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Behördenversagen

Magdeburg-Attentäter hatte 105 Akten-Einträge in sechs Bundesländern

Insgesamt 105 Mal tauchte der Magdeburg-Attentäter, al-Abdulmohsen, vor seinem Anschlag auf in Behörden-Akten auf, enthüllt nun ein BKA-Bericht. In sechs verschiedenen Bundesländern hatten sich Behörden mit ihm beschäftigt.

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Auch manche von al-Abdulmohsens Äußerungen im Internet waren den Behörden bekannt

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Wenige Wochen nach dem tödlichen Anschlag von Magdeburg ist klar: Dass der Täter in den Weihnachtsmarkt der Stadt rasen konnte und dabei sechs Menschen tötete, war auch das Resultat von Behördenversagen. Eine Recherche des Spiegels zeigt, wie groß das Ausmaß davon wirklich war – ein Bericht des BKA an den Bundestag spricht von 105 aktenkundigen Vorgängen und Behörden aus sechs Bundesländern, die sich mit dem Täter, Taleb al-Abdulmohsen, beschäftigten und ihn am Ende doch nicht stoppten.

Dieses laut Spiegel vertrauliche Dokument, das für die Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag vorgesehen ist, zeigt al-Abdulmohsens Kontakt mit den verschiedenen Behörden. Es ist bereits bekannt, dass er immer wieder Ärger mit der Justiz hatte.

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2013 wurde er wegen der Androhung von Straftaten rechtskräftig verurteilt, nachdem er am Telefon gegenüber einer Mitarbeiterin der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anschlag gedroht hatte (Apollo News berichtete). Zuletzt lief ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen, bei dem er am Tag vor seinem Anschlag noch von einem Gericht in Berlin verurteilt wurde.

Laut dem Bericht des BKA liefen insgesamt in den vergangenen Jahren 14 Ermittlungsverfahren gegen den Täter von Magdeburg, meistens ohne Folgen. 18 Anzeigen soll er laut dem Bericht selbst gestellt haben.

Immer wieder, in insgesamt acht Sachverhalten, befasste sich auch das BKA mit al-Abdulmohsen, das zeigte kürzlich die Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Sichert (Apollo News berichtete). Auch mit seinen Anzeigen gegen Andere zeigte al-Abdulmohsen sein verzerrtes Weltbild. So zeigte er mehrmals Richter und Staatsanwälte an, von denen er sich ungerecht behandelt gefühlt hatte.

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Immer wieder wurden Maßnahmen gegen al-Abdulmohsen angeregt. So soll es laut Spiegel nach der Verurteilung im Jahr 2013 Überlegungen gegeben haben, ihn einer psychischen Untersuchung zu unterziehen. Dazu kam es jedoch nie. Eine Gefährderansprache im Jahr 2014 war dabei wohl die ärgste Maßnahme.

Dabei gab es zahlreiche Hinweise, auch abseits von al-Abdulmohsens wirren juristischen Auseinandersetzungen. Mehrmals wurden saudi-arabische Behörden in Deutschland vorstellig und warnten vor al-Abdulmohsen. Auch Beiträge in den sozialen Medien, in denen er Anschlagsdrohungen implizierte, lagen den deutschen Behörden vor. Doch bis zum 20. Dezember 2024 geschah praktisch nichts, sodass der Täter ungestört mehrere Menschen töten und Hunderte Menschen verletzen konnte.

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