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Bei Lanz

Grundrechts-Professorin will AfD-Anhänger „beseitigen“

Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf referiert bei Lanz darüber, wie man die Wählerschaft der AfD „beseitigen“ müsse. Die Grundrechte müsse man auch entziehen, meint die Professorin, die an der Uni Potsdam Vorlesungen zu Grundrechten hält.

Grundrechte schützen die Verfassung, aber AfDlern muss man Grundrechte entziehen: Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf

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Eine Universitätsprofessorin hat sich im ZDF darüber ausgelassen, dass man AfD-Wähler „beseitigen“ müsse. In der Talkshow von Markus Lanz besprachen drei Gäste, wie man gegen die AfD vorgehen könnte – Anlass war der 75. Geburtstag des Grundgesetzes.

Ex-FDP-Innenminister Gerhart Baum sprach am Donnerstagabend mit dem Journalisten Heribert Prantl und der Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf über die AfD und vor allem, wie man sie verbieten könnte. Im Verlauf dieser Debatte wählte die Juristin unfassbare Worte: Man müsse auch die AfD-Wählerschaft „beseitigen“, drückte sie aus.

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Konkret sagte die Professorin, dass mit einem AfD-Verbot „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ wäre. Eine Formulierung, bei der auch Talkmaster Lanz aufschreckte. „Sie wollen nicht Menschen eliminieren, nur um das nochmal klarzustellen“, sprang er der Professorin bei, die ihre Äußerung sofort zurücknahm – „natürlich nicht“.

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Juristin feiert Grundrechte – und will sie AfDlern entziehen

Im Zusammenhang mit dem AfD-Verbot sagte Brosius-Gersdorf: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie (…). Wir haben Schutzvorkehrungen gegen verfassungsfeindliche Parteien.“ Laut der Juristin seien nicht nur die „individuellen Rechte“ für alle Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die unabhängigen Gerichte in Deutschland ein „unglaublich wirksamer Schutzmechanismus, wie man Grundrechte in Deutschland durchsetzen kann“.

Im gleichen Zusammenhang sagte sie aber auch: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“ Eine durchaus flexible Interpretation des „Schutzmechanismus“ der „individuellen Grundrechte“.

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Brosius-Gersdorf lehrt an der Universität Potsdam und hält dort unter anderem Grundrechtsvorlesungen im Jura-Studium. Dabei scheint ihr Verständnis von Grundrechten durchaus flexibel zu sein, nicht nur im Zusammenhang mit der AfD. 2021 machte sie mit einem juristischen Gutachten von sich reden, in dem sie die Impfpflicht als verfassungsrechtlich unproblematisch bewertete.

Grundrechts-Professorin forderte allgemeine Impfpflicht

„Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht“, heißt es dort. Immerhin müsse man „die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist“, wirksam davor schützen, „dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“ Der Staat müsse die Impfpflicht quasi verhängen, weil sonst „voraussichtlich weitere Corona-Winter folgen würden.“

Dies zu verhindern, sei „Pflichtaufgabe des Staates.“ Es kam anders, es gab keinen weiteren Corona-Winter. Einen massiven, schweren Grundrechtseingriff auf Basis einer „Voraussicht“, die einfach falsch war – das ist die grundrechtssensible Expertise, mit der jetzt auch über die „Beseitigung“ von Wählergruppen gesprochen wird. Bemerkenswert, dass es ausgerechnet diese Frau ist, die über die „individuellen Rechte“ des Grundgesetzes referiert, als hätte sie nicht dem schwerwiegendsten Eingriff in ebenjene das Wort geredet.

In einem von Brosius-Gersdorf mitverfassten Papier wird auch dafür argumentiert, dass nicht mit einem Covid-Impfstoff geimpfte Personen die Kosten für eine theoretische Corona-Behandlung zumindest in Teilen selbst tragen sollten. Dort wird sogar für ein entsprechendes Gesetz plädiert.

Im Magazin der Uni Potsdam Portal plädierte sie 2022 übrigens dafür, das Grundgesetz zu ändern – und dort Gender-Sprache einzuführen.

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