David Bendels
Wegen Faeser-Meme: Journalist fürchtet Gefängnisstrafe
David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, sieht sich mit Strafbefehlen über insgesamt 480 Tagessätze konfrontiert, nachdem Bundesinnenministerin Faeser Anzeige wegen satirischer Fotomontagen erstattet hatte. Er fürchtet nun sogar eine Gefängnisstrafe.
David Bendels, der Chefredakteur des AfD-nahen Deutschland Kurier, steht aktuell vor Gericht. Grund sind mehrere Karikaturen, die er über die Plattform X veröffentlichte. Bundesinnenministerin Faeser fühlte sich von diesen offenbar attackiert. Persönlich stellte sie die Strafanträge gegen Bendels, wie die Junge Freiheit berichtet. Das Amtsgericht Bamberg hat hierfür Strafbefehle ausgestellt, die ein Strafmaß von 480 Tagessätzen gegen den Journalisten vorsehen.
Bereits ab einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Bendels äußerte gegenüber der JF gar seine Besorgnis, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der hohen Anzahl von Tagessätzen möglicherweise eine Haftstrafe beantragen könnte. Er hat einen Strafverteidiger engagiert und zusätzlich den Medienrechtsexperten Joachim Steinhöfel um Rat gebeten.
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Konkret geht es um drei Beiträge, die Bendels veröffentlicht hat. Im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen die Staatsverhöhnung vorzugehen, veröffentlichte er am 28. Februar eine Fotomontage, auf der Faeser ein Schild vor ihrem Körper trug, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Tatsächlich war auf dem Schild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt wurde, der Schriftzug „We Remember“ zu sehen. Die Innenministerin hatte im Februar erklärt, „diejenigen, die den Staat verhöhnen“, müssten es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“.
Im Strafbefehl vom 5. November wird allein dafür ein Strafmaß in Höhe von 210 Tagessätzen gefordert. Betraut ist mit dem Fall im Übrigen die Staatsanwaltschaft Bamberg, eben jene Staatsanwaltschaft, die auch die Razzia gegen Niehoff, eben jenen, der Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnete, eingeleitet hat. Der Staatsanwaltschaft Bamberg zufolge hätte Bendels durch diese Montage die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede sowie der Verleumdung erfüllt. In der Begründung heißt es: „Sie zielten dabei auf das Amt der Bundesinnenministerin und wollten die Amtsinhaberin damit diffamieren.“
Das Amtsgericht Bamberg erließ am 30. Juli einen Strafbefehl gegen Bendels mit insgesamt 270 Tagessätzen. Der Grund dafür war eine Bildmontage vom 8. Juni 2023, bei der er einen Beitrag des AfD-Politikers Maximilian Krah mit einem Foto eines Messerstechers kombinierte. Krah hatte geschrieben: „Wir erleben eine Invasion schrecklicher Wilder. Und es sind die Linken und die Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwache ausliefern. Masseneinwanderung ist tödlich.“ Bendels kommentierte dies in Richtung von Innenministerin Faeser mit der Frage: „Wie lautet Ihre Meinung zu dieser Feststellung?“
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Auch hier bearbeitete er ein Foto und zeigte die Gesichter von Bundespräsident Steinmeier, Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang und Innenministerin Faeser auf dem Körper des schwer verletzten Politikers. Steinmeier und Haldenwang wurden mit Baseballschlägern dargestellt, Faeser ohne. Die Bildunterschrift suggeriere eine Beteiligung der drei an einer Gewalttat in Augsburg, so die Staatsanwaltschaft Bamberg. Faeser reichte hierfür am 6. November 2023 Strafantrag ein, und das Gericht verhängte dafür einen Strafbefehl über 210 Tagessätze.
Gegenüber der Jungen Freiheit bezeichnet Bendels die Vorgänge als „neuen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“. Weiter erklärt er: „Die grotesken vom einschlägig bekannten Amtsgericht Bamberg erlassenen Strafbefehle machen deutlich: Einige der weisungsgebundenen und politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaften forcieren derzeit in vorauseilendem Gehorsam ihre Willküraktionen gegen missliebige Medien.“ Bendels hat gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt. Ein Termin für die Gerichtsverhandlungen steht noch nicht fest.
So sieht diese „Demokratie“ mittlerweile aus! Zu verdanken den Wählern, welche sich „meine Mitbürger“ nennen!
Ich schäme mich für die. Aber nur weiter so, zieht tausende zur Rechenschaft, es werden der AfD-Wähler täglich mehr.
Ich kann (und will) mir nicht vorstellen, dass so etwas in höheren Instanzen Bestand haben wird.
Und schon wieder: Amtsgericht Bamberg!
Mag jeder sehen, wie er will, aber es dürfte Grenzen geben. Ob die hier überschritten worden sind, mag ich nicht zu beurteilen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Satire, … , wenn diese gegen eher rechts stehende Politiker geht, doch deutlich mehr Spielraum hat und eben als Satire geduldet werden soll. Da wäre es schon mal sinnvoll, die Grenzen in jede politische Richtung identisch zu definieren.
Böhmermann trug am 31. März 2016 in der Folge 43 Böhmerwie, Böhmerwo, Böhmerwann der Sendereihe Neo Magazin Royale auf ZDFneo ein satirisches Gedicht namens Schmähkritik vor.
Sie erinnern sich: Erdogan, der Ziegen…..
Und was geschah dann?
Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Juni 2017, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ABSCHAFFUNG von Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (18/11243, 18/11616), der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt, einstimmig angenommen.
Mehr sage ich nicht.
das Amtsgericht Bamberg ist meiner Meinung nach das beste Beispiel für Lawfare in Deutschland.
Schade, ist so. Wenn das so ist darf ich mir nur von jedem „rechten und konservativen “ Politiker wünschen genau so zu handeln. Auf keinen Fall darf man dieses Feld den Linken überlassen. Links muss man in allen Punkten konsequent und immer Kontra geben.
Also bitte alles anzeigen. Nazi und Hiltlervergleiche dürfte auch jeder Richter als mindestens so beleidigend wie Schwachkopf bewerten.