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SZ-Bericht

BKA-Vermerk belastet gefeierte RTL-Recherche über Neonazi-Gruppe

Eine Reporterin schleuste sich in die rechtsextreme „Letzte Verteidigungswelle“ ein. Nun berichtet die SZ über einen BKA-Vermerk, laut dem Reporterin Angelique Geray nicht nur beobachtet, sondern einzelne Akteure beeinflusst haben soll.

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Hat Reporterin Angelique Geray Tatpläne nur dokumentiert – oder selbst beeinflusst? (IMAGO/Manfred Segerer)

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Ein Vermerk des Bundeskriminalamts wirft Fragen zur Rolle der RTL-Reporterin Angelique Geray bei ihrer Undercover-Recherche über die rechtsextreme Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ auf. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein 26 Seiten langes Papier des BKA, in dem der Reporterin vorgeworfen werde, bei ihrer Recherche die Rolle einer bloßen Beobachterin teilweise verlassen zu haben.

Seit März stehen vor dem Oberlandesgericht Hamburg acht junge Männer vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Verabredung zu einem Verbrechen und gefährliche Körperverletzung vor. Die Angeklagten sollen sich in Chatgruppen unter dem Namen „Letzte Verteidigungswelle“ organisiert und Anschläge auf Asylunterkünfte geplant haben. Einige waren zum Tatzeitpunkt minderjährig.

Die Bundesanwaltschaft stuft die Gruppe als rechtsextremistische terroristische Vereinigung ein. Laut Anklage sollen Mitglieder Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen geplant oder verübt haben.

Bekannt wurde der Fall auch durch die Recherchen von RTL und Stern. Geray hatte sich unter falscher Identität in die Szene eingeschleust. Daraus entstanden zahlreiche Fernsehbeiträge, der Podcast „Braune Kinderzimmer“ und das Buch „Undercover unter Nazis“. Der Podcast wurde zuletzt beim Deutschen Podcast Award in zwei Kategorien ausgezeichnet.

Nun berichtet die Süddeutsche Zeitung über einen „Personenbericht“ des BKA aus dem Mai 2025. Darin soll das Bundeskriminalamt nach Darstellung der Zeitung zu dem Schluss kommen, Geray habe versucht, einzelne Akteure und das Handeln der Gruppe zu beeinflussen, um „aussagekräftiges Material“ für ihre Reportage zu erhalten.

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Die Zeitung stützt sich dabei auf Chats, die laut BKA auf ausgewerteten Mobiltelefonen der Beschuldigten gefunden wurden. Demnach soll Geray den Angeklagten Devin K. mehrfach zu weiteren Treffen und Planungen ermuntert haben.

Besonders brisant ist dabei der Komplex um einen mutmaßlich geplanten Anschlag auf eine Asylunterkunft in Senftenberg. Laut SZ war Geray im Januar 2025 mit Devin K. nach Tschechien gefahren, wo dieser Kugelbomben gekauft haben soll. Später habe sie ihn in Chats erneut auf Senftenberg angesprochen. Laut der Zeitung soll sie unter anderem geschrieben haben: „Dann müssen wir halt was planen“ sowie „Senftenberg oder so“.

Auch bei einem anderen Vorfall soll die Reporterin laut dem Bericht eine aktivere Rolle eingenommen haben. In einer Chatgruppe zu einem geplanten Überfall auf einen vermeintlich pädophilen Mann habe sie angeboten, an dem „Hausbesuch“ teilzunehmen und den Angriff zu filmen. Zudem soll sie vorgeschlagen haben, statt eines Treffens ein „Training“ mit Schlagring und Schlagstock zu machen.

Das BKA erhebt laut SZ nicht den Vorwurf, Geray habe sich selbst strafbar gemacht. Der Vermerk stelle vielmehr die journalistische Rolle der Reporterin infrage: ob sie lediglich beobachtete oder einzelne Abläufe durch eigene Vorschläge mit beeinflusste.

Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte RTL: „Seitens der Bundesanwaltschaft bestand zu keinem Zeitpunkt auch nur ein Anfangsverdacht, Frau Geray habe sich strafrechtlich relevant an einer terroristischen Vereinigung beteiligt.“ Geray werde im Verfahren ausschließlich als Zeugin geführt.

Zu den konkret geschilderten Chatpassagen äußerten sich RTL und Geray laut SZ nicht im Einzelnen. Dem Bericht zufolge erklärte der Sender, der BKA-Vermerk liege RTL nicht vor, einzelne Kommunikationssituationen könnten deshalb nicht bewertet werden. Zudem habe es „zu keinem Zeitpunkt Druck“ gegeben, bestimmte Bilder oder Narrative zu erzeugen.

Brisant ist der Fall auch wegen eines weiteren Vorwurfs aus dem BKA-Vermerk. Laut SZ hielt sich ein RTL-Kamerateam in der Nähe auf, als die Polizei nach einem anonymen Hinweis ein Gelände durchsuchte und Devin K. festnahm. Das BKA habe notiert, der Aufenthalt des Teams könne die polizeilichen Maßnahmen gefährdet haben.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll Geray sich zudem gegen die Aufnahme einer weiteren Person in die Gruppe ausgesprochen haben, weil sie diese für einen „V-Mann“ gehalten habe. Laut SZ könnte diese Information die betreffende Person gefährdet haben.

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12 Kommentare

  • Der klassische Fall eines agent provocateur, deutsch: Lockspitzel.
    Dieses Vorgehen ist nicht neu, sondern in gewissen Kreisen sehr beliebt.

    • Ein „Agent provocateur“ ist kein Spitzel. Dieser betreibt eine Provokation um Ziele zu erreichen.

  • Das hatten wir doch schon im Verbotsverfahren gegen die NPD. Maßgebliche Mitglieder waren zuhauf Zuträger und Mitarbeiter des Verfassungschutzes. Die angeblichen Feinde „unserer Demokratie“ werden durch den Staat (Parteien) gehegt und gepflegt und am Leben erhalten.

  • Hauptsache man hat eine reisserische Schlagzeile… 🫩

    • Diese Frau erinnert mich an Baerbock, nur viel hübscher.

  • Was sind das nur für Menschen
    Die Dame gehört im Nürnberger Prozess
    als Hauptangeklagte auf der Anklagebank.

  • Qualitätsjournalismus eben. Zahlen wir dafür auch Rundfunkgebühr?

  • Relotius 2.0!

  • Gähn. Ich kann’s nicht mehr hören. Gibt’s was neues vom Rollator-Putsch?

    -11
  • Na dann ab ins Kitchchen mit der Tante, oder?

  • Das System ist einfach nur Bäh!!

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