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Verstoß gegen Schuldenbremse

Brandenburg: Verfassungsgericht kippt zwei Milliarden Euro schweres Schuldenpaket

Zwei Milliarden Euro neue Schulden hat das Land Brandenburg mit dem „Brandenburg-Paket“ zur Bekämpfung der Energie-Krise aufgenommen. Jetzt hat das Landesverfassungsgericht das Sondervermögen gekippt - es verstößt gegen die Schuldenbremse.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam

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Zwei Milliarden neue Schulden – das nahm das Land Brandenburg im Rahmen des „Brandenburg-Paket“ auf sich, um die Folgen der hohen Energiepreise abzumildern. Im Dezember 2022 wurde dafür extra die Notlage aufgrund der Energiekrise in dem ostdeutschen Bundesland ausgerufen. Zu Unrecht, fanden die 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion. Sie klagten gegen das „Brandenburg-Paket“ – und bekamen vom Brandenburger Landesverfassungsgericht nun in Teilen recht.

Grundsätzlich war die Feststellung der Notsituation aufgrund der Energiekrise nach Auffassung des Gerichts zwar gerechtfertigt, der Gesetzgeber „habe aber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten außergewöhnlichen Notsituation und den geplanten Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang dargelegt“, begründete das Landesverfassungsgericht sein Urteil.

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Weiter heißt es: „Die Ausführungen des Haushaltsgesetzgebers zu der erforderlichen Prognose, dass und wie durch die erhöhte Kreditaufnahme die Notsituation beseitigt oder abgemildert werden soll, erlaubten dem Verfassungsgericht keine hinreichende Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätskontrolle.“

Einfach ausgedrückt: Die Landesregierung hat zwar mit ihrer Einschätzung, dass es eine Notlage gibt, recht, die Begründung, wie diese mit den Schulden behoben werden soll, konnte sie aber nicht liefern. Damit verstößt das Brandenburg-Paket gegen die Schuldenbremse, die in der Landesverfassung festgeschrieben ist.

Keine gezielte Mittel-Vergabe

Von den zwei Milliarden Euro waren 700 Millionen Euro für die Kommunen im Land vorgesehen. Dort wurde es jedoch alles andere als gezielt genutzt. Man finanzierte Maßnahmen im Bereich Schulbau, Klimaschutz und unterstützte Vereine – also Projekte, die mit der Energiekrise gar nicht unmittelbar in Zusammenhang standen.

Ähnliches zeigt sich auf Landesebene: Unter anderem wurde viel Geld in die Gefahrenabwehr wie zum Beispiel die „Beschaffung eines Drohnendetektions- und Abwehrsystems“ mit rund 1,9 Millionen Euro gesteckt. Außerdem flossen 30 Millionen Euro in die „Kapazitätserweiterung der Erstaufnahmeeinrichtungen“. Für Tierheime waren 630.000 Euro vorgesehen.

Auch in Fahrzeuge wurde investiert. So bekam die Polizei sechs voll ausgestattete Einsatzleitfahrzeuge, um unabhängig von Polizeigebäuden agieren zu können. 650.000 Euro sind dafür vorgesehen, ein sondergeschützten SUV zu kaufen – er soll gegen Schüsse und Sprengkörper schützen und dazu dienen, Einsatzkräfte an kritische Infrastruktur heranzuführen.

Orientierung am Bundesverfassungsgericht

Bei der Urteilsfindung hat sich das Landesverfassungsgericht nach eigener Aussage am Bundesverfassungsgericht orientiert. Dieses hatte Ende 2023 das Sondervermögen der Ampelregierung für nichtig erklärt. Die Ampel wollte ursprünglich 60 Milliarden Euro, die als Schulden für die Bekämpfung von Corona aufgenommen worden waren, für den Klimaschutz verwenden (Apollo News berichtete).

Es gibt jedoch ein Schlupfloch, von dem auch die Regierung in Brandenburg profitiert: Das Urteil des Landesverfassungsgerichts hat keine Auswirkung auf die bereits ausgezahlten Beträge. Denn es gibt „keine Rückabwicklungspflichten“. Es widerspricht nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts dem allgemeinen Rechtsgedanken, wonach „unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt nicht rückwirkend aufgehoben“ werden.

Hätte das Verfassungsgericht geurteilt, dass das Geld zurückgezahlt werden muss, wäre es wohl zu einem riesigen Chaos gekommen. Die Kenia-Koalition in Brandenburg hat also Glück im Unglück, denn der Großteil des Sondervermögens ist nach anderthalb Jahren bereits ausgezahlt.

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32 Kommentare

  • Die böse vom Verfassungsschutz beobachtete AFD sorgt dafür das die Brandenburgische Regierung die Verfassung beim Haushalt einhält ?

    59
  • Beispiel Saarland: 13 Fonds „Sondervermögen“ aus der langjährigen Koalitionsregierungszeit der CDU/SPD im Saarland waren 2022 genug!
    Jetzt setzt die SPD der Verschuldung in Brandenburg die Krone auf. Jetzt können die dortigen sozialdemokratischen Volksvertreter selbst Zinsen und Tilgung berechnen. Ob sie dann „mit gutem Gewissen“ zugestimmt hätten, wage ich ernsthaft zu bezweifeln! Die Menschen im Lande werden sich Gesichter und Namen dieser amtierenden Regierung merken, welche sie in eine generationenübergreifende Verschuldung treiben will. Da bin ich mir sicher!

    39
  • Lange Rede kurzer Sinn: wer Recht bricht, ist ein Rechtsberecher.

    Das sollte jedem Wähler in diesem Jahr und Brandenburg geläudfig sein und einer Überlegung wert sein, ob man Rechtsbrechern seine Stimme gibt.

    39
  • Wieso „Sondervermögen“…??? ..es sind neue Schulden und nichts anderes. Wenn die Verursacher dieser Schulden mit ihrem Vermögen dafür haften müssten,hätte ich gegen den Begriff nichts.

    34
  • Die „undemokratische AFD“ setzt sich dafür ein das die Verfassung geachtet wird. Soviel dazu weil es immer heißt die AFD will das Land ruinieren.

    31
  • Find ich gut… 😀

  • Das Gericht sollte so objektiv sein und feststellen, daß die Notsituation der Energiekriese durch eine verfehlte Politk selbst verursacht wurde und nicht nur bestätigen, daß es eine Notsituation gibt. Das mag verfahrensrechtlich evtl. falsch sein, aber den Politikern sollte dringend der Spiegel (nicht das Relotiusblatt) vorgehalten werden.

  • Anstelle von Sondervermögen und Schuldenbremse
    (ich bekomme inzwischen bei den vielen Euphemismen
    immer sofort die Krätze) – wie wär’s, wenn zuerst einmal
    die Notbremse zum Einsatz käme? Haushaltssperre und
    dann Neubesinnung. Und für die Sanierung hätte ich auch
    ein wundervolles Rezept: Streicht ohne alle Rücksicht, d.h.
    gnadenlos, den inzwischen bis in den Himmel reichenden
    öffentlichen Dienst auf das unbedingt notwendige Maß
    zusammen – auch wenn das den wenigsten gefällt. Aber
    das ist normal, wirksame Medizin schmeckt immer bitter.
    Es wäre ein Anfang.

    10
  • Ist halt so ne Sache mit der Plultimikation. Uninspiriert wie unterm Feldweg.

  • Wenn Eskens bei Lanz erklärt, man versucht Tricks und Kniffe, ist das meines Erachtens nichts anderes als versuchte Täuschung. Ist das kein Straftatbestand oder gilt das nur bei uns Plebejern.

  • Je weniger Geld der Staat hat, um so besser. Der Staat macht nur Blödsinn mit dem Geld (Polizei, Überwachungskameras, Internetkontrolle), daher sagen viele: Steuerboykott find ich gut

  • Wie kann ich Geld für etwas beantragen, was diese Regierung selbst verursacht hat ? Da sind mal wieder NGO mit frischen Geld versorgt werden.

  • Wer regiert noch mal in Brandenburg? Achja die SPD, jeder weiterer Kommentar überflüssig.

  • Diese AfD diese Nestbeschmutzer! Wird zeit, das die endlich verboten wird. Dann können die Altparteien endlich wieder unbehelligt und verfassungswidrig mit den Geld der Steuerzahler umherwerfen.

  • Wen wundert das noch, die Ampel besteht nur aus Verbrechern, die können nichts legales machen….
    Interessant finde ich, das so viele Ampel-Juristen dabei erwischt werden, Gesetze zu brechen, oder bereits gebrochen zu haben.
    Erschreckend wie ich finde.
    Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

  • … “ die meisten Gelder sind bereits ausgezahlt “ , wie kann das denn sein ? … spätestens nach Eingang der Klage dürfte, bis zum Gerichtsentscheid, kein Geld mehr ausgegeben werden …

  • Bei dem Foto mußte ich dreimal hinschauen ob das auch der Verfassungsgerichtshof ist. Sieht von ferne aus wie eine Bruchbude oder ein stinkender Schweinestall

  • Die Bürger (!) verlangen aber auch bereits seit den 1990er Jahren immer höhere Leistungen vom Staat. Die Partei, die den Staat beschränken will, wird nicht gewählt.

    -19
  • Schafft endlich die Schuldenbremse ab.
    Die Schuldenbremse verhindert sinnvolle Investitionen in der Zukunft. Die Schuldenbremse verhindert die Kindergrundsicherung und auch die Ausweitung des Bürgergeldes.
    Auch verhindert sie den Ausbau der erneuerbaren Energien.

    Streicht die Schuldenbremse aus dem GG und lasst uns Sozialdemokraten Deutschland endlich Zukunfts sicher machen.

    -41

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