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Wanderwitz-Kampagne

37 Parlamentarier dafür: Jetzt kommt ein AfD-Verbotsantrag

Monatelang suchte Marco Wanderwitz die notwendigen Stimmen für einen AfD-Verbotsantrag – jetzt ist es so weit: Der CDU-Politiker möchte den Antrag an die Bundesregierung noch vor der Sommerpause durchbringen und so ein Verbotsfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen.

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Höchste Zeit für einen AfD-Verbotsantrag – das sagte der CDU-Politiker und ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz in den vergangenen Monaten immer und immer wieder. Jetzt könnte es so weit sein: infolge der hohen Wahlergebnisse der AfD bei den EU-Wahlen (Apollo News berichtete) hat der Abgeordnete im Bundestag 37 Stimmen, also die notwendigen fünf Prozent aller Parlamentarier, hinter sich versammelt, um einen Antrag an die Bundesregierung zu verfassen.

Das sagte Wanderwitz der taz, betonte allerdings, die Urteilsschrift des Oberverwaltungsgerichts Münster abwarten zu wollen, das im Mai eine Klage der AfD abwies und somit dem Verfassungsschutz bei der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall recht gab. Die genauen Urteilsgründe wolle Wanderwitz dann nutzen, um seinen Verbotsantrag bestmöglich vorzubereiten.

Stimmt eine Mehrheit des Bundestags dann für diesen Antrag, ist die Bundesregierung angewiesen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten. Dieses Ziel verfolgt Wanderwitz schon länger, er gehört daher zu den prominentesten Befürwortern eines Parteienverbots.

Bereits vor der Skandalisierung der AfD infolge der „Geheimplan“-Recherche der Faktenchecker-Organisation Correctiv – die meinte, vermeintliche Remigrationspläne rechter Akteure aufgedeckt zu haben (Apollo News berichtete) – hatte Wanderwitz ein Verbot der AfD geforder.

„Mittlerweile ist die AfD das, was die NPD gewesen ist. Rechtsradikaler geht’s nicht“, sagte Wanderwitz Anfang Januar der dpa und forderte im gleichen Atemzug ein Verbotsverfahren gegen die Partei – obwohl die Radikalität einer Partei kein Verbot rechtfertigt und auch die theoretische Einstufung als extremistisch durch den Verfassungsschutz keine gerichtliche Legitimität besitzt.

Deswegen ist ein Parteiverbot in Deutschland an strenge Vorgaben geknüpft. Die Verfassungswidrigkeit einer Partei muss zunächst durch das Bundesverfassungsgericht geprüft und attestiert werden. Weil das Grundgesetz im Kern ein pluralistisches Meinungsspektrum und eben auch radikale bis extremistische Tendenzen zulässt, ist ein Verbot der AfD bisher unwahrscheinlich – auch, wenn führende Politiker davor gerne die Augen verschließen.

Wanderwitz sucht schon seit Monaten Mitbewerber für seine Verbotspläne. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Mai hatte der CDU-Politiker gegenüber der Zeit geäußert, er wolle den Antrag noch unbedingt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag einbringen. Nach monatelanger Suche hat er jetzt offenbar die notwendigen Abgeordneten hinter sich versammeln können.

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