Werbung:

Werbung:

Bundeswehr-Geheimdienst

Ins Visier geraten, weil Ex-Partner ungeimpft war: Skurrile politische Verfolgung einer Soldatin endet vor Gericht

Mit absurdem Verfolgungseifer nimmt der Bundeswehr-Verfassungsschutz MAD eine Soldatin ins Visier – weil ihr Ex-Partner ungeimpft war. Eine jahrelange Verfolgung endete jetzt mit einer für den Bund peinlichen Niederlage vor Gericht.

Von

Bei der Bundeswehr nahm man Corona-Befehle sehr ernst – und nimmt Soldaten relativ willkürlich ins Visier. (imago images/snapshot)

Werbung

Sieben Jahre lang diente Tanja S. als Soldatin der Bundeswehr und Deutschland. Dann erklärte ihr Dienstherr sie plötzlich zur Feindin. Ein Fall von besonders absurdem politischem Verfolgungseifer ist jetzt mit einer krachenden Niederlage für den Bund vor Gericht zu Ende gegangen.

Stabsoffizierin Tanja S. hatte sich nichts zuschulden kommen lassen. Ins Visier des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der für die Bundeswehr Aufgaben des Verfassungsschutzes wahrnimmt, geriet sie trotzdem – und zwar im Sinne von „Sippenhaft“. Denn ihr damaliger Partner und Vater ihres Kindes bekannte während der Coronazeit den sozialen Medien, nicht gegen die Krankheit geimpft zu sein.

Tanja S. selbst war geimpft und hatte auch sonst keinen berechtigten oder unberechtigten Anlass zur Verdächtigung gegeben – dennoch geriet die Stabsunteroffizierin unter Verdacht. Der MAD, der für die Bekämpfung von Extremismus in den Reihen der Bundeswehr zuständig ist, zitierte sie zu einem sechsstündigen Verhör. Darin unterstellte der Abschirmdienst Frau S., den Covid-bezogenen Anordnungen des Verteidigungsministeriums nicht zu gehorchen und eine Rechtsextremistin zu sein. Einen wirklichen Anlass gab es dafür nicht.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht schilderte die Soldatin laut Bild, was ihr widerfahren sein soll. Ein Vorgesetzter im Rang eines Majors habe sie in einen Raum geführt, in dem bereits zwei Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) auf sie warteten. Die Geheimdienstler hätten sie anschließend mit detaillierten Fragen zu ihrem damaligen Lebensgefährten konfrontiert: Wie eng sei der Kontakt? Welche politischen Ansichten vertrete er? Sei ihr dessen angeblich rechtsradikale Einstellungen bekannt?

Die Soldatin habe die Befragung als Verhör empfunden. „Es war unheimlich, sie wussten Dinge über mich, die sie eigentlich nicht wissen konnten. Ich war ausspioniert worden“, sagte sie demnach vor Gericht. Obwohl sie den Impfpflicht-Anordnungen der Bundeswehr nachgekommen sei und sich sonst nichts habe zuschulden kommen lassen, sei sie wegen der politischen Ansichten ihres Ex-Partners ins Visier geraten, schilderte sie ihre Sicht auf das Verfahren. Und das, obwohl die Beziehung bereits beendet gewesen sei.

Lesen Sie auch:

Nach ihren Angaben dauerte die Befragung rund sechs Stunden. Nach etwa vier Stunden hätten die MAD-Mitarbeiter die Herausgabe ihres Mobiltelefons verlangt. Zunächst habe sie dies verweigert. Erst nachdem ihr dienstrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt worden seien, habe sie nachgegeben. „Sie meinten, das wäre doch ärgerlich für eine Mutter, die ein Haus gebaut hat“, zitierte sie die Beamten – diese Drohung zeigte Wirkung. Anschließend hätten die Geheimdienstmitarbeiter ihre privaten Nachrichten durchsucht.

Als Tanja S. schließlich darauf bestand, einen Anwalt hinzuzuziehen, brach der MAD das Verhör aprupt ab. Doch die Situation hatte die Offizierin unter erheblichen psychologischen Druck gesetzt. „Ich hatte immer Angst, dass das Verhör fortgesetzt wird“, zitiert Bild die Frau – sie habe sich kaum noch in die Kaserne getraut. Einige Tage darauf forderte der vorgesetzte Major nach ihren Angaben dann die Vorlage ihres Impfpasses als Nachweis der Corona-Impfung ein.

Doch S. konnte diesen nicht finden, schildert sie. Sie erlitt einen Nervenzusammenbruch und wurde vom Truppenarzt krankgeschrieben. Daraufhin leitete besagter Major ein Disziplinarverfahren gegen die Stabsoffizierin ein.

All das ohne einen objektiv vertretbaren Grund – die Corona-Befehle des Verteidigungsministerium hatte S. nicht missachtet, auch Rechtsextremismus konnte man ihr zu keinem Zeitpunkt nachweisen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, sowohl die Durchsuchung des Mobiltelefons als auch der Befehl zur Vorlage des Impfpasses waren rechtswidrig.

Ein Fall, der symbolisch für den eskalierten Verfolgungseifer von Behörden steht – sowohl in der Coronazeit als auch darüber hinaus. Der Anwalt der Betroffenen sagte der Bild: „In der Corona-Zeit wurden Grenzen überschritten, die in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition stehen. Der Beschluss weist Vorgesetzte in ihre Schranken.“ Doch der MAD eskaliert seit Jahren auch die Verfolgung von vermeintlichen Rechtsextremisten innerhalb der Bundeswehr – und soll nach politischem Willen damit fortfahren.

mro

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

119 Kommentare

  • Ein Paradebeispiel wo der Staat noch sparen kann. Den MAD auflösen, die Mitarbeiter aus dem Beamtenverhältnis entfernen und entlassen.

    205
    • Ohne Bürgergeld!

    • Der MAD ist nicht das Problem, sondern die militärische Führung. Für den nächsten Stern verkaufen Bundeswehrgenerale ihre Seele.

  • Und was bringt es ihr? Hat es Konsequenzen für die MAD Leute oder den Major? Den Schaden hat nur die Frau… vollkommen wiederrechtlich…

    Die Verantwortlichen lachen sich eins…

    183
    • Das nennt sich dann „Rechtsstaat“ und „Bestes Deutschland aller Zeiten“.

      Mit diesem Staat habe ich schon vor 10 Jahren abgeschlossen. Die Entscheidung habe ich seitdem in jeder Sekunde als absolut korrekt empfunden, allerdings hätte ich nicht gedacht, dass es so extrem noch weiter bergab geht.

      Und für so einen Staat soll man das Wertvollste, was man hat, das eigene Leben, hergeben?

  • Und bitte noch die Deutschland-Flaggen von den Ärmeln runter.

    • …aber brav an die Ostfront,
      unsere Werte verteidigen.

      • Keiner von Denen wird an der Ostfront gehen. Mit was oder mit wem? Grosse Parolen ja das kennen wir, aber Dann.

  • Nun, als Staatsbürger versteht man den Begriff „Verfolgung“ doch gemeinhin so, daß da Feinde des Staates verfolgt werden. Nach der Schlacht bei Lobositz in Böhmen verfolgten die siegreichen Preußen die Österreicher. Nach Beginn des „deutschen Herbstes“ verfolgte der Rechtstaat die Terroristen der RAF.

    Mittlerweile indes scheinen dem Rechtstaate die Feinde ausgegangen zu sein, wenn er jetzt schon die verfolgt, die ihn verteidigen …

  • Augen auf bei der Berufswahl!

    • Das war wieder unser erster Gedanke.
      Wer „dienen“ möchte, für die paar Kröten am 30., tja, der soll mal …..
      Unsere Kinder sind da anders unterwegs.

  • Man sollte wissen, dass deutsche Geheimdienste keine Exekutivrechte haben.

  • Tja Leute,

    willkommen im Besten Deutschland aller Zeiten.

    Bitte weiterhin schön die Blockparteien wählen, damit diese unermüdlich und mit vollem Eifer „unsereDemokratie“ retten können.

    Den restlichen Bundeswehrlern wünsche ich viel Glück, bei ihrer Zwangsversetzung nach Litauen.

    Ich habe gesprochen.

  • Die Nazis und ihre Methoden sind längst wieder da. Sie treten nur in anderer Gestalt auf. Oder sollte ich besser SED sagen?

    164
    • Das kommt aufs gleiche raus. Die SED und jetzt die Linken führten und führen genau das so weiter wie es damals war.

    • Es ist irgendwas mit Medien. Wollt ihr die totale Unterdrückung ? Es ist eine Art Suppenvirus.

    • Nazis oder SED? Wo ist der Unterschied?

    • Nein, es stimmt! Für diese BRD im Jahre 2026 gilt: dieselbe Pi…e in anderen Flaschen!

    • Das kapiert der verstrahlte und verbohrte Bürger nicht. War es 1933 anders? Denke nicht.

  • Das zeigt genau den Zustand auf der in der jetzigen Regierung herrscht. Verfolgung Unschuldiger.
    Die „Verfolgung Unschuldiger“ ist eine Straftat nach § 344 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Sie greift, wenn Amtsträger (wie Richter, Staatsanwälte oder Polizeibeamte) absichtlich oder wissentlich ein Verfahren gegen jemanden einleiten oder fortführen, der nachweislich unschuldig ist.

  • JEDER, der das Vorgehen der Stasi in der bereits untergegangenen DDR kennt bzw. kennenlernte kann eindeutig bestätigen: Es ist wie in der DDR!

    • Dem muss ich widersprechen, es ist viel schlimmer.

      • So ist es. In der DDR war es wenigstens sicher

      • Wir sind 62 und 67 in MV geboren. Es ist anders, genau wie Sie schreiben. In d DDR gab es klare Linien. Keine Blumen v Thälmann Denkmal klauen…. Aber was sich in diesem Land hier täglich neu ausgedacht wird, da hatten Honecker und Mielke wohl gestaunt.

  • So etwas hat man früher mit den Führungsagenten gemacht, welche danach ins Ausland geschickt werden sollten. Mit solchen „Verhören“ sollte getestet werden, wie sich der Agent dann im Ausland in Gefangenschaft verhält.

    Somit ist aber eines klar erkennbar: Dieser Staat sieht seine eigenen Bürger als Feinde an und nimmt diese in Gefangenschaft, wenn er es will!

  • Nach 7 Jahren Dienst ist man mit Sicherheit kein Stabsoffizier (Oberst, Oberstleutnant). Ist hier ggf Stabsunteroffizier gemeint?

    • In der Redaktion hat wohl niemand gedient, sonst hätte jemand bemerkt, dass „Stabsoffizier“ und „Stabsunteroffizier“ nicht einmal entfernt Synonyme darstellen können.

  • In den 70iger Jahren wurden normale Wehrpflichtige vom MAD „verhört“.
    Es war die Zeit der Berufsverbote und es hätte ja sein können das ein Wehrpflichtiger Kommunist oder Mitglied der DKP ist.

    • Heute ist es umgekehrt. Sozialistiches Gedankengut und kein Umgang mit frei denkenden Menschen ist gefragt.

  • Willkommen in der DDR 2.0

    • Nein, dort war es ganz anders.

  • Ich fühle schon die Kugel im Rücken, wenn ich Deutschlands Grenze verlasse.

  • Zu einer solchen Bundeswehr geht man doch gerne freiwillig! Wo man vom MAD grundlos überwacht wird und ein Major mit illegalen Befehlen und Drohungen die eigene Existenz aufs Spiel setzt.
    Wer will sich nicht gerne als ‚Staatsbürger in Uniform‘ entrechten und entwürdigen lassen, während das System die Täter am Ende auch noch straffrei schützt? Eine absolute Glanzleistung zur Nachwuchsgewinnung – so zerstört man das Vertrauen in die Truppe nachhaltig!

  • Unglaublich

  • Soll es das gewesen sein? Ein Freispruch fuer die Soldatin bedeutet ein Fehlverhalten der anderen!

  • „Sie drillen euch, sie päppeln euch auf und behandeln euch wie Vieh, um euch schließlich als Kanonenfutter zu verbrauchen. Ihr seid keine Maschinen! Ihr seid Menschen! In euren Herzen lebt die Liebe zur Menschlichkeit!“ ; “ Soldaten! Kämpft nicht für die Sklaverei! Kämpft für die Freiheit!“ von C. Chaplin Ich kämpfe u,a, für die Wiederherstellung der Ethik in der Medizin. ( Skrupellose und inhumane Methoden, mit denen staatliche Behörden ihre Impfbereitschaft indirekt erzwingen woll(t)en-unter Verstoß gegen elementare Grundsätze der Medizinethik, wie den Nürnberger Kodex oder das Genfer Gelöbnis.)

  • Sie hätte sofort einen Vertreter/ Anwalt hinzuziehen sollen! Nichts hätte ich denen gesagt! Spätestens ab diesem Vorfall, wäre ich „rechtsextrem“ gewesen…

  • „Skurril“?
    Das ist erschreckend, beängstigend, abstoßend & prägend für meine Einstellung zu diesem Staat – wie so Vieles sonst noch…
    Ich habe diesem Staat Ende der 70er/Anfang der 80er drei Jahre treu und aus Überzeugung gedient. Ich wollte mein Land vor dem Sozialismus schützen- heute würde ich verweigern!

  • 7 Jahre Zeitsoldatin und die weiß nicht für wen sie arbeitet? Vielleicht war es ihr egal. Aber für so einen Arbeitgeber arbeitet man nicht! Ihr wurde Unrecht angetan! Mein Mitleid ist sehr begrenzt.

  • Zersetzung Richtlinie 1/76. Wenn man weiß wie es läuft.

  • Hatte sie bei dem Verhör ihre Waffe dabei? Ich frage für einen Freund?

  • Welche Werte verteidigen, für solche Leute, nein danke. Krieg sind nicht meine Werte..

Werbung