Auswertung
630 statt 633: Wahlrechtsreform der Ampel hat nur drei Abgeordnetensitze eingespart
Die Wahlrechtsreform der Ampel sollte den Bundestag merklich verkleinern. Doch eine aktuelle Analyse zeigt, dass das neue Wahlrecht nur minimalen Einfluss auf die tatsächliche Sitzanzahl hat: Der Bundestag wäre nach dem alten Wahlrecht lediglich um drei Sitze größer gewesen.
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Die von der Ampel-Koalition 2023 beschlossene Wahlrechtsreform hatte das Ziel, den Bundestag zu verkleinern. Eine aktuelle Analyse des Wahlergebnisses vom 23. Februar 2025 zeigt jedoch, dass der Bundestag nach dem alten Wahlrecht nur geringfügig größer gewesen wäre.
Laut Berechnungen der Plattform „election.de“ im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hätte das frühere Wahlrecht zu 633 Abgeordneten geführt – lediglich drei mehr als die nun festgelegten 630 Sitze. Wären FDP und BSW in den Bundestag eingezogen, wäre die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 705 gestiegen. Zum Vergleich: Im alten Bundestag vor der Reform gab es noch 735 Sitze.
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Das neue Wahlrecht schafft Überhang- und Ausgleichsmandate ab und führt eine feste Obergrenze von 630 Abgeordneten ein. Entscheidend ist dabei die Zweitstimmenabdeckung: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, verfallen diese Mandate. In einem solchen Fall wird das prozentuale Erststimmenergebnis aller Direktmandatsgewinner der Partei verglichen, und der Kandidat mit dem schwächsten Ergebnis erhält keinen Sitz im Bundestag.
Bei der Bundestagswahl 2025 konnten 15 CDU-Kandidaten und drei CSU-Kandidaten trotz des besten Erststimmenergebnisses in ihrem Wahlkreis kein Direktmandat gewinnen, da ihnen die erforderliche Zweitstimmendeckung fehlte. Bei der CDU konnten diese Verluste durch Listenkandidaten ausgeglichen werden.
Besonders betroffen von der Reform war die CSU. So verloren drei ihrer Kandidaten trotz Mehrheiten bei den Erststimmen ihre Direktmandate aufgrund fehlender Zweitstimmendeckung. Da die CSU ausschließlich in Bayern antritt, konnte sie diese Verluste nicht durch Listenmandate aus anderen Bundesländern kompensieren.
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Das mit dem Wahlrecht von Bundestag ist doch ganz einfach. wir haben 299 Wahlkreise. Also somit 299 Abgeordnete fertig.
Die Union wird gar nichts ändern.
Die Zweitstimmen gehören abgeschafft.
Mir hat noch nie eingeleuchtet, warum man eine Zweitstimme abweichend von der Erststimme abgeben soll/kann/will.
Im Strassenwahlkampf wurde ich von SPDlern angesprochen. Ich liess durchblicken, nicht die Absicht zu haben, die SPD zu wählen. Dann wollten sie mir meine Zweitstimme abringen, woraufhin ich nur entgegnete, keine halben Sachen zu machen. So entmutigt gaben sie es auf.
Passt doch zu den Ergebnissen der Ampel plus dem Rest.
Ergebnis gleich null.
Eine echte Wahlrechtsreform wäre 498 Direktkandidaten zu wählen. Dann müsste man auch im Bundestag wieder Kompromisse aushandeln und nicht in den Hinterzimmern.
Reform bedeutet in D das es danach uneffizienter, angwieriger, undurchsichtiger u d vor allen Dingen teurer ist…
Das Wort Reform dient im politischen Leben dazu, schnell Aktionismus hervorzubringen ohne tatsächliche Ergebnisse.
Ob die weggefallen Wahlkreise dann wohl zufällig AfD Hochburgen sind?
Das nenn ich mal ein Vorhaben durchgezogen ala Deutschland, Respekt. Eigentlich hätte bei dem Vorhaben …Reduzierung der Bundesabgeordneten…mehr Sitze im Bundestag rauskommen müssen…