Urteil
Verwaltungsgericht schützt Angela Merkel: Stasiakten der Ex-Kanzlerin bleiben geheim
Das Stasi-Unterlagenarchiv muss keine Akten zu Angela Merkel herausgeben. Ein Ex-FDP-Politiker hatte gegen die Bundesbehörde geklagt. Doch das Verwaltungsgericht Berlin gewichtet den Datenschutz der früheren Kanzlerin höher als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Die Akten der DDR-Staatssicherheit zu Angela Merkel bleiben geheim. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Das beim Bundesarchiv angesiedelte Stasi-Unterlagen-Archiv muss nicht einmal offenlegen, ob ihm überhaupt Unterlagen zur Ex-Bundeskanzlerin vorliegen.
Geklagt hatte Marcel Luthe, ein aus der FDP ausgetretener früherer Landespolitiker in Berlin, der sich bereits hartnäckig und intensiv mit Stasi-Verstrickungen in der Hauptstadt beschäftigt hat. Im Januar 2022 stellte er für die von ihm gegründete Good Governance Gewerkschaft einen Antrag auf Akteneinsicht beim Bundesarchiv. Er plane „eine weitere Buchveröffentlichung, die das Zusammenspiel von MfS, SED, FDJ und weiteren Institutionen der DDR exemplarisch analysiert“, schrieb Luthe darin zur Begründung und bat um Zugang zu personenbezogenen Unterlagen zu „Dr. Angela Merkel, geb. Kasner“.
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Die Behörde lehnte dies ab. Bei den Recherchen zu Luthes Antrag seien keine Unterlagen aufgefunden worden, „die ich Ihnen gemäß den §§ 32 und 22 Stasi-Unterlagen-Gesetz zur Verfügung stellen könnte“, schrieb die Sachbearbeiterin. Es ist eine Standardformulierung, die bewusst offen lässt, ob bei den Recherchen etwas gefunden wurde, das nach Auffassung des Stasi-Unterlagen-Archivs nicht herausgegeben werden darf.
Nähere Informationen erhielt Luthe nicht; deshalb zog er vor Gericht. Bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstagvormittag vertrat ihn sein Rechtsanwalt Marcel Templin. Der machte deutlich, dass es nicht darum gehe, alles einzusehen, was die Stasi jemals über Merkel vermerkt habe. „Wir wollen ja nicht wissen, wann sie in der Uckermark Buletten gebraten hat“, so Templin. Der Antrag ziele vielmehr auf ihr Wirken in Funktionen innerhalb des DDR-Systems.
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Konkret verlangten Marcel Luthe und sein Anwalt Einsicht in Unterlagen zu Merkels Engagement beim „Demokratischen Aufbruch“ während der Wendezeit, zu ihren Westreisen und einer Grenzkontrolle bei der Rückreise aus Polen sowie zu ihrer Tätigkeit als „FDJ-Sekretär für Agitation und Propaganda“ am Zentralinstitut für Physikalische Chemie.
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Auch zu den anderen beiden Themenkomplexen wollte das Verwaltungsgericht nicht einmal weitere Nachforschungen anstellen. Es hätte das Stasi-Unterlagen-Archiv dazu zwingen können, die Akten mit Merkel-Bezug im Rahmen des Gerichtsverfahrens vertraulich vorzulegen, sodass unabhängige Richter sich ein eigenes Bild davon machen und die ablehnende Entscheidung der Behörde überprüfen können. Doch das wollten die Berliner Verwaltungsrichter um Tegtmeier gar nicht.
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Die Begründung: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die 1990 bereits aufgelöste Stasi noch Unterlagen zu Merkel beim „Demokratischen Aufbruch“ erstellt habe. Der Vertreter des Stasi-Unterlagen-Archivs, ein Jurist der Behörde, wollte zwar auch in der mündlichen Verhandlung nicht verraten, ob es entsprechende Aktenfunde gebe oder nicht. Doch das Gericht sah keinen Grund für eigene Nachforschungen.
Am schwersten taten sich die Verwaltungsrichter mit der Bewertung von Merkels Polenreise. Dabei geht es um einen Vorfall, den der SED-Forscher Hubertus Knabe in seinem gut recherchierten Aufsatz zu den unbelegten Stasi-Vorwürfen gegen Merkel so beschreibt: „Bei ihrer letzten Rückreise, am 12. August 1981, kam es an der Grenze unerwartet zu Problemen. Bei der Kontrolle durch den DDR-Zoll fand dieser in Angela Merkels Tasche zwischen zwei Büchern eine Solidarność-Zeitschrift und in ihrer Geldbörse ein Abzeichen der unabhängigen Gewerkschaft. Außerdem stieß er auf zwei Fotos eines Solidarność-Denkmales in Gdingen. Alle diese Gegenstände wurden beschlagnahmt. Doch während die Stasi in anderen Fällen die Einfuhr derartiger Materialien brutal verfolgte, durfte Merkel ihre Heimreise unbehelligt fortsetzen.“
Der Kammervorsitzende Tegtmeier versuchte in der Verhandlung durch trickreiches Befragen des Behördenvertreters herauszufinden, ob das Stasi-Unterlagenarchiv Dokumente zu dieser Grenzkontrolle und womöglich zu den Gründen für Merkels Schonbehandlung gefunden hat. Doch der Mitarbeiter der Zentralabteilung machte dazu hartnäckig keine Angaben. Klägeranwalt Templin betonte, dass es unwahrscheinlich sei, dass ein paranoider Apparat wie die Staatssicherheit zu einem so heiklen Vorgang keinen Vermerk verfasst habe. „Solidarność war im ganzen Ostblock der Staatsfeind“, sagte Templin, der selbst in der DDR aufgewachsen ist.
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So detailliert wie Tegtmeier und seine Kollegen bei diesem Punkt nachhakten, war eigentlich zu erwarten, dass sie zumindest in diesem Fall einen Beweisbeschluss fällen – damit im Gerichtsverfahren aufgeklärt werden kann, welche Unterlagen dazu im Stasi-Archiv überhaupt vorliegen. Ob sie an Luthe herausgegeben werden müssen, wäre dann eine andere, später zu klärende Frage. Dass es dazu keine Unterlagen gibt, glaubte auch der Vorsitzende Richter nicht, wie er während der Verhandlung deutlich machte.
Doch als Jens Tegtmeier nach einer Beratungspause das Urteil verkündete, spielte dies keine Rolle mehr. Er begründete die Entscheidung damit, dass es noch keine Begünstigung im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sei, dass die DDR-Grenzbeamten Merkel davonkommen ließen. Das Gesetz räumt dem Datenschutz von Stasi-Opfern einen hohen Stellenwert ein. Für (inoffizielle) Mitarbeiter und Begünstigte der Staatssicherheit gelten weniger strenge Datenschutzregeln.
Laut Gesetz sind Begünstigte unter anderem Personen, „die vom Staatssicherheitsdienst oder auf seine Veranlassung bei der Strafverfolgung geschont worden sind“. Doch aufklären, ob dies im Falle Merkels geschehen ist, will das Gericht nicht. Dafür gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte, behauptet Tegtmeier in seiner Urteilsbegründung. Die Berufung wurde nicht zugelassen.
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Rechtsanwalt Marcel Templin zeigte sich von der Gerichtsentscheidung überrascht und kündigte an, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu prüfen. Marcel Luthe sagte Apollo News, er werde alle Rechtsmittel einlegen, die möglich sind, und freue sich auf die Verhandlung in der nächsten Instanz.
An das Büro von Ex-Bundeskanzlerin Merkel hat Apollo News unterdessen eine Anfrage gestellt, ob sie selbst die betreffenden Stasiakten schon eingesehen habe – und ob sie in Erwägung ziehe, einer (teilweisen) Herausgabe dieser Akten freiwillig zuzustimmen. Denn dann hätte sich das langwierige Gerichtsverfahren erledigt. Eine Antwort ist noch nicht eingegangen.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Wer bitte hat etwas anderes erwartet?
Egal welch möglicher Inhalt, sie LEBTE und formte IHRE Phantasien einer Mutti-DDR bis HEUTE aus. Die Saat gedieh und ist stark in der UNION verwurzelt und bei den anderen Altparteien sind Ableger auch gewachsen.
Nur weil man es neu betitelt, ist es eben bekanntes Treiben, dies eben NICHT 1990 endete.
Es gibt ja noch ein Oberverwaltungsgericht.
@Lieschen
Genau, so läuft das immer, wenn Kompromat gegen einen vorliegt. Einfach mal energisch sein und böse gucken. Oder zur Not die Raute des Todes aktivieren. Spaß beiseite, Angie hat nach oben, da wo die Akten liegen, nix zu kamellen.
Bis dahin wird sie Mittel und Wege finden, die Stasi-Akten vernichten zu lassen. Helfershände hat sie nach wie vor reichlich.
Gauck hatte 10 Jahre Zeit, Merkels Stasi Akten verschwinden zu lassen. Als Belohnung, wurde er Bundespräsident.
Und da wird auch nichts weiter passieren, weil sie immer noch die 150%ige ist. Die einzige Hoffnung könnte sein, dass sie den nächsten Kurswechsel nicht mitbekommt oder dass sie von sich im „Pluralis Majestatis“ spricht, wie einst Maggie Thatcher. Dann wäre zumindest die Reputation weg.
Ist bei einer Marionette aber auch wurscht. Man hat ja inzwischen so viel zur Auswahl, dass man gar nicht mehr weiß, von wen man sich heute demütigen lassen soll.
Zustände wie in einer Bananenrepublik. 🤮
Es soll nicht raus kommen, das sie das SED Vermögen unterschlagen hat und es hier den Altparteien zugesteckt hat!
Es gibt ja noch ein Obervergewaltigungsgericht.
„Die Wahrheit könnte die Bürger verunsichern!“
So oder so ähnlich formulierte es mal ein Bundesinnenminister.
Auf keinen Fall dürfen die Schweinereien der westlichen und SED Politiker ans Licht gebracht werden!
Deshalb wurde auch Honi schnellstens ausgeflogen, damit er ja nicht anfängt zu Singen!
Damit steht fest: sie hat was zu verbergen.
IM Erika
genau, sie hat was zu verbergen. sonst wuerde sie die akten ja zeigen. das war auch mein erster gedanke.
Und Gauck hat anscheinend nicht alle belastenden Unterlagen beiseite schaffen können!
Natürlich. Sie durfte ja auch in Moskau studieren. Dies durften nur Linientreue.
Es gibt aber hier auch eine ganze Menge Leute, die so klingen als hätten die in Moskau studiert.
Wieso? Waren die Kommentare auf Russisch?
Waldschrat: So weltgewandt?
Nein, damit steht fest, dass es nur OPFER-AKTEN von Angela Merkel gibt. Freien Zugang gibt es nur zu Täter-Akten, die es aber nicht gibt. „IM Erika“ ist eine vermeintliche Romanfigur von Michael Schindhelm aus dem Jahr 2000 aus dem Roman „Roberts Reise“, die dort allerdings „Renate“ heißt. Nicht einmal Verschwörungstheorien könnt ihr richtig…
https://hubertus-knabe.de/auf-den-spuren-von-im-erika/
Dass nur Täterakten einsehbar sind, ist Mumpitz. Bei Personen des öffentlichen Lebens und zu Forschungszwecken ist das anders.
Haben Sie den Link überhaupt gelesen? Oder ist Hubertus Knabe jetzt auch schon nicht mehr glaubwürdig?
Ein Urteil, das Vertrauen schafft.
Es weiss doch jeder, dass Sie Agentin war…
Oder glaubt ihr als Oppositionelle würde man sonst einen der höchsten Orden erhalten haben? Ach halt: Hat Sie nicht denn die DDR ging 1 Woche vorher unter… Dafür bekommt Sie ja nun mehr Orden als früher! Verliehen vom ex-Kanzleramtschef der deutsche in Guantanamo hat verrotten lassen weil die CIA die verwechselt haben….
Das ist wie mit Gauck der aus der „Gauck Behörde“ Akten gestohlen hat und SCHWUPS war er Bundespräsident… Immer diese moralische Elite!
Ist es bei einem ehemaligen Kanzler, Bundespräsident u.ä. nicht erst recht von öffentlichem Interesse?
Eigentlich eine Pflicht. Wer Ehre und Moral hat, gibt sie sogar persönlich frei.
Die werden sie bei bestimmten Personen niemals finden.
Wurde bei dem verstorbenen Schauspieler Klaus Kinski nicht entschieden, dass sogar die medizinischen Akten öffentlich gemacht werden, weil er eine Person von öffentlichem Interesse war?
Aber vielleicht erinnere ich mich auch falsch
Der Rechtsstreit endete 2009. Das Gericht entschied, dass die Krankenakte unter bestimmten Umständen für die Öffentlichkeit einsehbar ist, da die Schutzfristen nach dem Tod abgelaufen waren.
Also worauf müssen wir jetzt noch warten? 🤔
Ich wurde gleich nach der Wende nach allen Regeln der Kunst auf SED-/Stasimitarbeit gefilzt, um im Sicherheitsbereich arbeiten zu dürfen und diese Ost-Altlast braucht nichts offen zu legen und wird noch Kanzlerin. Naja hat ja bei Gysi und dem Pfaffen auch geklappt. Aber Karma hat kein Verfallsdatum.
Ja, das ging mir auch so durch den Kopf. Für den öffentlichen Dienst erfolgten seinerzeit Überprüfungen. Selbst unsere beste Sekretärin wurde entlassen, weil sie mal für die Stasi gearbeitet hatte. Aber bei der Tätigkeit Bundeskanzler spielt das alles keine Rolle.
Wenn Merkel nichts zu verbergen hat, könnte sie ja die Akten Herrn Luthe zugänglich machen. Denke, bei ihm wären sie zur Auswertung in guten Händen.
So werden immer neue Zweifel wach, und Spekulationen um IM Erika gedeihen.
Herr Luthe sollte mal freundlich bei Putin anfragen. Der war in der DDR als KGB-Offizier stationiert. Und was die Stasi wusste, wusste auch automatisch der KGB. Und Putin sprach ja mal von seinem Giftschrank. Der weiß auch viel über westdeutsche Politiker.
Akten hin oder her: Eine oder zwei Handvoll Zeitzeugen reichen hin, um eine Affaire plausibel zu beschreiben. Außerdem: Der Hubertus Knabe ist eine sehr verläßliche Quelle und ein guter Einstieg für weitere Forschung. Ich sehe aber ein, daß die Zeit für Hr. Gräber begrenzt ist.
Alles andere hätte mich überrascht.
Zumal ich mich erinnere, dass wir im Dezember 1989 (bei „Demokratie Jetzt“) im Zusammenhang mit dem Berliner „Runden Tisch“ vor dem Vorsitzenden des „Demokratischen Aufbruch“ (Wolfgang Schnur) und seiner Pressesprecherin (Angela Merkel) GEWARNT wurden. Schnur wurde wenig später als IM der Stasi enttarnt.
Ein Rechtsstaat ist was anderes.
Man darf sich unter Rechtsstaat nichts falsches vorstellen.
Hubertus Knabe hat keine Hinweise auf eine „Täterakte“ gefunden.
https://hubertus-knabe.de/auf-den-spuren-von-im-erika/
Ach warum denn? Das wundert mich jetzt aber.
Unsere Justiz ist nicht unabhängig.
Das sollte uns allen klar sein.
Ist mir völlig klar.
Was es da zu lesen gäbe, könnte womöglich die Bevölkerung verunsichern.
Das unter Verschluss zu halten, dient also unser aller Schutz 😉
Jeder Blechorden macht die Aktendeckel schwerer …
Der Vorteil erfolgreicher Essenseinladungen!
An solchen Urteilen kann man erkennen, dass sich der Westen in das System DDR 2.0 transformiert hat.
Von der „marktkonformen“ zur Merkel-konformen Demokratie.
Die wissen auch genau warum. Hätte ich nichts zu vertuschen, wären meine Akten offen.
bei Veröffentlichung müsste sie offenbar ihre Orden zurückgeben und alle Politiker, die ihr diese verliehen haben, wären blamiert.
Ich finde es nicht korrekt, dass unser geliebte und größte Kanzlerin aller vergangenen und zukünftigen Zeiten mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird!
Wir huldigen ihr!
Wir werfen uns vor ihr auf den Boden!
Wir verehren sie!
Wir sehen sie als unseren Leuchtpunkt in der Dunkelheit….
In kürze gibt es erstmal einen neuen Orden..
…er wird schwerer und schwerer, der Aktendeckel 😎
Wo ihr höchstens ein Faschingsorden zustehen könnte. Aber nur vielleicht.
Auch das nicht. Sie ist doch völlig humorlos.
Auch nicht so wirklich komplett schlimm, also ist ja vom Gericht damit entschieden, daß es Akten gibt. Eigentlich ein Ansporn für Stasi Opfer es immer wieder zu versuchen. Ebenfalls dürfte der Raum für Merkelkritiker bezüglich „durch die Meinungsfreiheit gedeckt“ gewachsen sein. Insofern Dank an Marcel Luthe! Ich werte das Urteil als Remis im Hinspiel.
Diese Akte würde eher verbrannt als sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die darf einfach nie das Licht der Welt erblicken. Jedenfalls nicht zu Merkels Lebzeiten.
Dabei ist jedem aus der Ostzone klar, dass es garantiert eine Akte geben muss, wenn ein Hamburger Pfaffe mit Tochter in die „DDR“ übersiedelt – und diese Tochter durfte dann studieren und bekam sogar eine Anstellung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR.
(Während mein Freund Stefan Gottlieb H. an der EOS in Königs Wusterhausen als studiumunwürdig klassifiziert wurde, weil er Sohn eines Pfarrers war.)
Unmöglich so etwas. Aber paßt ins Bild.