Werbung

...
...

„Campact“

Dubiose Großspende von linker NGO an Grüne und Linkspartei

Zusammen über 220.000 Euro überweist die linke NGO „Campact“ als Großspende an Grüne und Linke. Das wirft Fragen auf: etwa zur Herkunft der Gelder oder dem Umgang des Vereins mit der Gemeinnützigkeit. Ist das alles legal?

Werbung

Über 220.000 Euro erhielten die Grünen und die Linkspartei zusammen im August als Großspende von der linken NGO „Campact“. 161.300 Euro davon gingen an die Grünen, 66.600 Euro an die Linken. Aus mehreren Gründen wirft die ungewöhnliche Großspende Fragen auf.

Dass Einzelpersonen oder auch Unternehmen Großspenden an Parteien tätigen, ist an sich nichts Besonderes – dass jetzt aber eine NGO (oder „Bürgerbewegung“, wie sie sich nennt) solche Großspenden verteilt, ist seltsam. Bei Personen oder Unternehmen ist klar: Das Geld kommt aus dem eigenen, erwirtschafteten Vermögen. „Campact“ dagegen ist zu 100 Prozent spendenfinanziert. Es nutzt also Spendengelder, um Großspenden an Parteien zu tätigen, die jetzt eben nur unter dem Namen „Campact“ auftauchen.

Bei so etwas kann durchaus der Verdacht einer sogenannten Strohmannspende aufkommen. Eine solche „Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten“ ist laut § 25 des Parteiengesetzes verboten (sofern sie 500 Euro übersteigt). Die Partei darf eine Spende nur annehmen, wenn klar ist, dass es „es sich bei dem Spender auch um den wirklichen Spender handelt“, schrieb 2018 der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. „Umgehungskonstellationen, die dazu dienen, die Herkunft der Mittel zu verschleiern“, sind verboten.

Allerdings gilt auch: „Ob es sich um eine Strohmannspende handelt, richtet sich entsprechend des Gesetzeswortlauts nach der Erkennbarkeit der Strohmannkonstellation. […] In der Literatur wird hierzu gefordert, dass die betreffenden Personen die Strohmannkonstellation kannten oder nach objektiven Kriterien bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten kennen müssen.“ Hierbei dürfte sich „Campact“ also darauf berufen, dass ihre Spender die konkrete Unterstützung der Grünen und Linken nicht im Hinterkopf hatten, als sie an „Campact“ spendeten.

In ihrer Satzung verweist die NGO bereits allgemein darauf, dass sie „progressive Politik“ unterstütze. Auch die Parteienfinanzierung wird dort neuerdings angedeutet. In der im letzten Jahr geänderten Satzung heißt es, man sei nur „grundsätzlich parteipolitisch neutral“, eine „punktuelle Zusammenarbeit mit sowie eine zeitlich befristete Unterstützung von politischen Parteien, die zum demokratischen Spektrum zählen“, sei aber nicht ausgeschlossen. Zwei Jahre zuvor stand dort noch eindeutig: „Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er verfolgt keine Zwecke im Sinne der Förderung politischer Parteien und derer Programme.“

Ein weiterer Graubereich ist die Frage der Gemeinnützigkeit. Jahrelang war „Campact“ als gemeinnützig anerkannt – als solche Organisation wäre eine Parteispende nach dem Parteiengesetz ebenfalls streng verboten. Seit 2019 entzog das zuständige Finanzamt „Campact“ wegen dessen offen aktivistischen Auftretens die staatliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Seitdem darf die NGO keine Spendenquittungen mehr ausstellen, aber sie suggeriert dennoch Gemeinnützigkeit.

Im Parteiengesetz heißt es, eine solche Parteispende sei Vereinen, „die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung“ gemeinnützig sind, verboten. „Campact“ erwähnt in seiner Satzung eine Gemeinnützigkeit nicht explizit, jedoch viele gemeinnützige Ziele, wie es für gemeinnützige Vereine üblich ist. Öffentlich nennt sich die NGO trotz der staatlichen Aberkennung des Status weiterhin gemeinnützig. Man sei trotzdem „der Idee nach gemeinnützig“ und setze seine „gemeinnützige Arbeit deshalb als Idealverein fort“, heißt es etwa auf der Website.

Ist die Organisation damit vielleicht nicht in den Augen des Finanzamtes, aber eben nach „der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung“ gemeinnützig? Das hieße, eine Parteispende wäre verboten. Retten dürfte die NGO hier nur der Zusatz „nach der tatsächlichen Geschäftsführung“, denn der ist ja aus staatlicher Sicht eben nicht gemeinnützig. Das würde bedeuten, die Großspende an Grüne und Linke wäre nur deshalb legal, weil das Finanzamt „Campact“ als nicht gemeinnützig sieht – obwohl die NGO dagegen protestiert und bis heute stets beteuert, es zu sein. Wäre sie tatsächlich gemeinnützig, wie behauptet, wäre die Spende klar illegal.

Lesen Sie auch:

Fragwürdig ist unter diesem Aspekt natürlich auch der Umgang mit den Ursprungsspendern: Wenn man denen weismacht, sie spenden für einen – wenn auch nicht staatlich anerkannten – gemeinnützigen Verein, ihre Gelder landen dann aber bei einer Partei, wurden sie dann nicht hinters Licht geführt? Klar, die Unterstützerbasis wird selbst links sein, aber es muss schließlich einen Grund geben, warum sie an eine aktivistische NGO wie „Campact“ und eben nicht selbst an Parteien wie Linke oder Grüne spenden.

Bei „Campact“ scheint es jedenfalls neuerdings einen Taktik-Wandel gegeben zu haben. Nachdem man die Gemeinnützigkeit los war, hat man nun jede Hülle fallen lassen: Jetzt geht man weg vom reinen Aktivismus im Vorfeld linker Parteien hin zu offener und großangelegter Unterstützung der Grünen und Linken – mit hunderttausenden Euro.

Werbung