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Tokio

Japans Oberstes Gericht entscheidet: Kein gesetzlicher Anspruch auf Sozialhilfe für Ausländer

Japans Oberster Gerichtshof hat das Rechtsmittel eines schwer kranken Ghanaers gegen die Ablehnung seines Sozialhilfeantrags zurückgewiesen. Ausländer haben demnach in Japan keinen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe.

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Japans Oberster Gerichtshof in Tokio: Die Richter ließen den Ausschluss eines schwer kranken Ghanaers von der gesetzlichen Sozialhilfe bestehen. (IMAGO/Kyodo News)

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Japans Oberster Gerichtshof hat das Rechtsmittel eines schwer kranken Ghanaers gegen die Ablehnung seines Sozialhilfeantrags zurückgewiesen. Damit sind die Urteile der Vorinstanzen rechtskräftig: Ausländer haben nach dem japanischen Sozialhilfegesetz keinen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen. 

Der 36-Jährige war 2015 zunächst als Student nach Japan gekommen. Später erhielt er einen Aufenthaltstitel, mit dem er arbeiten durfte. 2019 erkrankte er schwer an Nierenversagen und muss seitdem dreimal pro Woche zur Dialyse. Sein Aufenthaltsstatus wurde schließlich auf „Designated Activities“ zur medizinischen Behandlung geändert. Erwerbsarbeit ist ihm mit dem konkret erteilten Status nicht gestattet.

2021 beantragte der Mann deshalb bei der Stadt Chiba Sozialhilfe. Die Stadt lehnte den Antrag ab. Der Ghanaer gehört nicht zu den „Staatsbürgern“, denen das japanische Sozialhilfegesetz einen Anspruch auf Unterstützung einräumt. Er zog gegen die Entscheidung vor Gericht.

Bereits das Bezirksgericht Chiba wies seine Klage im Januar 2024 zurück. Das Gesetz spreche ausdrücklich von „Staatsbürgern“; darunter seien Ausländer nicht zu verstehen. Auch das Obergericht Tokio bestätigte die Entscheidung. Nun wies auch die zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs das Rechtsmittel des Mannes zurück.

Der Ausschluss bedeutet nicht, dass in Japan grundsätzlich kein Ausländer Sozialhilfeleistungen erhalten kann. Bereits 1954 ordnete das Sozialministerium an, bedürftige Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend japanischen Staatsbürgern zu unterstützen. Das Ministerium stellte dabei zugleich klar, dass Ausländer nicht vom Sozialhilfegesetz selbst erfasst werden. Die Leistungen beruhen damit auf einer Verwaltungsregelung und nicht auf einem gesetzlichen Anspruch. 

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Davon profitieren insbesondere bestimmte Ausländer mit dauerhaftem oder langfristigem Aufenthaltsstatus. Der Aufenthaltsstatus des Ghanaers zur medizinischen Behandlung fällt jedoch nicht darunter. Sein Aufenthaltsstatus erlaubte ihm die weitere Behandlung in Japan, schloss in seinem Fall aber Erwerbsarbeit aus – zugleich hatte er keinen Anspruch auf die beantragte Sozialhilfe. Der Fall änderte daran auch vor dem Obersten Gerichtshof nichts. Drei der vier Richter sahen keinen Grund, die vorangegangenen Urteile aufzuheben.

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20 Kommentare

  • Ein Hoch auf Japan

  • Selbstrettung statt Weltrettung. Im Gegensatz zu den EU- Europäern. Intelligentes Japan.

  • Japan macht alles richtig!
    Da sollte sich Deutschland dran orientieren!

  • Japans Oberstes Gericht zeigt endlich, wie echter Grenz- und Selbstschutz funktioniert: Kein Geld für Ausländer ohne Staatsbürgerschaft.

  • Ich weiß nicht, ob unsere Gesetzgebung den Begriff „Staatsbürger“ überhaupt kennt….

    • aber ja !

      sonst koennte gewissen menschen die staatsbuergerschaft ja nicht dem grossen ziel der transformation entsprechend nachgeworfen werden.

  • Wobei das in dem individuellen Fall wirklich hart ist.

  • Es gibt durchaus Länder, die sich selbst wichtiger sind als Fremde.

  • Japan will ja auch nicht die Welt retten. Wenn man die moralische Speerspitze sein will, dann kostet das eben die eigene Bevölkerung verdammt viel. Geliefert wie gewählt.

  • Tu felix Iaponia!

  • Nun, bevor Clement/Schmidt 2004 „Alles-mit-Sozial“ zusammengemengt haben, hatten wie etwas Ähnliches: Für alle nicht Leistungserbringer galt das Sozialhilfegesetz (BSHG) und für anerkannte Asylbewerber das Asylbewerberleistungsgesetz (AbLG) die reduzierte Leistungen (Gesundheit, Wohnung Unterhalt) vorsahen, während die Leistungserbringer Versicherungsleistungen (Arbeit, Gesundheit, Rente, Soziales) erhielten.

    Die sozialistische „Vereinfachung“ 2004 hat dazu geführt, daß jetzt Leistungserbringer im Leistungsfall gleichbehandelt werden wie alle, die noch nie eingezahlt haben, wodurch das ganze System finanziell aus dem Ruder gelaufen ist.

  • Helfen tun Sie ihm ja und Geld und Unterkunft bekommt er ja auch. Aber Sie geben ihm nicht das Recht über die Zukunft Japans zu bestimmen

  • DANKE JAPAN! Es geht!

  • Aehmmm… …bevor jetzt alle Japan hochleben lassen…
    In den meisten Ländern der Region steht vor der Aufenthaltsgenehmigung ein Finanznachweis – oft schon vor der Einreise. Diese Finanznachweise müssen regelmässig erbracht werden – normal ist ein Deposit bei einer lokalen Bank. Alternativ kann u.U. die lokale Familie des Ausländers für einen Ausländer garantieren. Dann gilt allerdings – „…den Bürgen kannst Du würgen…“. Krankenversicherungsgebot gibt’s übrigens auch noch – wobei meine Tochter (mif lokalem Pass) als Endzwanzigerin, nicht nur ob ihrer „Jugend“, deutlich weniger für gleiche Versicherungsleistungen zahlt als ich.
    Ich würd‘ dem Ghanaer ein Rassismusklage empfehlen… (Ironie aus!)

    • @Thomas Fowler: Danke für die sachliche Aufklärung. In D wurde ja leider jede Handlungskonsequenz in dieser Hinsicht aufgegeben. Übrigens, bei „Bürgen kannst Du würgen“ fallen mir die heuchlerischen „Bürgen“ ein, welche sich um 2015 herum für „Geflüchtete“ haben eintragen lassen. Als die dann in Pflicht genommen werden sollten, haben die so lange rumgejammert, bis dann doch wieder der deutsche Steuerzahler geschröpft wurde.

  • Analog dazu die Dummheit von VW und die Cleverness von Toyota.

    • Toyota ist leider nicht soooo unendlich vuel cleverer. Bei uns ist der regionale Absatz massiv eingebrochen. Auch hier werden Werke geschlossen und an billigere Standorte verlagert. Ob allerdings Schliessungen in Japan selbst anstehenden – aus nationalen Gründen wohl eher nicht…

  • Nazis!
    Sie sind überall!
    😂 🫡 🫡 😂

    So eine Paranoia kann schon etwas Feines und Unterhaltendes sein.

    • Das muss dieses Weltnazitum sein..

    • ein Zustand, den wir auch gut und gerne den Medien und dem Bildungssystem zuschreiben können.

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