Compact-Verbot: Für Faeser geht es jetzt um alles
Das Verbot des Compact-Magazins ist ein in der Bundesrepublik beinahe einmaliger Vorgang. Faeser setzt damit alles auf eine Karte, denn sollte das Verbot vor Gericht nicht standhalten, müsste die Innenministerin eigentlich zurücktreten.
Mit dem Verbot des Compact-Magazins hat Faeser womöglich einen schwerwiegenden Präzedenzfall geschaffen. Wenn sie mit dem Verbot des Mediums trotz vager Begründungen durchkommt, dann gibt es kein Halten mehr. Denklogische Gründe, welche die Innenministerin hindern würden gegen andere Medien vorzugehen, gibt es kaum.
Deutschland dürfte nun erst mal ein Verhandlungsmarathon bevorstehen. Compact wird in einem ersten Schritt vermutlich von ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz Gebrauch machen und die vorläufige Aufhebung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verlangen. „Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit“, so das Bundesverfassungsgericht. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund der Dauer des Verfahrens unzumutbare Nachteile entstehen.
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Reicht Compact einen entsprechenden Antrag ein, wäre mit einem Urteil innerhalb von wenigen Wochen zu rechnen. Hierbei hätte Compact wohl gute Aussichten auf Erfolg. Schon die Tatsache, dass zumindest umstritten ist, ob aus formaler Hinsicht das Vereinsgesetz überhaupt angewendet werden durfte und dem Compact-Magazin bei Aufrechterhaltung des Verbots während des Verfahrens wohl massive (wirtschaftliche) Nachteile drohen, dürfte hierfür ausreichen.
Zum eigentlichen Showdown wird es wohl erst im Hauptsacheverfahren kommen. Die Erfahrung zeigt, dass Verbotsverfahren auf Basis des Vereinsgesetzes aus Sicht des Staates außerordentlich effektiv sind. In Deutschland wurden seit 1951 über 100 solcher Verbote ausgesprochen. Nur in einem einzigen Fall musste das Verbot nachträglich wieder aufgehoben werden. Doch auch die von Faeser interpretierte Anwendung des Vereinsgesetzes ist ein einmaliger Vorgang.
In Deutschland gab es bisher zwei weitere Verbote von Medien. Zum einen wurde 2017 die linksextremistische Seite indymedia.org und zum anderen das rechtsextreme Altermedia verboten. Beide Webseiten sind jedoch tatsächlich vereinsmäßig organisiert gewesen. So steht hinter indymedia.org etwa der brasilianische Verein Associacao Brasileira Democratizacao da Comunicacao. Zudem haben beide Medien offen zu Straftaten aufgerufen. Die begriffliche Definition des Vereinsbegriffs ist tatsächlich weit gefasst und grundsätzlich nicht an eine Rechtsform gebunden. Von Juristen wird dieses Vorgehen von Faeser dennoch als rechtswidrig beschrieben.
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Bei einem Scheitern müsste Faeser eigentlich zurücktreten
Tatsächlich hat Faeser alles auf eine Karte gesetzt. Nancy Faeser demonstrierte am Dienstag eindrucksvoll, dass ihr Gerede vom „Kampf gegen Rechts“ keine Worthülsen sind. Dabei ist sie bereit mit den schärfsten und brachialsten staatlichen Eingriffen vorzugehen. In den kommenden Verhandlungen geht es nun buchstäblich um ihr politisches Überleben. Faeser wird juristisch aus allen Rohren feuern und alles in ihrer Macht Stehende in Bewegung setzen, um das Verbot des Compact-Magazins aufrechtzuerhalten.
Überhaupt ist die Bundesrepublik in ihrer Geschichte erst einmal gegen ein größeres Presseorgan vorgegangen. Der Spiegel veröffentlichte 1962 einen kritischen Artikel über die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Daraufhin leiteten die Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat gegen die Verantwortlichen des Magazins auf Betreiben des damaligen CSU-Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß ein.
Herausgeber Rudolf Augstein saß daraufhin dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft. Doch die sogenannte „Spiegel-Affäre“ endete für die Bundesregierung in einem Desaster. Vom Bundesgerichtshof wurden die Klagen gegen den Spiegel und seine Vertreter nicht einmal zugelassen. Um die Koalition und Kanzler Adenauer zu retten, trat Strauß schließlich zurück. Im Vorfeld hatten bereits sämtliche Minister der FDP ihren Rücktritt erklärt. Ob die FDP heute noch so viel Rückgrat zeigen würde wie damals, bleibt offen.
Überhaupt sind Rücktritte heutzutage so gar nicht mehr in Mode. Dabei scheint Faeser sogar für eine Ampel-Ministerin besonders fest an ihrem Stuhl zu kleben. Bereits nach ihrer gescheiterten Kandidatur für das Ministerpräsidentenamt in Hessen war Faeser lauten Rücktrittsforderungen ausgesetzt – ignorierte diese aber.
Bei einem Scheitern des Verbots des Compact-Magazins müsste Faeser eigentlich endgültig ihren Rückzug aus der Spitzenpolitik erklären. Andernfalls würde es bedeuten, dass Bundesminister ohne Konsequenzen das Grundgesetz mit den Füßen treten können. Und dann stehen Deutschland wirklich düstere Zeiten bevor.
Faeser hätte schon längst zurücktreten müssen, spätistens
als die höchst gefährlichen Reichsbürger festgenommen
wurden und aus ihren Reihen die Presse „zur Hilfe“ gerufen
wurde.
In Dänemark wäre sie damit nicht durchgekommen, aber in Deutschland ist ja mittlerweile alles möglich geworden.
Ich sehe das gelassen. Diesmal ist Frau Faeser zu weit gegangen.
Und ich denke für sie ist der Rücktritt überfällig.
Auch aus ihren einigen Reihen wird der Gegenwind größer.
Das wird vermutlich so laufen, wie Merkels Einmischung in die Thüringen-Wahl. Das Gericht wartet so lange mit der Entscheidung, bis sie nicht mehr im Amt ist.
„ „Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet, und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe”, sprach Winston Churchill, ein alter weißer Mann mit rückständigen Vorstellungen darüber, wie eine richtige Unseredemokratie funktioniert.“ (Klonovsky)
Mitglieder der AfD und Schreiber von kritischen Kommentaren sollten sich angewöhnen in ordentlicher Kleidung zu schlafen.
Sieht blöd aus wenn man im Bademantel fotografiert wird.
Ein Rücktritt von Faeser reicht bei Weitem nicht aus! Nach ihren unzähligen Angriffen auf den Rechtsstaat muss sie zur Rechenschaft gezogen werden und für lange Zeit hinter Schwedischen Gardinen verschwinden! Dass ausgerechnet eine Bundesinnenministerin die größte Gefahr für die Demokratie darstellt, macht einen fassungslos.
Bevor sie zurücktritt, muss sie evtl. erstmal an höherer Stelle nachfragen, ob sie zurücktreten darf oder noch gebraucht wird.
Früher waren Minister – wie z.B. Herr Schwarz-Schilling – hingegen frei und nur ihrem Gewissen unterworfen.