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Landgericht Hamburg

Strafzahlung: NDR ignoriert Gerichtsurteil und verbreitet Correctiv-Lüge weiter

Trotz eines Urteils, dass dem NDR die Verbreitung der Correctiv-Lüge zum angeblichen Geheimtreffen untersagt, hat der Sender das Urteil ignoriert und entsprechende Äußerungen getätigt. Nun muss der NDR hierfür ein Ordnungsgeld zahlen. Aufkommen muss dafür der Gebührenzahler.

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Das Oberlandesgericht Hamburg hat Ende September eine Revision des NDR gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Hamburg abgelehnt. Demnach darf der NDR weiterhin nicht behaupten, dass Correctiv eine Geheimkonferenz in Potsdam aufgedeckt habe, bei der angebliche Pläne zur Massendeportation von Migranten diskutiert wurden. Das Gericht bestätigte, dass diese Darstellung falsch sei, keine konkreten Deportationspläne besprochen wurden und der NDR entsprechend auch nicht solche Behauptungen tätigen darf.

Der NDR hat dieses Urteil jedoch schlicht ignoriert. Nach wie vor sind zwei Berichte des Senders Online, in denen die Correctiv-Lüge weiter verbreitet wird. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat deswegen ein Ordnungsgeld gegen den NDR beantragt. Das Landgericht Hamburg hat diesem Antrag nun stattgegeben. Der NDR wurde mit einer Strafzahlung in Höhe von 1.800 Euro sanktioniert für die letztlich der Gebührenzahler aufkommen muss.

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Trotz Urteil habe der NDR weiterhin ihm untersagte Äußerungen getätigt, stellte das Landgericht fest. In dem Gerichtsbeschluss heißt es nach Angaben der Jungen Freiheit: „Die beanstandeten Handlungen der Schuldnerin stellen schuldhafte Verstöße gegen die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts dar und rechtfertigen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in tenorierter Höhe“.

Rechtlich vertreten wurde Vosgerau durch die Kanzlei Höcker. In einer Pressemitteilung erklärt man, dass nun gerichtlich bestätigt wurde, dass der Sender „teilweise sogar wortgleich genau die Aussage weiterverbreitet hat, die dem NDR verboten wurde“. Weiter heißt es: „Das Gericht bestätigte außerdem, dass der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt hat.“

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