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Gefährliche Körperverletzung

AfD-Stadtrat zu Boden geschlagen: Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen SPD-Politiker

Im Dezember 2024 attackierte ein SPD-Politiker einen AfD-Stadtrat in einer Kneipe – nun wurde durch die Staatsanwaltschaft in dem Fall Anklage wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ erhoben. Es droht dem SPD-Mann eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

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Die Aufnahme einer Überwachungskamera zeigte die Tat (Video liegt Apollo News vor).

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Vor anderthalb Jahren – kurz vor Weihnachten 2024 – schlug ein SPD-Stadtrat seinen AfD-Kollegen Norbert Raatz in einer Kneipe zu Boden – damals berichtete Apollo News exklusiv. Nun wurde gegen den SPD-Politiker Anklage erhoben, wie die Junge Freiheit berichtet.

Die Tat ereignete sich im nordrhein-westfälischen Hürth im Lokal Adlerhof: Nach einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Vorsitzenden der örtlichen SPD-Ratsfraktion, Lukas Gottschalk, zwei anderen Personen und dem Wirt des Lokals gingen Gottschalk und seine beiden Bekannten auf den bislang unbeteiligten Raatz und wiederum seinen Bekannten los. Diese wurden dabei als „Nazis“ und „Arschloch“ bezeichnet.

Gottschalk schubste Raatz im Verlauf der Rangelei gegen den Tresen, trat ihn und schlug ihm ins Gesicht, sodass dieser zu Boden fiel. Wie der AfD-Politiker gegenüber Apollo News angab, wurden bei ihm später im Krankenhaus unter anderem mehrere Prellungen und ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. Ein Überwachungsvideo, das die Tat dokumentierte, ging viral.

Am 18. Mai hat die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Brühl Anklage in der Sache wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ gegen zwei Männer erhoben, wie die Junge Freiheit berichtet. Damit droht dem SPD-Mann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Gottschalk hat im Januar 2025 seinen Vorsitz der SPD-Ratsfraktion niedergelegt, auch seine Mandate im Kreistag und im Rat gab der Sozialdemokrat ab. Er behauptet, dass die veröffentlichte Aufnahme nur einen Ausschnitt des Vorfalls zeige: Im Vorfeld sei er angepöbelt worden; zudem habe es rassistische und sexistische Bemerkungen gegenüber seiner Verlobten gegeben.

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Brisant: Bereits bevor es zu einer Anklage gegen Gottschalk kam, hatte das Opfer des Angriffs rechtliche Konsequenzen zu tragen: Raatz hatte das Überwachungsvideo veröffentlicht – das wurde ihm jedoch vom Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung untersagt. Er habe die „Vertraulichkeit des Wortes“ verletzt – deshalb musste er 2.500 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.

bc

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48 Kommentare

  • Wow, Anklage nach 1 1/2 Jahren, obwohl ein Videobeweis vorliegt. Aber wehe man sagt ein falsches Wort, dann brauchst einen Bademantel.

    • Wäre die Sachlage umgekehrt, hätte es schon nach 2 Wochen ein Urteil von „Unserer Justiz“ gegeben.

  • Der Terror geht schon immer von links aus.

    • Der Terror geht „NUR“ von links aus. Die Nazis waren „LINKE“!

    • NUR die Linken und ihre Komparsen kennen das ‚Faustrecht‘. Wer nicht mitzieht, der wird körperlich ‚überzeugt‘. Das war schon immer so. Verbal haben sie nichts entgegenzusetzen, bei denen geht es nur über mit der groben Variante.

    • Deswegen gewinnt Links auch und ihr heult nur den ganzen Tag.

      -48
      • Ist „erfolgreich zerstören“ denn wirklich „gewinnen“? Ich würde „links“ eher als „loose-loose-Ergebnis“ bezeichnen.

        • „Ist „erfolgreich zerstören“ denn wirklich „gewinnen“?“

          100% ja. Absolut. Totaler Sieg.

          -31
      • @Hey.. und das ist der Unterschied bei den Linken. Gewalt statt demokratischen Austausch.

      • Es gab vor 90 Jahren schon mal Leute, die von einem „totalen Sieg“ daher faselten. Zufällig „Freunde“ von euch?

      • Krank im Kopf ist also ein “ Gewinn “ ?

      • Zerstörung, Verletzung und Inkaufnahme des Todes politischer Gegner ist also GEWINNEN?

        Stasi-SED und Antifa wieder völlig skrupellos.

      • Komm doch mal in eine bayerische Dorfwirtschaft und lass den Spruch los. Wer da so um eine Watschn bettelt wird auch prompt bedient…..

        • Ich fürchte, mit bodenständiger Vernunft kann Heydrickz nix anfangen. Es ist ja Zugehörigkeitsvoraussetzung bei den Linken, daß man genau die nicht nur ablegt, sondern auch noch verteufelt.

          7
      • 7:30 Uhr in Deutschland
        Bitte die Medikamentenausgabe in der Anstalt nicht verpassen!

  • „Im Vorfeld sei er angepöbelt worden; zudem habe es rassistische und sexistische Bemerkungen gegenüber seiner Verlobten gegeben.“

    Ja und? Seit wann ist das bei uns ein Grund dafür, gewalttätig zu werden?

    • Seit die Faschos an der Macht sind.
      Eses trägt heute keine Uniform.
      2500 Gewaltbereite Linke werden zum Parteitag erwartet, kein Grund die Demos zu verbieten. Soso Gewaltbereit erwartet aber trotzdem nicht verboten. Wurden nicht Demos aus genau solchen Gründen verboten?

  • Wow, schon nach 18 Monaten wird Anklage erhoben. Potzblitz, wie schnell.

  • Die Guten von “ Unsere Demokratie “ bei der “ Arbeit “ !
    Irgendwann kommt dann das Urteil ,
    oftmals eben auch von “ Unsere Justiz „

  • 3 Monate Bewährung, wetten!

  • Nach 1,5 Jahren Anklage!?
    Wow, so schnell?

  • Eineinhalb Jahre bis zur Anklage? Das ging aber flott!
    Die (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft wird Freispruch beantragen, und das Gericht wird ihn zu 20 Sozialstunden bei der lokalen Meldestelle gegen Hess und Hatze verurteilen – und das Thema ist erledigt.

  • Typisch SPD!

  • OHA,da wird wirklich ein sog. Retter der De?okratie angeklagt?

  • Na klar. Vorher „rassistische, sexistische Beleidigungen“ gegen seine Verlobte. Das ist eine armselige Schutzbehauptung. Dieser Sozialist hat seinem jahrelang gepflegten Hass gegen die AfD freien Lauf gelassen.
    Mehr als eine Bewährungsstrafe wird der nicht bekommen.

    • Wenn überhaupt! Justiziar ist auf dem linken Auge blind.

  • So ist sie, die deutsche Justiz (!).
    Berlin: Das Tragen der deutschen Fahne unter Androhung von Gewalt, durch die POLIZEI, untersagen, obwohl nicht verboten, bleibt für die Polizei straffrei.
    Berlin: das Stille lesen der Bibel in der Öffentlichkeit, einer einzigen Person, durch ein massives, einschüchterndes Polizeiaufgebot, zu untersagen, obwohl nicht verboten, bleibt wieder straffrei für die Polizei.
    Das Tragen des GG als Buch über einen Marktplatz, wird durch einen mehrköpfigen Polizeitrupp und dessen Führer, mit einem Platzverweis geahndet, obwohl nicht verboten. Wieder Straffreiheit für die Polizei.
    Aber wenn ein Zivilist „die Wahrheit“ zeigt, um zu seinem Recht zu gelangen, kostet ihn das 2500€.
    Es sind NICHT alle Menschen gleich!
    Das Tragen der Polizeiuniform, oder auch nur Ausweis, legalisiert Straftaten und Täter.

    Das Brühler Gericht ist regional nicht wegen Kompetenter Urteile bekannt, aber es ist bekannt.

    Ein Trauerspiel was hier geschieht!

    • Bzgl. der Geldstrafe von 2.500,–fehlt mir der Hinweis, ob Einspruch erhoben wurde. Falls dies geschah kommt erst noch eine Gerichts Verhandlung. Ergebnis offen.

      • Da direkt vom Urteil die Rede war und ein Einspruch nicht erwähnt wurde, ging ich davon aus, das keiner erfolgte, oder abgelehnt wurde.
        Aber grundsätzlich würde ich ihnen sonst folgen.

  • Die deutsche Justiz wird im Kongo als Beispiel für politische Korruptheit genannt. Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Ich bestraft erst mal nur den der Beweise veröffentlicht. Die Medien erzählen dann eine ganz andere Geschichte, deswegen veröffentlicht man doch solche Videos.

  • Die Sache wird eingestellt.
    Gründe: Fehlendes öffentliches Interesse, hat nur lokale Bedeutung, es hat den Richtigen betroffen und außerdem war es eindeutig Notwehr – der Afdler hat vorher rumgepöbelt und die Begleiterin des Sozen rassistisch beleidigt.

    Das Gericht (junge, linke Richterin mit Kurzhaarfrisur und Doppelname) sieht in dem Fall keine schuldhafte Handlung des Angeklagten und stellt das Verfahren gegen eine geringe Geldbuße für den Verein – Wir in Kölle, gemeinsam gegen Rechts – ein…

  • Klar ist, daß es eine 2-Klassen-Justiz gibt. Für Linke und Moslems gelten weichere Regeln, wenn überhaupt.

    Die Demokratie ist eben nicht „UnsereDemokratie“. Wenn ein AfD-Politiker einen Ordnungsruf erhält, weil er mit dem Finger auf einen anderen Politiker gezeigt hat, dann ist das schon übel. Wenn die Frau, die den Ordnungsruf ausspricht, dabei dann selbst mit ihrem Finger auf den AfD-Politiker zeigt, ist das offenbar okay. Völlig irre, dieses Land.

  • Es wird bestimmt ein Urteil mit Bewährung geben. Der SPD-Schläger wird keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen müssen.

  • „(Video liegt Apollo News vor“

    Dann postet das Video.

  • Zuerst „Nazi!“-Gebrüll, dann Faustschläge und Gewalt seitens SPD. Aber wenn es bekannt wird, die üblichen gelogenen Rechtfertigungen „Rassismus“ und „Sexismus“.

  • Immer wieder interessant, wenn Gegner der AfD diese als das bezeichnen, was sie selbst sind, Nazis und Arschlöcher.

  • Das die SPD den Genossen nicht auch parteiintern anzählt, zeigt nur eines, die SPD befindet sich in Kongruenz zu Ihren Wahlergebnissen auf dem Weg eine echte und reine Prollpartei zu werden.

  • Der Soze muss nur sagen er sei ein Aktivist der Antifa, dann ist er fein aus der Sache raus und Steini wird ihm während eines Faule Sahne Fischabfall Konzert das Bundesverdienstkreuz verleihen. ARD&ZDF bringen eine Sondersendung und der Tagesschaumichel ist wieder mit dem Leben zufrieden…

  • Es gibt nur eine Art so einen Typ zu überzeugen..

  • Was für eine lächerliche Schubserei unter Rentnern.

    -53
    • @Hey.. wer Gewalt verherrlicht tut ist lächerlich.

    • Witzbold.

    • Gottschalk ist mit 34 schon in Rente?🤔🤡🤣

    • Wer die brutale Attacke auf einen älteren Menschen so schäbig als ‚Schubserei‘ verharmlost, teilt offenbar nicht nur das Parteibuch mit dem SPD-Täter, sondern auch dessen primitives Verständnis von Gewalt. Passt aber ins Bild: Wenn die Argumente ausgehen, wird bei euch eben geschubst und weggeschaut.

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