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Wanderwitz-Vorstoß

AfD-Verbotsantrag soll schon im November kommen

Bereits im November will Marco Wanderwitz den AfD-Verbotsantrag stellen. So könnte schon im Dezember oder Januar, direkt nach dem neuen AfD-Gutachten des Bundesverfassungsschutzes, über ein Verbotsverfahren abgestimmt werden.

Nimmt ein AfD-Verbotsverfahren ins Auge: CDU-Politiker Marco Wanderwitz

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Ende September wurde bekannt, dass die Initiative des CDU-Politikers Marco Wanderwitz, um im Bundestag einen Verbotsantrag zu stellen, nun über mehr als die notwendige Anzahl an Unterstützern verfügt. Wie die Welt berichtete, sprechen sich jeweils mindestens 10 Abgeordnete aus den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Grünen und der Linkspartei für einen Verbotsantrag aus. Noch wenden sich die Parteispitzen, wie Friedrich Merz und Olaf Scholz, gegen ein solches Verfahren. Der Tenor ist: „Man muss die AfD inhaltlich stellen.“

Doch bereits vor Jahresende könnte sich die Meinung vieler Politiker geändert haben. Der Bundesverfassungsschutz hat am Montag angekündigt, noch vor dem neuen Jahr ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen. Dass die AfD in diesem Gutachten jetzt doch als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden wird, ist nicht unwahrscheinlich.

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Das sieht auch der Initiator des Antrags, Marco Wanderwitz, so. Bereits im November will er den Antrag stellen, sodass im Dezember oder Januar über die Frage im Bundestag abgestimmt werden würde, so die dpa. So möchte der ehemalige Ostbeauftragte eine potenzielle Einstufung der AfD als rechtsextrem ausnutzen: „Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde.“ Einen Antrag wolle man allerdings nur stellen, wenn dieser realistische Erfolgsaussichten hätte.

Wanderwitz, der bei der Bundestagswahl 2021 sein Direktmandat an einen AfD-Politiker verlor, führt seit dem Sommer 2023, nahezu zeitgleich mit dem Beginn der bundesweiten Hochphase der AfD, eine Kampagne für ein Verbot bzw. Verbotsverfahren der Partei. Ein Verbotsantrag muss zuerst von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten im Bundestag gestellt und von einer Mehrheit beschlossen werden. Dann folgt wahrscheinlich ein jahrelanges Verbotsverfahren, an dessen Ende ein Urteilsspruch durch das Bundesverfassungsgericht stehen wird. Wanderwitz‘ Vorschlag ist durchaus kontrovers. Kritiker befürchten, mit dem Verbot der nach Umfragen zweitgrößten Partei eine deutliche Einschränkung der Demokratie.

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