Werbung:

Werbung:

Bundeswehr-Geheimdienst

Ins Visier geraten, weil Ex-Partner ungeimpft war: Skurrile politische Verfolgung einer Soldatin endet vor Gericht

Mit absurdem Verfolgungseifer nimmt der Bundeswehr-Verfassungsschutz MAD eine Soldatin ins Visier – weil ihr Ex-Partner ungeimpft war. Eine jahrelange Verfolgung endete jetzt mit einer für den Bund peinlichen Niederlage vor Gericht.

Von

Bei der Bundeswehr nahm man Corona-Befehle sehr ernst – und nimmt Soldaten relativ willkürlich ins Visier. (imago images/snapshot)

Werbung

Sieben Jahre lang diente Tanja S. als Soldatin der Bundeswehr und Deutschland. Dann erklärte ihr Dienstherr sie plötzlich zur Feindin. Ein Fall von besonders absurdem politischem Verfolgungseifer ist jetzt mit einer krachenden Niederlage für den Bund vor Gericht zu Ende gegangen.

Stabsoffizierin Tanja S. hatte sich nichts zuschulden kommen lassen. Ins Visier des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der für die Bundeswehr Aufgaben des Verfassungsschutzes wahrnimmt, geriet sie trotzdem – und zwar im Sinne von „Sippenhaft“. Denn ihr damaliger Partner und Vater ihres Kindes bekannte während der Coronazeit den sozialen Medien, nicht gegen die Krankheit geimpft zu sein.

Tanja S. selbst war geimpft und hatte auch sonst keinen berechtigten oder unberechtigten Anlass zur Verdächtigung gegeben – dennoch geriet die Stabsunteroffizierin unter Verdacht. Der MAD, der für die Bekämpfung von Extremismus in den Reihen der Bundeswehr zuständig ist, zitierte sie zu einem sechsstündigen Verhör. Darin unterstellte der Abschirmdienst Frau S., den Covid-bezogenen Anordnungen des Verteidigungsministeriums nicht zu gehorchen und eine Rechtsextremistin zu sein. Einen wirklichen Anlass gab es dafür nicht.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht schilderte die Soldatin laut Bild, was ihr widerfahren sein soll. Ein Vorgesetzter im Rang eines Majors habe sie in einen Raum geführt, in dem bereits zwei Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) auf sie warteten. Die Geheimdienstler hätten sie anschließend mit detaillierten Fragen zu ihrem damaligen Lebensgefährten konfrontiert: Wie eng sei der Kontakt? Welche politischen Ansichten vertrete er? Sei ihr dessen angeblich rechtsradikale Einstellungen bekannt?

Die Soldatin habe die Befragung als Verhör empfunden. „Es war unheimlich, sie wussten Dinge über mich, die sie eigentlich nicht wissen konnten. Ich war ausspioniert worden“, sagte sie demnach vor Gericht. Obwohl sie den Impfpflicht-Anordnungen der Bundeswehr nachgekommen sei und sich sonst nichts habe zuschulden kommen lassen, sei sie wegen der politischen Ansichten ihres Ex-Partners ins Visier geraten, schilderte sie ihre Sicht auf das Verfahren. Und das, obwohl die Beziehung bereits beendet gewesen sei.

Lesen Sie auch:

Nach ihren Angaben dauerte die Befragung rund sechs Stunden. Nach etwa vier Stunden hätten die MAD-Mitarbeiter die Herausgabe ihres Mobiltelefons verlangt. Zunächst habe sie dies verweigert. Erst nachdem ihr dienstrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt worden seien, habe sie nachgegeben. „Sie meinten, das wäre doch ärgerlich für eine Mutter, die ein Haus gebaut hat“, zitierte sie die Beamten – diese Drohung zeigte Wirkung. Anschließend hätten die Geheimdienstmitarbeiter ihre privaten Nachrichten durchsucht.

Als Tanja S. schließlich darauf bestand, einen Anwalt hinzuzuziehen, brach der MAD das Verhör aprupt ab. Doch die Situation hatte die Offizierin unter erheblichen psychologischen Druck gesetzt. „Ich hatte immer Angst, dass das Verhör fortgesetzt wird“, zitiert Bild die Frau – sie habe sich kaum noch in die Kaserne getraut. Einige Tage darauf forderte der vorgesetzte Major nach ihren Angaben dann die Vorlage ihres Impfpasses als Nachweis der Corona-Impfung ein.

Doch S. konnte diesen nicht finden, schildert sie. Sie erlitt einen Nervenzusammenbruch und wurde vom Truppenarzt krankgeschrieben. Daraufhin leitete besagter Major ein Disziplinarverfahren gegen die Stabsoffizierin ein.

All das ohne einen objektiv vertretbaren Grund – die Corona-Befehle des Verteidigungsministerium hatte S. nicht missachtet, auch Rechtsextremismus konnte man ihr zu keinem Zeitpunkt nachweisen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, sowohl die Durchsuchung des Mobiltelefons als auch der Befehl zur Vorlage des Impfpasses waren rechtswidrig.

Ein Fall, der symbolisch für den eskalierten Verfolgungseifer von Behörden steht – sowohl in der Coronazeit als auch darüber hinaus. Der Anwalt der Betroffenen sagte der Bild: „In der Corona-Zeit wurden Grenzen überschritten, die in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition stehen. Der Beschluss weist Vorgesetzte in ihre Schranken.“ Doch der MAD eskaliert seit Jahren auch die Verfolgung von vermeintlichen Rechtsextremisten innerhalb der Bundeswehr – und soll nach politischem Willen damit fortfahren.

mro

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

41 Kommentare

  • Ein Paradebeispiel wo der Staat noch sparen kann. Den MAD auflösen, die Mitarbeiter aus dem Beamtenverhältnis entfernen und entlassen.

  • Und was bringt es ihr? Hat es Konsequenzen für die MAD Leute oder den Major? Den Schaden hat nur die Frau… vollkommen wiederrechtlich…

    Die Verantwortlichen lachen sich eins…

  • Die Nazis und ihre Methoden sind längst wieder da. Sie treten nur in anderer Gestalt auf. Oder sollte ich besser SED sagen?

    • Das kommt aufs gleiche raus. Die SED und jetzt die Linken führten und führen genau das so weiter wie es damals war.

    • Es ist irgendwas mit Medien. Wollt ihr die totale Unterdrückung ? Es ist eine Art Suppenvirus.

    • Nein, es stimmt! Für diese BRD im Jahre 2026 gilt: dieselbe Pi…e in anderen Flaschen!

  • Und bitte noch die Deutschland-Flaggen von den Ärmeln runter.

  • Nun, als Staatsbürger versteht man den Begriff „Verfolgung“ doch gemeinhin so, daß da Feinde des Staates verfolgt werden. Nach der Schlacht bei Lobositz in Böhmen verfolgten die siegreichen Preußen die Österreicher. Nach Beginn des „deutschen Herbstes“ verfolgte der Rechtstaat die Terroristen der RAF.

    Mittlerweile indes scheinen dem Rechtstaate die Feinde ausgegangen zu sein, wenn er jetzt schon die verfolgt, die ihn verteidigen …

  • Tja Leute,

    willkommen im Besten Deutschland aller Zeiten.

    Bitte weiterhin schön die Blockparteien wählen, damit diese unermüdlich und mit vollem Eifer „unsereDemokratie“ retten können.

    Den restlichen Bundeswehrlern wünsche ich viel Glück, bei ihrer Zwangsversetzung nach Litauen.

    Ich habe gesprochen.

  • JEDER, der das Vorgehen der Stasi in der bereits untergegangenen DDR kennt bzw. kennenlernte kann eindeutig bestätigen: Es ist wie in der DDR!

  • „Sippenhaft“ hat eine lange Tradition in Deutschland. Nur leider haben wir heute keine Nürnberger Prozesse mehr. Dabei hatten die früheren seinerzeit für Jahrzehnte eine abschreckende Wirkung. Diese schein inzwischen leider nachgelassen zu haben….

  • Es ist doch wohl unglaublich was sich da Vorgesetzte und Behörden geleistet haben.
    Für mich wäre dies der Grund gewesen diesen ….. den dicken Daumen zu zeigen und hätte sofort meinen Dienst quittiert- denn da ist ein Vertrauensverhältnis endgültig zerbrochen

    • Nein, Strafanzeige wegen Mobbings und dann noch eine saftige Schmerzensgeldklage.

      • Auch.

  • Gut, dass ich seit April aus dem Verein raus bin.

  • Kleine Korrektur:
    Die Dame ist ENTWEDER StabsUNTERoffizier, ODER StabsOFFIZIER.
    Beides geht nicht.
    Stabsunteroffizier ist ein Dienstgrad der Unteroffiziere.
    „Stabsoffizier“ gibt es als Dienstgrad nicht, könnte aber ein im Stab einer Kaserne beschäftigter Offizier ab Dienstgrad Leutnant sein…

  • Ich sag`s doch: Wenn der Staatsapparat etwas wirklich will, kann er sehr ausdauernd und terriermässig unterwegs sein und die Gesetze durchsetzen. Wäre schön, wenn er dies beim Sichern seiner Aussengrenzen und beim Durchsetzen des „Asylparagraph“ , Artikel 16a GG, wäre anstatt sich an einer unbescholtenen Soldatin abzuarbeiten.
    Nur noch peinlich, was hier abläuft. Ein Clownsland und so sehen uns auch immer mehr andere Länder.

  • Warum sollte noch irgendjemand zur Bundeswehr gehen?Kriegstüchtig werden,mit was denn?Zweite Kompanie des KSK abgeschafft,weil die Jungs gefeiert haben.Bei den Fallschirmjägern in Zweibrücken sieht es ähnlich aus.
    Nur noch diverse Regenbogenfahnenträger um einen Krieg zu gewinnen.
    Das Milliardenprojekt Fregatte F126 wurde abgebrochen.Jetzt sollen kleinere Schiffe gebaut werden.
    In diesem Kasperlverein läuft gar nichts mehr.Wo ist denn nun das Sondervermögen der Bundeswehr?

  • Wer bei der Trachtengruppe anheuert, der verkauft seine Seele.

  • Stabsoffizierin, Stabsunteroffizierin, Stabsoffizierin, was den nun?
    Bei sieben Jahren Dienstzeit wohl eine Frau Stabsunteroffizier.
    Die Kameradin hat halt den Fehler gemacht, sich in diesen Zeiten zu verpflichten, in denen es nichts mehr in Deutschland gibt, ausser der engsten Familie, was es wert wäre verteidigt zu werden. Schon gar nicht dieses System!
    Und dann noch der MAD in Stasi-light Manier……..

  • Die spinnen immer mehr mit ihrem „Kampf gegen Rechts“. Das ist ja selbst schon eine Krankheit inzwischen. Wann verlangt endlich mal jemand eine klare Definition was „Rechtsextremismus“ überhaupt sein soll?
    Dann kann man vielleicht auch mir mal erklären was Corona mit „Rechts“ zu tun hat. Außer eben das völlige aushebeln und außer Kraft setzen der Rechte.

  • Die einzige Krankheit, die aus dem Bericht hervor geht, betrafen den Major und die beiden MAD Heinis. Es ist einfach gruselig, was und wen wir alles mit Steuergeldern alimentieren. Ich hoffe, das diese drei nun zumindest unehrenhaft entlassen wurden ! Alles andere wäre nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar und somit falsch.

  • So stelle ich mir diesen Abschaum der Nationalsozialisten vor, als sie gegen rechtschaffene Bürger vorgegangen sind.

    Wie doch unlängst etwa sinngemäß gesagt wurde:

    Sie waren damals so, wie Ihr heut seid…

  • Die müssen ja einen heiden Schiss haben vor den paar Querdenkern oder haben die nur zu viel James Bond geguckt.

  • „Ungeimpft? Sie sind ja ein schäbiger Lump!“

  • DDR und NSDAP Methoden. In DE hat sich nichts geändert. Unter der Decke die gleichen Faschisten wie 1933-45.

  • Tja, der Leopard ändert eben seine Flecken nicht. Da kriechen gerade alte Gespenster aus ihren Löchern, die eigentlich seit Mai 45 begraben sein sollten.

  • Hauptsache die Gericht kümmern sich um die wirklich wichtigen Delikte und nicht um Kavaliersdelikte wie Mord, Totschlag, Gruppenvergewaltigungen und Messerangriffe.

  • Was ist eine ‚Feindin‘ Apollo?
    Eure eigene journalistische Sprachverstümmelung oder was könnte es bedeuten?

    • Hier muß ich Apollo mal in Schutz nehmen: „Feindin“ ist ein durchaus zulässiges Wort, wie etwa auch „Gegnerin“ oder „Kämpferin“ – nicht jedes „…in“ muß gleich schlecht sein. (Man denke an so wunderbare Worte wie „Gin“, „Vanillin“ oder „Putin“…)

      Ernst beiseite, solange sie hier nicht von „Angefeindeten“ sprechen, ist alles noch im grünen Bereich.

  • Eine „Rechtsextremistin“ zu sein ist längst eine Anerkennung, eine Auszeichnung, ein Prädikat extrem aufrechten Charakers und klaren Verstandes für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, im extremen Gegensatz zu Linken.

Werbung