Unsaubere Arbeit
„Nicht überzeugt“: Juristen üben scharfe Kritik an linkem AfD-Gutachten
Die Leipziger Rechtswissenschaftler Elisa Hoven und Marco Vöhringer üben scharfe Kritik an dem AfD-Verbotsgutachten der linken „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Es sei methodisch mangelhaft und vor allem von Belastungseifer getrieben.
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Das medial viel diskutierte Gutachten der sogenannten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens positiv bewertet, stößt auf deutliche Kritik zweier Strafrechtler. Die Leipziger Rechtswissenschaftler Elisa Hoven und Marco Vöhringer werfen den Autoren vor, politische Bewertungen mit verfassungsrechtlichen Maßstäben zu vermengen und die Maßstäbe zu verwischen. Das Gutachten vermittle den Eindruck, die Verfassungswidrigkeit der AfD sei nun nachgewiesen – obwohl dies letztlich eine juristische Wertungsfrage sei. In ihrem Gastbeitrag für die FAZ beklagen die Juristen eine „epistemische Selbstgewissheit“ der Autoren des Gutachtens. Diese seien sich ihrer Sache zu sicher.
Die Verantwortlichen hinter dem vergangene Woche präsentierten Gutachten erklärten sehr selbstbewusst: Das Gutachten schaffe in der Verbotsdebatte „endlich Klarheit“ und würde Argumente, ein Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht wäre ein Risiko, „nicht mehr haltbar“ machen.
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„Diese Rhetorik“ der Selbstgewissheit mache „eine grundsätzliche Klarstellung erforderlich“, schreiben Goven und Vöhringer: „Die Verbotsfähigkeit einer politischen Partei ist kein empirisches Faktum, das sich durch eine hinreichend umfangreiche Materialauswertung ,aufdecken‘ ließe.“ Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt seien, hänge „nicht nur von faktischen Feststellungen, sondern in mindestens gleichem Maße vom zugrunde gelegten Verfassungswidrigkeitsstandard und damit von normativ-verfassungsrechtlichen Wertungen ab“. Soll heißen: Ob ein Parteiverbot möglich ist, hängt nicht allein von den nachweisbaren Fakten ab. Ebenso entscheidend ist, welchen rechtlichen Maßstab man anlegt und wie die Verfassung ausgelegt wird.
Deshalb könne auch ein 1.500 Seiten starkes Gutachten „die juristische Debatte nicht beenden, sondern allenfalls einen argumentativen Beitrag zu ihr leisten“. Schon dieser Absolutheitsanspruch der linken Gutachter stört die Juristen. Bei genauerem Hinsehen zeige sich auch, „dass der durch das GFF-Gutachten erbrachte Beitrag über methodische Zweifel keineswegs erhaben ist.“
Nach Ansicht der Autoren legt die GFF den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstab zu weit aus. Karlsruhe verlange nicht nur verfassungsfeindliche Ziele, sondern ein „aktiv kämpferisch-aggressives“ Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Gutachten stufe hingegen zahlreiche politische Forderungen der AfD bereits als verbotsrelevante Indizien ein, obwohl diese Schwelle aus Sicht der Autoren nicht erreicht werde. Als Beispiele nennen Hoven und Vöhringer die Forderung nach einem umfassenden Kopftuchverbot oder nach einer auf Sachleistungen beschränkten Versorgung von Asylbewerbern.
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Auch die Bewertung weiterer Positionen erachten die Strafrechtler als problematisch, die Erhebung entsprechender Bewertungen scheint auf sie geradezu absurd zu wirken. Das GFF-Gutachten werte die ablehnende Haltung der AfD gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie die hohe Zahl parlamentarischer Kleiner Anfragen zum Thema Schulneutralität als Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Dagegen wenden Hoven und Vöhringer ein: „Auch die scharfe Kritik am und die Ablehnung des ÖRR“ seien „in einer meinungspluralistischen Gesellschaft grundsätzlich legitim“. Ebenso sei die Kleine Anfrage ein „verfassungsrechtlich vorgesehenes Kontrollinstrument des Parlaments“, dessen bloße Nutzung keinen Rückschluss auf Verfassungsfeindlichkeit zulasse. Andernfalls würde „gerade die intensive Wahrnehmung parlamentarischer Oppositionsrechte zum Indiz für Verfassungsfeindlichkeit erklärt“.
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Insgesamt erwecke das Gutachten den Eindruck, „dass das Gutachten weniger einer ergebnisoffenen juristischen Analyse als der Absicherung eines bereits feststehenden Ergebnisses dienen sollte“ – das nehme ihm „einen erheblichen Teil seiner wissenschaftlichen Autorität“. Zwar bescheinigen die Autoren dem GFF-Gutachten auch differenzierte Ansätze – so würdigen sie ausdrücklich, dass die Gutachter an einer Stelle zu dem Schluss kämen, der AfD könne „keine Bestrebung nachgewiesen werden, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen“ – bleiben aber im Kern bei ihrem Urteil: Die GFF habe sich in ihrer Argumentation vielfach „einer problematischen Überdehnung der Verfassungsfeindlichkeit“ schuldig gemacht – jedenfalls würde dieses Bild entstehen, meinen die Juristen.
Grundsätzlich betonen Hoven und Vöhringer, sie lehnten ein Parteiverbotsverfahren keineswegs kategorisch ab. Erfülle eine Partei die Voraussetzungen des Grundgesetzes, müsse der Rechtsstaat dieses Instrument auch nutzen. Dafür brauche es jedoch „eine wissenschaftlich redliche und ideologisch vollkommen unvoreingenommene Analyse“. Das Parteiverbot diene „nicht dazu, politisch unerwünschte Auffassungen aus dem Meinungskampf zu entfernen, sondern ausschließlich dazu, die Verfassung gegen diejenigen zu schützen, die sie tatsächlich beseitigen wollen“.
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Wenn Honecker 10 Tage vor der Wende ein Gutachten über seine Bürger erstellt hätte, wäre der Inhalt der selbe gewesen.
Das „neutrale Gutachten“ der “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) – eine grün-woke Vorfeldorganisation mit Millionenbudget und linker Justiz-Agenda, 2015 in Berlin gegründet, wird finanziert durch internationale Stiftungsnetzwerke
Ja, durch die üblichen Verdächtigen.
Honecker und Krenz saßen wenigstens kurze Zeit in Moabit ein. Ob Merkel und andere auch mal in den Genuss kommen werden?
Wird nicht die letzte „NGO“ sein, die ein Auftragsgutachten für ein paar Millionen erstellt.
Unser Steuergeld bei der Arbeit
Richtig. Diesmal war es die Asylindustrie, das nächste Mal wird sich die Klimasekte an einem Gutachten versuchen.
… welche sicherlich mithilfe KI erstellt wurden/werden.
Wenn man ein vergleichbares Gutachten über die Grünen oder die Linken und selbst der SPD anfertigen würde, käme man mit Sicherheit zu ähnlichen Ergebnissen.
Dafür würde jeweils max. EINE Seite ausreichen, um ein Strafverfahren gegen die SPD, GRÜNEN und besonders LINKE (SED) einzuleiten.
Bei den Linken würde ganz sicher eine DIN A4 Seite ausreichen.
„Es sei methodisch mangelhaft und vor allem von Belastungseifer getrieben.“
Belastungseifer ist typisch im Gebrauch unter den Strafrechtlern.
Nichts gegen Strafrechtler, aber über ein etwaiges Verbotsverfahren entscheidet das BVerfG und dort sind die Senate gerade nicht mit Strafrechtlern besetzt.
Aber bis zu einem etwaigen Verbotsverfahren läuft noch viel Wasser den Rhein runter.
Diese Debatte um einen Antrag zum Verbot der AfD gibt es nun schon seit fast 10 Jahren . Seither wurde man nicht müde immer wieder die Gefährlichkeit der AfD für die Demokartie und Deutschland zu betonen , Ich frage mich warum hat man dann nicht längts ein Verbotsnatrag gestellt ? Entweder die AfD ist so gefährlich und will die Demokartie abschaffen und eine Diktaur , nach dem Muster der NS Zeit aufbauen, dann müsset längts ein Verbotsantrg gestellt worden sein . Oder die AfD ist eine auf dem GG stehend zur Wahl zugelassene demokratische Partei , dann sollte das Thema zum Parteiverbot erst gar nicht geben . Warum stellen sie denn keien antrag zum AfD Verbot ? So würde endlich das Bundesverfassunsgericht für Klarheit soregn Aber so ist das alles nur noch lächerlich und völlig unglaubwürdig und legt den Verdacht sehr nahe , es geht nicht um ein Verbot einer Partei, es geht um das ausschalten der größten Oppositionpartei ….. Das wiederum ist aber zu 100% Demokratiegefährdend
………. weil die einfach nichts Handfestes in der Hand haben @Peter Hauser
Die AfD sei „gesichert rechtsextrem“ ist gesicherter Unsinn, so lange man keine belastbaren Beweis hat.
Ich wähle die AfD auch nicht, aber Verbotsverfahren gegen eine partei, der man inhaltlich nichts entgegen setzen kann, das ist mehr als peinlich – das ist „gesichert“ armselig.
Das ist links. Predigen Toleranz und Vielfalt, dulden aber niemanden mit einer anderen Meinung oder einer andern Art zu leben.
Welche Verfassung?
Es gibt keine…..wir haben nur einen Platzhalter namens Grundgesetz
Die Frage stellt sich hier: Warum haben wir keine Verfassung, wer verhindert dies, welche Interessen werden hier vertreten? Fragen über Fragen. Bitte um Antworten.
Im Grundgesetz steht, dass wir eine Abstimmung des ganzen Volkes haben müssten, dieses wurde und wird aber Deutschland nicht zugestanden, besonders die Amerikaner bestehen darauf, das Bundesweite Volksabstimmungen nicht stattfinden dürfen.
Wie, eine NGO erstellt keine unabhängigen Gutachten? Was kommt Morgen, Deutsche können kein Fußball spielen.
Deutsche können auch keinen Fußball spielen. Jedenfalls international nicht. Haben wir ja gesehen.
Wenn es auch nur den Hauch einer Chance geben würde, die AfD zu verbieten, dann wäre sie schon längst verboten.
Und warum ist sie es noch nicht?
Weil es nicht den Hauch einer Chance gibt.
Gebt endlich auf und freundet euch mit dem Gedanken an, dass die AfD die nächste Regierung bildet.
Ohne Steuergeld gäbe es die Linke oder Sozialisten erst gar nicht.
Mal abgesehen davon, dass die zentralen Begriffe Demokratieprinzip und Menschenwürdegarantie recht nebulös sind (man kann lang und breit diskutieren, was die Menschenwürde verletzt): Problematisch ist doch allein schon, dass die „Gutachter“ der AfD Dinge vorwerfen, die den anderen Parteien zum Teil auch nicht ganz fremd sein dürften. „schüchtern politische Gegner*innen auf demokratiefeindliche Weise ein“, „Partei strebt planvoll an die Macht“, „AfD Politiker*innen wollen andere Parteien für politische Entscheidungen strafrechtlich verfolgen“, will Parteien „aus dem Prozess der politischen Willensbildung verdrängen“. Das befürwortete AfD-Verbot hat Letzteres natürlich überhaupt nicht vor, niemand will irgendjemand aus dem politischen Willensbildungsprozess verdrängen oder schätzt gar politische Macht.
Wird denn dann die große Wählergruppe der ausländischen AfD Wähler auch angehört?
Immer das Gegenteil: „Gesellschaft für Freiheitsentzug“. Linke pervertieren alles, aus Prinzip.
Hegel würde sagen: Die Linken stecken in der Antithese fest.
Kinderschutz ist bei Linken (wie Epstein und anderen Vorbildern für den linken Mob) das krasse Gegenteil namens Kinder…..
Falls es mit dem Verbotsverfahren wieder nicht klappen sollte, kann man ja immer noch die Antifa Schutzstaffel auf die Opposition loslassen.
Für “ unsere Demokratie “ ist kein Mittel zu schäbig.
Wenn Ideologie über der Wahrheit steht.
Das Gutachten ist aber auch zu albern.
So begründet GFF ihre Einschätzung der AfD etwa mit sowas:
„Damit es jeder versteht, will ich es einfacher formulieren, bei solchen Tätern hilft keine Prävention, da hilft keine Deeskalation, da hilft nur der harte Schlagstock-Einsatz.“ – Martin Hess (AfD) 2020
Etwas, das bei den Grünen geflissentlich ignoriert wird:
„Die Polizei muss im Zweifelsfall Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen.“ – Saskia Weishaupt (GRÜNE) am 22.12.2021
Diese massive kognitive Einengung zieht sich durch den ganzen Text.
Es gibt jetzt einen Podcast „AfD vor Gericht“ (mit Melanie Amann natürlich). Dort ist man – selbstverständlich! – „unvoreingenommen“, beruft sich aber auf dieses Gutachten, das die AfD u.a. als verfassungswidrig bezeichnet, weil einzelne AfD-Mitglieder (und AfD-Wähler) Leute wie Merkel oder Lauterbach vor Gericht sehen wollen.
Merken die selber, oder?
Das GFF-Gutachten entschärft sich selbst: Es räumt ein, dass der AfD keine Bestrebung nachzuweisen ist, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen. Genau das ist der Kern jeder Nazi-Behauptung, und genau das steht da nicht.
An Sellners Ethnopluralismus geilt man sich auf, aber der ist per se nicht menschenunwürdig. Völker getrennt denken, harte Migrationspolitik, das ist eine Ansicht, die man ablehnen darf, aber sie ist nicht verboten. Eine Meinung zu vertreten ist gedeckt, verboten ist erst das aktiv kämpferische Vorgehen gegen die Grundordnung. Wer schon die Ansicht verbieten will, pathologisiert Opposition.
Kritisch wird genau ein Punkt: diesen Volksbegriff auf Deutsche mit Pass anzuwenden. Maßgeschneiderte Gesetze, Remigration für Staatsbürger. Das sah auch das Bundesverwaltungsgericht so, nicht egalitär, menschenwürdewidrig.
Will die AfD eine rechtschaffene Partei sein, und das sollte sie, muss sie jeden mit legal erworbenen deutschem Pass gleich behandeln.
Wer den deutschen Pass legal hat, wird gleich behandelt wie jeder andere Deutsche. Einzige Ausnahme ist Betrug, also die erschlichene Einbürgerung. Nicht die Herkunft entscheidet, sondern ob der Pass rechtmäßig erworben wurde.
Ich bin mir sicher, gäbe es identische Gutachten über das Altparteienkartell
dann wären vielen von DENEN bereits von der Bildfläche verschwunden, denn DIE leben nur noch mit Gesetz- und Verfassungsbrüchen!
Nun, dieses „Gutachten“ scheint der klassische Zirkelschluß („petitio principii“ oder „circulus in probando“) zu sein:
Es setzt voraus, was es erst zu beweisen hätte.
Der rot-grünen Khmer sind auch 3.000 leere Seiten Beweis genug, dass die AfD verboten werden muss.
Sie glauben doch nicht ernsthaft, daß irgend ein Gericht ein Gutachten mit 3.000 Seiten durcharbeitet. Die Sache scheitert m.E. bereits am prozentual hohen Anteil eingesetzter KI und wird daher als Beweis untauglich zurückgewiesen.
Diese „Experten“ von „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ sollten ihre Kriterien mal bei der Beurteilung des Islam oder bei Links-grün-rot ansetzen um einen Backtest ihrer Kriterien zu bekommen.
Vielleicht würden sie dann selbst ihren systematischen Irrtum erkennen aber wahrscheinlich würden sie bei einer Selbstreflexion nicht mal selbst bestehen wenn sie objektiv vorgehen würden.
Ich hab bei denen schon ein Problem mit ihrem widersprüchlichen Namen der in Verbotsambitionen überhaupt nicht passt.
Dieses Gutachten ist schlicht und einfach Quatsch. Aus der Not heraus geborene Meinungsmache. Mit anwendbarem Recht hat das nichts zu tun. Aber durchaus mit dem Versuch, ein AFD Verbot mal wieder zur Diskussion zu stellen. Es wird meiner Ansicht nach keine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht geben. Die Gefahr der AFD eine Demokratie Prüfplakette aushändigen zu müssen ist nicht kalkulierbar.
Diese linken, grünen Fanatiker disqualifizieren sich selbst!
Wenn Sie wirklich was hätte würden 2 DIN A 4 Seiten reichen !
Es gibt halt nichts !
Aber 3000 Seiten in denen die Realität abgebildet wird sind
natürlich für diese Ideologen nicht zu ertragen !
Warum soll sich eigentlich irgendjemand mit diesem infantilen Machwerk, genannt „Gutachten“ auseinandersetzen. Schade um die Zeit und das Papier. Faschisten halten eh nicht viel von Gesetzen.