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Thüringen

AfD legt Gesetzesentwurf für Rückzahlung von Corona-Bußgeldern vor

Die AfD möchte in Thüringen ein Gesetz zur Rückzahlung von Corona-Bußgeldern erlassen. Der entsprechende Antrag wurde von BSW und CDU begrüßt und an den Justizausschuss weitergeleitet. Vier Millionen Euro könnten laut der AfD für die Erstattung ausgegeben werden.

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Das Robert-Koch-Institut hielt FPP2-Masken nicht für wirksam, trotzdem wurden sie zur Pflicht.

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Die AfD möchte eine Rückzahlung von unverhältnismäßigen Corona-Bußgeldern veranlassen. Am Mittwoch legte die AfD-Fraktion einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit der Drucksache 8/58 im thüringischen Landtag vor. Entschädigt werden sollen demnach Bürger, die von „nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht geeignete[n]“ oder „unverhältnismäßige[n]“ Maßnahmen betroffen waren oder dadurch Anwalts- und Gerichtskosten zahlen mussten.

Auch das BSW sowie die CDU sprachen sich für die Weiterleitung an den Justizausschuss des Landtags aus. Der voraussichtliche Koalitionspartner von beiden Parteien, die SPD, und auch die Partei Die Linke brachten ihre Ablehnung über den Entwurf zum Ausdruck. Bevor eine Abstimmung im Plenum stattfindet, muss der Justizausschuss über das Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz beraten und gegebenenfalls geändert oder abgelehnt ausstellen.

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In dem Entwurf begründet die AfD den Schritt wie folgt: „Ein Rechtsstaat, der sich zeitweise im Ausnahmezustand verlor, ist gefordert, die begangenen politischen Fehler wo immer möglich zu korrigieren.“ Gemeint sind Schulschließungen oder die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Zahlreiche Bundespolitiker, auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach, bemängeln tatsächlich mittlerweile den Umgang mit Kindern in der Pandemie. Außerdem offenbarten die veröffentlichten Krisenstabsprotokolle des Robert Koch-Instituts, dass im Herbst 2020 „keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken“ vorliegt – in Bayern wurde die Pflicht dennoch im Januar 2021 eingeführt (Apollo News berichtete). In Thüringen galt zu diesem Zeitpunkt eine einfache Maskenpflicht.

In dem Entwurf hält die AfD auch fest: „Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Großteil der angeordneten Maßnahmen zu erheblichen sozialen und gesundheitlichen Schäden, wie zum Beispiel schweren Depressionen, Übergewicht, Entwicklungsstörungen bei Kindern oder Lernrückständen bei Schülern, führte.“ Und tatsächlich prangern zahlreiche Fachexperten die verheerenden Folgen für Kinder an (Apollo News berichtete).

Werden die Betroffenen entschädigt, rechnet die AfD mit Mehrkosten von etwa vier Millionen Euro, die auch aus dem „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie Hilfefonds“ entnommen werden könnten, schlägt die Fraktion vor. 260 Millionen Euro sollen aus diesem 2020 ins Leben gerufenen Sondervermögen bei der Auflösung des Fonds in den Haushalt übertragen werden. Die von der AfD berechnete Summe könnte bei einer entsprechenden Gesetzesänderung also von den übriggebliebenen Millionen des Fonds gedeckt werden.

Des Weiteren haben das BSW – mit der Unterstützung der CDU (Apollo News berichtete) – sowie die AfD einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Pandemie beantragt. Derzeit muss beraten werden, ob beide Anträge zusammengeführt werden können. Im Sächsischen Landtag wurde ein solches Gremium durch einen AfD-Antrag bereits eingesetzt und soll am kommenden Dienstag besetzt werden.

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