Thüringen
Gericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder: Klatsche für Verfassungsschutzchef Kramer
Dass AfD-Mitglieder in Thüringen keine Waffen besitzen dürfen, ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Gera – und hat die Rechtsextremismus-Begründung des Verfassungsschutzchefs Stephan J. Kramer verrissen. Der Beschluss liegt Apollo News exklusiv vor.
Das Verwaltungsgericht Gera hat dem Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer eine juristische Niederlage verpasst: Nach Klagen von vier AfD-Mitgliedern, vertreten durch den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Florian Asche, denen die Waffenerlaubnis entzogen wurde, hat die erste Kammer des Gerichtspräsidenten Obhues in einem Beschluss und drei Urteilen entschieden, dass allein die Mitgliedschaft bei der AfD Thüringen dafür nicht ausreicht. Dabei hatten das Thüringer Innenministerium und der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Kramer, in der Vergangenheit alles darangesetzt, um genau das zu erreichen.
Auf Kramers Betreiben hin preschte der Thüringer Verfassungsschutz im Jahr 2021 vor und stufte den bundesweit ersten Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Das Landesinnenministerium wies daraufhin die kommunalen Waffenbehörden an, AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte zu entziehen oder zu verweigern – und das auf Basis der Einstufung des Verfassungsschutzes, der eine Abteilung des Innenministeriums ist.
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Bereits im Sommer 2023 zerlegte das Verwaltungsgericht Gera in einem Eilverfahren die Argumentation der Thüringer Behörden – das vom Verfassungsschutz vorgelegte Gutachten reiche nicht aus, um zu beweisen, dass der gesamte Thüringer Landesverband der AfD verfassungsfeindlich sei. Auch wenn das Thüringer Oberverwaltungsgericht dies im Berufungsverfahren relativierte, hielt es an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera fest, nämlich dass ein Entzug des Waffenrechts aufgrund einer AfD-Mitgliedschaft unzulässig sei. So bemängelte das Oberverwaltungsgericht, dass die Behörden, also der Verfassungsschutz, nicht die für den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse notwendige „kämpferisch-aggressive Haltung“ der AfD aufgezeigt hätten.
Nun lieferte Kramer im Sommer 2024 die scheinbar perfekte Vorlage dafür: In einem Ergänzungsvermerk samt einer Zitatesammlung thüringischer AfD-Politiker, insbesondere des Oppositionsführers Björn Höcke, wurde der AfD durch den Thüringer Verfassungsschutz eben jene „kämpferisch-aggressive Haltung“ unterstellt, welche das Oberverwaltungsgericht vermisst hatte. Dieser Vermerk begegnete allerdings umgehend verfassungsrechtlichen Bedenken. So titelte die Welt vom 24. Juli 2024 unter Bezugnahme auf den Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bereits „AfD ,kämpferisch-aggressiv‘? ,Dafür reichen die Belege nicht‘“. Davon ließ sich das Thüringer Innenministerium jedoch nicht beirren und hielt an Kramers Vermerk fest.
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Doch genau dieser Zusatzvermerk wurde in den vier neuesten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gera vom Montag juristisch verrissen. In einer Entscheidung, die Apollo News exklusiv vorliegt, heißt es: „Eine im waffenrechtlichen Sinne erhebliche kämpferisch-aggressive Haltung des AfD-LVTh insgesamt folgt mit der erforderlichen Gewissheit aber auch nicht aus dem Ergänzungsvermerk des AfV vom 26. Juni 2024. Dass der AfD-LVTh ausdrücklich zu Gewalt oder Rechtsbruch aufruft oder Gewalt oder Rechtsbruch billigt, wird im Ergänzungsvermerk des AfV nicht geltend gemacht.“
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Wirft man einen Blick auf das Ergänzungsvermerk, dessen Zitatesammlung bereits im Sommer 2024 durch die Welt veröffentlicht wurde, wird klar, was das Verwaltungsgericht Gera damit meint: Als „beständige Delegitimierung des demokratischen Rechtsstaates“ wird von Kramers Amt beispielsweise folgende Aussage von Höcke aus dem Jahr 2017 eingestuft: „Die AfD ist … die letzte friedliche Chance für unser Vaterland. … [S]ie ist die einzig relevante politische Kraft des Bewahrenden, die gegen die kollektiven Kräfte der Auflösung der One-World-Ideologen und ihrer Verbündeten steht.“
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Beispielhaft dazu die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gera zu diesem Satz: Erst erinnert das Gericht daran, dass mehrdeutige Aussagen von staatlicher Seite immer so ausgelegt werden müssen, dass sie, wenn möglich, von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. „Machtkritik“ an sich würde nämlich „zum vorherrschenden Daseinsverständnis von Opposition“ zählen. Das Gericht führt zum Höcke-Zitat aus: „Bei Berücksichtigung dieser Grundsätze ist die Belegstelle 01 für sich genommen bereits aufgrund der Allgemeinheit der dort zitierten Ausführungen des Landessprechers, Björn Höcke, nicht geeignet, Schlüsse auf eine verfassungsfeindliche Ausrichtung des AfD-LVTh zu erlauben.“
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig und können noch angefochten werden. Dennoch ist die Entscheidung des Gerichts eine weitere herbe Niederlage für Kramer, nachdem ihm bereits im Dezember vom Verwaltungsgericht Weimar zum wiederholten Male eine rechtswidrige Handlung attestiert wurde (Apollo News berichtete) – dabei geht es hier um weitaus mehr als nur den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse für AfD-Mitglieder: Kramer hat als erster Verfassungsschutzchef in Deutschland ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. Damit ein solches Verbot in Karlsruhe durchgeht, muss das Kriterium der „aggressiv-kämpferischen Haltung“ erfüllt sein – auch deshalb lieferte das Thüringer Amt für Verfassungsschutz den Ergänzungsvermerk.
Doch juristisch scheint die Kategorisierung der AfD als „aggressiv-kämpferisch“, wie man in der neuesten Entscheidung gesehen hat, nicht zu bestehen – und das selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Thüringer AfD allgemein als der am weitesten nach rechts orientierte Teil der Partei gilt. Damit bedeutet die neueste Entscheidung des VG Gera nicht nur für Kramer schlechte Nachrichten, sondern für alle Befürworter eines AfD-Verbots.
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Bilder sagen mehr als tausend Worte !
Guggeln Sie mal nach der Vita dieses Herrn. Wo der schon überall Mitglied gewesen ist – da bleibt einem die Spucke weg!
Die große Frage aus meiner Sicht bleibt aber diese:
Wie konnte jemand mit einer derartigen Vita auf diesen Posten kommen??
So einen würde ich als „falschen Fuffziger“ bezeichnen, mindestens. Also NICHT vertrauenswürdig, damit ungeeignet für dieses Amt…
@Ein alter tumber Ossi: Das Lehrbeispiel für einen politischen Scharlatan. Mielke hatte zumindest einen „fundierten Klassenstandpunkt“, seine kommunistische Partei zu wechseln wäre dem in keinem Regime der Welt auch nur im Traum eingefallen.
Was für ein Penner das doch ist…
@schwarzseher: Stellen Sie sich mal vor, Ihre Frau begegnet Abends im Dunkeln diesem Typ. Sie würde sicherlich eine jahrelange psychologische Betreuung benötigen.
Im Märchen zerriss sich Rumpelstilzchen in zwei Hälften…
Das Märchen behandelt Themen wie Gier, Macht und die Konsequenz von Lügen. Es zeigt auch, wie Verzweiflung Menschen dazu bringen kann, riskante Entscheidungen zu treffen. Rumpelstilzchen ist ein Symbol für die dunklen Seiten des menschlichen Verlangens und die Gefahren, die mit dem Streben nach Macht verbunden sind. (Wikipedia)
Wie es angehen kann, dass ausgerechnet dieser Herr eine Rolle beim Verfassungsschutz spielen darf, das würde mich wirklich interessieren.
Wie kann dieser Waldschrat eine Position in einem Gericht bekleiden ??? Es ist unfassbar !!!
Wann wird er verhaftet?
Nicht verhaften.
Fristlos rauswerfen und alle Gehälter und Zahlungen nebst Zinsen rückfordern, da dieser Kerl keine Befähigung für diese Stelle hat, diese Besetzung war illegal und muss rückabgewickelt werden.
Du weißt doch, wie es bei den Linken heißt: legal – illegal – scheissegal
Nee, so hieß das damals bei Grobschnitt, wenn ich mich halbwegs richtig entsinne…
Atlas mag Kramer.
Ja ein ganz schräger Vogel……
@No comment: Im ersten Beitrag heute zum Thema hat er den Versuch unternommen, diese gefährliche Institution Geheimdienst der Lächerlichkeit preiszugeben, als nicht systemrelevant darzustellen und vor ihr zu warnen, zur überflüssigen Aufregung erklärt. Vorsicht vor solchen Gestalten. Sie waren und sind in aller Regel die eifrigsten offiziellen oder inoffiziellen Mitarbeiter dieser Repressions-Apparate, treten als Provokateure auf, erwarten Zustimmung mit dem Ziel der Denunziation der Zustimmer zu seinen oppositionellen Äußerungen. Sie sind die unerlässlichen Fußtruppen der Schlapphüte.
Er erinnert mich an den Zwerg in dem Märchen »Schneeweißchen und Rosenrot«
Das wäre die gerechte Strafe für den!
Für einen Zwerg ist sein Körper zu groß.
Es gibt noch Gerichte, die tatsächlich noch Recht sprechen. Die Frage ist: Wie lange noch?
Gericht kippt das Waffenverbot für AfD-Mitglieder – und damit gleich das ganze Denken in Kollektivschuld. Wenn der Verfassungsschutz pauschal verbietet, statt sauber zu begründen, ist das kein „Schutz der Demokratie“, sondern Behördenpolitik nach Bauchgefühl. Rechtsstaat heißt: Einzelfall, Beweise, Verhältnismäßigkeit – nicht Gesinnungsfilter mit Dienstsiegel. Immerhin spart man sich jetzt die Munition fürs Verbot – die hat das Gericht schon verfeuert.
Wie viel Unfähigkeit kann sich ein politischer Beamter eigentlich erlauben, bevor er seinen Hut nehmen muss?
Ich frage mich immernoch, wo sie den hergeholt haben.
Resterampe und Linientreue
Was machen eigentlich die anderen Zwerge beruflich? (Bademantel- Disclaimer: Satire)
Schlechter Tag für Lausefussel!
Der träumt von einem Büro in der Normannenstrasse mit vier Telefonen um ihn rum.
Mit seiner Vita hätte er auch unter Mielke nicht bestehen können, weil in der DDR die Nähe zum Zentralrat der Juden ein Ausschlusskriterium für den Sieg des Sozialismus wäre.
Wie lange wird dieser Posten noch von Kramer bekleidet? Gibt es keine Fachkraft?
Tja, Pech für den Holzmichel.
Oohh sei dir gewiss, er wird andere Wege finden…
Es wird ihm wurscht sein. Es kostet ihn keinen Cent, Leute mit Prozessen zu quälen, während die Gegenseite Geld vorstrecken muss, Zeit und Nerven verreibt.
Rücktritt sofort !
Es ist gut, dass AfDler nicht anders behandelt werden (als Nicht-AfDler). Aber es sollte für alle verboten werden, Waffen zu besitzen, außer für Polizisten und einige andere kleinere Personengruppen.
Ausgezauselt. Vorerst.
Kramer gehört längst aus dem Amt entfernt.
Ein kleiner Lichtblick in diesem von Unseredemokratie verseuchten Land!
War der immer noch nicht beim Zecken entfernen ?
Auch nicht schlimm. Dann muss zuerst die gesichert rechtsextremistische AfD verboten werden. Mitglieder einer extremistischen Partei werden die Waffen entzogen. Und ganz ehrlich: Ich möchte nicht, dass Rechtsextremisten wie Höcke eine Waffe besitzen!
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/verfassungschutzbericht-afd-extremismus-100.html
… dieses Individuum gehört umgehend vor die Tür gesetzt.
Das gute an diesem Urteil, es wird den Befürwortern, also allen LinksGrünen Parteien, der ganze Wind aus den Segeln genommen, die immer von einem Verbot der Blauen Träumten!!