Werbung:

Werbung:

Haßfurth

„Schwachkopf“-Prozess: Gericht verbietet Interviews und „interviewähnliche Gespräche“

Das Amtsgericht Haßfurt hat für die Dauer des Prozesses gegen den Rentner Stefan Niehoff, der ursprünglich wegen des „Schwachkopf“-Memes angeklagt war, ein ungewöhnliches Verbot erlassen: Interviews und „interviewähnliche Gespräche“ sind untersagt.

Von

Der Rentner Stefan Niehoff gemeinsam mit seiner Familie (Quelle: Alexander Tuschinski)

Werbung

Das Amtsgericht Haßfurth möchte die Berichterstattung über die „Schwachkopf“-Affäre offenbar so weit wie möglich einschränken. Während des Prozesses gegen den Rentner Stefan Niehoff sollen im gesamten Gerichtsgebäude nicht nur Filmaufnahmen, sondern auch Interviews und selbst „interviewähnliche Gespräche“ verboten werden. Ein äußerst ungewöhnliches Vorgehen bei derartigen Prozessen.

Niehoff war anfangs wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches angeklagt, weil er auf X ein Meme, in dem der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde, geteilt haben soll. Mittlerweile steht Niehoff wegen sechs Posts vor Gericht, in denen er „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ und in einem Fall „Volksverhetzung“ begangen haben soll (Apollo News berichtete).

Die Ermittlungen wegen des „Schwachkopf“-Memes wurden unterdessen bereits eingestellt. Auch die neuen Vorwürfe weisen Niehoff und sein Anwalt Marcus Pretzell von sich – Niehoff hatte die ihm vorgeworfenen Bilder immer mit negativem Bezug auf den Nationalsozialismus genutzt (mehr dazu hier).

Der Fall erlangte breite mediale Aufmerksamkeit, doch das ist dem Amtsgericht Haßfurt offenbar ein Dorn im Auge. Laut Welt hat man durch eine Verfügung des vorsitzenden Richters im gesamten Justizgebäude „Ton-, Film- und Bildaufnahmen“ für die Dauer des Prozesses verboten – was zumeist nur im Gerichtssaal üblich ist. Doch nicht nur das wird verboten, sondern alle „Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit Verfahrensbeteiligten“. Auch dieses Verbot erstreckt sich auf das gesamte Gerichtsgebäude.

Unklar ist, was mit interviewähnlichen Gesprächen gemeint ist – laut Welt seien „Gesprächsanbahnungen“ erlaubt. Immerhin möchte das Gericht zusätzlich die Einrichtung einer Medienzone im Foyer prüfen, wo Gespräche und Interviews erlaubt sein sollen. Begründet wird die strenge Handhabung der Berichterstattung mit der „Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs“, den „Interessen anderer Personen und Beschäftigten“ und dem „Erhalt der Fluchtwege“.

Lesen Sie auch:

Ob ein solch rigoroses Verbot von Interviews und Aufnahmen – eine erhebliche Einschränkung für die Berichterstattung über den Fall – selbst unter diesen Gesichtspunkten verhältnismäßig ist, ist jedoch durchaus fragwürdig.

bc

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

157 Kommentare

  • Es darf gelacht werden…so so jetzt wird einem schon der Mund verboten…gute Nacht Deutschland!
    Da wären Sie bei mir genau richtig

    438
    • Dann einfach ein Diktat zur Niederschrift machen vom Rentner…das ist KEIN Interview oder ähnliches für alle freien Medien und da man IM Gerichtsgebäude es untersagte einfach die Straße überqueren und dann FREI reden.

      Apropos Erhaltung der Fluchtwege…INTERESSIERTE KEINEN in Berlin mit dem AfD Sitzungssaal, wo eindeutig gegen Brandschutzbestimmungen per Gutachten verstoßen wird.

      • Haben die „Schwarzkittel“ etwa ein schlechtes Gewissen?
        Wenn Alles rechtmäßig und richtig verlaufen ist, besteht doch keinerlei Grund Irgendetwas zu verheimlichen?
        Hoffentlich lassen sich die Medien von diesen übergriffigen und unrechtmäßigen Verboten nicht abschieben !!!

        NOCH sind wir ein freier Rechtsstaat !

        34
        • Ich habe den Satz korrigiert:
          Sind wir noch ein freier Rechtsstaat?

          31
  • Na und, was soll das bringen? Dann geht man eben für das Interview vor die Tür. Wo ist das Problem?

    266
    • Ich denke auch, solange das Verbot nur fürs Gerichtsgebäude gilt, ist das unproblematisch und sicher auch legal. Man kann sich auch außerhalb des Gebäudes unterhalten.

      • Aber bitte nicht mehr als 3 Journalisten auf einmal sonst handelt es sich um eine nicht angemeldete Demonstration.

        30
      • Sowas hat es meines Wissens noch nie gegeben?
        Dazu sollte eine Begründung vom Gericht erklärt werden.

        19
    • Gar kein Problem, ganz im Gegenteil 😉
      Und zack, da isser bei mir wieder: der gute alte Streisand-Effekt. 😛
      Jetzt bin ich erst recht interessiert, was es von (natürlich direkt *vor*) dem Gebäude zu berichten gibt. Danke, dass ihr mich drauf hingewiesen habt, liebes Gericht! 😀
      https://www.youtube.com/watch?v=nj_DnV0Q7P0

    • Das Problem ist, dass sie immer was zum empören suchen.

      Klamauk und Spektakel würde ich mir als Richter auch nicht bieten lassen. Genau, vor der Tür, bei ihm zu Hause, überall möglich. Geht wohl ums querulieren.

      -52
      • einfach mal auf den Unterschied achten – prominenter Angeklagter – unbekannter Rentner

        24
    • So ist es; dann geht man eben nach draußen vor das Gerichtsgebäude.
      Gerichte üben nunmal im Gebäude selbst das Hausrecht – vertreten durch den Präsidenten/Präsidentin – aus.
      Aufgrund dessen dürfen die solche Anordnungen erlassen.

      Scheint hier aber einigen wieder mal geistig zu hoch zu sein.

      -62
      • Das Gerichtsgebäude ist ein öffentliches Gebäude, welches von den Bürgern/Steuerzahlern finanziert und erhalten wird. Die Richter sind Diener des Volkes/Bürger und werden von diesen entlohnt. Die Urteile werden mit, im Namen des Volkes betitelt. Deshalb hat das Volk/Bürger ein absolutes Recht auf Öffentlichkeit und freie Berichterstattung bei den Verhandlungen. Hierzu gehören auch Video und Filmaufnahmen um die Neutralität der Gerichte aufzeigen. Grundsätzlich sollten Gerichtsverhandlungen immer Videodokumentiert werden, damit einer Willkürjustitz vorgebeugt werden kann. Unser aktuelles Justizsystem mit Parteibuch und Weisungsgebundenheit der Staatsorgane, als auch ein Kastendenken bei Richtern und Staatsanwaltschaft, untergräbt die verlangte Unabhängig des Rechtsstaates extrem.

        19
      • Nur weilman es DARF, besteht keine Verpflichtung, es auch zu MACHEN.
        Ohne Begründung?
        Der Fall strotzt doch nur so vor Selbstherrlichkeit!

        20
        • Der Hinweis auf das Hausrecht reicht – wenn Sie #Enttäuschter das nicht verstehen wollen oder verstehen können, dann ist das Ihr Problem. Punkt !!
          Gilt übrigens für die infantilen Däumchendrücker genau so.

          -38
      • Sie mögen zwar recht haben, aber ich frage mich, wie groß Ihr Geschrei wär, wenn es sich um einen anderen Prozess drehen würde. Mit Sicherheit würden sie zu den Empörtesten gehören.

        9
      • Da ist ja wieder einer! Sollen wir den melden? Nee, besser nicht. Wenn wir schweigen wird er bald nicht mehr alimentiert…. Welche Orga ist´s den in Ihrem Fall? Nur falls man auch mal arbeitslos wird und ein bisschen was dazu verdienen möchte….?!

        9
  • Als nächstes kommen dann jetzt wohl Geheim-Prozesse.
    Wann und wo gab´s das doch gleich schon mal?

    356
    • Na früher, wann denn sonst? Darf man „früher“ noch sagen?
      Wo eventuell gleich gar nicht, sonst gibt es bestimmt ein Freigabewarten.

      • Vorsicht mit dem ersten ‚r‘, wenn das verrutscht…

        9
    • Im Familienrecht, wenn Eltern die Kinder weggenommen werden, obwohl sie nichts verzapft haben.

    • ich weiss es – ich weiss es

    • … etwa der Neo-Volksgerichtshof? 😉

  • Ich habe mir die Doku von Alexander Tuchinski über diese Familie angesehen (ist auf YT) – Das ist eine so sympathische, nette, bodenständige Familie, und die Doku selbst ist irre gut gemacht. Nix Haxxx und Hexxx, einfach nur über sie, die Familiengeschichte, die Dorfgeschichte. Und zum Schluß noch ein kleines „Schmankerl“, wo kurze Abschnitte aus der Doku manipulativ links-grün, entsprechend kommentiert, wiedergegeben werden. Alles ne Frage der Darstellung, wie man da dann gut sehen kann.
    Angesichts dieser gerichtlichen Vorgabe gibt es auch für mich jetzt keinen Zweifel mehr, daß dieses Land nicht mehr das freie Deutschland ist, in dem ich geboren und aufgewachsen bin. Grauenvoll und unsagbar traurig ist das. Die Doku lohnt sich echt, anzuschauen.

    223
    • Die Doku habe ich gesehen und war angenehm überrascht, wie „unaufgeregt“ der Mann mit dieser Situation vor der Kamera umgegangen ist. Und wie selbstverständlich er sein Leben / seinen Alltag geschildert hat.

      • Genau das hat mich auch beeindruckt. Souverän, man merkt ihm an, daß er sich rein gar nichts zu Schulden hat kommen lassen. Der Regisseur der Doku hat das auch phantastisch gemacht, finde ich. So geht gute Information.

        19
    • Kann diese gut gemachte Doku auch empfehlen.

      Unbedingt ansehen!

  • Dann geht man eben vor die Tür.
    Es ist schon sehr bedenklich, was Gerichte in diesen Zeiten so verzapfen.
    Das wirft kein gutes Licht auf die Justiz in Deutschland.
    Sieht mir ganz nach politischer Einflussnahme aus.
    Ein unabhängiges Gericht würde sich jedenfalls souveräner gebaren.

    237
    • „Ein unabhängiges Gericht würde sich jedenfalls souveräner gebaren.“
      … ist das einzig Vernünftige in dieser (Staats-)Komödie zu Lasten einer Familie.

    • Es politische Einflussnahme…🤗

  • Haben die Richter wirklich diese Macht nach Gutdünken, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen? Immer öfters denke ich auch von den Politikern, sie biegen sich das Grundgesetz ganz nach Bedarf zurecht.

    208
    • Die Frage ist sicherlich berechtigt.
      Hinzu kommt die Frage, ob es geschickt ist, in einem so „unappetitlichen“ Verfahren noch so einen überflüssigen Bockmist drauf zu legen.

      Eine Begründung darf man als Bürger (oder die anwesenden Medien) schon erwarten.
      Nur zur Erinnerung: diese Juristen sind StaatsDIENER, nicht -HERREN !

    • Man sollte es nicht irgendwie denken, sondern immer und ganz konkret, was machen Politiker denn sonst? Nichts.

    • Auch Gott, unser Vater im Himmel, hat uns die 10 Gebote gegeben.
      So weit ich weiß hält er sich daran, nur Richter und Politiker stehen hier darüber.

  • Hier hat die Justiz offenbar eine Leiter erklommen, von der sie nicht ohne weiteres wieder runter kommt.

    157
    • So ist es. Wer hilft denen wieder von der Leiter herunter?

      Zwischen Würde und Lächerlichkeit ist nur ein ganz kleiner Spalt.
      Als Katholik weiß ich, welche Erhabenheit von einem gut gestalteten Gottesdienst mit all dem Brimborium ausgeht: dem Weihrauch, den schönen Gewändern, dem Blumenschmuck, dem Kirchenraum, der Orgelmusik, dem Gemeindegesang, den Gesängen des Priesters. Man ist ergriffen. Wenn aber der Weihrauch einfach nicht brennen will, die Gewänder schief sitzen, die Blumen die Köpfe hängen lassen, die Spinnweben von der Decke herunterhängen, der Organist die falschen Töne spielt und der Chor das Stück umwirft, die Gemeinde die Töne nicht findet und der Priester leicht alkoholisiert zwischen allen Tonarten umherirrt, dann ist das nicht würdevoll, sondern einfach nur noch komisch.

      Deutsche Gerichte sollten darauf achten, ihre Würde nicht zu verlieren. Wie man es nicht macht, zeigt die komische Justiz in Franken.

      • ‚Wer hilft denen wieder von der Leiter herunter?‘

        Ich nicht, ich hoffe, daß sie fallen.

        6
    • Den Eindruck habe ich auch, fix mal verlaufen würde ich sagen.

    • Vermutlich ist denen der eigene Prozess inzwischen peinlich aber man kann jetzt nicht mehr zurück ohne das Gesicht zu verlieren, da verbietet man dann einfach soviel Aufmerksamkeit wie möglich.
      Soweit ich es verstanden habe, bezieht sich das Interviewverbot nicht nur auf das Gerichtsgebäude, ist das korrekt?

  • schon geil ein rentner postet ein meme und die dt. Justiz arbeit sich daran ab während wir durch cum-ex Milliarden Schaden haben den keinen zu interessieren zu scheint.

    274
    • Man muss halt die richtigen Kontakte haben, dann bleibt man verschont. Hat der einfache Bürger im Allgemeinen eher nicht.

      • NeinNeinNein !!!
        Manche Personen sind eben einfach vergesslich, das kann man doch Niemandem zum Vorwurf machen.

        15
    • @ber : exakt 👍

    • Quelle LTO
      „Laut Medienberichten soll gegen die ehemalige Cum-Ex-„Chefermittlerin“ Anne Brorhilker wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt werden. Bisher prüft die Staatsanwaltschaft Aachen aber nur einen Anfangsverdacht in einem alten Fall.“

    • Cum-ex – das sind die neuen Peanuts. Um solche Kleinigkeiten kümmert man sich doch nicht!

  • Meiner Ansicht nach wird das Urteil nicht im Namen des Volkes gesprochen werden.

  • Herr Niehoff sollte vielleicht bei Rubio oder JD Vance einen neutralen USA-Beobachter für den Prozess beantragen. Ich glaube, das hat Herr Krall auch mal gemacht, dann wurde der Prozess „auf Eis gelegt“. Finde im Moment leider nicht das Video, wo Krall dies gesagt hat.

    • Oder einen amerikanischen Pass beantragen.
      Dann wären seine Peiniger nicht mehr imstande, in die USA einzureisen.

  • Zieht Habeck nun aus dem üppig vergüteten Ruhestand immer noch die Strippen? Gar etwa vom Küchentisch? In jedem Fall ist das „Team Robert“ immer noch aktiv.

    135
  • super hier

  • “ Immerhin möchte das Gericht zusätzlich die Einrichtung einer Medienzone im Foyer prüfen, wo Gespräche und Interviews erlaubt sein sollen. “

    Wenn das tatsächlich so der Fall ist, seh ich kein Problem und die Argumentation hinsichtlich Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebes steht wohl im Vordergrund (zumindest scheint es so)..

    -16
    • Und wer entscheidet dann darüber, welche Medien ein Interview führen dürfen und welche nicht? Mainstream ja, unabhängige Medien nein, kennen wir ja bereits.

  • Dass es hier überhaupt zu einem Prozess gegen Niehoff kommt, ist eine großer Skandal. Einstellung der Anklage und Entschädigung wegen Ruf-Schädigung und auch eine Entschuldigung der Grünen-Spitze muss dringend erfolgen. Es ist ein schlimmes Beispiel dafür, wohin die vielen Meldestellen der Altparteien führen.

    201
    • Der Richter, der den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben hat, sollte erst mal EDEKA erleben: Ende DEr KArriere …
      Das war eine deutliche Überschreitung des Ermessensspielraumes.

  • ….wegen Erhalt der Fluchtwege………

    Ob ich richtig oder falsch liege, kann ich so nicht beurteilen, doch das klingt doch sehr weit hergeholt und irgendwie lächerlich.

    • Wenn sich auf dem Fluchtweg zusätzliche brennbare Materialien befinden, dann wird die Brandlast erhöht.
      Oder sperrige Güter gelagert werden, dann wird tatsächlich die „Durchflussleistung“ des Fluchtweges verringert.

      Wenn dort 100 Kamera- oder Mikrophonstative aufgebaut wären … okay.
      Wird aber wohl nicht der Fall gewesen sein?

    • Die könnten aber auch so die Hosen voll haben, dass sei damit rechnen, flüchten zu müssen.

  • „ungewöhnliches Verbot erlassen“. Ich erlebe nur noch ungewöhnliches im Land der untergehenden Sonne.

  • Unfassbar was in Deutschland im Namen der ‚Demokratie und der Meinungsfreiheit ‚ alles möglich ist

    180
    • Das ist die neue STASI!

      • Das sehe ich auch so. DDR2.0 hat lange begonnen

        1
    • Ja nur nicht für die deutschen…..

  • Der Vorteil eines funktionierenden Rechtsstaates erschließt sich insbesondere, wenn er NICHT mehr funktioniert, im Nachhinein. Ist das die Richterin, die vorher als StA in Bamberg für Furore gesorgt hat?

    • Wäre schon denkbar. Die wahren „Herren des Rechts“ sitzen ja in „unserer Demokratie“ neuerdings ohnehin in der Exekutive.

  • Meines Wissens ist bei Prominenten der Medienrummel im Gerichtsgebäude wesentlich umfangreicher. Da wurde anscheinend noch nie der Dienstbetrieb behindert oder ein Fluchtweg versperrt. Ich erinnere an die namhaften Bankrotteure, cum-ex Erfinder, Dieselgate…

    • Na ja, das ist ja auch ein schwacher Rentner, und damit total gefährlich, da muss man schon mal durchgreifen, wegen der besonderen Umstände und weil man sich an Starke nicht herantraut.

  • Damit verstößt der Richter doch selber indirekt gegen das Grundgesetz.
    (Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 1, Satz 3. Dort heißt es:
    „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“)

  • Irgendwie klingt dieses Verbot für mich so, als ob das Urteil bereits feststehen würde. Mal abwarten.

  • Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich, und das aus sehr guten Grund öffentlich. Es gibt nur eine Ausnahme, das sind Jugendstrafsachen. Die Anordnung des Gerichtes ist m.E. rechtswidrig. Ich war 20 Jahre Schöffe und das beim Jugend- wie auch Landgericht.

  • Plötzlich ist der kleineste Raum groß genug.

    Gibst schon neue Erkenntnisse? Ihr wisst schon. 🤣🤣🤣

  • Allein schon seiner besonderen Bedeutung entsprechend, sollte meines Erachtens der Prozeß in Nürnberg geführt werden.
    Dahin ist es nicht weit und es gäbe sicher auch Platz genug.
    Die Nation würde damit auch international zeigen können, dass sie ihren Nachkriegs-Kleinmut endgültig abgelegt hat.

  • Denen steht das Wasser bis zur Oberkante ihrer Robe.
    Diese Figuren haben die verheerende – mittlerweile weltweite – mediale Wirkung ihres Tuns vollkommen unterschätzt.
    Ein einziges Fanal der Meinungsfreiheit!

Werbung