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Nach „Schwachkopf“-Razzia

Wegen fünf Retweets und Bosetti-Post erging jetzt ein Strafbefehl gegen Niehoff

Wegen fünf Retweets mit kritischen NS-Vergleichen zur heutigen Politik erging nun ein Strafbefehl gegen den aus der „Schwachkopf“-Affäre bekannten Stefan Niehoff. Ihm wird auch Volksverhetzung vorgeworfen, weil er ein „Blinddarm“-Zitat der ZDF-Komikerin Bosetti mit dem Zitat eines KZ-Arztes verglich.

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Erneut wird gegen Stefan Niehoff ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat nun in insgesamt sechs weiteren Fällen einen Strafbefehl gegen den Rentner beantragt, der durch das Amtsgericht Haßfurt auch bestätigt wurde. Bekanntheit erlangte Niehoff, nachdem sein Haus, infolge eines Strafantrags vonseiten Robert Habecks, durchsucht wurde. Niehoff hatte zuvor auf X (ehemals Twitter) ein Meme geteilt, in dem Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.

Konkret geht es für die Staatsanwaltschaft um fünf Fälle des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Die Staatsanwaltschaft kreidet Niehoff Fälle an, in denen er Beiträge anderer Nutzer auf X (ehemals Twitter) „retweetet“, also lediglich geteilt hat, die einen kritischen Vergleich aktueller Politik zum Nationalsozialismus zogen. In einem weiteren Fall soll Niehoff durch einen entsprechenden NS-Vergleich „Volksverhetzung“ begangen haben. Die Staatsanwaltschaft geht also gegen Niehoff vor, obwohl er die entsprechenden Bilder kritisch-satirisch weiterverbreitete – nicht verherrlichend.

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In einem der Fälle geht es etwa, so der Anwalt Niehoffs, Markus Pretzell gegenüber Apollo News, um ein Meme in Form eines veränderten Spiegel-Titelbilds, das Niehoff auf X geteilt haben soll. Darauf zu sehen sein soll die bayerische Landesvorsitzende der Grünen, Katharina Schulze, wie sie, digital bearbeitet, einen Hitlergruß zeigt.

In einem anderen von Niehoff geteilten Beitrag würden katholische Geistliche beim Hitlergruß gezeigt werden – das soll der Rentner als Antwort auf einen Aufruf der deutschen katholischen Kirche geteilt haben, in dem diese dazu aufrief, nicht die AfD zu wählen. In diesem Zusammenhang soll Niehoff auch einen Beitrag geteilt haben, bei dem katholische Geistliche beim Handschlag mit Adolf Hitler zu sehen sind. In einem ähnlichen Kontext teilte Niehoff einen Post, in dem das Porträt Hitlers zu sehen ist.

Laut Niehoff handelte es sich um dieses Sharepic, das Grundlage für den Vorwurf der Volksverhetzung im Strafbefehl war

Nur im Fall der angeblichen Volksverhetzung veröffentlichte Niehoff einen Beitrag selbst auf X: Dabei wird ein Zitat der Komikerin Sarah Bosetti, die während der Corona-Krise Maßnahmenkritiker mit einem „Blinddarm“ verglich, mit einem Zitat des KZ-Arztes Fritz Klein gegenübergestellt. Dieser wurde von einer KZ-Inhaftierten einst zitiert, dass Juden „ein entzündeter Blinddarm“ seien, „der aus dem Volkskörper entfernt werden müsse.“

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Obwohl Niehoff das Zitat offensichtlich kritisch nutzt, reichte das der Staatsanwaltschaft aus, um ihm nun Volksverhetzung vorzuwerfen. Auch in den anderen Fällen beziehen sich die von Niehoff weiterverbreiteten Posts nicht positiv auf den Nationalsozialismus, sondern verurteilen diesen und stellen ihn kritisch der heutigen Situation gegenüber. Dennoch versucht die Staatsanwaltschaft jetzt, ihm ein rechtswidriges „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ anzuhängen. Offenbar zunächst mit Erfolg, denn das Amtsgericht Haßfurt gab ihrem Antrag statt und erließ den gewünschten Strafbefehl.

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97 Kommentare

  • „Ein kommunistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“ Alexander Issajewitsch Solschenizyn

    171
  • Warum wurde die Blinddarm-Äußerung Bosettis nicht als Volksverhetzung gewertet?

    140
  • selbst gelöscht

    Es bringt eh nichts, was treffendes zu schreiben.

    47
  • Aber ich liebe euch doch alle.

  • Die Obsession, Andersdenkende zu verfolgen, zu zersetzen, ist krank.
    Möge Justizia, Göttin der ausgleichenden Gerechtigkeit, endlich wieder erscheinen!

    70
  • Und gegen die ZDF-„Komikerin“ wird nicht ermittelt, weil…

    134
  • War Bamberg im Mittelalter nicht dafür bekannt, die meisten Hexenprozesse durchgeführt und unschuldige Bürger verurteilt zu haben 🤔..? Ich meine ich hätte da mal ne Reportage gesehen. Soll natürlich kein Vergleich sein, denn in der heutigen Zeit gibt es ja keine Hexenprozesse mehr 😉☝️

  • Es ist wie beim Winken zum Abschied, das einfach als Wiederbetätigung interpretiert wird.

    Was Sie dabei gedacht haben, bestimmen nicht Sie, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichte.

  • Mein Gott, der arme Mann! Was passiert hier bloß??!

  • „X (ehemals Twitter)“
    Ich denke, auch die meisten Eurer Leser haben es jetzt verstanden.

  • Ist Rosetti Kunst oder kann die weg?

  • Ich kann mich aus anderen Quellen an die Gegenüberstellung der Aussage dieser Frau und dem damaligen Arzt erinnern. Aber im Artikel steht ja auch, daß man bei Herrn Niehoff gezielt gesucht hat.

    Nachtrag: Also „Don Alphonso“ hat laut WIKIPEDIA davon auch geschrieben

  • „Amtsgericht Haßfurt“ passt perfekt.

  • Inhaltlich müssen Anwälte u. Richter die Sache bewerten und sollten sich doch bitte objektiv zu Wort melden, aber auf mich persönlich wirkt es so, als könnte ein Vater eines Kindes mit einer Einschränkung extreme Angst haben, in welche Richtung dieser Staat abgleitet.

    Und ich Frage in die Runde:

    Wenn Etwas „nie wieder“ passieren soll, wie soll man Dinge, die in der Gegenwart passieren, aber eben nicht genau das Gleiche sind, aber bei denen bei sensiblen Menschen die Alarmglocken schrillen, denn kritisieren? Schliesslich gab es vor der Ermordung Millionen von Juden, Sinti, Roma, Homosexuellen, Kommunisten, etc. eben auch andere Taten an den Schwächsten!

    Kann und sollte der Verweis denn nicht nur in die eine Richtung vor Missbrauch schützen, sondern auch in die andere?

    Er hatte wohl schlicht Angst um seine Tochter! Angst ist ein Gefühl – sie darf anscheinend in diesem Land straflos geschürt werden, aber wenn Menschen aus Angst versuchen sich zu wehren, dann wird es strafbar?

    16
  • Ich halte die Vergleiche für überzogen und ungeschickt. Wehret den Anfängen heißt nicht zwingend größter Hammer und maximales Märtyrertum.

    -2
  • Alle die sich hier engagieren, könnten sich die etwaige Geldstrafe teilen.

    4
  • Unter Volksverhetzung kann man alles anklagen. Ich habe nach dem Zusammenbruch der DDR keine gesteuerten „Faktenchecker“ und dergleichen benötigt! Das Kriegsgeheul einiger Politiker würde ich auch als Volksverhetzung sehen, aber dies ist meine persönliche Meinung

    17
  • Wertes Apollo-Team

    Ich kann mich daran erinnern, dass Habeck davon schwadronierte, dass gegen Niehoff auch wegen Volksverhetzung ermittelt wurde. Damals war diese Aussage noch völlig ohne Grundlage und abwegig. Mittlerweile erweist sich diese Aussage als wahr. Hatte da Habeck Informationen, die er nicht hätte haben dürfen? Inwiefern hat da die Staatsanwaltschaft gesetzeswidrig Informationen zu anderen Verfahren an bspw. Habeck nach außen gegeben?

    32
  • Nicht schön. Aber damit entlarvt sich Deutschland zumindest immer mehr selbst und wir aufgeklärten können uns ein Bild machen, wie das damals möglich war.

  • Verfolgung Unschuldiger §344 StGB

  • Bestrafe einen, erziehe alle!

  • Ich hatte Niehoffs kritischen Vergleich aktueller Politik zum Nationalsozialismus thematisiert, dies lediglich um eine sachliche Frage ergänzt.

    Wo?

  • Die Staatsanwaltschaft kreidet Niehoff Fälle an, in denen er Beiträge anderer Nutzer auf X (ehemals Twitter) „retweetet“, also lediglich geteilt hat, die einen kritischen Vergleich aktueller Politik zum Nationalsozialismus zogen.

    Das mal zum Thema Freiheitliche Demokraniche Grundordnung(GG) und Meinungsfreiheit,das lässt böses für die Zukunft vermuten.

    18
  • Relativierte nicht Habeck seinen Strafantrag mit der Behauptung, der Mann wäre nicht nur wegen ihm, sondern wegen anderer Volksverhetzungsdelikte von der Polizei heimgesucht worden. Das war zwar in dem Zusammenhang falsch, wird aber jetzt offenbar nachgeholt. So kann einer seine Hände in Unschuld waschen.

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