Falsche Berichterstattung
Gelbhaar-Affäre: RBB verliert vor Gericht gegen den Grünen-Politiker
Nachdem Stefan Gelbhaar aufgrund erfundener Belästigungsvorwürfe seine Kandidatur für ein Direktmandat bei der Bundestagswahl verloren hat, konnte der Grünen-Politiker jetzt den ersten juristischen Erfolg feiern: Ein Gericht untersagte dem RBB die Verbreitung der Vorwürfe.
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Stefan Gelbhaar verlor nach Belästigungsvorwürfen seine Direktkandidatur für die Bundestagswahl – jetzt konnte der Grünen-Politiker einen ersten juristischen Erfolg verzeichnen. Laut Bild kam das Landgericht Hamburg den Unterlassungsforderungen von Gelbhaar nach. Damit darf der RBB, der zuerst über die Vorwürfe der sexuellen Belästigung berichtet hatte, diese Behauptungen nicht weiter verbreiten.
Der Sender hatte sich in seiner Berichterstattung auf eidesstattliche Versicherungen berufen, die von angeblichen Belästigungsopfern unterzeichnet worden sein sollen. Mittlerweile ist klar: Die ausschlaggebenden Vorwürfe sind erfunden. Die grüne Bezirkspolitikerin Shirin Kreße gab sich vermutlich als „Anne K.“ aus und erhob unter falschen Angaben schwere Vorwürfe gegen Gelbhaar.
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Das Gericht kam jetzt den Unterlassungsforderungen von Gelbhaar nach, weil es sich bei zwei eidesstattlichen Versicherungen in den Augen der Richter um „völlig inhaltsleere Darlegungen“ gehandelt habe, berichtet die Bild. Dementsprechend fehle die Grundlage für die Verbreitung der Vorwürfe gegen Gelbhaar. Somit wurde eine einstweilige Verfügung gegen den RBB erlassen.
Der Sender hatte erstmals im Dezember über die Vorwürfe berichtet, im November war Gelbhaar mit 98,4 Prozent zum Direktkandidaten für die Grünen in Berlin-Pankow gewählt worden. Aufgrund der Behauptungen gegen den Familienvater kam es im Januar zu einer zweiten Wahlversammlung. Nachdem Gelbhaar bereits seine Kandidatur für die Landesliste zurückgezogen hatte, verlor er dann auch seine Direktkandidatur (Apollo News berichtete).
Durch die Klage von Gelbhaar war jedoch bekannt geworden, dass „Anne K.“ gar nicht wie angegeben gemeldet und wohnhaft war. Nachdem der Tagesspiegel diese ersten Ungereimtheiten veröffentlicht hatte, reagierte der RBB vergangenen Freitag und löschte die komplette Berichterstattung über die Belästigungsvorwürfe (Apollo News berichtete).
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Besonders bemerkenswert finde ich ja, daß der Habecks Wahlkampfbeautragter zuvor beim RBB gearbeitet hat. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt… Typisch grüner Filz!
Tja wenn man per Gerichtsbeschluss oder urteile den ÖRR (immer wieder) stoppen muss, aber sich trotzdem teilweise weigert dem nachzukommen, wo ist dann die hochgelobte grüne Medienkontrolle???
Die einen dürfen Desinformationen streuen, die anderen dürfen Wahrheiten und/oder Fakten nicht verbreiten.
Finde den Fehler
Kluge Medien würden folgendes lernen, eine eidesstattliche Versicherung muss gerichtsfest sein, ansonsten kann man sich mit den.. abwischen.
Ich liebe es, wenn die Grünen sich selber zerfleischen. Lector könnte das nicht besser.
Bitte mehr davon vor der BTW!
Nicht freie Bürger – Sektenmitglieder unter sich!
Gut – der RBB, und so vielleicht auch ein kleines bisschen mit, deren ehemaliger Mitarbeiter, und Dreh und Angelpunkt in dieser ganzen Affäre: Habeck-Intimus Herr Audretsch mögen getroffen sein. Aber – wird Gelbhaar auch die Kungelrunde, die Initiatoren, die GRÜNEN in Pankow nebst der Parteiführung selbst, juristisch belangen? Dass Audretsch den Listenplatz „2“ wieder an Gelbhaar zurückgibt, steht ja anscheinend auch nicht auf der Agenda. Hier will sich Gelbhaar dann doch nicht seine weitere grüne Zukunft verbauen.
Gut ist alles, was die zwangsgebührenfinanzierten, düsterstrotgrüngelbschwarzen Umerziehungsmedien entlarvt.
Gratulation, Herr Gelbhaar!
Der „Qualitätsjournalismus“ hat wieder einmal keinen Bestand vor Gericht, wie bei der Correctiv-Lüge.
Der ÖRR gehört ersatzlos abgeschafft