Haßfurth
„Schwachkopf“-Prozess: Gericht verbietet Interviews und „interviewähnliche Gespräche“
Das Amtsgericht Haßfurt hat für die Dauer des Prozesses gegen den Rentner Stefan Niehoff, der ursprünglich wegen des „Schwachkopf“-Memes angeklagt war, ein ungewöhnliches Verbot erlassen: Interviews und „interviewähnliche Gespräche“ sind untersagt.
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Das Amtsgericht Haßfurth möchte die Berichterstattung über die „Schwachkopf“-Affäre offenbar so weit wie möglich einschränken. Während des Prozesses gegen den Rentner Stefan Niehoff sollen im gesamten Gerichtsgebäude nicht nur Filmaufnahmen, sondern auch Interviews und selbst „interviewähnliche Gespräche“ verboten werden. Ein äußerst ungewöhnliches Vorgehen bei derartigen Prozessen.
Niehoff war anfangs wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches angeklagt, weil er auf X ein Meme, in dem der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde, geteilt haben soll. Mittlerweile steht Niehoff wegen sechs Posts vor Gericht, in denen er „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ und in einem Fall „Volksverhetzung“ begangen haben soll (Apollo News berichtete).
Die Ermittlungen wegen des „Schwachkopf“-Memes wurden unterdessen bereits eingestellt. Auch die neuen Vorwürfe weisen Niehoff und sein Anwalt Marcus Pretzell von sich – Niehoff hatte die ihm vorgeworfenen Bilder immer mit negativem Bezug auf den Nationalsozialismus genutzt (mehr dazu hier).
Der Fall erlangte breite mediale Aufmerksamkeit, doch das ist dem Amtsgericht Haßfurt offenbar ein Dorn im Auge. Laut Welt hat man durch eine Verfügung des vorsitzenden Richters im gesamten Justizgebäude „Ton-, Film- und Bildaufnahmen“ für die Dauer des Prozesses verboten – was zumeist nur im Gerichtssaal üblich ist. Doch nicht nur das wird verboten, sondern alle „Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit Verfahrensbeteiligten“. Auch dieses Verbot erstreckt sich auf das gesamte Gerichtsgebäude.
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Unklar ist, was mit interviewähnlichen Gesprächen gemeint ist – laut Welt seien „Gesprächsanbahnungen“ erlaubt. Immerhin möchte das Gericht zusätzlich die Einrichtung einer Medienzone im Foyer prüfen, wo Gespräche und Interviews erlaubt sein sollen. Begründet wird die strenge Handhabung der Berichterstattung mit der „Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs“, den „Interessen anderer Personen und Beschäftigten“ und dem „Erhalt der Fluchtwege“.
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Es darf gelacht werden…so so jetzt wird einem schon der Mund verboten…gute Nacht Deutschland!
Da wären Sie bei mir genau richtig
Na und, was soll das bringen? Dann geht man eben für das Interview vor die Tür. Wo ist das Problem?
Als nächstes kommen dann jetzt wohl Geheim-Prozesse.
Wann und wo gab´s das doch gleich schon mal?
Ich habe mir die Doku von Alexander Tuchinski über diese Familie angesehen (ist auf YT) – Das ist eine so sympathische, nette, bodenständige Familie, und die Doku selbst ist irre gut gemacht. Nix Haxxx und Hexxx, einfach nur über sie, die Familiengeschichte, die Dorfgeschichte. Und zum Schluß noch ein kleines „Schmankerl“, wo kurze Abschnitte aus der Doku manipulativ links-grün, entsprechend kommentiert, wiedergegeben werden. Alles ne Frage der Darstellung, wie man da dann gut sehen kann.
Angesichts dieser gerichtlichen Vorgabe gibt es auch für mich jetzt keinen Zweifel mehr, daß dieses Land nicht mehr das freie Deutschland ist, in dem ich geboren und aufgewachsen bin. Grauenvoll und unsagbar traurig ist das. Die Doku lohnt sich echt, anzuschauen.
Dann geht man eben vor die Tür.
Es ist schon sehr bedenklich, was Gerichte in diesen Zeiten so verzapfen.
Das wirft kein gutes Licht auf die Justiz in Deutschland.
Sieht mir ganz nach politischer Einflussnahme aus.
Ein unabhängiges Gericht würde sich jedenfalls souveräner gebaren.
Haben die Richter wirklich diese Macht nach Gutdünken, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen? Immer öfters denke ich auch von den Politikern, sie biegen sich das Grundgesetz ganz nach Bedarf zurecht.
Hier hat die Justiz offenbar eine Leiter erklommen, von der sie nicht ohne weiteres wieder runter kommt.
schon geil ein rentner postet ein meme und die dt. Justiz arbeit sich daran ab während wir durch cum-ex Milliarden Schaden haben den keinen zu interessieren zu scheint.
Meiner Ansicht nach wird das Urteil nicht im Namen des Volkes gesprochen werden.
Herr Niehoff sollte vielleicht bei Rubio oder JD Vance einen neutralen USA-Beobachter für den Prozess beantragen. Ich glaube, das hat Herr Krall auch mal gemacht, dann wurde der Prozess „auf Eis gelegt“. Finde im Moment leider nicht das Video, wo Krall dies gesagt hat.
Zieht Habeck nun aus dem üppig vergüteten Ruhestand immer noch die Strippen? Gar etwa vom Küchentisch? In jedem Fall ist das „Team Robert“ immer noch aktiv.
super hier
“ Immerhin möchte das Gericht zusätzlich die Einrichtung einer Medienzone im Foyer prüfen, wo Gespräche und Interviews erlaubt sein sollen. “
Wenn das tatsächlich so der Fall ist, seh ich kein Problem und die Argumentation hinsichtlich Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebes steht wohl im Vordergrund (zumindest scheint es so)..
Dass es hier überhaupt zu einem Prozess gegen Niehoff kommt, ist eine großer Skandal. Einstellung der Anklage und Entschädigung wegen Ruf-Schädigung und auch eine Entschuldigung der Grünen-Spitze muss dringend erfolgen. Es ist ein schlimmes Beispiel dafür, wohin die vielen Meldestellen der Altparteien führen.
….wegen Erhalt der Fluchtwege………
Ob ich richtig oder falsch liege, kann ich so nicht beurteilen, doch das klingt doch sehr weit hergeholt und irgendwie lächerlich.
„ungewöhnliches Verbot erlassen“. Ich erlebe nur noch ungewöhnliches im Land der untergehenden Sonne.
Unfassbar was in Deutschland im Namen der ‚Demokratie und der Meinungsfreiheit ‚ alles möglich ist
Der Vorteil eines funktionierenden Rechtsstaates erschließt sich insbesondere, wenn er NICHT mehr funktioniert, im Nachhinein. Ist das die Richterin, die vorher als StA in Bamberg für Furore gesorgt hat?
Meines Wissens ist bei Prominenten der Medienrummel im Gerichtsgebäude wesentlich umfangreicher. Da wurde anscheinend noch nie der Dienstbetrieb behindert oder ein Fluchtweg versperrt. Ich erinnere an die namhaften Bankrotteure, cum-ex Erfinder, Dieselgate…
Damit verstößt der Richter doch selber indirekt gegen das Grundgesetz.
(Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 1, Satz 3. Dort heißt es:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“)
Irgendwie klingt dieses Verbot für mich so, als ob das Urteil bereits feststehen würde. Mal abwarten.
Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich, und das aus sehr guten Grund öffentlich. Es gibt nur eine Ausnahme, das sind Jugendstrafsachen. Die Anordnung des Gerichtes ist m.E. rechtswidrig. Ich war 20 Jahre Schöffe und das beim Jugend- wie auch Landgericht.
Plötzlich ist der kleineste Raum groß genug.
Gibst schon neue Erkenntnisse? Ihr wisst schon. 🤣🤣🤣
Allein schon seiner besonderen Bedeutung entsprechend, sollte meines Erachtens der Prozeß in Nürnberg geführt werden.
Dahin ist es nicht weit und es gäbe sicher auch Platz genug.
Die Nation würde damit auch international zeigen können, dass sie ihren Nachkriegs-Kleinmut endgültig abgelegt hat.
Denen steht das Wasser bis zur Oberkante ihrer Robe.
Diese Figuren haben die verheerende – mittlerweile weltweite – mediale Wirkung ihres Tuns vollkommen unterschätzt.
Ein einziges Fanal der Meinungsfreiheit!