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Heils Sanktionsvorstoß offenbart die Lebenslüge der Sozialaktivisten

Arbeitsminister Heil will gegen Arbeitsverweigerer vorgehen. Dafür allein wird er nun von links scharf kritisiert. Sozialaktivisten offenbaren mit ihrer Empörung aber nur eins: Für sie ist das Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen - und Arbeitsverweigerung ein Grundrecht.

Mit seiner Ankündigung, das Bürgergeld für Totalverweigerer für 2 Monate um 100 % zu kürzen und ihnen nur noch die Miete und Heizung zu bezahlen, hat der Sozialdemokrat und Arbeitsminister Hubertus Heil einen Shitstorm ausgelöst. Besonders in der Szene von Hartz- bzw. Bürgergeldbefürwortern ist man empört – oder fühlt man sich nicht doch eher ertappt? Denn Bürgergeldaktivisten propagieren immer wieder, dass die Menschen im Bürgergeld ja arbeiten wollen, aber nicht können. Der Stereotyp vom faulen Hartzer, der von morgens bis abends im Unterhemd vor der Glotze hängt, sei ein falsches Vorurteil. Sie zeichnen viel lieber das Bild der Opfer der Umstände, arbeitswillig aber verstoßen und im Stich gelassen.

Welchem Stereotyp die Bürgergeld-Empfänger nun eher entsprechen, wird mit Heils neuem Vorstoß auf die Probe gestellt. Das sollte eigentlich kein Problem für die Bürgergeldaktivisten sein – ihre Version eine Sozialhilfeempfängers sollte nämlich auch unter den neuen Maßstäben keine Probleme bekommen. Treffen wird der „radikale“ Plan von Heil nämlich nicht die, die sich wirklich bemühen einen Job zu finden, sich weiter qualifizieren oder wirklich nicht arbeiten können. Er wird die treffen, die keinen Bock auf Arbeit haben und es sich im Bürgergeld bequem gemacht haben. Eben doch den Stereotypen des Arbeitsverweigerers im Unterhemd.

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Heil zielt mit seinen Sanktionen gegen arbeitsfähige Sozialschmarotzer, die den Sozialstaat ausnutzen statt ihn zu schützen – und diejenigen zu stärken, die tatsächlich und unfreiwillig darauf angewiesen sind. Wenn die Bürgergeldempfänger aber doch alle gar keine Sozialschmarotzer sind – warum angesprochen fühlen? Die harsche Kritik an den Plänen zeigt, dass einige Sozialaktivisten sich in ihrer Ideologie komplett verrannt haben. Auf Twitter wird die SPD aufgrund des Plans von Heil beispielsweise als Verräter der Arbeiterklasse dargestellt. Dabei ist es doch offensichtlich, dass jemand, der nicht arbeitet, nicht zur Arbeiterklasse gehören kann – und dass die Arbeiterklasse diese Menschen über die Abgaben mitfinanzieren muss.

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Das bedingungslose Grundeinkommen durch die Hintertür

Viele aus dem linken Lager zeigen sich auch ganz komplett entrüstet – sie hielten den ganzen Sinn und Inhalt des Bürgergeldes für die sanktionslose Absicherung des Existenzminimums. Doch dabei fällt ihnen eins nicht auf: So wird nicht das Bürgergeld definiert, sondern das bedingungslose Grundeinkommen. Tatsächlich gibt es in der Realität gar nichts geschenkt – auch Sozialleistungen nicht. Sie sind an Bedingungen geknüpft. Im Falle des Bürgergeldes sind diese Bedingungen so niedrig, wie sie überhaupt nur sein können. Vorausgesetzt wäre theoretisch in der Lage zu arbeiten, ist alles was der Staat verlangt, dass man sich bemüht, eine Arbeit zu finden.

Es mag vor allem für manche unvorstellbar sein, aber das Ziel ist es immer, sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das Bürgergeld dient als Stütze, damit niemand auf der Straße landet, weil man mal aus der Bahn geworfen wurde. Man wird dann unterstützt, bis man wieder auf die Beine kommt. Das Bürgergeld soll eine Übergangslösung sein, nicht selbst zur Zukunftsperspektive werden.

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Wer diese Anforderungen nicht erfüllt – also weder körperlich arbeitsunfähig ist, noch bemüht ist, einen Job zu finden – der trifft aktiv die Entscheidung, selbst die geringste Gegenleistung für die Hilfe, die er von seinen Mitmenschen bekommt, zu erfüllen. Er verlangt, dass man ihm das Leben finanziert, dass alle anderen für ihn mitarbeiten müssen, während er selbst sich weigert zu arbeiten. Immer wieder wird das bedingungslose Grundeinkommen gefordert – jetzt will man es scheinbar durch die Hintertür durchsetzten.

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Arbeitsverweigerung als Grundrecht?

Dabei ist jedes Mittel recht. Sarah Lee Heinrich etwa, Jung-Politikerin von den Grünen, drohte an, gegen das Vorhaben von Hubertus Heil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Heinrich hat 2019 ihr Abitur gemacht und danach ihr Studium in Politik, Soziologie und Philosophie abgebrochen um Politikwissenschaften zu studieren. Sie selbst muss sich keine Sorgen um ihre Zukunft machen, weil ihr eine Karriere bei den Grünen bevorsteht. Man könnte ihr zugute halten, dass sie nicht weiß, wie die Welt funktioniert. Doch sie brüstet sich gerne damit, dass sie die erste ihrer Familie ist, die studiert. Denn sie ist eine der wenigen Grünen, die selbst nicht aus privilegiertem Hause kommt.

Sarah-Lee wuchs bei ihrer alleinerziehenden Mutter auf, die Geringverdienerin war und später Hartz IV empfang. Ihre politische Karriere 2018 so richtig Fahrt auf, als sie das Hartz IV System aus eigener Kindheitserfahrung scharf kritisierte. Nun hat sie es auf die Verschärfung des Bürgergeldes abgesehen. Doch man muss ernsthaft die Frage stellen: Warum? Und auf welcher Grundlage sollte sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen?

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Gerade aus den Kindheitserfahrungen mit ihrer Mutter heraus, sollte Heinrich diesen Vorstoß unterstützen. Ihrer Aussage nach zählte ihre Mutter zu den Vorzeigeempfängern – sie arbeitete, hatte ein Kind zu versorgen und war allein im Stich gelassen. Und wenn man sich die Karriere von Heinrich anschaut, hat der Sozialstaat seinen Job doch gut gemacht, ist sogar über sein Ziel hinaus geschossen. Ein Arbeiterkind, dass mit einem Studium mit geringen Berufschancen im jungen Alter bereits eine Laufbahn als Berufspolitikerin einschlägt, dürfte es nicht alle Tage geben. Tatsache ist: Arbeitsverweigerung ist kein Grundrecht. Denn sobald Geringverdiener wie die Mutter von Heinrich mal zu etwas Geld kommen, sollten sie nicht Menschen mitfinanzieren müssen, die sich die Mühe nicht machen.

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Zwangsarbeit ist, wenn man kein Geld geschenkt bekommt?

Erstaunlicherweise ähnelt der Vorschlag von Heil stark den Ideen der letzten Monate zum Thema Bürgergeld vom Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann. Linnemann forderte kürzlich, dass alle arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger, die nach sechs Monaten keinen Job angenommen haben, zumindest gemeinnützig arbeiten müssen. Linnemann wurde daraufhin von einflussreichen linken Aktivisten aufs schärfste kritisiert. Er würde die Zwangsarbeit in Deutschland wieder einführen wollen, hieß es. Man war kurz davor, ihm die Befürwortung von Sklaverei und Arbeitslagern zu unterstellen.

Dabei entlarven die Linken auch hier wieder mehr sich selbst, als die, die sie kritisieren. Linnemann wollte nicht mit Polizisten in den Sozialsiedlungen anrücken und jeden, der Bürgergeld empfängt in Sweatshops sperren. Er stellte viel mehr ein Ultimatum auf: Wer etwas haben will, muss etwas dafür tun. Und wer eben nichts tun will, bekommt eben nichts mehr. Arbeitsverweigerer verwirken lediglich ihr Anrecht darauf, kostenlos dank der Arbeitskraft anderer zu leben.

Die Debatte ist kompliziert und emotional, die Lösung ist ganz einfach. Wer arbeiten kann, sollte es einfach tun. Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge gab es im Quartal 3 2023 1.726.000 offene Stellen in Deutschland. Darunter befinden sich etliche Stellen, die man auch ohne Vorqualifizierung machen kann, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dann muss man auch keine nervigen Anträge mehr ausfüllen.

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