Tokio
Japans Oberstes Gericht entscheidet: Kein gesetzlicher Anspruch auf Sozialhilfe für Ausländer
Japans Oberster Gerichtshof hat das Rechtsmittel eines schwer kranken Ghanaers gegen die Ablehnung seines Sozialhilfeantrags zurückgewiesen. Ausländer haben demnach in Japan keinen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe.
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Japans Oberster Gerichtshof hat das Rechtsmittel eines schwer kranken Ghanaers gegen die Ablehnung seines Sozialhilfeantrags zurückgewiesen. Damit sind die Urteile der Vorinstanzen rechtskräftig: Ausländer haben nach dem japanischen Sozialhilfegesetz keinen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen.
Der 36-Jährige war 2015 zunächst als Student nach Japan gekommen. Später erhielt er einen Aufenthaltstitel, mit dem er arbeiten durfte. 2019 erkrankte er schwer an Nierenversagen und muss seitdem dreimal pro Woche zur Dialyse. Sein Aufenthaltsstatus wurde schließlich auf „Designated Activities“ zur medizinischen Behandlung geändert. Erwerbsarbeit ist ihm mit dem konkret erteilten Status nicht gestattet.
2021 beantragte der Mann deshalb bei der Stadt Chiba Sozialhilfe. Die Stadt lehnte den Antrag ab. Der Ghanaer gehört nicht zu den „Staatsbürgern“, denen das japanische Sozialhilfegesetz einen Anspruch auf Unterstützung einräumt. Er zog gegen die Entscheidung vor Gericht.
Bereits das Bezirksgericht Chiba wies seine Klage im Januar 2024 zurück. Das Gesetz spreche ausdrücklich von „Staatsbürgern“; darunter seien Ausländer nicht zu verstehen. Auch das Obergericht Tokio bestätigte die Entscheidung. Nun wies auch die zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs das Rechtsmittel des Mannes zurück.
Der Ausschluss bedeutet nicht, dass in Japan grundsätzlich kein Ausländer Sozialhilfeleistungen erhalten kann. Bereits 1954 ordnete das Sozialministerium an, bedürftige Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend japanischen Staatsbürgern zu unterstützen. Das Ministerium stellte dabei zugleich klar, dass Ausländer nicht vom Sozialhilfegesetz selbst erfasst werden. Die Leistungen beruhen damit auf einer Verwaltungsregelung und nicht auf einem gesetzlichen Anspruch.
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Ein Hoch auf Japan
Selbstrettung statt Weltrettung. Im Gegensatz zu den EU- Europäern. Intelligentes Japan.
Japan macht alles richtig!
Da sollte sich Deutschland dran orientieren!
Japans Oberstes Gericht zeigt endlich, wie echter Grenz- und Selbstschutz funktioniert: Kein Geld für Ausländer ohne Staatsbürgerschaft.
Ich weiß nicht, ob unsere Gesetzgebung den Begriff „Staatsbürger“ überhaupt kennt….
aber ja !
sonst koennte gewissen menschen die staatsbuergerschaft ja nicht dem grossen ziel der transformation entsprechend nachgeworfen werden.
Es gibt durchaus Länder, die sich selbst wichtiger sind als Fremde.
Japan will ja auch nicht die Welt retten. Wenn man die moralische Speerspitze sein will, dann kostet das eben die eigene Bevölkerung verdammt viel. Geliefert wie gewählt.
Wobei das in dem individuellen Fall wirklich hart ist.
Japan hat ihm aus humanitären Gründen ein Studium ermöglicht.
Warum ist er danach geblieben?
Nun, bevor Clement/Schmidt 2004 „Alles-mit-Sozial“ zusammengemengt haben, hatten wie etwas Ähnliches: Für alle nicht Leistungserbringer galt das Sozialhilfegesetz (BSHG) und für anerkannte Asylbewerber das Asylbewerberleistungsgesetz (AbLG) die reduzierte Leistungen (Gesundheit, Wohnung Unterhalt) vorsahen, während die Leistungserbringer Versicherungsleistungen (Arbeit, Gesundheit, Rente, Soziales) erhielten.
Die sozialistische „Vereinfachung“ 2004 hat dazu geführt, daß jetzt Leistungserbringer im Leistungsfall gleichbehandelt werden wie alle, die noch nie eingezahlt haben, wodurch das ganze System finanziell aus dem Ruder gelaufen ist.
ChatGPT sagt dazu folgendes: Der Schutz der deutschen Sozialsysteme ist trotz des verfassungsrechtlichen Schutzes der Menschenwürde möglich. Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG einen Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab. Der Gesetzgeber darf Sozialleistungen dennoch an Voraussetzungen wie Aufenthaltsstatus, Aufenthaltszweck oder Bedürftigkeit knüpfen. In Japan ist der verfassungsrechtliche Schutz anders ausgestaltet: Art. 13 garantiert die Achtung des Individuums sowie Leben, Freiheit und das Streben nach Glück, enthält aber keine ausdrücklich formulierte Menschenwürdegarantie wie Art. 1 GG. Die japanische Rechtsprechung lässt daher bei Sozialleistungen für Ausländer andere gesetzgeberische Spielräume zu. Ein pauschaler Ausschluss allein aufgrund der Staatsangehörigkeit wäre in Deutschland wegen der grundrechtlichen Garantie des Existenzminimums deutlich stärker begrenzt.
Helfen tun Sie ihm ja und Geld und Unterkunft bekommt er ja auch. Aber Sie geben ihm nicht das Recht über die Zukunft Japans zu bestimmen
DANKE JAPAN! Es geht!
Wie oft wurde uns schon erzählt, die Japaner würden durch ihre rigorose Ausländerpolitik wirtschaftliche Probleme bekommen, weil sie eine extrem überalterte Gesellschaft haben und eigentlich auf Zuwanderung angewiesen wären?
Dieses Märchen, wir brauchen Migranten, um unsere Wirtschaft zu erhalten, gilt offenbar nur bei uns. Denn wenn man die Sozialkassen für alle öffnet, kommen vor allem die, welche auf die Sozialkassen aus sind.
Japan lehrt und, dass man strikt zwischen Asylrecht und wirtschaftlich begründetem Zuzug unterscheiden muss. Dort gilt ein extrem strenges Asylrecht mit nur 2% positiven Bescheiden und schneller Abschiebung bei Ablehnung.
Und man unterscheidet strikt zwischen dem Status des Staatsbürgers und des Ausländers, eine Praxis, bei der 2/3 des politischen Lagers in Deutschland Schnappatmung bekommen und den Untergang der Demokratie prophezeien.
Tu felix Iaponia!
Ich wette, diese Menschen werden demnächst in Deutschland aufschlagen. Der Steuerzahler macht das schon!
Genau so ist es richtig!
Aehmmm… …bevor jetzt alle Japan hochleben lassen…
In den meisten Ländern der Region steht vor der Aufenthaltsgenehmigung ein Finanznachweis – oft schon vor der Einreise. Diese Finanznachweise müssen regelmässig erbracht werden – normal ist ein Deposit bei einer lokalen Bank. Alternativ kann u.U. die lokale Familie des Ausländers für einen Ausländer garantieren. Dann gilt allerdings – „…den Bürgen kannst Du würgen…“. Krankenversicherungsgebot gibt’s übrigens auch noch – wobei meine Tochter (mif lokalem Pass) als Endzwanzigerin, nicht nur ob ihrer „Jugend“, deutlich weniger für gleiche Versicherungsleistungen zahlt als ich.
Ich würd‘ dem Ghanaer ein Rassismusklage empfehlen… (Ironie aus!)
@Thomas Fowler: Danke für die sachliche Aufklärung. In D wurde ja leider jede Handlungskonsequenz in dieser Hinsicht aufgegeben. Übrigens, bei „Bürgen kannst Du würgen“ fallen mir die heuchlerischen „Bürgen“ ein, welche sich um 2015 herum für „Geflüchtete“ haben eintragen lassen. Als die dann in Pflicht genommen werden sollten, haben die so lange rumgejammert, bis dann doch wieder der deutsche Steuerzahler geschröpft wurde.
Ein Fall für Frau v. d. Leyen sofortige Sanktionspakete. 🤣🤣🤣
Innovation und Erfindergeist geht immer am besten ohne Ausländer, das haben wir über Jahrhunderte ohne Ausländer Einmischung bis zur Weltspitze geschafft, das schaffen die Japaner seit vielen Jahrzehnten auch sehr gut.
Jede Einmischung von Ausländern sorgt dafür, dass das Land schwächer wird
Analog dazu die Dummheit von VW und die Cleverness von Toyota.
Toyota ist leider nicht soooo unendlich vuel cleverer. Bei uns ist der regionale Absatz massiv eingebrochen. Auch hier werden Werke geschlossen und an billigere Standorte verlagert. Ob allerdings Schliessungen in Japan selbst anstehenden – aus nationalen Gründen wohl eher nicht…
Finde ich gut! Die wollen Leute, die sich selbst finanzieren und keine Slums und Kalifate wie in Deutschland!
Nazis!
Sie sind überall!
😂 🫡 🫡 😂
So eine Paranoia kann schon etwas Feines und Unterhaltendes sein.
Das muss dieses Weltnazitum sein..
ein Zustand, den wir auch gut und gerne den Medien und dem Bildungssystem zuschreiben können.
Oh, ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde. Die wird in Japan mit Füßen getreten. Zum Glück wird die Bundeswehr auf Vordermann gebracht, dann können den Japanern zeigen, was Recht und Ordnung sind und verlangen.
Japan ist wohl bei seiner Verschwendung der Gelder an Kriminelle und Sozialschmarotzer anders eingestellt als Europa! Wenn alle Länder gefüllt sind in Europa kann der Krieg kommen!