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Einflussnahme

„Herausforderung, Papier und Stift zu beschaffen“ – Bundeswahlleiterin nimmt vor Wahlausschuss Stellung

Der Wahlprüfausschuss des Bundestages hat sich auf den Neuwahltermin am 23. Februar 2025 geeinigt, und Bundeskanzler Scholz wird am 16. Dezember die Vertrauensfrage stellen. Im Zentrum der Beratungen stand auch die Erklärung von Bundeswahlleiterin Ruth Brand zu ihrem plötzlichen Sinneswandel bei den Neuwahlen.

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Seit 9 Uhr am Donnerstag berät der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Einigung auf einen Neuwahltermin. Schlussendlich hat man sich geeinigt: Die Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Vertrauensfrage soll Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember stellen. Doch nicht nur die Beratungen für eine Neuwahl standen auf der Tagesordnung. Auch die Bundeswahlleiterin, Ruth Brand, war vor den Ausschuss geladen, um ihren schnellen Sinneswandel zur Neuwahl vergangene Woche zu erklären.

Der CDU-Politiker Patrick Schnieder, Mitglied des Ausschusses, forderte von Brand eine Erklärung für einen scheinbar abrupten Sinneswandel. Schnieder erinnerte an eine Aussage von Brand am 7. November, in der sie erklärte, dass kurzfristige Neuwahlen keine besonderen Herausforderungen mit sich bringen würden. Einen Tag später, so Schnieder, habe Brand jedoch in einem Brief an den Bundeskanzler ihre Bedenken gegenüber einem möglichen Wahltermin im Januar oder Februar geäußert.

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„Wie erklären Sie uns Ihren Sinneswandel – was ist über Nacht passiert? Gab es seitens des Innenministeriums und des Bundeskanzlers eine Beeinflussung?“, fragte Schnieder die Bundeswahlleiterin direkt.

Brand wies jedoch alle Vorwürfe der Beeinflussung zurück und erklärte, dass es sich bei dem Brief an den Bundeskanzler lediglich um eine „erste Stellungnahme“ gehandelt habe. Laut Brand wurde „am 7. November“ morgens früh beim „Auskunftsdienst“ der Bundeswahlleitung angerufen. Einer ihrer Mitarbeiter erklärte dann laut Brand, dass man „innerhalb von 60 Tagen eine Bundestagswahl organisieren“ könne – so erklärte es ihre Behörde auch gegenüber Apollo News. Doch aus dieser Aussage könne man nicht schließen, dass Brand sich für „eine Neuwahl im Januar“ ausgesprochen hätte. „Der Kollege hat sich nicht auf einen Termin bezogen“, so Brand weiter.

In einer Erklärung gegenüber Apollo News sagte ein Sprecher der Bundeswahlleitung: Die Aussagen des Mitarbeiters „stehen nicht im Widerspruch zu den Aussagen von Frau Brand gegenüber Medien und im Schreiben an den Bundeskanzler“.

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Auch auf die Frage, ob das Bundesinnenministerium in die Entscheidung einbezogen wurde, gab es von Brand keine Antwort. Ebenso schwieg sie zu der Frage, warum das Kanzleramt und nicht das Innenministerium informiert worden war.

Ein weiterer Punkt, der im Ausschuss diskutiert wurde, war eine Bemerkung von Brand zur Materialbeschaffung für die Wahlvorbereitungen. FDP-Politiker Stephan Thomae griff diese Aussage auf und interpretierte den Brief von Brand als Versuch, einen früheren Wahltermin zu verhindern. Brand wehrte sich gegen diese Deutung und betonte, dass sie nie gesagt hätte, „dass es in Deutschland kein Papier gibt“. Vielmehr sei es eine „Herausforderung, Papier und Stift zu beschaffen“, was sie in einem anderen Kontext erläuterte.

Mittlerweile ist bekannt, dass Ruth Brand bei ihrer Warnung über Neuwahlen im engen Kontakt mit Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt stand. Laut einer Rekonstruktion hatte Brand am Freitag um 10:20 Uhr das Kanzleramt angerufen und um ein Gespräch mit Schmidt gebeten. Nachdem er um 12:10 Uhr zurückgerufen hatte, erklärte Brand, sie werde ein Schreiben an den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten versenden, in dem sie ihre Bedenken bezüglich eines zu frühen Wahltermins äußern würde. Das Schreiben wurde gegen 13:19 Uhr an das Kanzleramt und etwa eine Stunde später an Bundeskanzler Scholz weitergeleitet. Um 14:17 Uhr soll Schmidt Brand erneut kontaktiert haben, um nachzufragen, ob auch andere Politiker informiert worden seien.

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