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Hauptverfahren abgelehnt

Michael Ballweg: Beweise der Staatsanwaltschaft reichen nicht einmal für Prozess – trotz neun Monaten Untersuchungshaft

Neun Monate saß Michael Ballweg in Haft, ehe die Anklage erhoben wurde. Doch das Landgericht Stuttgart beschloss, das Hauptverfahren aufgrund eines mangelnden Tatverdachts nicht einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft zieht vor das Oberlandesgericht – ohne Ballwegs Anwälte zu informieren. 

Das Landgericht Stuttgart hat beschlossen, das Hauptverfahren gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche vorerst nicht einzuleiten – und das, nach dem Ballweg neun Monate in Untersuchungshaft saß. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist an einen hinreichenden Tatverdacht geknüpft, welcher aussagt, dass eine Verurteilung des Beschuldigt wahrscheinlicher erscheint als dessen Freispruch. Nach über einem dreiviertel Jahr kann die Staatsanwaltschaft offenbar also kein nennenswertes Ermittlungsergebnis vorweisen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mitgründer von „Querdenken 711“ weiterhin Steuerstraftaten vor und beschuldigt ihn der Veruntreuung von mehr als 500.000 Euro an Spendengeldern, die eigentlich „Querdenken 711“ zugutekommen sollten. Ballweg soll dabei die „rechtswidrige Herkunft der eingeworfenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert“ haben.

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Am 20. März 2023 wurde die Anklage gegen Ballweg erhoben und im gleichen Atemzug der Haftbefehl vom OLG außer Kraft gesetzt. Letzteres habe aber am „Fortbestehen eines dringenden Tatverdachts des versuchten Betrugs und der Geldwäsche“ festgehalten, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung damals.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart möchte gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens jetzt sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) einreichen, wie man in einer Pressemitteilung schrieb. Ballweg nahestehende Quellen behaupten nun, die Pressemitteilung habe die Öffentlichkeit erreicht, bevor Ballweg informiert worden sei.

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