Werbung

Correctiv-Affäre

Keine Zeit für Recherche: ZDF liefert merkwürdige Begründung für Potsdam-Fehler und verliert vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat dem ZDF untersagt, unbelegte Aussagen über ein Geheimtreffen in Potsdam zu verbreiten. Der Sender verteidigte sich damit, dass tagesaktuelle Berichterstattung manchmal keine Zeit für Nachrecherchen lasse.

Von

Werbung

Im Januar lösten vermeintliche Enthüllungen von Correctiv über ein „Geheimtreffen“ in Potsdam breite mediale Aufmerksamkeit aus. Das ZDF heute journal griff die Berichte auf und setzte einen dramatischen Akzent. Zuschauer erfuhren, dass auf dem Treffen angeblich die „Deportation von Millionen Menschen auch mit deutscher Staatsbürgerschaft“ geplant worden sei. Zudem sei es um die Abschiebung von Millionen Menschen „auch mit deutschem Pass“ gegangen. Doch das Landgericht Hamburg stellte fest, dass diese Behauptungen unzutreffend sind, und verbot dem ZDF per einstweiliger Verfügung die Verbreitung der Aussagen.

Bei der gerichtlichen Anhörung überraschte das ZDF zudem mit einer Verteidigungsstrategie, die das Gericht als unzureichend bewertete, wie der Rechtsanwalt Carsten Brennecke in einem Blogbeitrag der Kanzlei Höcker berichtet. Der Sender argumentierte, dass es „im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung“ aus „Zeitgründen“ nicht immer möglich sei, „eigenständige Nachrecherchen“ durchzuführen. Doch dieser Einwand ließ die Frage offen, warum man nicht zumindest per E-Mail oder Telefon eine Stellungnahme der Anwesenden einholte – eine einfache Möglichkeit, die Darstellung zu verifizieren, bevor man reißerische Thesen in den Raum stellte.

...
...

Anwalt Brennecke kommentierte das Verhalten des Senders weiter in seinem Beitrag. Er empfiehlt dem ZDF „einen Blick in den Pressekodex zu werfen“. In diesem werden die Vorgaben für Berichterstattungen klar vorgegeben. Wenn das ZDF sich „nicht in der Lage sieht, den Wahrheitsgehalt tagesaktueller Berichte über eine eigene Recherche zu überprüfen, ist dies eine Bankrotterklärung und beschädigt das Ansehen des ohnehin angeschlagenen ÖRR zusätzlich“, so Brennecke weiter.

Der Schaden für die Teilnehmer des Treffens war erheblich. Die falschen Behauptungen beschädigten ihren Ruf nachhaltig, und sie mussten zahlreiche Gerichtsverfahren anstrengen, um gegen die Fehlinterpretationen vorzugehen. Trotz erfolgreicher Klagen bleibt der Ruf der Betroffenen durch die ursprüngliche Berichterstattung beschädigt. Die Justiz schritt jedoch nicht nur gegen das ZDF ein. Auch weitere Sender, wie unter anderem der NDR, der ähnliche, teils falsche Schlagzeilen zum Potsdam-Treffen veröffentlichte, wurden vom Gericht abgestraft (Apollo News berichtete).

Das ZDF ignorierte nach der Erstberichterstattung monatelang die Entwicklungen rund um das Potsdam-Treffen. Obwohl sich Teilnehmer wie Ulrich Vosgerau gegen die unzutreffenden Darstellungen erfolgreich wehrten und mehrere gerichtliche Verbote erwirken, verbreitete das ZDF seinen Online-Beitrag weiterhin ohne Korrektur. Dies führte zu einer weiteren Niederlage vor dem Landgericht Hamburg, das das Vorgehen des ZDF als schwerwiegenden Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten bezeichnete.

Werbung