Werbung:

Werbung:

Gerichtsentscheidung

Zweites Redeverbot: Björn Höcke darf in Oberfranken nicht sprechen

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat am Donnerstag das Redeverbot einer bayerischen Gemeinde gegen Björn Höcke bestätigt – erstmals wurde dabei eine neue Regelung der Bayerischen Gemeindeordnung angewandt.

Sieht sich mit mehreren Redeverboten konfrontiert: Björn Höcke, AfD-Fraktionschef in Thüringen (IMAGO/foto2press)

Werbung

Der thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke darf an diesem Samstag bei einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Seybothenreuth nicht als Redner auftreten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth entschied im Eilverfahren, dass die AfD die Veranstaltung in der gemeindlichen Mehrzweckhalle zwar durchführen darf – jedoch ohne den geplanten Gastredner.

Die 4. Kammer wies damit einen entsprechenden Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Bayreuth zurück. Die Gemeinde hatte ihre ursprünglich erteilte Nutzungsgenehmigung nachträglich mit einer Auflage versehen, wonach der Veranstalter sicherstellen muss, dass Höcke nicht spricht. Einen vollständigen Widerruf der Hallennutzung hatte sie zuvor wieder zurückgenommen.

Rechtsgrundlage der Entscheidung ist eine seit dem 1. Januar 2026 geltende Neuregelung in der Bayerischen Gemeindeordnung. Nach Art. 21 Abs. 1a besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, „wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind“.

Das Gericht sah die Voraussetzungen dieser Vorschrift als erfüllt an. Angesichts der politischen Einordnung Höckes, seiner öffentlichen Äußerungen auch in jüngerer Zeit, des Wahlkampfcharakters der Veranstaltung sowie der angekündigten Themen bestehe eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit entsprechender Inhalte. Unter diesen Umständen sei es rechtlich zulässig, den Auftritt des vorgesehenen Gastredners zu untersagen, während die Veranstaltung im Übrigen stattfinden dürfe.

Hintergrund der kommunalen Maßnahmen sind unter anderem frühere strafrechtliche Verurteilungen Höckes. Er ist rechtskräftig wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden, nachdem er bei öffentlichen Auftritten die der SA zugeschriebene Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte.

Lesen Sie auch:

Ursprünglich hatte die Gemeinde Seybothenreuth – ebenso wie die Stadt Lindenberg im Allgäu in einem Parallelfall (siehe hier) – versucht, der AfD die Nutzung der Halle insgesamt zu widerrufen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte in einem vergleichbaren Verfahren jedoch signalisiert, dass ein vollständiger Ausschluss unverhältnismäßig sein könnte. Als „milderes“ Mittel komme vielmehr ein Redeverbot für eine einschlägig vorbestrafte Person in Betracht. Daraufhin änderten die Kommunen ihr Vorgehen.

Der Beschluss aus Bayreuth ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Der AfD-Kreisverband Bayreuth kündigte an, juristisch gegen das Redeverbot vorzugehen. Kreisvorsitzender Mario Schulze erklärte, man halte die Entscheidung für falsch und werde Beschwerde einlegen. „Das ist ein denkwürdiger Tag in der deutschen Geschichte“, sagte Schulze. Zudem gehe man davon aus, dass „das letzte Wort noch nicht gesprochen“ sei.

Für das Wochenende sind sowohl für die AfD-Veranstaltungen in Seybothenreuth als auch in Lindenberg Gegendemonstrationen angekündigt. In Oberfranken werden mehrere Tausend Teilnehmer erwartet.

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

115 Kommentare

  • Altweiberfastnacht und die Narren haben die Ämter erobert.

    • Das ist „Unsere Demokratie“.
      Das ist Zensur, bevor etwas gesagt worden ist.
      Das ist eine „Unsere Demokratie“ des Machterhaltes und der Feigheit!

    • Wenn du das hier liest, kennst du diesen Moment wahrscheinlich zu gut:

      Du wachst mitten in der Nacht auf.

      Dein Herz rast. Dein Kopf dröhnt. Vielleicht Schwindel.

      Du greifst zum Blutdruckmessgerät auf deinem Nachttisch.

      Manschette um den Arm. Knopf drücken. Warten.

      -37
      • Ihr Kommentar sprüht auch nicht gerade vor Eloquenz, und Feinsinnigkeit…..

        • Sie haben recht, aber er ausnahmsweise auch.

          -12
      • dann lies es halt nicht

  • Lasst Höcke reden! Das kann man nicht verbieten!
    Wenn er etwas strafbares sagen sollte, wird er strafrechtlich verfolgt. Aber die freie Rede zu verbieten, nur weil er etwas strafrechtliches sagen könnte, ist doch Totalitarismus und gegen Artikel 5 GG!

    • Dann müsste man zuerst die Linken und Grünen verhaften!

  • Demokratie herrscht, wenn Regierungen abgewählt werden können, wie es im CSU-Bayern nicht möglich scheint.

    • Die können doch abgewählt werden. Dafür sind bekanntlich die Bürger zuständig und die WOLLEN NICHT ABWÄHLEN, mehrheitlich, sonst würden sie ANDERS WÄHLEN.

      • Abwählen? Die Methode BSW greift sicher auch in Bayern.
        Man kann nur hoffen, dass sie Höcke einspielen, per Videoleinwand und dieser möglichst auf seinen Lieblingssatz verzichtet. Er könnte ja beim Love-Priest „Deutschland immer zuerst“ ausleihen….

        • Was hat die „Methode BSW“ damit zu tun ?

          0
  • „wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind“.

    Und wie kommen sie darauf?

    Klingt nach reiner Willkür.

    • Und soweit ich weiß, verstößt das sogar gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

      • Mit ähnlicher Begründung wollte der OB von Essen ja auch den Parteitag der AfD verhindern. Jetzt hat er deswegen die Staatsanwaltschaft an der Backe.

    • Weil B. Höcke aufgrund seiner außergewöhnlichen Rhetorik als großer Feind der UnsereDemokratie gesehen wird.

      Die linke Hetze funktioniert halt bis in die obersten Reihen.

      Sie halten Höcke für einen Nazi, aber er darf es den Menschen nicht selber sagen, das Privileg möchten die linken für sich behalten.

      • Sie tun so, als würden sie ihn für einen Nazi halten, aus reinen Selbsterhaltungsgründen.

        Ein feiner Unterschied.

        • #Atlas

          Selbst wenn sie recht hätten, was selbstverständlich nicht der Fall ist – und sie wissen das ! – , warum stellen sie dann nicht die Frage: Wieviele Stalinisten, Maoisten und PolPotisten der übelsten Sorte, die sich nicht einmal vor Gewaltaufrufen gegen Andersdenkende drücken, gibt es bei den sozialistischen Parteien in der BRD ?

          4
        • #Waldschrat

          Stalinisten, Maoisten und sonstige linksextreme Gewalttäter und Terroristen sind BEI IHNEN auffälligerweise aber NIE das Thema !

          3
        • @Möpp
          „Stalinisten, Maoisten und sonstige linksextreme Gewalttäter und Terroristen sind BEI IHNEN auffälligerweise aber NIE das Thema!“

          Jetzt wird’s aber kindisch. Warum sollten die das? Ich stehe grundsätzlich rechts der Mitte, auch wenn mir hier das keiner glaubt; als Katholik halte ich Selbsterforschung wichtiger als ständig mit dem Finger auf die andere Seite zu zeigen.

          0
        • @Möpp
          Da Sie ja offensichtlich mich meinen, der Sie Personen nicht unterscheiden können oder wollen:
          Dass der Höcke einer ist, und zwar dass es nur so kracht, hebt die Tatsache, dass anderswo Stalinisten unterwegs sind, ja nicht auf.
          Die sind aber gerade nicht das Thema.

          Als Beleg für meine Behauptung täte etwas Lektüre gut, z.B. Klemperer oder die Posener Reden und viele andere Texte.

          -4
        • Nicht „halten“. Er ist einer der wenigen in der AfD, der wirklich einer ist.

          -22
    • Besagte WILLKÜRHERRSCHAFT wird von denen selbst in ekelhaftester und bösartigster Weise ausgeübt. So schaut`s aus.

  • Gerade geht die Meldung über den Ticker:
    .
    Gericht kippt Redeverbot für Höcke im Allgäu
    Stand: 12:36 Uhr

    „Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Redeverbot der Stadt Lindenberg im Landkreis Lindau für Höcke bei einer AfD-Parteiveranstaltung am Sonntag nicht ausreichend begründet war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.“

    • Das wäre ja wirklich eine positive Überraschung. Umso mehr Gründe gibt es, die Skandal-Entscheidung aus Bayreuth vom gemeinsamen Obergericht, dem bay. Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen.

  • Wie können Wahlen frei und gleich sein, wenn sich die Wähler nicht frei und gleich über Inhalte und Ziele und über die Vertreter ALLER Parteien informieren dürfen?

    Jetzt schlagen schon Richter vor, was man tun soll, nur damit Unseredemokratie Unseredemokratie bleibt und nicht etwa zur Demokratie verkommt.

    • Die Altparteien und die gelenkte Links-Justiz schlagen immer wilder um sich, um den eigenen Untergang noch irgendwie zu verhindern.

      • Nicht die Altparteien verhindern ihren Untergang, sondern deren Wähler.

      • Angesichts dieser Justiz muss man sich in aller Welt in Grund und Boden schämen.

  • Er könnte ja vor der Halle sprechen.

  • Streamen und den Finger zeigen. Alles für 🇩🇪!

    • Die Regelung der Bayerischen Gemeindeordnung nach Art. 21 Abs. 1a ist ausschließlich für die AfD gemacht worden.
      Selbst extreme Linke haben nichts zu befürchten.

      • Diese Regelung wurde erst im Januar zielgerichtet und – scheinbar passgenau – auf die AfD geschaffen. Die Linksextremisten brauchen sie noch, für Koalitionen und als nützliche Idioten zwecks Stimmenleihe.

  • Großleinwände + Onlineübertragung.

    • Wie damals in Berlin gegen die DDR. Wurde da nicht auch was auf Häuserwände projiziert?

    • Im Rechtskundeunterricht vor vielen Jahren erklärte unser Dozent, und er lächelte dabei, „das Recht ist wie eine Telegraphenstange. Schwer zu überwinden, jedoch leicht zu umgehen.

      • RechtsMISSBRAUCH ist das „Recht der Mächtigen“.

  • so so 1934..
    In seiner „Marburger Rede“ wendet sich der deutsche Vizekanzler Franz von Papen gegen die revolutionären Ziele der Nationalsozialisten. Zahlreiche Konservative stützen den Vorstoß von Papens, darunter auch Präsident Paul von Hindenburg. Die Veröffentlichung der Rede wird sofort verboten. Geschrieben ist die Rede von Edgar Julius Jung, einem bedeutenden Vertreter der Konservativen Revolution.

  • Wird immer bizarrer.
    Falls es bei dem Redeverbot bleibt, könnte doch die berühmte „Ursonate“ von Kurt Schwitters vorgetragen werden!
    Hier Ausschnitte von 1932:
    https://youtu.be/Iow02-LO86Q?si=y-aCPRHRHjuS2pLu
    Dann werden kommunale Ordnungskräfte und spezielle Richter überfordert sein.

  • Es ist nur noch lächerlich.
    Aber das wird Konsequenzen bei der nächsten Wahl haben.
    Die Bürger ständig für dumm zu verkaufen ist vorbei.
    Die Plattform X ist für viele die erste Anlaufstelle für ehrliche Nachrichten.

  • Auf Welt:
    „Gericht verbietet Redeverbot für Höcke im Allgäu“

  • Jedes Gesetzt hat eine Lücke. Dann soll er seinen Vortrag vorher aufnehmen und es als Playback abspielen auf der Bühne

  • Öhm.. mal abseits von der Fairness Höcke gegenüber:

    Dann aber bitte auch auffällig gewordene Gewalttäter nicht mehr auf öffentliche Veranstaltungen lassen, auf denen Alkohol ausgeschenkt bzw. der Konsum erlaubt ist, denn da ist ja zu erwarten, dass die wieder straffällig werden.

    Es erinnert mich ein bisschen an minority report.

    • Mit dem Unterschied, daß ehemalige Gewalttäter gewalttätig waren. Der Prozess gegen Hacke dagegen war ein stalinistischer Schauprozess mit null Substanz.

  • Er wird sich die Namen merken und als Kanzler zu würdigen wissen !!!

  • Schichtwechsel, Waldschrat hat die Schicht von Atlas übernommen.

  • Man könnte ihn auch reden lassen und im Nachhinein Klage einreichen, falls es etwas Beklagenswertes gibt. So ist das Procedere glasklare Zensur!

  • Die Vorzeichen in der Coronazeit hat jeder gesehen wohin die Reise geht. Erst Redeverbot dann Vogelfrei.

    • Tja, wenn selbst hochintelligente Youtuber wie z.B. Naomi Seibt sich schon gezwungen sehen, Asyl in den USA zu beantragen.

  • Dann sollte doch einer der anderen Redner die von Herrn Höcke geplante Rede verlesen. Eingebettet, in die richtigen Erläuterungen, warum dies notwendig ist, sollte das der AfD noch deutlich mehr „Punkte“ bringen, als es seine selbst vorgetragene Rede jemals könnte… – Also, ein wenig Kreativität, und der Schuss gegen Herrn Höcke geht voll nach hinten los!

    • Man kann eine Höcke-Rede NICHT verlesen ! Höcke liest nicht ausschließlich ab, Höcke ist PRÄSENZ und auch CHARISMA.

  • Einfach nur noch absurd, was in diesem Lande vorgeht, absurd und gespenstisch.

  • Redeverbot für einen Faktionsvorsitzenden der mit Abstand stärksten Fraktion im Thüringer Landtag. Maulkörbe bei CDU und SPD Politikern im Landtagswahlkampf. Zensurpläne gegenüber Portalen wie z.B. Apollo und Nius. Das ist „unsere Demokratie“

    • Ich wünschte, ich könnte Ihnen ein Taschentuch reichen.

      -44
      • Ich wünschte, ich könnte Ihnen den Ausgang zeigen.

      • Können sie nicht ihren Nickname ändern? Mein Vorschlag: Dunning-Kruger-Effekt

      • Herzlich willkommen als offensichtlich linker Ausgrenzer, der Du ja zu sein scheinst. Im Unterschied zu Dir nehmen wir Menschen mit anderer Gesinnung trotzdem in die Arme, damit es nicht so verächtlich wie bei Dir endet.

      • Vielen Dank @Atlas für ihren unermüdlichen Einsatz gegen populistische Dampfplauderer. Ich wünschte, ich könnte Sie auch finanziell unterstützen.

        -14
      • Als Linksextreme sehe ich es wie du Atlas.

        -25
        • Wie könnte es auch anders sein..

          4
        • Und bist damit keinen Deut besser als eine Rechtsextreme. Im Gegenteil seit ihr noch so beschränkt und hasst Euch abgrundtief, obwohl Eure Gemeinsamkeiten ganz offen auf der Hand liegen.

          0
        • Herzlichen Glückwunsch.

          -15
  • was geht, schon wieder neue IP?

  • In einem Land der GG-garantierten Rede- und Meinungsfreiheit wird einem die Rede-und Meinungsfreiheit durch Richter beschnitten.
    .
    Finde den Fehler.

  • Ein Redeverbot für Oppositionelle wird gerichtlich bestätigt. Erinnert an 1933.

Werbung