Staatsanwaltschaft dann, dass gegen den 64-Jährigen zudem der „Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“ bestehe (Apollo News berichtete).

Hier klicken, um den Inhalt von twitter.com anzuzeigen

„Woher kommt dieser Rückzieher?“, fragt Wegner. „Wenn jetzt mitgeteilt wird, dass ein Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung bestehen soll, fragt man sich, warum der Durchsuchungsbeschluss auf das Delikt der gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung beschränkt wurde. Wieso wird die Durchsuchung dennoch dem Aktionstag gegen Antisemitismus zugeordnet?“

Lesen Sie auch:

Auch die Verhältnismäßigkeit der Razzia stellt der Anwalt gegenüber Apollo News infrage. „Ob ein Durchsuchungsbeschluss bei einem solchen vergleichsweise harmlosen Beleidigungsvorwurf, wohlgemerkt durch Retweet, verhältnismäßig ist, erscheint mehr als fraglich. Eine ernsthafte Abwägung enthält der Beschluss nicht, die Begründung besteht aus pauschalen Behauptungen.“

Es müsse auch die Frage gestellt werden, „ob beziehungsweise wie intensiv das Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss geprüft hat und weshalb der Beschluss die Feststellung enthält, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse der Strafverfolgung bejaht hat“, erklärt Wegner.

„Vor dem Hintergrund, dass eine Hausdurchsuchung einer der intensivsten Grundrechtseingriffe ist, darf man wohl erwarten, dass eine ernsthafte Abwägung stattfindet und solche Unstimmigkeiten gar nicht erst aufkommen“, schließt der Anwalt. Bundesweit ist der Fall zum Streitobjekt geworden.

In Fachkreisen wird nicht nur die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und der Erfolg einer auf Beleidigung zielenden Strafanzeige angezweifelt, auch die Vorgänge der Strafverfolgungsbehörden in Bayern werfen weiterhin Fragen auf. Bislang wollte sich die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News noch nicht abschließend erklären.

Werbung