Lüneburg
Nächster Eilantrag abgelehnt: Auch Stephan Bothe darf nicht zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen antreten
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl abgelehnt. Wahlzulassungen könnten demnach grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden, so das Verwaltungsgericht Lüneburg.
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im Landkreis Lüneburg abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, urteilte das Gericht. Der Beschluss liegt Apollo News exklusiv vor. Bothe wollte erreichen, dass sein Wahlvorschlag vorläufig zugelassen wird und sein Name auf dem Stimmzettel für die Wahl am 13. September 2026 erscheint.
Bothe ist stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen und Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Seine Partei hatte ihn im Mai als Kandidaten für das Amt des Landrats vorgeschlagen. Die Kreiswahlleiterin äußerte jedoch Zweifel an seiner sogenannten Verfassungstreue. Dabei geht es um die gesetzliche Voraussetzung, dass ein Bewerber „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten muss.
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Das Niedersächsische Innenministerium prüfte den Fall unter Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes. Nach dieser Prüfung bot Bothe nach Auffassung der zuständigen Stellen nicht die notwendige Gewähr für seine Verfassungstreue. Der Wahlausschuss des Landkreises lehnte seinen Wahlvorschlag deshalb am 29. Juli mit sechs zu einer Stimme ab.
Dagegen beantragte Bothe gemeinsam mit seinem Anwalt, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung. Er argumentierte, der Ausschluss verletze sein passives Wahlrecht und benachteilige ihn wegen seiner politischen Überzeugung. Außerdem könne effektiver Rechtsschutz nur vor der Wahl gewährt werden, weil eine spätere Entscheidung seine Teilnahme an der Wahl nicht mehr vollständig ermöglichen würde.
Das Gericht wies den Antrag jedoch bereits als unzulässig zurück. Nach § 46 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes dürften Entscheidungen, die unmittelbar mit dem Wahlverfahren zusammenhängen, grundsätzlich nur im sogenannten Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Dies gelte auch für die Zulassung oder Zurückweisung eines Wahlvorschlags.
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Bothe sei trotz der Ablehnung nicht rechtsschutzlos gestellt, erklärte das Gericht. Er könne nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl einlegen. Sollte sich herausstellen, dass sein Wahlvorschlag zu Unrecht abgelehnt wurde und dieser Fehler das Ergebnis wesentlich beeinflusst hat, könne die Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden. Auch der hilfsweise gestellte Antrag auf eine neue Entscheidung wurde abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens muss Bothe tragen.
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Das muss diese Demokratie sein von der alle sprechen, wie Erich Honecker, Staatsmann der Deutschen Demokratischen Republik oder Kim Jon Un von der Demokratischen Republik Korea.
** Russlands Justiz fällt erneut Urteile gegen die Anti-Kriegs-Partei Jabloko:
Der Ausschluss von der Parlamentswahl wurde bestätigt – und ihr Vizechef soll elf Jahre in Haft. **
fast deutsche zustaende….
Schurajew präsentierte Dokumente, die beim Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation eingereicht wurden und die die Entfernung der Partei „Jabloko“ von den Wahlen bestätigen.
Video: Anna Bikaewa/TASS
https://t.me/tass_agency/389188
…
Nach Angaben von Rosfinmonitoring erhielt die Partei „Jabloko“ über Dritte Finanzmittel aus den USA und Deutschland;
Die Grünen und die LGBT-Demokraten.
Genau. Nur das in Russland die Grünen (Jabloko/Apfel) von der Wahl wegen Korruptionsskandalen wegen einer Klage der russischen Partei die der Partei Die Heimat „NPD“ am nächsten steht, ausgeschlossen wird.
Die russische Partei Einheit (Rodina) hat die Klage wegen illegaler ausländischer Finanzierung eingereicht.
Nicht der parteilose Putin oder die Russenpartei Medwedews, ‚Einiges Russland‘.
Nun, mit Verlaub, das ist doch Quatsch.
Prozessuale Verfahrensfehler kann man in den meisten Fällen erst bei einer Berufung gegen das Urteil geltend machen.
Und wahlrechtliche Einsprüche kann man erst nach erfolgter Wahl geltend machen, indem man die Rechtmäßigkeit der Wahl anficht.
Das ist geltende Rechtslage seit Gründung der Bundesrepublik, an der sich auch dadurch nichts ändern läßt, daß ein paar von der Kandidatur ausgeschlossene Wahlbewerber nun mit dem Kopf durch die Wand wollen.
Und sicherlich gibt es an den jüngsten Veränderungen im NS-Kommunlwahlrecht ebenso berechtigte wie begründete Kritik, die nach einer ober- oder sogar höchstrichterlichen Entscheidung verlangt. Aber Rechtsstaat heißt eben, auch, daß die Gerichte nach geltendem Recht urteilen – und das haben sie – ungeachtet aller hier und anderenorts geübten Kritik – in den vorliegenden Fällen getan.
Das Regime kämpft mit allen Mitteln: https://journalistenwatch.com/2026/08/17/militaerputsch-von-oben-bei-afd-wahlsieg/
Ist das in Niedersachsen kein Staatsstreich von oben?
NUR wenn man ILLEGALE Wahlen stattfinden/zulässt, hat man erneut seine Grundrechte ALS Wähler verloren.
Art20(4) ist gegeben, weil man die Möglichkeit der Wahl geraubt hat durch einen VERWALTUNGSAKT aber NICHT per Gerichtsurteil, würden manche hinweisen.
Wenn nicht für ALLE eine Wahl stattfinden soll, dann für KEINEN und es braucht dann keine Wahlbeobachter sondern Wahlblockierer würden manche sagen.
Diese „friss oder stirb Demokratie“ ist eben nur noch Machterhalt dank Selbstermächtigung auf den eigens geschaffenen Verwaltungsweg vorbei an rechtsstaatlichen und vor allem demokratischen Wegen, würden manche sagen und gilt von Kleinkleckersdorf über Berlin bis Brüssel.
Aber es war ja auch eben der Traum aus Davos, „Wahlen sind nicht mehr notwendig dank KI“ und wer die Parameter für die KI einfüttert weis man genau
https://www.youtube.com/watch?v=6X1mdh8M5pQ
Da D. noch nicht so digital ist, hat man es eben auf analogem Wege getan…
Eine S au bande ist das! Ich hoffe die >Menschen kapieren es endlich, nur die AfD kann uns noch retten.
Das sagt ChatGPT über das Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 4 GG:
„Solange das [Bundesverfassungs]Gericht kein Verbot ausspricht, dürfen staatliche Stellen eine Partei und ihre Anhänger nicht wie eine verbotene Organisation behandeln oder in ihren Rechten (z. B. Chancengleichheit bei Wahlen) beschränken.“
Hallo liebe Richter: Wo haben Sie Examen gemacht? Haben Sie Staatsrecht gehört? Oder im Examen versiebt? Wie können Sie einer Regierung einen so evidenten Verfassungsbruch durchgehen lassen, wie es jetzt in NS (=Niedersachsen) geschieht? Schande über Sie!
Politik und Justiz haben dem Deutschen den Krieg erklärt.
D.h. das für das Deutsche Volk der Verteidigungsfall eingetreten ist und Art. 20 Abs. 4 GG zum Tragen kommt.
Richtig. Aber der Michel schläft weiter und sieht den wahren Feind weiterhin in der einzigen Opposition und in Nordost-Europa.
„Wahlzulassungen könnten demnach grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden“. Kennt man ja in Deutschland bereits. Gab kürzlich erst ein Impfung, die zwar mehrfach in jeden Arm sollte, wo man aber erst im Nachhinein anfing zu prüfen ob sie Nebenwirkungen hat.
Man kann das echt alles nicht mehr ertragen, was hier läuft und von 70% der Bevölkerung sogar noch befürwortet und per Wahlen immer wieder legitimiert wird.
„Widerstandsrecht zum Schutz der Verfassung – Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung“ in:
„bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054“
1. Zensur findet nicht statt. Achja……
2. Ordnungsgemäße Wahlen nach Art. 38 GG haben Priorität vor dem Ausnutzen einer angeblichen Regelungslücke bei Wahlausschüssen, die an sich schon paradox sind. Eine Parteiendemokratie war und ist immer eine Wettbewerbsdemokratie um die Stimmen der Wähler. Und die Wahlausschüsse schränken diese Freiheit ein und führen Art. 38 GG ad absurdum.
3. Das Grundprinzip „Keine Schuld ohne Urteil“ wird verletzt. Das passive Wahlrecht als Grundrecht wird von einem inkompetenten Gremium von Konkurrenten abgeschafft.
4. Die Exekutive sanktioniert Bürger, schränkt deren Grundrecht ein, ohne dass sie rechtliches Gehört erlangen. Das ist in der EU Praxis gegen Putins Freunde und solche, die dafür von der EU-Bürokratie gehalten werden: Sanktionierung bedeutet: Sperrung der Konten, der Kommunikation, die Exekution der bürgerlichen Existenz, ohne vor Gericht gehört zu werden.
Ist das nicht bereits die Skizzierung einer „Revolution von oben“?
Widerstandsrecht?
Im Iran schließt der Wächterrat Kandidaten aus, hier machen es unsere Demokraten.
Und das Stadtbild ist wie in Teheran oder Kabul.
Wenn ein Regime die Opposition verbietet befindet man sich in einer Diktatur.
Mich würde mal die Vita und das Parteibuch des Richters interessieren, der dieses Urteil gefällt hat.
Ich denke eher der will noch Karriere machen. Könnte sein das der sich da täuscht.
Und jetzt stellen wir uns vor wie die nächste Bundestagswahl verlaufen wird …..
Geiler nickname ! 😀 Safe!
Wann bricht der Bürgerkrieg aus? Das sind ganz klare Verstöße gegen die demokratisch freiheitliche Grundordnung der Verfassung. Sie wollen eine DDR 2.0 entstehen lassen.
Das mit der Bahnsteigkarte und den Deutschen. LOL, wird nie was. Zumindest nicht bei den Westdeutschen.
Präsens statt Futur I.
12.05.2026
Kandidat Nr. 4 scheitert bei Landratswahl in Saalfeld-Rudolstadt auch im zweiten Anlauf
Rudolstadt/Saalfeld. Mario Ralf Brehme hat seine Einwendungen gegen den Beschluss des Kreiswahlausschusses vorgebracht. Am Ergebnis änderte das nichts.
https://www.otz.de/lokales/saalfeld-rudolstadt/article411972865/kandidat-nr-4-wehrt-sich-gegen-ausschluss-von-landratswahl-in-saalfeld-rudolstadt.html
.
Die AfD wurde trotzdem zur Wahl zugelassen. Womöglich hat der „Freundeskreis Israel“ unter der AntiFA das letzte Wort gesprochen haben.
Thomas Benninghaus ist Mitglied von „Freundeskreis Israel“ unter der AntiFA Katharina König Preuss.
Ich habe leider nichts anders erwartet. Man wird alles tun um die Opposition zu zersetzen und zu zerschlagen. Was den Protagonisten nicht klar sein dürfte, ist der Umstand das die Bürger dadurch grundsätzlich das Vertrauen in die Demokratie verlieren werden.
Ich habe nicht mehr das Gefühl in einer rechtsstaatlichen Demokratie zu leben. Ich habe die KI befragt. Sie kennt kein anderes EU Land in dem Kandidaten aus der Opposition nicht zur Wahl zugelassen wurde (also durchgesetzt durch ein Wahlgremium). Das bereitet mir wirklich sehr große Sorgen.
Deutschland ist ja auch keine Demokratie mehr.
Die DDR war eine Volksdemokratie. Ist doch was Feines. Und wer nicht spurte, kam als junger Mensch mal in den Jugendwerkhof. Und wer nicht gendert und die Regenbogenfahne grüßt, fährt in Bautzen ein.
Die Freiheit stirbt scheibchenweise
„UnsereDemokratie“ … hüst, hüst … Sowas hätten sich die PIS oder Orban mal trauen sollen, oh, was es da für EU-Sanktionen gegeben hätte …
Unsere Medien zeigen mit nackten Fingern auf Russland, dabei sind hier die Zustände ähnlich.
Eine Demotatur eben.
Der linke Durchlauf durch die Institutionen war erfolgreich. „Wenigstens“ etwas haben sie mal hinbekommen.
Sie werden auch versuchen, die Wahl in Sachsen-Anhalt zu manipulieren und sabotieren. Da fallen gerade die letzten Hemmungen.
Justiz im Dienste der Mächtigen. Hat tradition in Deutschland.
Ich darf also die 110 erst wählen, wenn ich umgebracht wurde. Wenn das kein liberal-demokratischer Rechtsstaat ist, dann weiß ich auch nicht. – Ist das ein Justizputsch?
wir leisten uns mittlerweile eine Gesinnungs-Justiz, mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun.
Es ist Zeit für Art. 20 Abs. 4 GG
Absurd! „1984″ ©G. Orwell, bzw. DDR 2.0 (getarnt als „UnsereDemokratie“™).
Bei Walter Ulbricht musste es noch demokratisch aussehen.
Das war klar. Soviel zum Thema „Rechtsstaat“.
Wieviele Demonstrieren nächsten Samstag in Hannover?. 10 oder 20
Am Status Quo würde sich auch dann nichts ändern, wenn 20.000 demonstrieren würden.
Dez.2025 in BG. Der Status Quo hat sich geändert. Informieren müssen Sie sich allerdings selbst.
0! Es gibt kein Demonstrationsrecht im Totalitarismus!
Na dann, herzlichen Glückwunsch im besten Deutscheland aller Zeiten. Ps. Und viel Glück noch.
gegen seine Nichtzulassung ??? Strafrechtliche Klage wegen Diskriminierung, Übler Nachrede, Rechtsbeugung und ob das Gesetz bzw. diese Verordnung überhaupt mit einem Rechtstaat und der Verfassung zu vereinbaren ist.
Die Diktatoren sind die Ersten die sich hinstellen und sagen, das ihre Aktionen für „Demokratie, Frieden, Freiheit, Wohlstand und Sicherheit des Volkes“.
Man erinnere sich an das Titelblatt von der Parteizeitung der Arbeiterpartei aus Adolfs Reich. „Freiheit und Brot“
Wahlzulassung wird NACH der Wahl geprüft ? Was ist das denn?
UnsereDemokratie hat gesprochen. Ich hoffe dass es denen bald die Sprache verschlägt wenn die AfD in Sachsen-Anhalt regiert. Und dann, das werden wir sehen, kommen dieselben Figuren daher und erzählen uns genau das Gegenteil. Siehe Jens Spahn, der Corona-Lügenbaron mit seiner „Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung“ von damals und „Ich habe immer gesagt….“ von jetzt.