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Als erste Parteichefin

Linken-Vorsitzende Wissler für AfD-Verbotsantrag

Linken-Vorsitzende Janine Wissler hat sich als erste Parteichefin für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Die Chefin der Nachfolgepartei der SED, die in der DDR fast 40 Jahre lang jede Opposition brutal unterdrückte, unterstützt damit die Initiative des CDU-Politikers Wanderwitz.

Linken-Chefin Janine Wissler bei einer Bundestagsrede

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Die Vorsitzende der Linken, Janine Wissler, hat sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. Damit ist sie die erste Parteivorsitzende, die diesen Schritt unterstützt. Damit verleiht sie der umstrittenen Initiative des CDU-Politikers Marco Wanderwitz neuen Schwung.

In einem Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bezeichnete Wissler die AfD als „eine im Kern faschistische Partei“. Sie warnte, dass die zunehmende Unterstützung für die AfD „eine wachsende Bedrohung für die Demokratie“ darstelle. „Genau für solche Fälle ist die Möglichkeit eines Parteienverbots gedacht“, erklärte Wissler. Und weiter: „Sie [die AfD] wird nicht zufällig als parlamentarischer Arm des Rechtsterrorismus bezeichnet. Sie bestärkt, vernetzt und legitimiert rechte Gewalttäter und beschäftigt sie in einigen Fällen sogar in ihren Parlamentsbüros.“

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Dass Wissler dabei andere Parteien wegen vermeintlicher „Bedrohung für die Demokratie“ verbieten will, ist angesichts der eigenen Parteieingeschichte durchaus bemerkenswert: Ausgerechnet die Vorsitzende der Nachfolgepartei der SED – jener Partei, die in der DDR fast 40 Jahre lang jede Opposition brutal unterdrückt und ihre Gegner mundtot gemacht hat – fordert nun, eine andere Partei zu verbieten.

Wissler sieht in einem möglichen Verbot der AfD die Chance, „der extremen Rechten Zugänge zu Öffentlichkeit und staatlicher Parteienfinanzierung“ zu nehmen. „Ein Verbot der AfD wäre ein Schlag gegen rechte Strukturen. Es ist höchste Zeit, dass ein solches Verfahren beantragt wird“, betonte sie. Gleichzeitig warnte die Linken-Vorsitzende davor, ein Verbotsverfahren als Allheilmittel zu betrachten. Es dürfe „kein Politikersatz sein“. Stattdessen forderte sie: „Wir brauchen eine praktische Politik des gesellschaftlichen Zusammenhalts und eine Politik, die gute Lebensbedingungen für alle ermöglicht.“

Wanderwitz plant, den Antrag bereits im November zu stellen (Apollo News berichtete). Er hofft auf Rückenwind durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz. Das Bundesamt hat angekündigt, noch vor Jahresende ein neues Gutachten vorzulegen. Mindestens 10 Abgeordnete aus den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Grünen und der Linkspartei sprechen sich für einen Verbotsantrag aus. Noch wenden sich die allermeisten Parteispitzen, wie Friedrich Merz und Olaf Scholz, gegen ein solches Verfahren.

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Ein Verbotsantrag muss zuerst von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten im Bundestag gestellt und von einer Mehrheit beschlossen werden. Dann folgt wahrscheinlich ein jahrelanges Verbotsverfahren, an dessen Ende ein Urteilsspruch durch das Bundesverfassungsgericht stehen wird. Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Das letzte erfolgreiche Verfahren in der Bundesrepublik richtete sich 1956 gegen die kommunistische KPD.

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