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Falsche Berichterstattung

Gelbhaar-Affäre: RBB verliert vor Gericht gegen den Grünen-Politiker

Nachdem Stefan Gelbhaar aufgrund erfundener Belästigungsvorwürfe seine Kandidatur für ein Direktmandat bei der Bundestagswahl verloren hat, konnte der Grünen-Politiker jetzt den ersten juristischen Erfolg feiern: Ein Gericht untersagte dem RBB die Verbreitung der Vorwürfe.

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Seine Direktkandidatur wird Stefan Gelbhaar trotz neuer Erkenntnisse nicht wieder erhalten.

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Stefan Gelbhaar verlor nach Belästigungsvorwürfen seine Direktkandidatur für die Bundestagswahl – jetzt konnte der Grünen-Politiker einen ersten juristischen Erfolg verzeichnen. Laut Bild kam das Landgericht Hamburg den Unterlassungsforderungen von Gelbhaar nach. Damit darf der RBB, der zuerst über die Vorwürfe der sexuellen Belästigung berichtet hatte, diese Behauptungen nicht weiter verbreiten.

Der Sender hatte sich in seiner Berichterstattung auf eidesstattliche Versicherungen berufen, die von angeblichen Belästigungsopfern unterzeichnet worden sein sollen. Mittlerweile ist klar: Die ausschlaggebenden Vorwürfe sind erfunden. Die grüne Bezirkspolitikerin Shirin Kreße gab sich vermutlich als „Anne K.“ aus und erhob unter falschen Angaben schwere Vorwürfe gegen Gelbhaar.

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Das Gericht kam jetzt den Unterlassungsforderungen von Gelbhaar nach, weil es sich bei zwei eidesstattlichen Versicherungen in den Augen der Richter um „völlig inhaltsleere Darlegungen“ gehandelt habe, berichtet die Bild. Dementsprechend fehle die Grundlage für die Verbreitung der Vorwürfe gegen Gelbhaar. Somit wurde eine einstweilige Verfügung gegen den RBB erlassen.

Der Sender hatte erstmals im Dezember über die Vorwürfe berichtet, im November war Gelbhaar mit 98,4 Prozent zum Direktkandidaten für die Grünen in Berlin-Pankow gewählt worden. Aufgrund der Behauptungen gegen den Familienvater kam es im Januar zu einer zweiten Wahlversammlung. Nachdem Gelbhaar bereits seine Kandidatur für die Landesliste zurückgezogen hatte, verlor er dann auch seine Direktkandidatur (Apollo News berichtete).

Durch die Klage von Gelbhaar war jedoch bekannt geworden, dass „Anne K.“ gar nicht wie angegeben gemeldet und wohnhaft war. Nachdem der Tagesspiegel diese ersten Ungereimtheiten veröffentlicht hatte, reagierte der RBB vergangenen Freitag und löschte die komplette Berichterstattung über die Belästigungsvorwürfe (Apollo News berichtete).

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Daraufhin wurde die Verbindung zu der Grünen-Bezirkspolitikerin Kreße aufgedeckt, gegen die die Grünen als auch der RBB mittlerweile Anzeige erstattet hat. Kreße ist währenddessen aus der Partei ausgetreten und hat ihr Amt als Vorsitzende der Bezirksverordnetenversammlung niedergelegt. Der RBB leitete eine interne Untersuchung ein (Apollo News berichtete hier und hier).

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