Werbung

...
...

Geplanter Steuer-Erlass

Geldregen für Correctiv und Co.: Bundesregierung möchte „gemeinnützigen“ Journalismus fördern

Die Bundesregierung möchte per Anwendungserlass „gemeinnützigen“ Journalismus fördern. Betroffen davon sind Redaktionen wie Correctiv. Kritiker fürchten deshalb jetzt einen „Zwei-Klassen-Journalismus“ mit Nachteilen für den unabhängigen Journalismus.

Von

Correctiv-Mitgründer David Schraven begrüßt Steuerentlastungen für seine Redaktion. Gemeinnütziger Journalismus könnte durch einen Erlass der Bundesregierung künftig besser gefördert werden.

Werbung

Die Bundesregierung möchte gemeinnützigen Journalismus wirtschaftlich fördern. Davon könnten Redaktionen wie beispielsweise Correctiv in Zukunft profitieren. Das Bundesfinanzministerium bereitet dafür momentan einen Anwendungserlass vor, berichtet der Evangelische Pressedienst (epd). Im Detail geht es um den staatlichen Umgang mit der Förderung von gemeinnützigem Journalismus. Eine einheitliche Regelung für ebenjene gemeinnützigen Medienunternehmen gibt es derzeit nicht – in Zukunft sollen die Finanzämter aber angewiesen sein, Steuervorteile für diese Unternehmensformen zu akzeptieren.

Den Correctiv-Mitgründer und Vorsitzenden des Forums Gemeinnütziger Journalismus, David Schraven, freut das: „Wenn der Erlass so kommt, wäre das die weltweit fortschrittlichste Regelung zum gemeinnützigen Journalismus“. Solcher wird in dem Anwendungserlass als nicht-gewinnorientierte Förderung der Bildung durch Wissensvermittlung und Nachrichtenaufbereitung definiert. Bei derartigem Journalismus stellt sich jedoch immer die Frage: Wie unabhängig kann er sein?

Correctiv erhielt beispielsweise gemeinsam mit der Ruhr-Universität Bochum Fördergelder von der Bundesregierung im Rahmen des Projekts „noFake“ für die Entwicklung einer Künstlichen Intelligenz. Diese soll dabei helfen, Falschnachrichten besser zu enttarnen (Apollo News berichtete). Zudem war Correctiv an Workshops gegen Fakenews und Extremismus beteiligt, die jeweils durch die Bundesregierung finanziert wurden (Apollo News berichtete hier und hier).

Für Schraven sind gemeinnützige Redaktionen deshalb die „dritte Säule“ des Journalismus und bewegen sich zwischen dem freien Markt und öffentlich-rechtlichem Journalismus. Das kritisiert unter anderem auch die Sprecherin des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger, Anja Pasquay, gegenüber dem epd: „Hier der gewinnorientierte Journalismus, dort jener, der mit staatlichem Siegel gemeinnützig agiert. Schon das ist eine Diskriminierung“.

Laut Pasquay würde dadurch ein „Zwei-Klassen-Journalismus“ entstehen. Unrecht hat sie damit nicht: Freier Journalismus muss sich am Markt behaupten und ist daher an die Bedürfnisse des Lesers gebunden. Gemeinnütziger Journalismus muss Fördergelder einbringen und ist deshalb auf das Wohlwollen von Organisationen oder staatlichen Stellen angewiesen. Auf der anderen Seite würde die Finanzierung verzerrt, weil gemeinnütziger Journalismus durch den Anwendungserlass Steuervorteile genießen würde, kritisiert Pasquay.

Der Anwendungserlass, der nicht die Qualität eines Gesetzes aufweist und dementsprechend nicht durch das Kabinett gehen muss, wird als Entwurf den Bundesländern, die für das Ausführen der Steuerpolitik zuständig sind, vorgelegt und mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Anschließend könnte der Erlass in Kraft treten. Die Ampelregierung hatte ein solches Vorhaben bereits in dem Koalitionsvertrag angekündigt.

Werbung