Gewissensfreiheit
Oberleutnant erneut vor Gericht, weil er die Corona-Impfung verweigerte
Ein Oberleutnant muss sich erneut vor Gericht verantworten, weil er die Corona-Impfung verweigerte. In erster Instanz war er freigesprochen worden, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Er beruft sich auf die Gewissensfreiheit.
Ein Oberleutnant steht erneut vor Gericht, weil er die Corona-Impfung verweigerte. In erster Instanz war er 2023 vom Amtsgericht Bad Kissingen freigesprochen worden. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung ein. Nun muss sich der Mann vor dem Landgericht Schweinfurt wegen fortgesetzter Befehlsverweigerung verantworten. Wie die Main-Post berichtet, erhielt der Offizier erstmals 2022 den Befehl zur Impfung. Damals war er Teilnehmer eines Lehrgangs an der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg.
Zuerst erhielt er einen mündlichen Befehl, sich impfen zu lassen. Daraufhin erschien er drei Tage später im Sanitätsbereich, ließ sich jedoch nicht impfen. Einen weiteren mündlichen Befehl sowie einen schriftlichen Befehl befolgte er nicht. Daraufhin wurde er vom Kurs entbunden und zu seiner Einheit nach Roth versetzt. Auch dort kam er der Aufforderung zur Impfung nicht nach. Während sich der 36-Jährige vor Gericht auf seine Gewissensfreiheit beruft, zählt für seine Vorgesetzten nur die Befehlsverweigerung.
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Der Befehl lautete auf „Herstellung eines vollständigen Impfschutzes“. Der unmittelbare Vorgesetzte in der Kaserne Roth habe wegen der Befehlsverweigerung Gespräche „auf Augenhöhe“ geführt. Der 36-Jährige bestätigte auch schriftlich, die Anweisung nicht befolgt zu haben. Er habe sich laut dem Vorgesetzten „verrannt“. Weiter sagte er: „Am Ende zählt aber nur der Ungehorsam für uns.“
Vor Gericht beruft sich der Oberleutnant auf die Gewissensfreiheit. Die Truppe dürfe diese nicht preisgeben, sagt er. Einer seiner Anwälte führt an, dass es sich bei der Corona-Impfung nicht um eine militärische, sondern um eine medizinische Maßnahme handele. Der andere Anwalt beruft sich auf die Gewissensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Auf den Einwand der Richterin, dass es für die Gewissensfreiheit konkrete Gründe brauche, legt der Oberleutnant seine Ansichten selbst dar.
„Ich habe vor meinem Bett in meiner Wohnung gekniet und gebetet: Jesus, hilf mir“, erzählt der 36-Jährige. Er befürchtete, dass die Impfung in die Leistungsfähigkeit seines Immunsystems eingreifen könne. Er betont, dass er kein Corona-Leugner sei und den Schutz von Risikogruppen sowie die Behandlung Erkrankter unterstützt habe. Obgleich er sich der negativen Auswirkungen der Verweigerung auf seine Karriere bewusst war, habe er wegen seines Gewissens vor Gott nicht anders handeln können.
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Wer solche Arbeitgeber hat, braucht keine Feinde mehr.
Das macht den „Arbeitgeber“ Bundeswehr auch nicht unbedingt attraktiver.
Da gibt es dann die berühmte Bratwurst und ein Bier dazu.
Da gibt es ja auch nur eine Bratwurst… Wenn ich mir die Bratwurst selbst kaufe dann mach ich gleich die ganze Packung…. 😄
Jetzt werden die Freiwilligen diesem menschenverachtenden Verein die Tür einrennen…
Oder etwa nicht?
Es finden sich immer genug Dumme.
Genau, die Schleudertruppe ist aktuell auf der Karriere Start in Dresden, um leichte Opfer einzulullen.
Logisch, Besoldungsgruppe A15, keine 6000€ brutto, ich lache mich tot, 24 Stunden… Ja, Sir, nein Sir…..
Ich wünsche dem Mann viel Erfolg das er gewinnt. Befehl hin oder her wenn er den Befehl erhält für diesen Staat zu töten hätte er das sicherlich gemacht aber den Befehl zu befolgen sich ggf. selbst zu töten – den hat er verweigert was nachvollziehbar ist.
Und nach heutigem Wissen weigerte er sich zu Recht! Hat die Staatsanwaltschaft wirklich nichts Wichtigeres zu tun?
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dumm kommt, kann der sich immer auf unangemessenes Verhalten bezüglich grenzüberschreitenden Verhaltens in Bezug auf seinen Körper beziehen.
Muss ich Beispiele nennen?
Dann is ganz schnell a Rua.
Wer sich die Bunte Wehr zum „Arbeitgeber“ wählt, hat kein Mitgefühl verdient. Schon gar nicht, wer hinterher noch rumgreint, dass er Befehlen zu gehorchen hat. Selbst ausgesucht. „Dumm ist der, der Dummes tut.“ [Forrest Gump]
Ja, aber wenn die Wehrpflicht wiederkommt, muss man das anders sehen.
Ich habe fünf Söhne. Keiner hat in diesem Laden gedient. Zwei haben Zivildienst geleistet, einer wurde ausgemustert und die beiden Jüngsten sind wegen der Aussetzung der Wehrpflicht nicht mal mehr gemustert worden.
Und wenn die Wehrpflicht jetzt wieder aktiviert wird, einfach verweigern!
Es finden sich immer Wege. Muss man nur wollen.
@E-C K
“ Und wenn die Wehrpflicht jetzt wieder aktiviert wird, einfach verweigern!“
Ich wusste, das irgendjemand so etwas erwidert. Aber so einfach ist das nicht. Wenn zu viele verweigern, wird die Verweigerung abgelehnt, dann kommen die Feldjäger und verhaften einen, wenn man sich weiterhin weigert. Und nicht vergessen, da geht es um sehr junge Erwachsene, dass die meisten einknicken werden kann man denen nicht zum Vorwurf machen.
Der Druck ist immens, ich weiß das, ich war selber Soldat, damals, noch vor der Wiedervereinigung. Man hat mit 18 eben noch kein Rückgrat.
Was ist mit den Ärzten , Krankenschwestern und Pflegern, die sich zwangsweise impfen lassen mussten? Hatten die auch Pech bei der Wahl des Arbeitgebers?
Natürlich nicht. Dieser Laden ist kein Arbeitgeber. Deshalb hab ich Anführungszeichen verwendet. Was man dort lernt und tut, ist kein Arbeit.
Es haben sich viel beruflich neu orientiert, nach 20. Ich war mal Krankenschwester, habe nach 3 Jahren a d Nagel gehängt. Zuviel Stress, kein Geld.
@Elisabeth, das nennt sich ja auch das ‚Magazin für die Freigabe‘.
Ihr Kommentar wartet auf Freigabe
Selber schuld…
Pauschal, bequem, falsch.
Es gibt Ausnahmen von der Gehorsamspflicht des Soldaten:
zB wenn der Befehl unmenschlich ist (einfach ausgedrückt).
Das wird doch gerade gerichtlich geklärt ?
Das ist doch – mit Verlaub – Käse. Wenn es hart auf hart kommt, dann wird die Unmenschlichkeit zur Überlebensstrategie.
Zu meiner Kindheit, saß der zweite Weltkrieg noch mit am Abendbrottisch. Was ich da gehört habe, hat mich dazu veranlasst, dafür zu sorgen, dass meine Kinder sich von diesem Verein fern halten.
Ja verweigern kann man die neue Wehrpflicht nicht wenn man vorher seinen Wehrdienst abgeleistet hat als die noch galt. Da kommt man nicht mehr raus.. das ist ja das Problem…. Nur die Situation ist jetzt eine andere…. Es geht bei der Bundeswehr nicht mehr um Landesverteidigung sondern um einen Angriffskrieg der wieder von der deutschen Regierung auf Russland gestartet werden soll und sie werden auch neue Gesetze schaffen um den Angriff zu rechtfertigen… Sie haben einfach nicht verstanden das sie sich nicht mit Russland anlegen sollen… Gegen Russland kann Deutschland Millitärisch nicht gewinnen ,,niemals“!
UNGLAUBLICH. Unglaublich, wie dieses angeblich „gute Land“ mit Menschen umspringt, die NICHTS verbrochen haben, aber einen Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit ablehnen. Einfach unglaublich. Aber ein solches Vorgehen passt zum deutschen Charakter und seinen Behörden.
Während der damalige Präsident der Bundesärztekammer, MONTGOMERY, selbst Röntgenfacharzt, Röntgen des Handwurzelknochens bei Flüchtlingen abgelehnt hat mit der Begründung, das „sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und gegen die Menschenwürde“ – nahm man es hin – schlägt aber hier juristisch zu.
In Dänemark wurde dieses Röntgen bei gewissen Flüchtlingen durchgeführt zur Altersfeststellung: 50!!! prozent der Altersangaben waren gefälscht, diese Leute waren längst erwachsen und nicht minderjährig, wie sie angegeben hatten.
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dumm kommt, kann der sich immer auf unangemessenes Verhalten bezüglich grenzüberschreitenden Verhaltens in Bezug auf seinen Körper beziehen.
Muss ich Beispiele nennen?
Dann is ganz schnell a Rua.
Wenn der Befehl kommt: „Springt vom Hochhaus“, dann heißt das Springen ohne zu meckern, verstanden!
Der Feind der Bundeswehr heißt Putin… Das ist aber unser Freund….😀 Der hat viel für uns Deutsche übrigen….
In solchen Situationen zeigt sich, wieviel Wert auf Papier geschriebene Worte, hier in Form des Grundgesetzes, tatsächlich haben. Und man sollte sich das in Erinnerung behalten, wenn unsere tollen Politiker mal wieder von den westlichen/europäischen „Werten“ reden.
Die Namen der Täter sind notiert.
Ganz genau. Man sollte lesen können.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-soldaten-zur-militaerischen-basisimpfung-verpflichtet
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dumm kommt, kann der sich immer auf unangemessenes Verhalten bezüglich grenzüberschreitenden Verhaltens in Bezug auf seinen Körper beziehen.
Muss ich Beispiele nennen?
Dann is ganz schnell a Rua.
Wichtig ist ja vor allem, dass es medizinisch gar keine Impfung ist. Und selbst, wenn es eine wäre, ist doch höchst fragwürdig, ob eine Impfung „befohlen“ werden kann, und zwar UNABHÄNGIG DAVON, dass deren Wirkung zudem zum fraglichen Zeitpunkt völlig offen war.
Falls nicht, wäre es auch keine Befehlsverweigerung, bzw. der „Befehl“ wäre nichtig.
Leider darf die BW alles anordnen – auch Impfungen –
Das die Verfolgung auch heute noch stattfinden kann ist erschreckend
Verordnen können viele vieles, jedoch kann und muß sich jeder rechtswidrigen Befehlen oder Verordnungen, bzw. Gesetzen widersetzen – Nie wieder ist jetzt.
Wenn man diese Angelegenheit nicht weiter verfolgen würde müssten für die „rechtskräftg Verurteilten“ die Verfahren neu aufgerollt werden.
Wird sicher nicht passieren.
Ist eben die außergewöhnliche Spezie Jurist.
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dumm kommt, kann der sich immer auf unangemessenes Verhalten bezüglich grenzüberschreitenden Verhaltens in Bezug auf seinen Körper beziehen.
Muss ich Beispiele nennen?
Dann is ganz schnell a Rua.
Hinzu kommt, dass es nachweislich den behaupteten „Impfschutz“ durch diese toxische Plörre überhaupt nicht geben kann. Und selbst Pfizer schon 2021 eingeräumt hat, dass es auch keinen „Fremdschutz“ gibt – es also medizinisch ÜBERHAUPT keine Legitimation für diese modRNA-Injektionen gab und gibt.
Insofern hat die BW in ihrer Argumentation sogar recht: es geht hier NUR um Gehorsam gegenüber egal-wie-fragwürdigen Befehlen. Also eigentlich um die Wiederherstellung dessen, worauf sich nach 45 reichlich Täter berufen hatten, und was danach ausdrücklich abgeschafft werden sollte.
… Einwand der Richterin, dass es für die Gewissensfreiheit konkrete Gründe brauche….
Für sein Gewissen braucht kein Mensch irgendwelche „konkrete Gründe“.
Entweder er hat eins oder nicht!!!!!
Es gibt auch keinen konkreten Grund, einen Magen oder eine krumme Zehe zu haben.
Die Gewissensfreiheit im deutschen Grundgesetz (GG) ist in Artikel 4 Absatz 1 GG verankert und garantiert jedem Menschen das Recht, frei zu entscheiden, was er für richtig hält, ohne staatlichen Zwang, und sich entsprechend zu verhalten; sie schützt das Recht, eigene moralische Überzeugungen zu bilden und zu leben, und ist eng mit der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit verbunden. Dieses Recht schützt nicht nur die innere Überzeugung, sondern auch deren äußere Verwirklichung, etwa durch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3 GG).
Praktisch alles sogenannten VT´s zu Carola und der Zwangsvergiftung haben sich als wahr herausgestellt, brauch es noch mehr Beweise?
Schon mal jemand in Betracht gezogen, dass der Befehl selbst bereits rechtswidrig gewesen sein könnte?
„Befehl und Gehorsam“ regelt das Soldatengesetz: „Wasch mein Auto“ hat keinen dienstlichen Bezug. „Klau diese Uhr“ (Straftat). Diese Befehle darf man verweigern. „Erschieße Zivilisten“. Diesen Befehl muss man verweigern.
Jetzt weiß die Welt bescheid über das Soldatengesetz…
was wären wir ohne diese kompetente Aufklärung…
Der schreibt alles was er googelt oder in der Tagesschau sieht
wenn man sonst nix zu tun hat…
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dumm kommt, kann der sich immer auf unangemessenes Verhalten bezüglich grenzüberschreitenden Verhaltens in Bezug auf seinen Körper beziehen.
Muss ich Beispiele nennen?
Dann is ganz schnell a Rua.
Remonstrationspflicht ???
+1
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Befehl: „Lass dich vergiften“ muß man ebenfalls verweigern, und zwar mit Recht.
Vor allem, nachdem bewiesen ist das diese Zwangsvergiftung nur einem Zweck dient.
Vielleicht ist vielen -auch früheren Wehrpflichtigen- gar nicht bekannt, dass man mit dem Eintritt als Soldat der Bundeswehr auf seine körperliche Verfassung das Recht an den Staat übergeben hat, und medizinische Eingriffe dulden mußte. Am Ende des Wehrdienstes – ich hoffe manche können sich noch erinnern- erhielt man ein DIN A 5 -Blatt in roter Farbe, wie man bei späteren möglich auftretenden Schäden zu handeln hätte und die Adresse des zuständigen Versorgungswerks. Mit dem schönen Vermerk: Diese Blatt ist dem Wehrpaß beizufügen.
Damals gab es auch noch die berüchtigten Röntgenreihenuntersuchungen. Da brauchte man gar keinen Atomkrieg mehr.Es strahlte auch so.
Dem Oberleutnant gehört das Bundesverdienstkreuz für Tapferkeit im Dienst verliehen.
Seit 4 Jahren beschäftigen sich die Gerichte damit? Echt jetzt?
Das sind ja auch national elementare Dinge …Ironie aus
Es gibt keine „Befehlsverweigerung“! Man kann aufgrund eines gegebenen Befehls (bedingungslose Aufforderung zu einem bestimmten Handeln) nur den Gehorsam verweigern!
Wurde auch mal „Insubordination“ genannt, k.A. ob der Begriff heute noch verwendet wird.
Das ist das Militär und wie im Beitrag vermerkt, zählt nur der Gehorsam. Falscher Ort um Selbstbehauptungsdebatten zu führen.
das ist so nicht richtig. Seit Helmut Schmidt wissen wir, der Soldat ist, Bürger in Uniform und so muss es auch bleiben!
Insofern sind Soldaten keine beliebige Verfügungsmasse, über die man bestimmen kann und schon gar nicht, wenn es um Eingriffe in den eigenen Körper geht.
Aber das zählt:
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dumm kommt, kann der sich immer auf unangemessenes Verhalten bezüglich grenzüberschreitenden Verhaltens in Bezug auf seinen Körper beziehen.
Muss ich Beispiele nennen?
Dann is ganz schnell a Rua.
Das Titelbild…das ist doch fake, oder?
Absurd, aber wahr: „Das Abzeichen wurde tatsächlich herausgegeben vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Emmendingen, das seit Auftreten der Corona-Pandemie für das Krisenmanagement im kleinsten Landkreis Baden-Württembergs zuständig ist und von Januar bis September 2021 auch das Kreisimpfzentrum in Kenzingen betrieb. Der Kreisbrandmeister konnte dabei auf etwa 1.700 Ehrenamtliche zurückgreifen. Deren Einsatz ging bisweilen weit über das normale Maß hinaus und sollte in einer besonderen Form Würdigung finden. 176 Personen wurde dieses Abzeichen verliehen, darunter auch die seit 22. Januar bis Sommer 2021 Einsatz habenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (27 Soldatinnen und Soldaten der Stabs- und Fernmeldekompanie der Deutsch-Französischen Brigade in Müllheim).“
Wenn es demnächst wieder schneit, könnte die BW erwägen, auch Abzeichen dafür zu verteilen, dass jemand ein Loch in den Schnee gepinkelt hat.
Das Abzeichen gibt es tatsächlich und wurde für Arbeit in dem Impfzentrum verliehen.
https://www.leo-bw.de/web/guest/detail-gis/-/Detail/details/DOKUMENT/blm_museumsobjekte/4B2295BD8CF54CC3911D73D55EC8EB2F/Abzeichen+Abzeichen+der+Corona+Task+Force+des+Landkreises+Emmendningen
Nein, kein Fake, es gibt das Abzeichen.
https://www.picture-alliance.com/webseries/bundeswehreinsatz-in-der-corona-krise-w32458
Aber seit wann steht in der Stellen-/ Arbeitsplatzbeschreibung gegen ein Virus zu kämpfen?
Das wäre Beliebigkeit d.h. die BW kann alles und jeden zum Feind erklären und entspricht nicht deren hoheitlichen staatlichen Aufgaben. Sie agiert ausserhalb der Verfassung.
nicht unbedingt.
mit kleinen aufmerksamkeiten sichert man sich die solidaritaet gefuegiger mitlaeufer.
deren grosse vorbilder waren sicher die echten NATO-beauftragten, die den europaeischen regierungen zur seite standen, um massnahmen durchzudruecken.
Gelbe Litze ist Fernmeldeeinheit.
„Ihr Kommentar wartet auf Freigabe.“
Macht kein Spaß mehr, tschüß.
Es ist unfassbar. Bayern das sam wa mir. Das wars Söder.
Achim Winter hatte zuletzt ein tolles Video zur Spanischen Grippe!
Sehr interessant, wer diese hauptsächlich bekam und wer nicht!
Vor jemand der seinem Gewissen und nicht blind, zumindest sehr umstrittenen dienstlichen Anweisungen folgt, dem zolle ich meinen Respekt!
Also ein Soldat, der sich auf das Grundgesetz beruft dessen Werte er mit seinem Leben verteidigen soll – also wo kommen wir denn da hin. Auf der anderen Seite Befehle sind nun mal Befehle – er wusste worauf er sich einliess als er Soldat wurde. Ich hoffe man findet ein salomonisches Urteil. Schwarz Weiß gibt’s hier nicht.
Darf nur Freispruch heißen!
Das „Urteil“ kann nur „Freispruch“ lauten. Die Zwangsvergiftung hat nachweislich keine Wirkung gegen das Virus oder dessen Weitergabe entfaltet.
Ein Befehl braucht nicht befolgt werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Zumindest in Friedenszeiten
Da hat sich der Oberleutnant dumm verhalten, er hätte auch beim zweiten Mal zumindestens im Sanitätsbereich erscheinen müssen.
Wer Befehle nicht befolgen möchte oder kann, darf nicht Soldat werden. Eigentlich trivial, aber anscheinend doch nicht für alle offensichtlich.
Einer der es richtig gemacht und seiner Pflicht zur Gesunderhaltung nachgekommen ist. Wir sollten den befördern und einige andere degradieren.
Eine Impfung ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung. Eine Körperverletzung kann und sollte nicht befohlen werden, sondern freiwillig sein. Leider haben es die Impfserum-Firmen im Fall von Covid-19 versäumt, einen Vorab-Verträglichkeitstest für das jeweilige mRNA-Impfserum zu entwickeln, in einzelnen Fällen kam es dann leider zu üblen Nebenwirkungen, die auch in dem damaligen Vorab-Aufklärungsblatt für Patienten beschrieben wurden. Dennoch war diese Impfung äußerst hilfreich und hat insbesondere bei Risikogruppen mit eingeschränkt arbeitenden Immunsystem Gesundheit und Leben gerettet.
Das ist ja geradezu grotesker Unsinn.
Wie bitte? Eigentlich war ich der Meinung, dass sich in diesem Forum Leute aufhalten, welche über genügend Informationen über diese „Giftspritze“ verfügen. Also, diese „Impfung“ war keine, war weder hilfreich(ausser für die Pharmaindustrie), hat weder Leib noch Leben gerettet, sondern hat Millionen Menschen entweder getötet oder schlimme Krankheiten(Herzerkrankungen, Turbokrebs etc) erzeugt!!! Das ist hinreichend bekannt!!!
Für das Militâr geht es nicht um Corona, sondern um „Befehl und Gehorsam“, ohne die keine Armee der Welt funktioniert.
ACH SO
Und wenn das Militär befiehlt, spring von dem Hochhaus; ohne Fallschirm? Ist das auch ein Dienstbefehl? Befehl ist Befehl gilt nicht mehr!
Tatanka iotanka……gilt für den Einsatz in einem Verteidigungskrieg. Im übrigen gab es seinerzeit ein Truppendienstgericht. Das für solche Dinge zuständig war. Offenbar hat man den Deliquenten den MSM/ Zivilgerichten zum Fraß vorgeworfen. Immerhin ist er sicher und gesund. Und seine Gesundheit und körperliche Unversehrtheit= Sieg für ihn !
“ Immerhin ist er sicher und gesund.“Das ist auf jeden Fall sehr viel besser als eine Anzeige in der Tageszeitung :“Plötzlich und unerwartet mitten aus dem Leben…“ wie man das immer öfter liest, sagt ein Ungeimpfter..
Wer war denn damals Verteidigungsministerin und hat den Impfzwang – kurz vor Amtsende – in der Bundeswehr durchgesetzt?
Ach ja ich glaube der Name beginnt mit „Kramp-„
Der Besitz eines Gewissens ist weder für den Staats-, noch für den Militärdienst förderlich. In Ländern wo unbedingter Gehorsam gilt, kann ein Gewissen sogar tödlich sein. Weiß ich von meinem Opa, den nur ein Fliegerangriff vor der Erschießung rettete.
Es ist reine Willkür und Schikane auf Befehl.
Sie ertragen es nicht wenn man dem Staat widerspricht.
Ich kann nur sehr hoffen das der Richter sich für das Recht auf körperliche Unversehrtheit entscheidet.
Und diesem Soldaten seine Menschenrechte NICHT abspricht.