Belastungseifer und Geraune: Mit absurden Argumenten empfiehlt die Kommunalaufsicht den Wahlausschluss von Sichert
Die Empfehlung zum Wahlausschluss von AfD-Kreiskandidat Martin Sichert ist entlarvend dünn: Mit massivem Belastungseifer werden Vorwürfe weitgehend konstruiert. Ein absurdes Dokument, das keinen Eingriff in die Demokratie rechtfertigt.
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert wollte für ein kommunales Amt im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren – die Kommunalaufsichtsbehörde empfahl dem zuständigen Kreiswahlausschuss jedoch, den Kandidaten nicht zuzulassen – der Ausschuss folgte der Empfehlung. Man meint, begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Politikers gefunden zu haben. Der Beschluss, der Apollo News vorliegt, ist derweil vor allem von einem massiven Belastungseifer geprägt – die Vorwürfe gegen Sichert, mit denen der Wahlausschluss begründet wird, wirken dabei fast durchgängig absurd.
So ist der Kernvorwurf gegen den AfD-Kandidaten bloß seine Mitgliedschaft in der AfD. „Aufgrund der Mitgliedschaft im AfD-Landesverband Niedersachsen, (…) der Funktion als Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund sowie seiner erfolgreichen Wahlkandidatur über die Landesliste zum Deutschen Bundestag und der Wahrnehmung seines Bundestagsmandats“ lägen bereits „hinreichende und gewichtige Umstände vor, die die künftige Erfüllung der Verfassungstreuepflicht durch den Bewerber zweifelhaft erscheinen lassen“, heißt es in dem Beschlusspapier.
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Die Mitgliedschaft des Bewerbers im AfD-Landesverband Niedersachsen stelle „ein starkes Indiz für Zweifel an seiner Verfassungstreue dar“, heißt es. Mehrmals wird Sichert vorgeworfen, in seinem Landesverband erfolgreich zu sein und sich von der eigenen Landespartei, die er vertritt, nicht zu distanzieren. „Eine Distanzierung des Bewerbers vom Landesverband, seinen Inhalten oder Aktivitäten ist nicht bekannt“, hält die Kommunalwahlaufsichtsbehörde vorwurfsvoll in ihrem Beschluss fest.
Sicherts „dauerhafte unterstützende Aktivität“ – gemeint ist seine Arbeit als Berufspolitiker und Mandatsträger der AfD Niedersachsen – „zielt auch darauf ab, den Bestand des Landesverbandes AfD Niedersachsen zu sichern und dessen Betrieb sicherzustellen, und lässt zugleich den Schluss zu, dass sich der Bewerber mit den Zielen seines Landesverbands, über dessen Liste er in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, identifiziert“.
Willkürliche „Grenzen des Sagbaren“ als Ausschlussargument
Immer wieder wird auch auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover von Anfang Juni dieses Jahres Bezug genommen. In diesem Beschluss war die jüngste Verfassungsschutz-Einstufung der AfD Niedersachsen durch das dortige Landesamt für rechtmäßig erklärt worden.
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Kritik an Regenbogenflaggen soll NS-Verharmlosung sein
„Eine revisionistische bzw. verharmlosende Aussage zum Nationalsozialismus“ attestiert die Kommunalwahlaufsicht dem AfD-Mann ebenfalls. Hintergrund ist ein Social-Media-Post, der ideologische Regenbogenbeflaggung mit einem NS-Vergleich kritisiert hatte. Sichert schrieb auf der Plattform X: „Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen von Menschen tot. Deshalb lasst es sein. An Rathäuser gehören nur die Fahnen des Ortes, des Landes und des Bundes und keine Fahnen, egal welcher Ideologie.“
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Die Kommunalwahlaufsicht will darin „eine Gleichsetzung der Regenbogenfahne und der Solidarisierung mit der queeren Community mit dem Nationalsozialismus“ erkennen. Eine Interpretation, die man vornehmen kann – aber auch vornehmen wollen muss. Diese Arbeitsweise ist kein Einzelfall: Der erkennbare Belastungseifer mündet oft genug in bloßem Geraune und Attestierungen. So hält man schriftlich fest, dass „eine Migranten-, Asyl- und Fremdenfeindlichkeit bzw. eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ bei Martin Sichert „vermutet werden“ könnte – nicht bestätigt, nur vermutet.
„Kartellparteien“ als Absage an den demokratischen Wettbewerb
Auch scharfe Kritik Sicherts am politischen Wettbewerber wird in dem Papier immer wieder als Absage an die plurale Demokratie und damit als Verfassungsfeindlichkeit interpretiert. Eine Verwendung von Begriffen wie „Systempartei“, „Kartellpartei“ oder „Blockpartei“ sei „Hinweis für eine gegen das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebung. Hierbei wird den so bezeichneten Parteien ihre Existenzberechtigung und ihr legitimes Wirken im Parteienwettbewerb abgesprochen“, heißt es konkret.
Dazu werden diverse Aussagen Sicherts als Beispiele angeführt. So etwa ein Post auf Social Media, in dem er über seine Partei schreibt: „Was uns erfolgreich macht, ist Ehrlichkeit, Direktheit und Authentizität. Genau das dürfen sich die Kartell-Politiker nicht erlauben, denn was sie wollen, ist Bevormundung, Freiheitseinschränkung und links-bunte Ideologie.“
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Auch Kritik Sicherts an den Absprachen von CDU/CSU, SPD und Grünen im November 2024, um nach dem Ende der Ampel-Koalition offene Abstimmungen im Bundestag zu verhindern, wird ihm als Absage an das Demokratieprinzip ausgelegt. Im genannten Monat schrieb Sichert, „ein Kartell aus SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP“ würde den Bundestag nahezu lahmlegen, „um wichtige Gesetze nicht mit Hilfe der AfD beschließen zu müssen“.
„Völkervielfalt“ vertreten und den Islam nicht „differenziert“ bewertet
Die AfD in Niedersachsen vertrete den sogenannten „Ethnopluralismus“, attestiert die Kommunalaufsichtsbehörde. Ethnopluralismus gehe „von einer Völkervielfalt“ aus, die es zu bewahren gelte. „Die unveränderlichen kulturellen Identitäten der jeweils als Kollektiv betrachteten Völker müssen dabei vor jeglichen fremden Einflüssen geschützt werden“, beschreibt das Dokument diese Überzeugung. Dies sei verfassungswidrig. Auch bei Sichert sei „ein ethnopluralistisches Weltbild erkennbar“. Ein solches Weltbild könne, so die Behörde, „in abwertenden Einstellungen und Handlungen gegenüber als fremd empfundenen Menschengruppen münden“.
Als Beleg für eine solche Einstellung Sicherts wird unter anderem Kritik an einem eingebürgerten Sozialbetrüger angeführt. Der Fall eines gebürtigen Nigerianers mit deutscher Staatsbürgerschaft, der im großen Stil missbräuchlich Sozialleistungen im Umfang von rund 1,5 Millionen Euro dank hunderter anerkannter, falscher Vaterschaften kassierte, sorgte 2024 für Schlagzeilen.
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Sichert schrieb dazu: „Nigerianer mit deutschem Pass kassiert richtig ab.“ Diese Aussage reicht aus, um dem Politiker ein rassistisches Weltbild zu unterstellen, weil er den nigerianischen Sozialbetrüger mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht als Deutschen anerkenne. An vielen anderen Stellen wird Sichert entsprechend angelastet, in Äußerungen zu kriminellen, eingebürgerten Migranten diesen ihr Deutschsein abgesprochen zu haben.
Fremdenfeindlich sei Sichert zudem wegen angeblicher Pauschalisierungen von Migranten als Gewalttätern. So wird unter anderem folgende Aussage Sicherts als Beleg dafür angeführt: „Die Mehrheit will keine unkontrollierte Zuwanderung mehr! Früher waren wir Export-Weltmeister, jetzt sind wir Import-Weltmeister bei Messergewalt“, kommentierte Sichert ein Video des Nius-Chefredakteurs Julian Reichelt.
Auch wird ein Social-Media-Post Sicherts erfasst, in dem er migrantische Ausschreitungen zu Halloween 2023 beklagte: „350 ‚Jugendliche‘ randalieren – Böllerwürfe auf Polizisten, Wasserwerfer im Einsatz“, schrieb Sichert. „Aber warum passiert das immer wieder? Es passiert, weil Menschen wie Ricarda Lang den Import von Gewalttätern erwirken, die unsere Städte in Schutt und Asche legen. Die Lösung: Abschiebung. Der Schlüssel dazu: die AfD.“
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Aus solchen Äußerungen sei ersichtlich, „dass er Deutschen mit Migrationshintergrund und Ausländern die Attribute ‚gefährlich‘ und ‚gewalttätig‘ zuschreibt und sie zu ‚Verbrechern‘ hochstilisiert“, behauptet die Kommunalaufsicht. „Dabei führt er die Kriminalität in Deutschland, insbesondere Gewaltverbrechen, auf ‚Migranten‘ zurück.“
Auch Kritik am Islam wird Sichert zum Verhängnis, weil er beispielsweise Islamförderungspläne der Grünen scharf kritisierte. „Der Islam stellt in Deutschland eine immer größere Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar“, schrieb Sichert diesbezüglich und machte sich über die Grünen lustig: „Während auf unserem Boden seit Jahren islamistische Anschläge und Morde verübt werden, sollen wir diese Strukturen auch noch mit unserem Steuergeld fördern!“
Die Behörde wirft dem AfD-Mann diesbezüglich vor, dass er den Islam auf „einzelne jihadistische und extremistische Strömungen“ reduzieren würde. „Eine differenzierte Betrachtung der Religion Islam ist nicht ersichtlich.“
Insgesamt bleibt beim Lesen der Begründungen ein fader Beigeschmack zurück: Geprägt ist das Dokument vor allem von einem parteiischen Belastungseifer. Das Ergebnis sind dann windige Zirkelschlussargumente und doppelte Standards. So ist die Mitgliedschaft in der AfD der Hauptbeleg der Behörde, um einen Wahlausschluss eines AfD-Kandidaten zu empfehlen.
Und wenn etwa Sicherts Kritik an „Kartellparteien“ als ein Absprechen der Existenzberechtigung der gemeinten Parteien und ihres legitimen Wirkens im Parteienwettbewerb gilt, wie es die Aufsichtsbehörde formuliert, stellt sich die Frage: Wie ist dann die Rhetorik anderer Parteien zu bewerten, die der AfD fortwährend beides absprechen?
Zurück bleibt letztlich ein Dokument, das die „begründeten Zweifel“ an Sicherts Verfassungstreue bei Weitem nicht ausreichend begründet – und der Eindruck, dass das Prüfergebnis angesichts oft willkürlicher Attestierungen und Metriken schon vorher festgestanden haben könnte. Ein darauf basierender Wahlausschluss wäre in Anbetracht der Vorwürfe nichts anderes als ein empfindlicher, ungerechtfertigter Eingriff in den demokratischen Wettbewerb – und damit ein Anschlag auf die Demokratie.
Die rechtliche Grundlage all dessen ist eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes, das SPD und Grüne mit ihrer Regierungsmehrheit durch den Landtag gepeitscht hatten. Sie ermöglicht dieses Vorgehen auf kommunaler Ebene, konkret die Prüfung von Kandidaten auf ihre Verfassungstreue und eine damit einhergehende mögliche Nichtzulassung. Das Instrument wird bisher ausschließlich gegen die AfD angewandt.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ — Walter Ulbricht
Wahlen ohne Auswahl sind legitim zu verhindern…
Art20(4)GG
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Obacht wegen Hausdurchsuchung für’s zitieren der Grundgesetze. Könnte als extremistisch gewertet werden….
Bundesflagge hissen. Staatsschutz ermittelt.
Schön das ihr immer wieder denn Artikel zitiert,der denn deutschen seine Souveränität beraubt und diese System betoniert,statt das ihr selber über euer Schicksal entscheiden tut.fiel pass noch.
Genau das wollte ich auch schreiben! Danke
Ja so hat nicht nur Ulbricht gedacht,sonder auch der Ami ,es soll nach Staat aussehen,und so wurde die BRD 1949 gegründet auf Weisung der USA.und das hat ja gut geklappt ihr glaub heute in einen Staat zu leben.
Wenn das so ist, dann werde ich in Zukunft von den Grünen, SPD, CDU/CSU und Linke auch deren Verfassungstreue in Frage stellen!
Viel Glück. Die stecken doch alle unter einer Decke. Darauf beruht doch das Prinzip „unsere Demokratie“.
Stelle ich schon seit Langem in Frage. Hat aber leider für die betroffenen „Parteien“ keine Konsequenzen.
Die muss man in Frage stellen, weil die gegen Gesetz und Verfassung agieren, nur um ihr Fresstöpfe zu verteidigen.
Die sprechen sich gegenseitig einen Freispruch zu.
Ach, doch schon?
„Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden“, sagte Helmut Schmidt 2005 in einem „Focus“-Interview. Als Mittel gegen Fachkräfte-Mangel und Überalterung in Deutschland komme Zuwanderung keinesfalls infrage. „Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht, sie schaffte nur ein zusätzliches, dickes Problem.“
Helmut Schmidt …. jaaa, DAS waren noch Zeiten 🙁
„Ein Vorwurf, den das Gericht erhebt und den sich auch die Wahlaufsicht zu eigen macht, lautet: „Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert, sodass diese in der öffentlichen Wahrnehmung an Schärfe verlören und sich die Grenze des Sagbaren nach rechts verschiebe.““
Ein beredtes Beispiel für die Transformation vom normativen Rechtsstaat in den Gesinnungsstaat. In die Beliebigkeit eines Maßnahmenstaates (a la DDR light), der seine Legitimität aus ideologischen und moralisierenden Neusprechmodulen, selbstreferentiellen Positionierungen und gesellschaftspolitischen Reflexionen bezieht: Sie bestimmen, was sagbar, unsagbar und unsäglich sein soll. Letztere liegen unter der willkürlichen Grenzziehung.
So lässt sich alles völlig beliebig arrangieren und orchestrieren.
„Der Nachteil der Demokratie ist, dass sie denjenigen, die es ehrlich mit ihr meinen, die Hände bindet.
Aber denen, die es nicht ehrlich meinen, ermöglicht sie fast alles.“
– Václav Havel –
Das ist nicht „DDR light“ sondern schlimmer als es in der DDR war.
Auf jeden Fall deutlich dreister!
Ich denke, dass das eine reine Panikreaktion ist! Das alte System steht kurz vorm Exitus, sowohl politisch, moralisch als auch wirtschaftlich. Der Politikwechsel klopft immer lauter an der Tür! In Panik macht man viele Fehler! Das wird am Ende alles nur der AfD nutzen!
Da muss die AfD mit allem, was sie aufzubieten hat, gegenhalten. Der übliche Protest reicht hier nicht. Diese Wahlausschuss greift hier rechtswidrig in Wahlen ein. Das muss sofort und nicht erst in zwei Jahren vor Gericht landen. Weiterhin müssen alle politischen und parlamentarischen Mittel eingesetzt werden, um den Wahlausschluss Sicherts und anderer zu verhindern. Die AfD muss ihre Anhänger zum Protest auch auf die Straße bringen. Das ist im Westen schwierig, aber machbar.
RLP Verfassungsgerichtshof gibt die Linie vor. Vgl. Fall Joachim Paul. Pressemeldung lesen.
Wie kann es angehen, dass eine „Provinz-Meute“ einen in den Bundestag gewählten Politiker für eine kommende Kummunal-Wahl nicht zulässt?
Er wurde zum zweiten Mal in den Bundestag gewählt, darf aber nicht in einem „Provinz-Kommunalparlament“ erscheinen?
Er darf also frei mitbestimmen für/gegen die überbordende Aufrüstung und Versculdung Deutschlands, aber nicht mitreden, ob z.B. in Friesland eine Kita o.Ä. gebaut wird?
Müsste dazu nicht erstmal ein Ausschlussverfahren des Bundestages erfolgen, wenn er doch „Staatsfeind“ ist?
„Unsere Demokratie“ im Galopp …
Das ist alles so verfassungswidrig, dass es schon schmerzt. Politische Äußerungen werden kriminalisiert, was gegen Art. 5 Grundgesetz verstößt. Und die Zugehörigkeit zur – legalen – AfD wird als Indiz für Verfassungsfeindlichkeit angesehen, was wiederum gegen das Parteienprivileg aus Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz verstößt. Wann haut hier endlich einmal ein Richter mit klarem Verstand auf den Tisch und sagt: Halt, bis hierhin und nicht weiter!
Hinter der Brandmauer verbrennen nur deren Bauer…
Die angeblichen Antifaschisten scheinen zunehmend Gefallen an faschistischen Methoden zu finden, um ihre Macht auf ewig zu zementieren (1000 Jahre vielleicht?). In den Augen derjenigen, die aktuell die Macht innehaben, scheint Demokratie zunehmend als Störfaktor wahrgenommen zu werden. Trügt der Schein – oder nicht?
Ist „Absurdistan“ nicht schon ein zu verharmlosender Ausdruck?
Das Regime schlägt wieder zu. Was die machen ist kriminell und gegen alle bestehenden Gesetzte.
Da muss doch prinzipiell die Frage erlaubt sein, Wer oder Was diese Provinzler auf diese Schiene gesetzt hat.
Per Order Mufti oder wurde dort „ge-joint“?
Randinfo:
(Ein „Joint“ ist ein Rauchererlebnis in kleinem Kreise, in dem eine selbst gedrehte und gewürzte Zigarette weiter gereicht wird. Zur mentalen Erbauung der Teilnehmer)
Könnte Teile von Sarkasmus enthalten.
Wenn sie das gleichermaßen auf Frauenrechte/Feminismus anwenden würden, könnte man es ja noch halbwegs nachvollziehen. Solange aber Frauen der SPD, CDU etc antreten dürfen, ist der Beschluss wirklich absurd und erinnert eher an die arierrechtlichen Zeiten Deutschlands.
Ludwigshafen hat es vorgemacht und wie man sieht hat es Schule gemacht. Hier wird ein Verwaltungstechnischer Trick genutzt um die Demokratie zu unterlaufen. Keiner braucht ein Verbotsverfahren an dem ein Verfassungsrichter entscheidet wenn das auch Lisschen Müller kann….
Aaach, kein Grund zur Aufregung … wir leben doch in einem RECHTSSTAAT der Güteklasse A1 mit Sternchen und Goldrand! Sichert kann doch klagen! Das Urteil gibts dann zwei Wochen bevor die entsprechende Legislaturperiode vorbei ist.
Undemokraten am Werk.
Aber irgendwann kommt der Bumerang zurück.
So ist der Kernvorwurf gegen den AfD-Kandidaten bloß seine Mitgliedschaft in der AfD. „Aufgrund der Mitgliedschaft im AfD-Landesverband Niedersachsen, (…) der Funktion als Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund sowie seiner erfolgreichen Wahlkandidatur über die Landesliste zum Deutschen Bundestag und der Wahrnehmung seines Bundestagsmandats“ lägen bereits „hinreichende und gewichtige Umstände vor, die die künftige Erfüllung der Verfassungstreuepflicht durch den Bewerber zweifelhaft erscheinen lassen“, heißt es in dem Beschlusspapier.
So jetzt tauchen wir mal denn Partei Namen aus,mit SPD CDU/CSU LINKE(SED)und GRÜNE .
Dieser Linksstaat delegitimiert sich jeden Tag selbst.
Kann er das noch?
Leider nicht, er manifestiert sich täglich stärker und hat jede Scheu, rechtsstaatliche Prinzipien zu brechen, abgelegt.
Es gibt unter den Migranten sicher auch nicht-kriminelle. Aber deshalb sollte man das nicht pauschalieren, sondern sich die Kriminal-Statistiken mal ansehen: der kleinere Teil der Bewohner sind (noch) Nichtmigranten. Ein überproportionaler Anteil von Straftaten wird aber von Migranten ausgeübt. Dieser Anteil kann leicht verhindert werden, – was offensichtlich von Grünen und Roten nicht eingesehen wird. Damit machen sie sich zum Verursacher von Migranten-Kriminalität. Ein Übriges tut die Justiz. Denn wie sagte schon (mein Freund) Cicero: „Straflosigkeit ist die größte Ermutigung für Verbrechen“. Im Übrigen ist der Islam keine Religion der Freiheitsrechte zustehen solange diese den Staat mit seiner Rechtsprechung beansprucht. Das kommt wohl, weil Grüne und Rote nicht den Koran lesen können oder kennen. Basis-Wissen über den Koran gibt es hier https://polpro.de/koran.php
Die Aussagen von Sichert müssen akzeptiert werden.
Genau aus diesem Grund würde ein Verbotsverfahren scheitern. Sie haben nichts außer die Hosen gestrichen voll…
Man hat es (auch) in Ludwigshafen gesehen (angeleiert von linksextremen GOs), dass zwischen „Wahlausschuss“ des SPD-Bürgermeisters und die „Gerichte“, die die Entscheidung des „Wahlausschusses“ selbstredend bestätigt haben, kein Blatt Papier passt. Man kann nur hoffen, dass sich das (in Teilen) denkende Volk alsbald wehrt.
Verfassungstreue bedeutet in der BRD unterwürfige Blocktreue.
Das Problem ist doch,das die Mehrheit unsere Gesllschaft das mitmacht und natürlich in dem Fall trotzdem wählen geht , obwohl man ihnen
ein Stück der GG garantierten Wahlfreiheit und mit lächerlichen Argumenten einer Peron das passiven Wahlrecht genommen hat, egal ob man jetzt AfD wählen würden oder nicht !, Die Gesellschaft ist doch selber Schuld, wenn sie immer weiter gegängelt und bevormundet wird , wenn sie sich so leicht Grundgesetztverletzungen akzeptiert ! Warum bundesweit 80% unzufrieden sein sollen , erschliesst mich bei dieser Tatsache echt nicht, sie wählen das alles doch immer selber
„Man meint, begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Politikers zu haben. “
Wie wäre es einmal mit der Überprüfung derjenigen, die Zweifel an der Verfassungstreue der AfD-Politiker haben, denn DEREN Behauptungen schreien inzwischen zum Himmel und haben NICHTS mehr mit Verfassungstreue zu tun.
Aber, da dieser Sumpf offensichtlich bereits mit den passenden Parteimitgliedern besetzt sind, wird die AfD immer verlieren!
Für mich ist das KRIMINELL und meilenweit entfernt von einem RECHTSSTAAT !!!!
Ach was…
„Es gibt Verbrechen, die so groß sind, daß man sie nicht sieht, sondern in ihnen lebt.“ — Terry Pratchett R.I.P.
Für diese staatsdienende Form der Manipulation gibt es ein hässliches Wort: Staatsvereinnahmung. Der Charme dieser Maßhnahme: Vor der Wahl besteht für Sichert keine Möglichkeit des Einspruches. Sein Ausschluss ist ab jetzt ein Selbstläufer. Der neu gewählte Kreistag müsste praktisch die Landratswahl für ungültig erklären. Irgendjemand hat bei der Errichtung dieses Systems sehr weit gedacht. Das muss man denen lassen. Ist an Perfidität nicht zu überbieten, unsere Demokratie.
Aha, Vertreter der konkurrierenden Parteien haben darüber entschieden, wer nicht an der Wahl teilnehmen darf.
Das ist in etwa so, als würden Vertreter von Aldi darüber entscheiden, ob Lidl einen Laden im Ort eröffnen darf.
Ekelhaft. Da zeigen die Antidemokraten der Kartellparteien ihre hässliche Fratze.
Ist eine Gesetzeslücke. Und die Justiz ist in einer Filzokratie wie in RLP längst Teil des Systems. Verhältnisse, die man auch aus Polen kennt.