Werbung

Jena

Höcke-Blockade: Hat sich Juso-Vorsitzender Türmer strafbar gemacht?

Philipp Türmer, der Juso-Vorsitzende, zeigt in Jena, wie man Demokratie durch das Blockieren politischer Gegner „schützt“. Doch damit könnte er sich strafbar gemacht haben.

Von

Werbung

Um die Demokratie zu beschützen, muss gegen die AfD gekämpft werden. Dieses Credo verteidigt die SPD immer wieder – und offenbar auch dann, wenn man sich dabei strafbar macht. Das verdeutlichte der Juso-Chef Philipp Türmer Anfang der Woche in Jena, als die SPD als Teil eines überparteilichen Bündnisses einen Bürgerdialog des AfD-Politikers Björn Höcke blockierte. Stolz erklärte Türmer in einem Video, dass man vor Ort sei, um zu „verhindern, dass Höcke zu seiner Veranstaltung kommt“. Denn dort würde Höcke „seine faschistische Hetze“ verbreiten.

Dass sich Türmer mit dieser Ansage strafbar gemacht haben könnte, hat der Juso-Chef, trotz Jurastudium, wohl nicht im Blick gehabt. Denn im Versammlungsgesetz wird in Paragraf 21 erklärt: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

...
...
https://twitter.com/djcooky78/status/1825976186696049146

Des Weiteren springt Türmer auch auf das Narrativ drauf, dass Höcke „mit seinem dicken VW-SUV in die Veranstaltung reingefahren“ sei. Ähnliches behauptete auch das Bündnis „Rechtsruck stoppen“, welches den Gegenprotest organisierte, auf X (vormals Twitter). Man beklagte „Polizeigewalt“ und gab dem AfD-Politiker die Schuld an der Eskalation. Um dies zu belegen, teilte man ein Video, in welchem das Dienstauto von Höcke wohl versucht, der aggressiv wirkenden Menge zu entkommen.

Die Gruppe stellt es jetzt allerdings so dar, als sei Höcke selbst in eine Menschenmenge gerast – dabei fährt dieser nicht den Dienstwagen, sondern das LKA. Weiter erklären die linken Demonstranten, dass sie angeblich „in letzter Sekunde zur Seite springen“ mussten und somit nur knapp einer vermeintlichen Katastrophe und Verletzungen entgangen seien. Dem pflichtete Türmer auch bei, als er erklärte, Höcke habe „Demonstranten, unter anderem auch Jusos, mit seinem Auto touchiert“.

Ebenfalls bedient Türmer weiter das Bild einer Polizei, die nicht ordnungsgemäß gehandelt und sich gegen die Demonstranten gestellt habe, um Höcke zu „unterstützen“. Laut Türmer sei es der eigentliche Auftrag der Polizei, die „Versammlung hier zu schützen.“ Doch stattdessen hätten die Polizisten „versucht, diese Demonstration anzugreifen“. Doch auch dies lässt sich anhand der Videoaufnahmen des Vorgangs nicht nachvollziehen.

Lesen Sie auch:

Das Versammlungsrecht gibt niemandem das pauschale Recht, durch die Anmeldung einer Versammlung eine andere zu verhindern. Es ist in der Vergangenheit immer wieder Streit vor Gerichten gewesen, ob insbesondere durch Sitzblockaden eine andere Versammlung verhindert oder gestört werden darf. Das Bundesverfassungsgericht stellte aber fest, dass das passive Sitzen zulässig sei, solange es keine weiteren Übergriffe oder Widerstandshandlungen gebe. Wenn man die Videos von der Höcke-Blockade betrachtet, kann von einer passiven Sitzblockade wohl keine Rede sein. Man sieht tätliche Auseinandersetzungen und „Versammlungsteilnehmer“, die die Polizisten und das Auto von Höcke umzingeln und verfolgen.

Ob Türmer hier unter dem Deckmantel des Versammlungsrechts tatsächlich eine Straftat begangen hat, in dem er den Bürgerdialog eines Oppositionspolitikers durch Konfrontationen mit Höcke und der Polizei zur Absage zwang, bleibt von Strafgerichten zu entscheiden.

Werbung