Kaum Widerspruch
Wie die Krankenkassen unbemerkt die breite Einführung der elektronischen Patientenakte ermöglichen
Im Februar soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden – ein Prestigeprojekt von Karl Lauterbach. Doch die Wenigsten wissen von ihren Widerspruchsoptionen. In den Schreiben der Krankenkassen wird unvollständig aufgeklärt, einige Details fehlen gänzlich.

Schon in zwei Monaten ist es so weit – dann soll bundesweit die elektronische Patientenakte (ePA) für 75 Millionen Berechtigte eingeführt werden. Wer nicht aktiv widerspricht, wird automatisch aufgenommen. Für dieses Vorgehen sind die Krankenkassen gesetzlich an ein transparentes Aufklärungsverfahren gebunden – das aber in einigen Fällen nicht eingehalten wird, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer Auswertung Anfang Dezember mitteilte.
Der VZBV hat sich 14 Informationsschreiben der Krankenversicherungen aus der Zeit von Ende August bis Anfang Oktober genauer angeschaut und nicht nur fragwürdige, sondern auch falsche Aussagen entdeckt. Laut Paragraf 343 des Sozialgesetzbuches sind Versicherungen angehalten, die Patienten „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form“ über Vor- und Nachteile der ePA zu informieren. Ähnlich wie auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach, für den die ePA eines der großen Prestigeprojekte neben der Krankenhausreform ist, werben auch die Krankenkassen für die Vorteile der digitalen Lösung.
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Die Versicherungen sprechen in einigen Fällen von einer durch die ePA verbesserten medizinischen Versorgung. „Ihre Ärztinnen und Ärzte können wichtige Gesundheitsdokumente einsehen und Sie dadurch schneller und gezielter versorgen“, heißt es beispielsweise bei der AOK Bayern. Für den VZBV legt diese Aussage nahe, „dass mit der Nutzung der ePA eine schnellere und gezieltere Gesundheitsversorgung gewährleistet wird“, wenngleich eine Behandlung nicht von der Nutzung der digitalen Patientenakte abhängig sein sollte und ist.
In der Analyse des VZBV finden sich weitere Beispiele intransparenter Beschreibungen der ePA. Zum Thema Datensicherheit erklärt beispielsweise die HKK, die Akte sei ein „persönlicher, lebenslanger, digitaler Aktenordner für medizinische Dokumente, hochsicher und geschützt“. Die Sicherheit der digitalen Schnittstelle wurde in der Vergangenheit immer wieder thematisiert – Organisationen und Experten warnen vor den Risiken einer digitalen Speicherung von medizinischen Dokumenten.
So hat im Dezember 2023 der Chaos Computer Club und der VZBV gemeinsam mit zwölf weiteren Vereinen und Einrichtungen vor der noch nicht ausgereiften Technologie gewarnt. Der damalige EU-Abgeordnete der Piraten, Patrick Breyer, bemängelte außerdem einen möglichen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht durch die digitale Zugänglichkeit der Akte.
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Die Zugriffsdauer von Ärzten beläuft sich auf 90 Tage nach dem Einlesen der Gesundheitskarte in einer Praxis oder einer ähnlichen Einrichtung. Bei Apotheken ist dieser Berechtigungszeitraum auf drei Tage beschränkt. Gegen all das kann Einspruch erhoben werden. Auf Wunsch wird die ePA nicht eingerichtet, medizinische Dokumente werden somit nicht mittels einer digitalen Schnittstelle gespeichert. Allerdings haben bis Ende Oktober gerade mal ein Prozent der Versicherten bei den großen Kassen AOK, Techniker, Barmer und DAK Einspruch eingelegt, wie eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergab.
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Das könnte auch daran liegen, dass das sogenannte Opt-Out-Verfahren, also der Widerspruch durch aktives Handeln, von den Krankenkassen nicht besonders transparent hervorgehoben wird. Hier werden je nach Krankenkasse QR-Codes oder Online-Formulare angeboten, auch der Postweg findet hier und da Erwähnung – eine telefonische Absage jedoch nicht. Dabei dürfen die Versicherungen den Patienten die Art des Widerspruchs nicht vorschreiben, befindet der VZBV. Außerdem werden Patienten ohne Internetzugang dadurch vollkommen vernachlässigt.
Auch bei der Widerspruchsfrist halten sich die Krankenkassen bedeckt – dabei ist eine Absage und sogar die Löschung der Akte jederzeit möglich. Doch dieser Hinweis fand sich in keinem der vom VZBV ausgewerteten Versicherungsschreiben. Da es sich bei der ePA um eine Dokumentensammlung von teilweise kritischen und relevanten Schreiben, von Befunden, Diagnosen und Verschreibungen handelt, scheint dieses Vorgehen hinsichtlich der Verbraucherrechte intransparent und wenig neutral. Das findet auch der VZBV: „Die analysierten Versichertenanschreiben der Krankenkassen erfüllen aus Sicht des vzbv somit in mehreren Aspekten nicht die gesetzlichen Anforderungen.“
Ich habe natürlich sofort widersprochen. Auch weil damit ein digitales Impfregister verbunden ist, sollte aus den Erfahrungen der Corona-Plandemie natürlich sofort handeln und Widerspruch einlegen.
Ich gehöre auch zu dem einen Prozent, die einen Widerspruch eingelegt haben und bin gerade eben schockiert, als ich las, dass nur e i n Prozent Widerspruch erhoben hat. Das ist so krass und zeugt eindeutig, dass viele Lemminge unterwegs sind… Schlafschaafe.
Deswegen werden wir immer und immer und immer von den Altparteien regiert werden… :o(
Dumm, faul, devot: Das ist er, der Durchschnittsbürger.
Richtig gemacht. Wird aber früher oder später verpflichtend werden. Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Nur zu, ich hätte es bei der drohenden C-Impfpflicht darauf ankommen lassen und daran hat sich nichts geändert. Das Regime muß weg, fertig aus.
Ich bin IT-Techniker und lehne grundsätzlich „digital“ in Verbindung mit „Staat“ bzw. „Politik“ ab! Selbstmurmelnd habe ich bereits widersprochen.
“Das Forschungsdatenzentrum stellt auf Antrag für die Verbesserung der Versorgung qualitativ hochwertige und repräsentative Daten zur Verfügung. Dafür werden die Daten pseudonymisiert, also ohne direkt personen-identifizierende Informationen, wie Name, Geburtsdatum und Adresse, und unter Einbeziehung der Vertrauensstelle im Robert Koch-Institut im BfArM zusammengeführt. Die Pseudonymisierung bezieht sich auch auf Leistungserbringende.”
– Hohn! Das man, hat man mal genug Daten, eine pseudonymisierung rückgängig machen kann, wurde schon vielfach gezeigt.
Was heute nicht möglich erscheint, das geht dann in 5 oder 10 Jahren!
Das “vertrauenswürdige” RKI ist zudem weisungsgebunden und gerade nicht unabhängig und / oder vertrauenswürdig!
Wer die RKI-Files verfolgt hat, weiß dies.
https://hcfricke.com/2024/12/11/nicht-vergessen-der-epa-elektronische-patientenakte-dem-digitalem-impfpass-widersprechen-frist-bis-31-12-2024/
Viele Daten sind für die Pharma direkt verknüpft worden! Damit kann man geziehlter auf Bedürfnisse der neuen Abhängigen eingehen.
Eine elektronische Patientenakte, in einem kapitalistischen System, das den Menschen krank macht, weil es daran verdient und durch das „Gesundheitssystem“ noch kränker macht, weil es daran verdient, ist das letzte Puzzleteil, um 1984 sogar zu übertrumpfen.
Ich gehöre auch zu dem einen Prozent, die einen Widerspruch eingelegt haben und bin seit gerade eben schockiert, als ich las, dass nur e i n Prozent Widerspruch erhoben hat. Das ist so krass und zeugt eindeutig, dass so viele Lemminge unterwegs sind… Sorry, aber das macht mir echt langsam Angst!
Und genau deswegen werden wir immer und immer und immer wieder von den Altparteien regiert werden… :o(
Orwellsche Grüße
Angst? Sie sind einer von einer Million, das ist Grund zum Mut, Zusammenschluß macht stark!
Wie es hingegen wohl dem ergangen ist der damals auf dem Tianmen-Platz den Panzern die Stirn ganz allein die Stirn geboten hat?
Während der Pandemie war ich als Ungeimpfter extrem froh darüber, dass das mir feindlich gesinnte System nicht einfach drei Klicks machen musste, um alle Ungeimpften zu identifizieren und aufzulisten. So werde ich das auch beibehalten und habe der elektronischen Patientenakte selbstverständlich widersprochen. Zudem wird diese Datenbank ein unwiderstehliches Ziel für alle Hacker dieser Welt werden und man kann sich wohl drauf verlassen, dass dieser Schrott-Staat bei der IT genau so einen Schrott-Job machen wird, wie überall sonst, wo er seine Griffel mit im Spiel hat.
Auch die geknackt Daten sind für Organhändler ein willkommenes Hilfsmittel.
Ich habe bereits vor Wochen (Anfang Oktober) der Anlage einer ePA widersprochen und anschließend eine diesbezügliche Bestätigung meiner Krankenkasse erhalten.
Alles richtig gemacht
So ist es richtig. Habe auch schon vor Monaten widersprochen. Mit Pfizer will ich nichts mehr zu tun haben.
wie stark kann man darauf vertrauen, dass der widerspruch hinter den kulissen auch tatsaechlich stattgfindet?
vielleicht ist es wie beim smartmeter, wo ein optout auch kein echter optout , sondern nur einer auf dem papier ist.
die energielieferanten haben trotzdem vollen zugriff auf das geraet.
in oesterreich gibt es erst garkeinen optout fuer den verpflichtenden impfpass.
weil dieser frueher oder spaeter ohnehin fuer alle europaeer ( im grunde ja sogar weltweit) verpflichtend sein wird.
So oder so, ich fand’s besser, zu widersprechen.
auf jeden fall !
kann halt nur sein, dass man uns ueber den tisch zieht.
Ich fürchte, da haben Sie recht.
So schnell das Schreiben im Oktober da war, so schnell war auch der Widerspruch draußen, Datenhascherei, ohne mich.
So heimlich und leise wurde das Projekt nicht gestartet.
Das ist schon Jahre in der Pipeline. … Darüber hinaus widerspreche bzw. verweigere ich persönlich erstmal immer vorsorglich. Danach wird man sehen, ob Etwas Sinn macht oder nicht!
Bereits 2019 hat Spahn unsere Gesundheitsdaten an den Ami verkauft. Dieser wiederum hatte gedrängt endlich die EPA einzuführen um den Datentransfer an den monetär interessierten zu ermöglichen. US Firmen handeln ab 2025 mit unseren Daten
➡➡➡➡➡➡➡➡➡➡ „Jens Spahn will die Daten von gesetzlich Versicherten der Wissenschaft zur Verfügung stellen. Grüne und Patientenschützer kritisieren fehlende Widerspruchsmöglichkeiten.
2. November 2019, 15:18 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, khe“
Ich traue jedem Hütchenspieler mehr als Karl Lauterbach.
Ich habe Widerspruch eingelegt und eine Bestätigung bekommen das bei mir keine elektronische Akte angelegt wird. Würde ich sowieso nicht nutzen. Genauso bei meinen Versicherungen. Entweder schriftlich oder per Telefon. Ich reduziere den Gebrauch meines mobilen Telefons gerade erheblich. Mit würde es auf den Sack gehen solche o.g. Dinge mit dem mobilen Telefon zu erledigen. Diese ganzen Anwendungen (Apps) interessieren mich nicht die Bohne.
man kann dem doch leicht widersprechen, was ich gemacht habe. es reicht, dass es von klabauterbach kommt. wer noch gläsener werden und pharmakonzernen seine daten geben möchte widerspricht natürlich nicht. die geboosterten sind bestimmt an bord;-)
Und jetzt?! Nichts wird daran geändert…..Weiter gehen, es gibt nichts zu sehen.
Und weiter das selbe Wählen und die Europäische Union feiern…
Ja und? Es gilt auch hier: Wer schweigt, also nicht widerspricht, ist mitverantwortlich daran.
Es ist wie mit Wahlen: Reicht allein nicht aus, aber es wäre töricht eine derart leichte Möglichkeit zum sichtbaren Widerstand ungenutzt zu lassen. Jede Form von Sand im Getriebe sorgt dafür daß es in der Maschine knirscht.
Natürlich habe ich widersprochen und eine Bestätigung der Krankenkasse bekommen.
Ich habe der elektronischen Patientenakte natürlich auch sofort online widersprochen (am 31. August), aber keinerlei schriftliche Bestätigung für meinen Widerspruch erhalten. Da muss ich jetzt wohl mal bei der Krankenkasse nachhaken bzw. nochmal den Widerspruchslink aufrufen. Allerdings kann man seine Einwilligung (noch) jederzeit widerrufen.
Ich mache mir allerdings keine Illusionen: Letztlich werden die Herrschenden die ePA sämtlichen Versicherten auch gegen ihren Willen aufzwingen. Wenn nicht heute, dann eben morgen. So läuft das doch immer.
Auf alle Fälle auf eine postalische Bestätigung hinweisen! Ich hatte heute bei der TK angerufen, da ich bis heute trotz zweimaligem Widerspruch noch keine schriftliche Bestätigung erhalten habe – die Dame hatte bei ihrer Recherche meiner Daten dann festgestellt, dass mein Widerspruch „irrtümlich“ untergegangen sei – bemerkenswert. Ein Freund hat mir empfohlen, nächstes Jahr als Test, ob sich die Kasse auch tatsächlich an den Widerspruch hält, einen Arzt des Vertrauens [Hausarzt…] zu bitten, eine beliebige Diagnose durch die Praxis, in der ePA abzulegen. Sollte das funktionieren, hat die Kasse, trotz Widerspruch, eine ePA angelegt und dafür ist es wichtig, eine schriftliche, justiziable, Bestätigung zu besitzen. Ich traue diesen Institutionen überhaupt nicht mehr!
Danke für den Hinweis !
Ich erledige Krankenkassen- Anliegen grundsätzlich Nicht elektronisch!
Gerade einen Widerspruch schicke ich mit Einschreiben per Post, dann bekommen die auch noch einen Satz dazu, dass ich ihre umgehende SCHRIFTLICHE Bestätigung erwarte und gut ist es!
Aufpassen, wenn die Akte erst angelegt wurde, können nur Inhalte gelöscht werden, nicht aber die Akte an sich.
Gute Informationen hierzu (und zu vielen anderen gesundheitlichen/ rechtlichen Fragen) gibt es immer beim MWGFD … samt Musterschreiben, kann ich sehr empfehlen!
Das Einschreiben nutzt nichts. Damit kann man nur beweisen, dass die Kasse ein Schreiben erhalten hat, aber nicht dessen Inhalt.
Sie brauchen einen Zeugen, der bestätigen kann, dass Sie genau das behauptete Schreiben eingetütet und abgeschickt haben.
Das können Sie mir glauben. Ich hab das Verfahren schon in anderen Zusammenhängen mit meinem RA ausdiskutiert.
Völlig egal ob nur mündlich oder mit Siegel, Stempel und mehreren Zeugen eingereicht: Sobald man die Bestätigung von der Kasse erhält in der auf das Schreiben mit relevanter Nennung des Bezugs erhält ist hat man eine sichere Bestätigung. Alles andere ist letztlich irrelevant, auch ein bestätigter Zugang kann intern verbummelt werden.
Mein Widerspruch ist sofort rausgegangen. Habe keinen Bock auf diese Überwachung. Selbstverständlich ist dann natürlich auch der Impfstatus eingetragen. Da kann dann sehr schnell auf die “ bösen“ Impfmuffel zugegriffen werden. Verbunden eventuell mit irgendwelchen Verboten. Ne ne, nicht mit mir. Ich traue denen ALLES zu. Mein Vertrauen ist gänzlich erloschen. In Ärzte, Politiker und deren willfährigen Vollstrecker.
Das Ärgerliche ist die Widerspruch-Aufnötigung. Es wurde nicht gefragt: Willst du, dass wir deine persönlichen Daten aller Welt zur Verfügung stellen? Es wurde gesagt: Wir geben deine Daten jedem frei, es sei denn, du widersprichst. In beiden Fällen hätten nicht viele der trägen Bevölkerung reagiert. Mit diesem Verfahren der Nötigung zum Widerspruch kann alles durchgesetzt werden.
Schlimmer finde ich die Widerspruchslösung bei der Organspende. Wer das nicht weiß, oder dessen Widerspruch nicht gefunden wird, wird eventuell gegen seinen Willen ausgeweidet.
Ohne Datenbank mit verpflichtenden Einträgen für alle Organträger ist das russisch Roulette. Man hofft auf ahnungslose Zufallsopfer. M.M.n. ist das hochkriminell.
Auch die ethische Frage bei Minderjährigen oder geistig Behinderten für die der Vormund entscheidet, ist nicht geklärt.
Habe schon lange widersprochen. Ich lehne diese Datensammelwut ab.
Das ist mir irgendwie durchgegangen. Ich kann mich an kein Widerspruchsformular erinnern.
Gab es da Widerspruchsfristen oder ist noch jetzt ein Widerspruch möglich?
bis Ende 2024 –
Krankenkasse anrufen, nach Tagen gibt es die schriftliche Bestätigung
Ich würd den Widerspruch als Einschreiben senden. Sonst kann sich die Kasse auf Nichterhaltung des Widerspruchs berufen.
Es reicht aus, ganz formlos zu schreiben, dass man da Widerspruch einlegt.
Meines Wissens sollten Sie automatisch (etwa bis Ende des Jahres) von Ihrer Krankenkasse angeschrieben werden. Bei mir war das nicht der Fall, da ich bereits im Oktober der Anlage einer ePA widersprochen habe.
Im Bekanntenkreis sind einige (noch) gar nicht angeschrieben worden, komischerweise sogar unterschiedliche Familienmitglieder, die alle bei der gleichen Krankenkasse versichert sind! Würde auf jeden Fall per Post widersprechen! Angeblich ist ein Widerspruch nur bis Ende des Jahres möglich.
Widerspruch kann formlos geschehen. Auch telefonisch oder persönlich in einer Filiale. Dann aber ganz wichtig: Die schriftliche Bestätigung abwarten!
Das war bei uns ebenso, Tochter, noch Familienversichert, hat den Brief mit persönlichen Code nicht bekommen. Ein zweiter Brief mit identischem Code konnte nicht generiert werden, somit bekam sie das normale Formular per Post. Widerspruch angekreuzt, online an die Kasse geschickt…. wieder keine Reaktion. Auf Nachfrage wurde der Einspruch zwar sofort am Telefon bestätigt, der Bestätigunsbrief kam jedoch wieder nicht an. Bei mir war er 24 Stunden später schon im Briefkasten.
Komisch das in dem Zusammenhang gleich zwei Briefe, adressiert an meine Tochter, auf dem Postweg „verloren“ gehen….
Bei der TK kann man das online sehr schnell machen. Eine Bestätigung kann man sich anschließend als PDF Dokument runterladen. Danke im Übrigen für die Erinnerung!
Es ist aber sehr einfach in ein paar Minuten „Antrag auf Nichtanlage“ der ePA ausfüllen und absenden.
Meine Gesundheitsdaten gehen niemanden etwas an. Deshalb habe ich schon vor geraumer Zeit Widerspruch eingelegt. Schriftliche Bestätigung der Kasse liegt vor.
Jeder, dem seine Daten wichtig sind, sollte dies tun.
Längst widersprochen. Das Schreiben der AOK Nds. fand ich weitestgehend transparent.
Vor allem der Postweg ist heutzutage mit enormen Unwägbarkeiten verbunden, wenn der eindeutig an die zuständige Krankenkasse adressierte Brief mit dem Widerspruch gegen die Anlage einer ePA einfach einem fremden Empfänger zugestellt wird. Mithin ist der Versicherte dadurch gezwungen, zum dann wiederholten Mal den Widerspruch zu versenden. Ohne ständig telefonisch oder per Email Rücksprache zu halten und ausdrücklich eine Bestätigung für den Eingang des Schreibens zu verlangen, ist es also nicht möglich, rechtlich wirksam zu widersprechen. Der angesichts dessen zu betreibende Aufwand ufert dabei völlig aus.
Unsinn, man widerspricht und fordert eine Bestätigung ein, hat bei meiner Krankenkasse 3 Tage gedauert. Wenn Ihnen das aber schon zu viel Aufwand ist, dann lassen Sie es mit dem Protest. Sie haben doch Zeit im Internet zu posten, dann werden Sie doch so viel Zeit und Willen aufbringen können mal persönlich Nein zu sagen.
Völlig unvermittelt „Protest“ zu unterstellen, dessen ungeachtet, dass ein Widerspruch gegen die Anlage einer ePA von einem gesetzlich Sozialversicherten nicht zu begründen ist, lässt den Schluss zu, nicht damit vertraut zu sein, welche Reichweite solch ein nur dem Anschein nach simpler Verwaltungsakt hat.
Jetzt haben Sie ziemlich viel unverständlich um den heißen Brei geredet nur um mir mitzuteilen, daß Sie es nicht mal schaffen gegen digitalen Zwang aufzubegehren.
Erstellen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben des Widerspruchs für drei Personen hat keine 15 Minuten gedauert. Ich habe die Widersprüche persönlich abgegegen, an einem Briefkasten kommt man aber täglich vorbei. Das ist Ihnen zu viel Aufwand? Wenn Sie zum Thema geschwiegen hätten, hätten Sie sich eine ziemlich peinliche Sebstdarstellung erspart.
Leute wie Sie sind noch peinlicher als jene die Euresgleichen gerne als systemtreu beschimpft. Die motzen wenigstens nicht so rum. Wer es nicht einmal schafft einem Datenmoloch zu widersprechen (ob man sich daran hält ist eine andere Sache) der sollte sich doch mit pseudokritischen Kommentaren zur Politik zurückhalten.
Entweder man widerspricht oder man hält besser den Mund.
Teilnahmslos dabei zuzusehen, wie sich eine Krankenkasse gleichsam mit einem bloßen Federstrich selbst ruiniert und darüber hinaus auch noch die Helfer herabzuwürdigen, die nichts unversucht lassen, die gesetzliche Sozialversicherung vor dem dadurch unweigerlich eintretenden Schicksal des Bankrotts zu bewahren, legt beredt Zeugnis davon ab, der objektiven Welt äußerst entfremdet zu sein.
Konsumieren Sie Drogen?
Die Krankenversicherungen sind Teil des Problems und jene Mitarbeiter leben auf Kosten von Versicherten über die man aber gerne nach Gutsherrenart entscheidet.
Der Apparat muß weg, es braucgt echte Solidarkassen, nicht diesen staatlich kontrollierten Schrott. Die Krankenkassen werden ja leider nicht bankrott gehen, ich würde dies aber begrüßen. Und könnte ich in der Zeit zurückreisen würde ich niemals diese freiwillige Pflichtversicherung unterschreiben. Seinen Sparstrumpf kann ein mündiger Mensch nämlich selbst verwalten, da brauche ich keine Apparatschiks.
Es braucht einen Patienten der krank ist und einen Arzt der heilen kann, alles andere ist Bürokratie und kann weg.
Und Sie mein Herr sind übrigens unfähig sinnvoll nah am Thema zu argumentieren, abgesehen davon, daß Sie laut eigener Aussage auch noch unfähig sind einen Widerpruch korrekt zu formulieren. Wie alt sind Sie eigentlich?
Weder besteht Selbst- noch Fremdgefährdung. Anderes zu behaupten, bringt lediglich „Schimpfklatsch“ (Elias/Scotson, 1993: 8f) in Umlauf. Insofern gilt es, die Realität nicht zu verkennen.
Einschreiben mit Rückschein, damit klappt es.
Eine Bestätigung dafür, dass keine ePA angelegt wird, steht selbst bei einem Einschreiben mit Rückschein dann immer noch aus. Es bleibt einem daran anschließend keine andere Wahl, als die Krankenkasse dazu entweder schriftlich oder mündlich aufzufordern. Mithin handelt es sich deshalb bei dem Opt-Out-Verfahren um nichts weiter als ein so genanntes „rabbit hole“.
Sind Sie wirklich unfähig einen Widerspruch korrekt zu erstellen und im Widerspruch eine Bestätigung einzufordern?
https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/
Sieht dann so aus, geht auch handschriftlich, wenn man keinen Drucker hat:
Briefkopf, Datum
Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)
Meine Versichertennummer: xyz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der Einrichtung einer „elektronischen Patientenakte“ (ePA) über mich. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben und beachten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Einem Digitalzwang elektonisch zu widersprechen ist übrigens sinnfrei. Meine Kasse hat nicht einmal meine Mailadresse und bekommt sie auch nicht.
Ihr lieben, ich hab bereits 2023 Widerspruch ein gelegt. Es wurde ja bereits 2022 angepriesen. Ich bin weder bekloppt noch lebensmüde und überlasse meine Daten, weder Pharma Industrie, noch der WHO. Es geht absolut niemand, meine Wehwechen an. Der E-Impfass, welcher dran geknüpft ist, ordne ich zum Kapitel Zwangsimpfung ein. Als des mit der Plandemie los ging, hab ich zumindest im Familie- und Freundeskreis aufgeklärt. Meinen Freundeskreis konnte ich vor Schäden bewahren, bei meiner Fam leider nicht. Aufklären werde ich in dem Sinn nicht mehr. Das Ende aus dieser Zeit, dass ich zwei schwer wiegende Impfschäden in meiner Fam hab + Todesfälle im Freundeskreis.
Man darf nicht vergessen, dass es längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist, noch voraussetzen und darauf vertrauen zu können, dass ein medizinischer Befund richtig gelesen wird. Eine daraufhin womöglich völlig verkürzt ausgelegte Diagnose führt dann zu einer Interventionseskalation. Mit den insbesondere von den Krankenkassen vielgepriesenen Vorteilen einer elektronischen Patientenakte gehen in Wirklichkeit dadurch bloß Nachteile einher, die letztlich sogar das Leben kosten.
„Meine“ Krankenkasse(MKK) hat auf meinen Widerspruch zur epa2023 mitgeteilt, <man könne etwas nicht existirendem nicht widersprechen. im Sommer 2024 gibt es auf der HP der Kasse die Onlinewiderspruchsmöglichkeit. Gesagt, getan. wenige Tage später war die schriftliche Bestätigung im Briefkasten. Im 2. Umschlag der Kasse ein Schreiben mit weiter zurückliegendem Datum zur info über EPA und Widerspruchsmöglichkeit …
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ — Walter Ulbricht