Weg mit dem Rundfunk? Wie Siegmund den MDR abräumen kann – und wo Verhandlungspotenziale liegen
Die AfD Sachsen-Anhalt will die Rundfunkstaatsverträge kündigen und damit das ÖRR-System unter Druck setzen. Statt einer schnellen Abschaffung von MDR und Rundfunkbeitrag droht jedoch ein jahrelanger Schwebezustand – obwohl die Verträge eine Kündigung explizit vorsehen.
Die Ankündigung der AfD Sachsen-Anhalt klingt zunächst nach einem einfachen Vorgang: Eine neue Landesregierung kündigt die Rundfunkstaatsverträge – anschließend entfällt der Rundfunkbeitrag und der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschwindet. Es wäre die Erfüllung eines Wahlversprechens, ja einer Sehnsucht vieler Menschen. Aber wäre es wirklich so einfach?
Eine Kündigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Sachsen-Anhalt könnte nicht nur den örtlich zuständigen MDR treffen, sondern auch das öffentlich-rechtliche System bundesweit unter Druck setzen. Sie würde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber weder sofort abschalten noch das Land automatisch vom Rundfunkbeitrag befreien.
Genau das – dieses Unter-Druck-setzen – schwebt der Partei um Ulrich Siegmund offenbar vor. Die AfD kündigt in ihrem 100-Tage-Programm an, „als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge“ zu kündigen, um „echten Reformdruck“ zu erzeugen. Gemeint sein dürften mindestens der MDR-Staatsvertrag, der konkret zwischen den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt; der Medienstaatsvertrag, der auch private und digitale Medien reguliert; der Rundfunkbeitrags- und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sowie die Verträge über ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Diese jeweils separaten Vertragswerke regeln unterschiedliche Dinge und besitzen teilweise unterschiedliche Kündigungsfristen und -termine. Eine einzige Kündigung, mit der Sachsen-Anhalt in der „ersten Amtshandlung“ eines Ministerpräsidenten Siegmund vom ÖRR an sich befreit wird, gibt es nicht.
Die unmittelbar wichtigste Kündigung wäre die des MDR-Staatsvertrags. Dieser Vertrag verbindet Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in einer gemeinsamen Rundfunkanstalt. Er sieht ausdrücklich vor, dass ein Land kündigen kann. Die Frist beträgt zwei Jahre. Würde Sachsen-Anhalt noch 2026 wirksam kündigen, liefe die Übergangszeit grundsätzlich vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. Der Austritt würde also frühestens am 1. Januar 2029 wirksam.
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Eine AfD-Mehrheit könnte auch versuchen, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu kündigen und das dazugehörige Zustimmungsgesetz aufzuheben. Damit entstünde allerdings nicht unmittelbar eine Beitragsbefreiung für die Haushalte in Sachsen-Anhalt, sondern zunächst ein Konflikt darüber, wie Sachsen-Anhalt seinen verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag künftig erfüllt. Währenddessen müsste der Rundfunkbeitrag wohl unverändert weiterbezahlt werden. Denn das Grundgesetz verpflichtet die Länder, eine Rundfunkordnung zu schaffen, die freie und vielfältige Meinungsbildung ermöglicht.
Das bestätigt auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, welches wohl keinen Anlass sehen dürfe, im Angesicht einer AfD-Landesregierung plötzlich eine Neubewertung ihrer Entscheidung vorzunehmen. 2021 hat Karlsruhe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie zugesprochen. Eine ersatzlose Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Magdeburg wäre verfassungsrechtlich hochriskant.
Was nach einer Kündigung der diversen Rundfunkstaatsverträge geschieht, hinge davon ab, welche Ersatzordnung Sachsen-Anhalt schafft und wie Gerichte die Kündigungen beurteilen. Denkbar wären eine eigene Landesrundfunkanstalt oder ein neu konzipierter öffentlich-rechtlicher „Grundfunk“. Auch der Anschluss von Sachsen-Anhalt an einen anderen Senderverbund der Öffentlich-rechtlichen wäre durchaus denkbar – etwa an den gemeinsamen Rundfunk von Berlin und Brandenburg oder den norddeutschen NDR. Das wäre politisch jedoch ein völlig sinnloser Akt und würde nur einen ÖRR-Verbund durch einen Anderen ersetzen.
Der AfD schwebt in Sachsen-Anhalt ein „Grundfunk“ vor – tatsächlich könnte eine Regierung Siegmund den bisherigen Auftrag des Rundfunks für einen neuen „Grundfunk“ deutlich verschlanken. Schon heute unterhält das benachbarte Hessen eine eigene Landesrundfunkanstalt. Auch Bremen und das Saarland sind nicht in Mehrländer-Verbünde eingebunden, obwohl es sich um die beiden kleinsten Länder der Bundesrepublik handelt.
Je stärker der geplante „Grundfunk“ jedoch auf ein minimales Nachrichtenangebot reduziert würde, desto größer wäre das Risiko, dass Gerichte darin keine funktionsfähige öffentlich-rechtliche Grundversorgung mehr erkennen. Wie weit Angebote in den Bereichen Unterhaltung, Bildung und Beratung sowie mit Hinblick auf die Kulturberichterstattung eingeschränkt werden können, ist im Rundfunkrecht, das maßgeblich aus einer Zeit stammt, als das Privatfernsehen noch verboten war, nicht wirklich geklärt.
Hinzu kommt das Gebot der Staatsferne. Eine neue Anstalt dürfte nicht zum Regierungssender werden. Die Regierung könnte weder die journalistische Linie festlegen noch unter dem Schlagwort der „Neutralität“ konkrete inhaltliche Programmvorgaben durchsetzen. Ebenso müsste die Besetzung der Kontrollgremien viele gesellschaftliche Gruppen abbilden und dürfte der Regierung keinen beherrschenden Einfluss verschaffen. Auch wenn der Rundfunk diese Vorgaben bereits heute de facto von links aus bricht und missachtet: Eine Umpolung des ÖRR von einem „Linksfunk“ in einen „Rechtsfunk“ wäre weder zulässig noch zielführend.
Klar ist: Das Grundgesetz garantiert nicht die Existenz des MDR in seiner heutigen Gestalt. Der Landesgesetzgeber darf Rundfunkanstalten reformieren, zusammenlegen oder durch andere Einrichtungen ersetzen. Deshalb ist auch nach herrschender Lehre eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags nicht schon als solche verfassungswidrig.
Auch wenn das gerne anders behauptet wird: Der „Austritt“ eines Landes mit AfD-Regierung etwa aus dem MDR wäre rechtlich wohl kaum zu verhindern. Ein Bestandsschutz für eine einzelne Anstalt und jedes einzelne Programm existiert nicht. Sachsen-Anhalt könnte den bisherigen Auftrag deutlich verschlanken. Das Land dürfte aber kaum einfach alle Verträge kündigen, die Finanzierung einstellen und erklären, private Fernsehsender sowie Internetangebote genügten künftig.
Die größte unmittelbare Wirkung einer Kündigung läge deshalb zunächst nicht in der Abschaltung des MDR, sondern in ihrem politischen Erpressungs- beziehungsweise Verhandlungspotenzial. Sachsen und Thüringen müssten entscheiden, ob sie den MDR ohne Sachsen-Anhalt fortführen, einen neuen Vertrag anbieten oder einer umfassenden Reform zustimmen.
Zugleich geriete das Einstimmigkeitsprinzip der bundesweiten Rundfunkordnung unter Druck. Damit könnte die AfD durchaus Reformverhandlungen erzwingen. Ob die etablierten Parteien dazu bereit wären, bleibt offen – viel spricht nicht dafür.
Die AfD könnte also die Verträge kündigen, die die Grundlage für das ÖRR-System bilden – nicht problemlos, aber doch relativ rechtssicher. Wer aber glaubt, so sei in 100 Tagen der alte Staats-Rundfunk abgeschafft, irrt: Was folgen würde, wäre ein jahrelanger Schwebezustand voller Ungewissheiten und juristischer Schlachten. Den unpopulären Rundfunkbeitrag müssten die Menschen in Salzwedel, Halle und Magdeburg trotzdem erstmal weiterzahlen.
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Der Anfang wäre zumindest gemacht. AfD, ich drücke euch allen alle meine Daumen.
Ich hoffe, dass Ulrich Siegmund das alleine schaft. Eine Alleinregierung muss her!!!
Auf jeden Fall , alles andere wird nichts ausser baldige Neuwahlen bringen .. Ich hoffe die absolute Mehrheit der Wähler( 50 plus x ) kapiert das
>60 %, das muss das Ziel sein. Damit kann er dann kommod regieren und entscheiden.
Das Ergebnis der AfD muss ein Schlag in die verlogenen Fressen der Altparteien werden.
Du sagst es. Ohne denjenigen, der den Stein zumindest schonmal langsam ins Rollen bringt, wird sich nie etwas zum Positiven ändern.
Wenn ich aber den Artikel oben lese, empfinde ich einfach nur noch Ohnmacht.
Das korrupte System namens „ÖRR“ ist, wie man sieht, dank Richtern mit Parteibuch usw. Hieb- und Stichfest abgesichert, ohne dass es eine Möglichkeit gibt, die Demokratie durchzusetzen.
Wenn Siegmund „GEZ-TV abschaffen“ im Wahlprogramm stehen hat und die Mehrheit wählt das, hat das gefälligst umgesetzt zu werden – nur Not eben unter Einhaltung der 2-jährigen Kündigungsfrist.
Dass aber trotz ordentlicher und in den Verträgen vorgesehene Kündigungen dann einfach Richter, die von den längst aus dem Landtag/Bundestag geflogenen Parteien installiert wurden, hingehen und sagen „Nö! Kündigung sehen wir nicht ein und setzen wir daher außer Kraft“ hat mit Demokratie NICHTS und GAR NICHTS zu tun.
Richtig, irgendwo muss man ja anfangen, um die den Staatsfunk los zu werden.
Um wenn das eine jahrelange Schlammschlacht bedeutet, dann ist das eben so.
Siegmund denkt langfristig, kommuniziert das auch allenthalben und das werden seine Wähler hoffentlich verstehen.
@Pritlist:
Gottseidank werden Ihre supertollen „Kommentare“ von Jeden verstanden. Machen Sie bitte so weiter, denn Alle freuen sich schon drauf. Im Übrigen habe ich gestern bei einen Wahlauftritt von Ulrich Siegmund die „Guten“, also Ihre Leute, gezählt: Es waren genau elf Leute, die für die „gute Sache“ gestanden haben. Bei Ulli waren es einige hundert. Wie kann denn sowas sein?
Dafür sind deine muffigen Kommentare recht dürftig…
@Icke:
Ich wüßte gar nicht, daß wir zusammen schon mal über den Zaun gepinkelt haben.
Pritlist. Wie immer – Linke sind einfach kognitiv nicht in der Lage zu argumentieren.
Hier gibt es viele Trolle. Dicke, pickelige Typen, wie ich vermute, die bei Muttern wohnen und den ganzen Tag auf Kommentarseiten ihre Notdurft verrichten in der Hoffnung, daß jemand sie füttert. Und auf Apollo werden sie fett. „Trolle nicht füttern“ scheint hier nicht verstanden zu werden.
Natürlich kündigen und reformieren sonst hört das nie auf. Viel Erfolg wünsche ich Siegmund.
Ich finde es deprimierend, dass wir an antiquierte Regelungen aus einer fernen Zeit gefesselt sind. Ein Volk, das solche Ketten nicht abstreifen kann, ist auf keinen Fall als Souverän zu bezeichnen. Der Vorgang beweist, dass wir Untertanen im Obrigkeitsstaat sind. Und bleiben.
Ich hoffe es wird sich vieles ändern, auch wenn der Weg steinig ist. Die AfD kann den Karren nicht von heute auf morgen aus dem Dreck ziehen, dazu steckt er viel zu tief drin. Aber immerhin wird sich was tun und ich drücke Siegmund beide Daumen. Die Altparteien werden natürlich versuchen diese Wahl zu manipulieren und das mit allen Mitteln.
Es gibt Länder, wo Radiostationen aus Garagen senden und profitabel sein können. Die sollte man mal in kalte Wasser werfen: „Seht zu, wie ihr Geld verdient. Von alleine. Ohne Staatsstütze. Sendet das, was die Leute hören wollen, nicht sollen.“ Das muß ich als Kaufmann ja auch tun. Ich biete Produkte an, die den Leuten gefallen. Ich muß niemanden zwingen bei mir zu kaufen. Die Leute kommen von alleine. Das ist der Unterschied. Ob die das begreifen?
@Thomas Schöffel:
Ich glaube nicht, daß sie es begreifen. Das sieht man ja bei- und mit deren „Brandmauer“ lieber sägen sie den Ast ab, auf den sie sitzen. Nicht alle sind so dumm und merken Das nicht, siehe die letzte Spende an die AfD in S-A.
Man nehme die eingesparten Zuschüsse an die linken NGO’s, ändere das Landesrundfunkgebührengesetz für Sachsen-Anhalt und zahle dann aus den eingesparten Millionen die Rundfunkgebühren für seine Bürger. Geht ganz einfach und danach hat man Zeit sich neu zu organisieren und etwas zu ändern.
Gute Idee.
genau, und stoppe dann auch gleich den Länderfinanzausgleich an Sachsen-Anhalt
Demokratie heißt nicht, dass sich nichts ändern darf und jegliche Versuche brutal unterdrückt bzw. bestraft werden. Parteienvielfalt ist nämlich für eine Demokratie essenziell, kulturelle Farbenpracht hingegen optional.
Pritlist erinnert uns wieder daran, warum die AfD so viel Zuspruch hat. Danke!
Dann würde aber Berlin ganz schnell pleite gehen. Wäre zu überlegen, mit einer guten Regierung kann sehr viel Geld für unnütze Ausgaben „unserer Demokratie“ und in der Entwicklungshilfe eingespart werden.
Die reichen Bundesländer würden ebenfalls in die Hände klatschen vor Begeisterung. Berlin müsste die Steuern massiv erhöhen – schlimm für das links-woke Klientel. Aber wenn’s gewünscht wird…..nur zu. Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Aber was erwarte ich schon von einem linken Schul- und/oder Studienabbrecher…..
Wenn der Anfang erstmal gemacht ist, wird auch der Rest gelingen. Wer kein weiter so will auf diesem Irrweg, wählt AFD, schlimmer als mit dieser Regierung kann es nicht werden.
Korrekt! Z.B. Kann man die bisherige Zwangsfinanzierung ja auch auf „Pay per View“ oder eine steuerlich absetzbare „freiwillige Zuwendung in freiwilliger Höhe“ (siehe PBS, VOA, NPR) umstellen oder man macht es wie bei Channel 4 & Channel 5 in UK und überführt die lokale Rundfunkanstalt in einen privaten Anbieter in öffentlich-rechtlichen Besitz, an dem sich Investoren beteiligen dürfen (z.B. in Form von Anteilen oder Zulieferungen). Kurzum: es ist vieles denkbar, wenn man nur will!
Schlimmer geht immer und auch gäriger
Sie vergessen, dass es ein Danach gibt. Gnade gibt es dann nicht.
Es sollte parallel geprüft werden, ob die Landesregierung Vorraussetzungen schaffen kann, unter denen das Nicht-Bezahlen der GEZ-Gebühren nicht verfolgt wird und damit de facto straffrei wird.
Der illegale Grenzübertritt wird ja auch nicht verfolgt
und geahndet, obwohl er sogar eine Straftat ist…
Klar ist dabei jedoch: der aktuelle Blockparteienfunk hat gleichwohl den Geldanspruch. Die Landesexekutive die Pflicht das durchzusetzen. Da einen halbwegs legalen Weg zu finden – bspw. so wie den faktisch oft stark eingeschränkte Rechtsschutz gegen staatliche Repression vor den Verwaltungsgerichten (dauert regelmäßig Jahre – und vorläufiger Rechtsschutz wird in politischen Angelegenheiten je nach Gericht auffällig oft juristisch sehr „grobschlächtig“ abgewiesen), da fehlt mir die Phantasie. Der Vergleich mag hinken, aber stellen Sie sich vor, ein Lohnanspruch aus klarem Arbeitsvertrag könnte gegen ein intaktes Unternehmen nicht in überschaubarer Zeit durchgesetzt werden: Sie erkennen das Problem. Dort wo Ihr Wunsch realisiert werden kann, wäre schon ein weitaus offenerer Bürgerkrieg erforderlich, wie es aktuell in einigen Staatsmedien oder von hochrangigen Polizeioffizieren für den Fall von AfD Regierungen gefordert wird.
Die Gelder an die linken NGO’S streichen, das Rundfunkgebührengesetz ändern und mit den eingesparten Geldern für die Linken die GEZ Gebühren für die Bürger bezahlen. Das wäre Politik für den Bürger. Geht ganz einfach und bei entsprechender Mehrheit im Landtag auch relativ schnell.
@Karl Weber: Für den Anfang und Übergang eine sehr gute Idee.
Das System ist nicht reformierbar. Es wird zusammenbrechen.
Genau das hat er ja bei Ben so erklärt.
Im Grundgesetz steht nichts von einer Bestands- oder Entwicklungsgarantie des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Das haben nur die Verfassungsrichter so erfunden. Sie leiten es aus selbstgesetzten Rechten, die auch nirgendwo stehen, her. Im Zeitalter des Internet ist ein staatlich organisierter öffentlicher Rundfunk schlicht überflüssig geworden.
@Thomas Hechinger: Auch diese Lüge von einem angeblichen Grundgesetz-Artikel, der einen zwangsfinanzierten ÖRR vorschreibt, verbreitet der Lügen-Apparat in eigener Sache ohne Schamgefühl. Im Wissen, dass es immer noch die Mehrheit der Dödel abnimmt wie den gesamten anderen Desinformationsmüll.
Die Bürger in Sachsen-Anhalt könnten am 06. September Geschichte schreiben wenn diese undemokratische Zwangssteuer abgewählt wird.
Rundfunkstaatsverträge stammen aus den 1950er und 1960er Jahren (mit Änderungen) und sind ein gesellschaftspolitischer Anachronismus. War man von Seiten des Staates früher wenigstens noch so flexibel, private Sendeanstalten zuzlassen (1980er Jahre), ist heute eine harte, ideologisch-machterhaltende Verkrustung Realität. Das gegenwärtig nicht mehr zu begründende Relikt, die GEZ-Zwangsgebühren, steht genau dafür und gehört ersatzlos abgeschafft.
Absolut richtig!
Ich wusste gar nicht das Sachsen Anhalt 1960 Teil der Bundesrepublik war und damals schon einen Rundfunkstaatsvertrag mit dem MDR hatte. Wieder was Neues gelernt.
Sachsen-Anhalt könnte ja ein Gesetz erlassen daß der Rundfunkbeitrag aus dem Landeshaushalt zu erbringen ist.
Ja, das zum Beispiel. Ich bin überzeugt, dass es etliche Möglichkeiten gibt die Pläne der AFD in großem Umfang umzusetzen. Gesetze können und müssen geändert werden. Sachsen Anhalt könnte der fulminante Anfang sein!
das wäre die Lösung, und gleich die Steuern erhöhen !
Wieso? Geld ist im Überfluss vorhanden. Man muss nur aufhören, es für Dinge zu verprassen, die fernab der staatlichen Kernaufgaben sind. Was steht nochmal über der Tür des Parlamentsgebäudes?
Das ist ja einfach zu lösen. Nicht den ÖRR abschaffen, sondern auf PayTV umstellen. Wer den Unfug sehen will, kriegt für einen monatlichen Obolus eine Chipkarte. Fertig ist der Lack. Keine Abschaffung, keine rechtlichen Probleme.
@Watzmann: Sie wissen doch, dass eine Dödel-Mehrheit der Lüge glaubt, die Zwangsfinanzierung durch den Bürger steht im GG.
Das machen sie aber nicht, weil sie genau wissen, daß niemand diesen Laden abonnieren will.
Man könnte ja so damit verfahren, wie mit den abgeschalteten AKWs…. 😉
Wiedermal ein sehr dankenswerter Beitrag, Herr Roland!
Mit der Wahl der AfD wird auf jeden Fall deutlich werden, dass ein ganz großer Teil der Bevölkerung den ÖRR nicht mehr als neutrale und objektive Informationsquelle erlebt. Manchmal fragt man sich schon, ob man ihn nicht besser ganz abschafft, und das Spiel einfach freien und wirklich unabhängigen Medien überlässt. Aber das wird die versäulte „unsere Demokratie“ noch lange nicht zulassen. Die Meinungspfründe werden gesichert, egal, wohin das Land abtriftet.
Wie war es den früher ? Der ÖRR soll Informieren und nicht Unterhalten. Wer Unterhaltung, dämliche Talkshows usw. möchte, hat genügend andere Möglichkeiten. Stündliche Nachrichten würden den „Anforderungen“ eines ÖRR vollkommen genügen und dafür wäre ein Beitrag von unter 1 € pro Monat ausreichend. Stündliche Nachrichten ab 16:00 Uhr, um 12:00 Uhr Nationalhymne, dann Sendepause, so wie Früher !
Ich verstehe nicht, warum sowohl die AfD als auch AN immer wieder denselben IngerpretationsFEHLER begehen:
Es gibt im GG KEINE PFLICHT für einen ÖRR, lediglich eine Pflicht, DASS er dann neutral und ausgewogen zu sein hat. Und nirgendwo steht etwas von einer GebührenPFLICHT, WENN es ihn gibt.
Es wird – auch hier wieder – mit irgendwelchen „Grundsatzentscheidungen des BVerfG“ argumentiert. In der Gewaltenteilung DARF aber kein Gericht GESETZE machen!
Einfach das machen, was im GG steht, Herr Sigmund:
Staatsförderung komplett auf null, Bestandsgarantie per Abo-Modell zusichern und fertig. Dann können die ihren Müll senden, wie wollen.
Meine Prognose:
Insolvenz nach einem Monat.
@Pauker Ollie: Absolut exakt die Rechtslage beschrieben, deren Einhaltung allerdings die Existenz eines Rechtsstaates voraussetzen würde. Man kann nur hoffen, dass sich die AfD in S.-A. auf erfahrenen juristischen Beistand stützen kann.
Ich fürchte nur, daß das BVerfG seine Fehlleistung nicht eingestehen, sondern weiter in seiner Rechtssprechungskontinuität verharren wird! Dann ist mit einem sturen „Ich habe aber Recht! „-gegen-die-Wand-Laufen kein Blumentopf zu gewinnen. Außer, es gelingt irgendwie, den ÖRR als klimaschädliches Monstrum darzustellen. Dann gäbe es vielleicht eine kleine Chance…
Ich denke das die AFD schon jahrelang gesammelt hat und die Anwälte nachweisen können, das der ÖRR nicht neutral handelt wie gesetzlich vorgeschrieben.
warum muss man sich denn wegen des Rundfunks ans Grundgesetz halten? Ist doch auch sonst bei den Regierungen außer Mode gekommen verfassungskonform zu handeln.
Das Gesetz heißt zur Zeit Willkür und Tyrannei des eigenen Bürgers zu Gunsten kulturfremder Verbrecher und Schmarotzer.
„Je stärker der geplante „Grundfunk“ jedoch auf ein minimales Nachrichtenangebot reduziert würde, desto größer wäre das Risiko, dass Gerichte darin keine funktionsfähige öffentlich-rechtliche Grundversorgung mehr erkennen.“ (Zitatende)
Genau das macht Deutschland langsam, aber sicher zu einem Failed State. Nicht mehr die demokratisch legitimierten Politiker entscheiden, sondern die politische Voreinstellung der zufällig gerade amtierenden Richter, die am Zug sind.
Das ist vollkommen ausreichend. Wenn mehrere Millionen unter Vorbehalt nicht bezahlen kollabiert das System von selbst. Es braucht nur einen stichhaltigen Grund damit man nicht im voraus bezahlen muss.
Sollen Juristen sich darüber streiten, was staatsfern und ausgewogen ist. Als Zahler der Zwangsbebühren würde ich das gerne selbst entscheiden und meine Zahlungen entsprechend anpassen. Bis Ende 2012 war das möglich.
Na wenn die mal nicht auf Ideen kommen. Brauch nur die Einstimmigkeit über Bord geschmissen werden. Wenn es um Geld geht wird man Mittel und Wege finden.
Frei nach Hegel und Marx: man sollte die Dynamik nicht unterschätzen, die in Gang gesetzt wird, wenn man beginnt, extrem zugespitzte Widersprüche aufzulösen.
ZB die Flucht von 0,01 % der DDR-Bevölkerung über Ungarn. Das hat gereicht, die Erschütterungen haben alles zusammen brechen lassen.