Wanderwitz-Kampagne
37 Parlamentarier dafür: Jetzt kommt ein AfD-Verbotsantrag
Monatelang suchte Marco Wanderwitz die notwendigen Stimmen für einen AfD-Verbotsantrag – jetzt ist es so weit: Der CDU-Politiker möchte den Antrag an die Bundesregierung noch vor der Sommerpause durchbringen und so ein Verbotsfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen.
Von
Höchste Zeit für einen AfD-Verbotsantrag – das sagte der CDU-Politiker und ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz in den vergangenen Monaten immer und immer wieder. Jetzt könnte es so weit sein: infolge der hohen Wahlergebnisse der AfD bei den EU-Wahlen (Apollo News berichtete) hat der Abgeordnete im Bundestag 37 Stimmen, also die notwendigen fünf Prozent aller Parlamentarier, hinter sich versammelt, um einen Antrag an die Bundesregierung zu verfassen.
Das sagte Wanderwitz der taz, betonte allerdings, die Urteilsschrift des Oberverwaltungsgerichts Münster abwarten zu wollen, das im Mai eine Klage der AfD abwies und somit dem Verfassungsschutz bei der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall recht gab. Die genauen Urteilsgründe wolle Wanderwitz dann nutzen, um seinen Verbotsantrag bestmöglich vorzubereiten.
Stimmt eine Mehrheit des Bundestags dann für diesen Antrag, ist die Bundesregierung angewiesen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten. Dieses Ziel verfolgt Wanderwitz schon länger, er gehört daher zu den prominentesten Befürwortern eines Parteienverbots.
Bereits vor der Skandalisierung der AfD infolge der „Geheimplan“-Recherche der Faktenchecker-Organisation Correctiv – die meinte, vermeintliche Remigrationspläne rechter Akteure aufgedeckt zu haben (Apollo News berichtete) – hatte Wanderwitz ein Verbot der AfD geforder.
„Mittlerweile ist die AfD das, was die NPD gewesen ist. Rechtsradikaler geht’s nicht“, sagte Wanderwitz Anfang Januar der dpa und forderte im gleichen Atemzug ein Verbotsverfahren gegen die Partei – obwohl die Radikalität einer Partei kein Verbot rechtfertigt und auch die theoretische Einstufung als extremistisch durch den Verfassungsschutz keine gerichtliche Legitimität besitzt.
Deswegen ist ein Parteiverbot in Deutschland an strenge Vorgaben geknüpft. Die Verfassungswidrigkeit einer Partei muss zunächst durch das Bundesverfassungsgericht geprüft und attestiert werden. Weil das Grundgesetz im Kern ein pluralistisches Meinungsspektrum und eben auch radikale bis extremistische Tendenzen zulässt, ist ein Verbot der AfD bisher unwahrscheinlich – auch, wenn führende Politiker davor gerne die Augen verschließen.
Wanderwitz sucht schon seit Monaten Mitbewerber für seine Verbotspläne. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Mai hatte der CDU-Politiker gegenüber der Zeit geäußert, er wolle den Antrag noch unbedingt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag einbringen. Nach monatelanger Suche hat er jetzt offenbar die notwendigen Abgeordneten hinter sich versammeln können.
Sie wollen es nicht verstehen, wir wollen eine Alternative zum linken Einheitsbrei des Establishments. Ein Verbotsantrag wird zum Eigentor aber macht mal, vielleicht wacht dann mal der letzte Tiefschläfer auf.
Das wird ein langer Weg bis zum vermeintichen Ziel, Herr Wanderwitz. Ich hoffe Sie haben genug Proviant und lustige Lektüre im Säckel.
Verbotsantrag find ich gut, dann kommt ja endlich mal auf den Tisch was Haldenwang & Co. so fleißig gesammelt haben.
Parteienverbot?
Ich nenne es mal die Deutsche Krankheit.
– unter Hitler Parteienverbot
– unter Honecker Parteienverbote
und nun mit/ oder unter Wanderwitz ein angestrebtes.
Es scheint eine typische deutsche saisonbedingte Krankheit zu sein.
Gibt es so etwas außer den allgemeinen bekannten Diktaturen noch woanders?
Juristisch weiß der nichtwitzige Wanderer genau, daß das ein langwieriges Projekt mit sehr geringen Chancen sein wird, dazu gibt es inzwischen zu viele Vorgutachten. Eigentlicher Sinn scheint zu sein, jetzt in den nächsten Wochen und Monaten nicht nur die AFD, sondern auch deren Wähler und Sympathisanten in die Nähe einer staats- und demokratiefeindlichen „Bewertung“ zu bringen und sie somit medial, beruflich und privat einzuschüchtern. Was ein verachtenswertes Verständnis von „Demokratie“…
Oberverwaltungsgericht Münster! Münster ist durch und durch Grün/Rot. Was sollte da Anderes herauskommen?
Wanderwitz würde ich jetzt im linksradikalen Spektrum verordnen. Nicht von Parteizugehörigkeit alter Fason, aber in Denken und Habitus auf jeden Fall.
Schauen wir mal.
Na endlich. So ein Verbotsantrag will gut begründet sein und es kann Jahre dauern, bis er verhandelt wird.
Da muss man sich schon 100%ig sicher sein, dass er auch Aussicht auf Erfolg hat – oder man hat Plaisir an der eigenen Blamage.
W. braucht die Publicity anscheinend, um wieder ins Gespräch zu kommen, denn momentan will ihn keiner so richtig mitspielen lassen: den Berlinern ist er wahrscheinlich zu unwichtig, und mit seinen sächsischen Parteigenossen hat er es gründlich verdorben.
Vielleicht erlangt er ja eine ganz eigene Berühmtheit: als derjenige, der dafür sorgte, dass die AfD höchstrichterlich als demokratische Partei zertifiziert wurde.