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Steuerreform

Wegen Grundsteuerreform: Berliner zahlt nun 36.946 Euro statt wie bisher 770

Die Grundsteuerreform führt zu drastischen Mehrbelastungen: Ein Berliner Strandbad zahlt statt 770 Euro künftig über 36.000 Euro, ein Künstlerverein 27.000 Euro. Haus & Grund warnt vor massiver Mietsteigerung und spricht von „praktischer Enteignung“.

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Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Grundsteuerreform sorgt bundesweit für Diskussionen und Proteste. Erste Steuerbescheide zeigen teils drastische Erhöhungen, die vor allem Eigentümer und Mieter in beliebten Stadtlagen stark belasten.

Der Betreiber des Strandbads Weißensee berichtete, dass seine jährliche Grundsteuer von bisher 770,31 Euro auf 36.946,93 Euro steigt. Auch ein Künstlerverein in der Hauptstadt sieht sich nun mit einer Steuerlast von 27.000 Euro konfrontiert. Der Verband „Haus & Grund“ spricht hier von einem Zustand, der „praktisch einer Enteignung gleichkommt“.

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Auch private Haushalte müssen mit deutlichen Mehrkosten rechnen. Sibylle Barent, Leiterin für
Steuer- und Finanzpolitik des Verbands „Haus & Grund“ berichtet von Anstiegen um 200 bis 300 Prozent und mehr – Belastungen, die in der Regel an Mieter weitergegeben werden. Besonders betroffen sind Lagen in Innenstädten oder an begehrten Stadträndern.

Die Grundsteuerreform wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erforderlich. Das Gericht erklärte die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig, da diese auf jahrzehntealten Werten basierten – im Westen Deutschlands auf Daten von 1964, im Osten sogar auf Zahlen von 1935. Das neue Modell sollte eine gerechtere Berechnung gewährleisten, indem es aktuelle Immobilienwerte stärker berücksichtigt.

Das Reformmodell des damaligen Finanzministers Olaf Scholz wurde von elf Bundesländern übernommen. Es stützt sich auf Faktoren wie Bodenwerte und eine fiktive Nettokaltmiete, um die Steuerlast realitätsnäher zu verteilen. Doch gerade diese Methode führt zu ungleichen Belastungen, insbesondere in Regionen mit hohen Immobilienpreisen. Zudem wird das ursprünglich formulierte Ziel, dass die Reform „aufkommensneutral“ bleibt – also nicht zu einer Gesamtsteigerung der Steuerlast führt –, häufig verfehlt.

Trotz der Einführung am 1. Januar 2025 läuft die Umsetzung schleppend. Viele Kommunen haben bislang keine endgültigen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt, was die Berechnung erschwert. In manchen Fällen fehlen noch die Steuerbescheide.

Berlin ist eine Ausnahme, da die Finanzämter dort bereits viele Bescheide verschickt haben. Doch genau hier zeigt sich, dass die stark gestiegenen Immobilienbewertungen selbst durch niedrigere Hebesätze nicht vollständig kompensiert werden können. Trotz einer deutlichen Senkung des Hebesatzes von 810 auf 470 Prozent zahlen viele Eigentümer nun erheblich mehr.

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