Freifahrtschein für wildgewordene Staatsanwälte: Die Wahrheit hinter dem Deepfake-Gesetz der Justizministerin
Das Justizministerium reitet die Welle rund um Collien Fernandes – und geht mit zwei neuen Strafparagraphen gegen Deepfakes jeglicher Art an die Öffentlichkeit. Wer genau liest, erkennt die dort angelegte Bedrohung für die Meinungs- und Kunstfreiheit.
Der Fall Collien Fernandes und sein erneutes Hochkochen in der Öffentlichkeit kommen wie bestellt, könnte man meinen. In der mehrere Jahre andauernden Affäre rund um zu ihrem Schaden erstellte pornografische KI-Deepfakes mit ihrem Gesicht hatte die Schauspielerin in den vergangenen Tagen verstärkt die Öffentlichkeit gesucht – flankiert von einer ausführlichen Spiegel-Recherche zu ihrem Fall.
Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vor, die entsprechenden Fakes verbreitet zu haben. Die Schauspielerin demonstriert jetzt auch Sendungsbewusstsein: Am Wochenende fand eine Demonstration in Berlin statt. Die Demo verknüpfte den Fall mit politischen Forderungen, wie es auch Fernandes tut – vor allem mit der Forderung nach mehr staatlicher Kontrolle im Internet.
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Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kommt das sehr gelegen – die SPD-Politikerin greift den Fall Fernandes offensiv in ihrer politischen Kommunikation auf. „Aktuell wird sehr viel über digitale Gewalt gesprochen, digitale Gewalt gegen Frauen, lässt sich Hubig über ihr Ministerium zitieren. „Das ist gut, dass wir darüber diskutieren.“
Kein Wunder – zahlt doch die kampagnenartige Berichterstattung und Publicity-Arbeit in diesem Fall voll auf geplante Gesetzesvorhaben des Justizministeriums ein. „Das Thema ist ungeheuer wichtig, und deshalb haben wir sehr früh hier im Ministerium angefangen, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten“, erklärt Stefanie Hubig dazu. Man wolle „künftig pornografische Deepfakes, das Herstellen, das Verbreiten unter Strafe stellen.“ Außerdem wolle man „insgesamt die Strafbarkeit von Deepfakes regeln.“
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Es handelt sich also nicht um eine „Lex Fernandes“ – die Pläne, deren Entwürfe der Welt-Journalist Benjamin Stibi öffentlich gemacht hat, werden seit längerer Zeit ausgearbeitet. Konkret will das Justizministerium im Windschatten der aktuellen Empörung zwei Gesetzesverschärfungen durchbringen. Ein neuer Paragraf 184k im Strafgesetzbuch soll zunächst unter anderem die Strafbarkeit sogenannter sexualisierter Deepfakes regeln – im Juristendeutsch soll er die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ bestrafen. Der Referentenentwurf eines entsprechenden Gesetzestextes sieht zudem auch die Strafbarkeit für die Erstellung entsprechender Bilder Minderjähriger vor.
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Im Kontext der Debatte um die Vorwürfe gegen Christian Ulmen fordert eine linke Influencerin, Ulmen und andere mutmaßliche Täter „auf den Marktplätzen dieser Nation“ aufzuhängen und „öffentlich zu kastrieren“.Zudem soll ein weiterer Änderungsentwurf Deepfakes insgesamt kriminalisieren – mit bedenklichen Details. Ein neuer Paragraf 201b des Strafgesetzbuches soll die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ unter Strafe stellen. Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten und echt wirkenden Inhalt zugänglich macht, der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben und ihrem Ansehen erheblich schaden könne, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, heißt es im Entwurf.
Entsprechende Bilder, „die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen“, sollen von der Strafbarkeit ausgenommen bleiben – das gilt für entsprechende Anfertigungen, die „der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.“
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Im Rahmen von Paragraf 201b soll für die Strafverfolgung zudem die Bedingung gelten, „dass der Inhalt geeignet ist, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden“. In der Begründung heißt es: „Durch das Merkmal der Eignung zur ,erheblichen‘ Ansehensschädigung wird sichergestellt, dass die Beeinträchtigung eine gewisse Schwere erreichen muss und nicht mehr als sozial hinnehmbar erscheinen kann.“ Was dann aber „erheblich“ und „nicht mehr hinnehmbar“ ist und was nicht – darüber entscheiden Staatsanwälte und schließlich Richter.
Wie leichtfertig entsprechend motivierte Staatsanwälte eine „Erheblichkeit“ attestieren können, zeigte exemplarisch der Fall „Schwachkopf“: Die für die Ermittlungen gegen den inzwischen verstorbenen Stephan Niehoff herangezogene Rechtfertigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, die sogenannte Politikerbeleidigung, sieht eine entsprechende Qualifikation ebenso vor: Verfolgt wird angeblich nur, was geeignet sei, die politische Arbeit von Betroffenen „erheblich zu erschweren“. In der Praxis sieht das bekanntlich anders aus.
Insbesondere satirische, polit-kritische KI-Fakes könnten so, ganz im Stile der aus dem Ruder gelaufenen Strafverfolgungen wegen Politikerbeleidigungen, ein neues Betätigungsfeld für übereifrige Staatsanwälte darstellen, um Bürger wegen letztlich harmloser und zulässiger Inhalte zu kriminalisieren. Einen verlässlichen Schutzmechanismus dagegen gibt es im Gesetz eben nicht.
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Nun, nicht daß der geplante Eingriff in die Meinungsfreiheit für sich genommen „Pille-Palle“ wäre – aber zusammen mit der geplanten Änderung der Strafprozeßordnung (die bislang wohl überall noch „unter dem Radar“ läuft!), greift das an mehr als nur die Grundfesten des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats!
Vgl. hierzu: https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-strafprozess-stpo-reform-kommission-bmjv
Die verfassungsfeindliche SPD macht verfassungswidrige Politik. Was zu erwarten war.
Ein abgekartetes Spiel?
Klar, liegt so etwas von eindeutig auf der Hand.
Lesenswerter Artikel hierzu:
https://haintz.media/artikel/deutschland/skandal-mit-kalkuel-virtuelle-vergewaltigung-als-tueroeffner-fuer-klarnamenpflicht-und-zensur/
Ja, er ist lesenswert.
Das war doch schon beim sogenannten Majestätsbeleidigungsparagraphen der Fall, wird gerne genutzt um Menschen mit anderer Meinung zu drangsalieren…
Auch für Herrn Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
„Don’t believe the Hype.“
War das nicht bei Rammstein sehr ähnlich???…
Vielleicht ist es nur eine Kampagne von Hubig und der bedeutungslosen Schauspielerin ,um die Ziele des Wahrheitsministeriums zu erreichen.
Schlag gegen die Agenten des Imperialismus
BERLIN. Ein bedeutender Sieg im Schutz unserer sozialistischen Errungenschaften! Mit dem neuen Gesetz gegen manipulative Bild- und Tonmontagen wird den subversiven Elementen und Klassenfeinden das Handwerk gelegt. Lange Zeit versuchten Agenten der Reaktion, durch technische Gaukeleien Zwietracht in die Reihen der Werktätigen zu tragen. Doch die Organe unserer Rechtspflege greifen nun mit eiserner Faust durch. Wer die Wahrheit durch konterrevolutionäre Fälschungen verzerren will, wird zur vollen Rechenschaft gezogen. Dieser Erfolg festigt die moralisch-politische Einheit unseres Volkes und sichert den unaufhaltsamen Vormarsch des Friedens.
….und des Sozialismus!…..oder Totalitarismus oder Linksfaschismus……..
Ihr Post dient womöglich jemandem als Vorlage.
„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn es doch passiert, war es so geplant.“
– Franklin Delano Roosevelt
Frau Hubig gehört auch zu der SPD Ministerriege, wo ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr herauskomme.
Es gibt doch das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild und wenn nun Ulmen Bilder von Frau Fernandes ohne deren Zustimmung verwendet hätte, dann kann er deshalb bestraft werden. Das Gesetz sieht hier eine Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis vor. Auch der Vorwurf, dass er unter ihrem Namen Accounts angelegt hat, kann belangt werden, denn das ist Identitätsdiebstahl. Sollte wirklich noch etwas fehlen, dann kann man diese Gesetze entsprechend ergänzen.
Also wozu neue Gesetze? Noch mehr Verwirrung, noch mehr Bürokratie?
@Lotti
Erstmal, treffende Analyse. Schon Jetzt sind alle ANSCHULDIGUNGEN gegen Herrn Ulmen breites in DE strafbar, halt nur nicht direkt unter den Namen „Deepfake“.
Wie AN in dieser Analyse ja darlegen möchte geht es vermutlich NICHT um irgendwelchen Schutz von Menschen, sondern eine Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit. Falls der Fall Ulmen so stattgefunden hat, wird er auf jedenfall gerade politisch ausgeschlachtet für eben diese Agenda.
Das ist zweifellos so. Politisch geschulte Augen erkennen das Muster sofort. Das ist auch der Grund, warum alle gleich auf der Palme sind. Wir fühlen uns wieder einmal vera…t. Das immer wieder so billig und so offensichtlich, dass es eine einzige Beleidigung unserer Intelligenz ist. Wir wollen nicht von Dümmeren regiert werden und sie dafür auch noch fürstlich bezahlen. Ich denke, dass das ein wesentlicher Punkt der Politikverdrossenheit ist.
Vielleicht ist er ja völlig unschuldig und es ist so ein fall wie beim Wetterfrosch…
Es geht dem Wahrheitsministerium einzig und alleine um Zensur.
Auch beim § 238 StGB war vorher schon alles strafbar, aber eben in Einzelparagraphen, nicht gebündelt. Die aktivistischen Feministen hatten das moniert und so wurde er eingeführt und in weiteren Schritten jahrelang verschärft, immer auf aktivistischem Druck hin (auch vom feministischen Bund der Juristinnen). Solche neuen Strafnormen dienen nur dazu, schnell zuzuschlagen, besonders bei Männern.
Das roch schon von Anfang an nach einer inszenierten Kampagne, um mal wieder hinterfotzige Ziele von Polit-Gangstern durchzudrücken.
Wie in allen westlichen Ländern haben die Nutznießerinnen der Frauenrechte massive Angst vor Gleichberechtigung.
Social Media hat eine kritische Masse junger Männer Einblicke in das Leben von Höherberechtigten ermöglicht und nun wollen sie Gleichberechtigung. Mehr Repression wird das nicht ändern.
Wer Fotos nachmacht oder verfälscht
Oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft
Und in Verkehr bringt
Wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft
Ist ein in der Spitzenforschung wissenschaftlich tätiger Mitarbeiter Objekt sadistischer Projektionen Dritter, zählt der von einem Arzt dazu längst erhobene Befund, damit als Einzelner sexualisierter Gewalt mit beinahe tödlichen Folgen ausgesetzt zu sein, selbst dann nicht, wenn nach der Anamnese ein ordentliches Gericht angerufen wird. Angesichts dessen sollte es erlaubt sein, danach zu fragen, ob die Bundesjustizministerin im Blick hat, wenn gegenwärtig vor allem die sogenannte Hightech-Agenda ihrer Kabinettskollegin Dorothee Bär dadurch vor ihrer Preisgabe steht. Wenn man bedenkt, dass die Natur- und Technikwissenschaften stets auf einem philosophischen Denken aufgespannt sind, das aber ohne die Soziologie blind bleibt, wie die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, zuletzt noch im Jahr 1999 zu bedenken gibt, sollte nicht das Detail verschwiegen werden, welchem Begriff des Sozialen sich Stefanie Hubig aktuell bedient. Ansonsten fehlt weiterhin die Rechtsgrundlage.
Auf welchen Fall „in der Spitzenforschung“ beziehen Sie sich?
In Deutschland? Spitzenforschung?? 2026???
Nur zur Erinnerung: Der spätere Nobelpreisträger Max Born berichtete in einem Brief an Albert Einstein bereits vor vielen Jahrzehnten am 15. Juli 1944 aus dem schottischen Edinburgh von einem „kind of breakdown“, der ihn damals ereilt hat. Dennoch verstieg sich der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) während seiner XV. Delegiertenkonferenz am 1. und 2. Oktober 1960 zu der Behauptung: „Das dem Einzelnen widerfahrene Unrecht, welches im gesamtgesellschaftlichen Verhältnis wurzelt, wird nicht dort aufgesucht, sondern bei den nächst greifbaren Personen“ (Wittemann, in: Kern/Schumann, 1985: 329, Fn. 11). Das heißt nichts anderes, als entgegen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dafür zu plädieren, den oder die Täter zuvörderst für das schwerste Verbrechen dem gesetzlichen Richter zu entziehen. Allein schon deshalb wäre es von öffentlichem Interesse, im Detail zu erfahren, woran sich allen voran die Bundesjustizministerin gegenwärtig orientiert.
Ich habe nicht den Eindruck das diese Ministerin ihr berechtigtes Interesse in ein vernünftiges Gesetz umsetzt.
So gesehen war Mohammed ein Seher. Der hat die Gefahr gleich erkannt und jegliches Bildnis seiner Heiligkeit für immer verboten.
„der Inhalt geeignet ist, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden“
Nun, darunter würde – prima facie jedenfalls – doch auch die Sache mit der „Ich-hasse-die-Meinungsfreiheit“ in Bezug auf Fr. Faeser falen, oder sehe ich das falsch?
@Amicus
Genau dieser Fall ist mir schon im Kopf seit diese Story um Herrn Ulmen im Spiegel veröffentlicht wurde. Sie haben absolut Recht, diese Bildmontage wie bei Frau Faeser wäre unter dem vorgeschlagenen Gesetz eine Straftat.
Darauf soll es hinauslaufen, Politiker und linke Claqueure als „1. Stand“, wir als 3.
Mordende moslemische Migranten dazwischen.
Über die Erheblichkeit wurde jahrelang auch beim Nachstellungsparagraphen gestritten… In der Praxis war es schon erhebliche Beeinträchtigung, wenn A der B eine Mail schrieb und B subjektiv Angst bekam… Dieser Paragraph ist absolut außer Kontrolle geraten und beschert der Justiz viel Arbeit, besonders durch Frauen, die sich am Ex rächen wollen.
Es ist doch immer das gleiche Schema, irgendwer hat sicherlich schon ein Buch darüber geschrieben:
Du willst eine kontroverse, evtl. verfassungs- oder freiheitsbeschneidende, Agenda durchdrücken? Dann emotionalisere dein Anliegen, generiere dadurch Rückhalt in der Bevölkerung die nun an einen dringenden Handlungsbedarf glaubt, moralisiere es noch zusätzlich. Schon flutscht es durch den Bundestag.
Wir haben es doch die letzten 30 Jahre zur Genüge gesehen, gleiche Schema beim Atomaustieg, Coronamaßnahmen, Wehrdienst, etc etc etc
Wie war das noch damals vor rund 100 Jahren als wer den Reichstag anzündete und dann ein gewisser Herr quasi alles fordern konnte? Wie ging das nochmal aus?
Kommts bekannt vor?
Müsste dann Himmler in den Knast? Mehr Deepfake im Sinne des neuen Paragrafen als örr geht nicht.
„Himmler […] Deepfake […]“
Er will ja jetzt mehr mit der Kreativbranche zusammenarbeiten.
Ich dachte, dazu gehörte schon Correctiv mit ihrem Jean „ich erfinde Geschichten“ Peters dazu. Die machen aber mehr Theaterstücke und weniger KI-Fakes.
Wie wäre es, wenn sich das Justizministerium mal um echte, nicht um „virtuelle“ Vergewaltigungen kümmern würde ?
Ne , die stehen unter Schutz von mindestens SPD-Linke wenn sie gewisse Kriterien erfüllen in z.b. je nach Religion oder Hautfarbe z.b.
„Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten und echt wirkenden Inhalt zugänglich macht“
das heißt wer online etwas teilt oder weiterschickt wird verklagt nicht der Ersteller
Dann lass ich den Merz eine lange Nase wachsen und ab geht’s in den Knast.
Nein, es geht hier keinesfalls um verbesserten Schutz für Frauen oder einem ähnlichen hehren Ziel.
Der Fall Collien Fernandes wird lediglich instrumentalisiert zum Zwecke der Bekämpfung der Meinungsfreiheit, seit jeher eine linke Masche um die wirren Ideologien kritikfrei verankern zu können.
Wo war der Aufschrei eigentlich bei den deepfakes von ARD/ZDF? Den unzähligen Lügen der Politiker, allen voran Merz? Auch alles fakes
NIEMAND – ausdrücklich auch Collien Fernandez nicht – kommt durch Deepfakes körperlich zu Schaden. Dafür 2 Jahre Haft ist wortlos im Vergleich zu Mord, Totschlag und ECHTEN Vergewaltigungen. Die sogenannte „Erheblichkeit“ öffnet nach §185/188 eine weitere Tür zu „Rechtsträgern 1. Klasse“ wie etwa Politiker und (natürlich nur linke) Künstler aller Art gegenüber uns „Fußvolk“.
Natürlich ist es eine „Lex Fernandes“, aber umgekehrt: Hubig hat C.F. angeheuert, um ihr Orwell-Gesetz durchzupeitschen. Wenn die CDU jetzt wieder linksradikale Wünsche wie BVerfR‘ Kaufhold durchwinkt, ist ihr wirklich nicht mehr zu helfen.
Der Ulmen und andere, die das machen, können sowie einpacken, kriegen keine Arbeit mehr bzw. Keine Aufträge als Schauspieler, also die Höchststrafe, dafür braucht es keine neuen Gesetze von aufgedrehten Politikerinnen