Weg mit dem Rundfunk? Wie Siegmund den MDR abräumen kann – und wo Verhandlungspotenziale liegen
Die AfD Sachsen-Anhalt will die Rundfunkstaatsverträge kündigen und damit das ÖRR-System unter Druck setzen. Statt einer schnellen Abschaffung von MDR und Rundfunkbeitrag droht jedoch ein jahrelanger Schwebezustand – obwohl die Verträge eine Kündigung explizit vorsehen.
Die Ankündigung der AfD Sachsen-Anhalt klingt zunächst nach einem einfachen Vorgang: Eine neue Landesregierung kündigt die Rundfunkstaatsverträge – anschließend entfällt der Rundfunkbeitrag und der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschwindet. Es wäre die Erfüllung eines Wahlversprechens, ja einer Sehnsucht vieler Menschen. Aber wäre es wirklich so einfach?
Eine Kündigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Sachsen-Anhalt könnte nicht nur den örtlich zuständigen MDR treffen, sondern auch das öffentlich-rechtliche System bundesweit unter Druck setzen. Sie würde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber weder sofort abschalten noch das Land automatisch vom Rundfunkbeitrag befreien.
Werbung
Genau das – dieses Unter-Druck-setzen – schwebt der Partei um Ulrich Siegmund offenbar vor. Die AfD kündigt in ihrem 100-Tage-Programm an, „als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge“ zu kündigen, um „echten Reformdruck“ zu erzeugen. Gemeint sein dürften mindestens der MDR-Staatsvertrag, der konkret zwischen den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt; der Medienstaatsvertrag, der auch private und digitale Medien reguliert; der Rundfunkbeitrags- und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sowie die Verträge über ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Diese jeweils separaten Vertragswerke regeln unterschiedliche Dinge und besitzen teilweise unterschiedliche Kündigungsfristen und -termine. Eine einzige Kündigung, mit der Sachsen-Anhalt in der „ersten Amtshandlung“ eines Ministerpräsidenten Siegmund vom ÖRR an sich befreit wird, gibt es nicht.
Die unmittelbar wichtigste Kündigung wäre die des MDR-Staatsvertrags. Dieser Vertrag verbindet Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in einer gemeinsamen Rundfunkanstalt. Er sieht ausdrücklich vor, dass ein Land kündigen kann. Die Frist beträgt zwei Jahre. Würde Sachsen-Anhalt noch 2026 wirksam kündigen, liefe die Übergangszeit grundsätzlich vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. Der Austritt würde also frühestens am 1. Januar 2029 wirksam.
Lesen Sie auch:
Beatrice Sauerbrey
Soll Neutralität des ÖRR prüfen: Ex-Grünen-Referentin wird Vorsitzende des neuen Medienrats
Die Geschäftsführung des neuen Medienrates, der die Neutralität und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtliche Rundfunks kontrolliert, wird eine ehemalige Referentin der Grünen übernehmen: Beatrice Sauerbrey soll den Rat leiten.Öffentlich-Rechtliche
„Inhaltlich klare Kante“: Bayerischer Rundfunk bewirbt linke Band, die Israel einen Genozid vorwirft
Ein öffentlich-rechtlich finanziertes Format des Bayerischen Rundfunks hat das Lied einer Band beworben, in dem Israel indirekt ein „Genozid“ vorgeworfen wird. Außerdem wird im Lied vor einem drohenden Faschismus gewarnt. Dass die Band links ist, wird im BR-Beitrag nicht erwähnt.Bis dahin bliebe der MDR in Sachsen-Anhalt vollständig zuständig – und nichts würde sich ändern. Der Sender müsste seine Programme fortführen, Beschäftigte bezahlen und seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Auch der Rundfunkbeitrag wäre während der Kündigungsfrist weiter zu entrichten. Der Beitrag beruht auf einem anderen Staatsvertrag, der in Sachsen-Anhalt durch ein Landesgesetz in geltendes Recht umgesetzt worden ist. Solange dieses Recht fortbesteht, muss gezahlt werden.
Eine AfD-Mehrheit könnte auch versuchen, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu kündigen und das dazugehörige Zustimmungsgesetz aufzuheben. Damit entstünde allerdings nicht unmittelbar eine Beitragsbefreiung für die Haushalte in Sachsen-Anhalt, sondern zunächst ein Konflikt darüber, wie Sachsen-Anhalt seinen verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag künftig erfüllt. Währenddessen müsste der Rundfunkbeitrag wohl unverändert weiterbezahlt werden. Denn das Grundgesetz verpflichtet die Länder, eine Rundfunkordnung zu schaffen, die freie und vielfältige Meinungsbildung ermöglicht.
Werbung
Das bestätigt auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, welches wohl keinen Anlass sehen dürfe, im Angesicht einer AfD-Landesregierung plötzlich eine Neubewertung ihrer Entscheidung vorzunehmen. 2021 hat Karlsruhe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie zugesprochen. Eine ersatzlose Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Magdeburg wäre verfassungsrechtlich hochriskant.
Was nach einer Kündigung der diversen Rundfunkstaatsverträge geschieht, hinge davon ab, welche Ersatzordnung Sachsen-Anhalt schafft und wie Gerichte die Kündigungen beurteilen. Denkbar wären eine eigene Landesrundfunkanstalt oder ein neu konzipierter öffentlich-rechtlicher „Grundfunk“. Auch der Anschluss von Sachsen-Anhalt an einen anderen Senderverbund der Öffentlich-rechtlichen wäre durchaus denkbar – etwa an den gemeinsamen Rundfunk von Berlin und Brandenburg oder den norddeutschen NDR. Das wäre politisch jedoch ein völlig sinnloser Akt und würde nur einen ÖRR-Verbund durch einen Anderen ersetzen.
Der AfD schwebt in Sachsen-Anhalt ein „Grundfunk“ vor – tatsächlich könnte eine Regierung Siegmund den bisherigen Auftrag des Rundfunks für einen neuen „Grundfunk“ deutlich verschlanken. Schon heute unterhält das benachbarte Hessen eine eigene Landesrundfunkanstalt. Auch Bremen und das Saarland sind nicht in Mehrländer-Verbünde eingebunden, obwohl es sich um die beiden kleinsten Länder der Bundesrepublik handelt.
Werbung
Je stärker der geplante „Grundfunk“ jedoch auf ein minimales Nachrichtenangebot reduziert würde, desto größer wäre das Risiko, dass Gerichte darin keine funktionsfähige öffentlich-rechtliche Grundversorgung mehr erkennen. Wie weit Angebote in den Bereichen Unterhaltung, Bildung und Beratung sowie mit Hinblick auf die Kulturberichterstattung eingeschränkt werden können, ist im Rundfunkrecht, das maßgeblich aus einer Zeit stammt, als das Privatfernsehen noch verboten war, nicht wirklich geklärt.
Hinzu kommt das Gebot der Staatsferne. Eine neue Anstalt dürfte nicht zum Regierungssender werden. Die Regierung könnte weder die journalistische Linie festlegen noch unter dem Schlagwort der „Neutralität“ konkrete inhaltliche Programmvorgaben durchsetzen. Ebenso müsste die Besetzung der Kontrollgremien viele gesellschaftliche Gruppen abbilden und dürfte der Regierung keinen beherrschenden Einfluss verschaffen. Auch wenn der Rundfunk diese Vorgaben bereits heute de facto von links aus bricht und missachtet: Eine Umpolung des ÖRR von einem „Linksfunk“ in einen „Rechtsfunk“ wäre weder zulässig noch zielführend.
Klar ist: Das Grundgesetz garantiert nicht die Existenz des MDR in seiner heutigen Gestalt. Der Landesgesetzgeber darf Rundfunkanstalten reformieren, zusammenlegen oder durch andere Einrichtungen ersetzen. Deshalb ist auch nach herrschender Lehre eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags nicht schon als solche verfassungswidrig.
Werbung
Auch wenn das gerne anders behauptet wird: Der „Austritt“ eines Landes mit AfD-Regierung etwa aus dem MDR wäre rechtlich wohl kaum zu verhindern. Ein Bestandsschutz für eine einzelne Anstalt und jedes einzelne Programm existiert nicht. Sachsen-Anhalt könnte den bisherigen Auftrag deutlich verschlanken. Das Land dürfte aber kaum einfach alle Verträge kündigen, die Finanzierung einstellen und erklären, private Fernsehsender sowie Internetangebote genügten künftig.
Die größte unmittelbare Wirkung einer Kündigung läge deshalb zunächst nicht in der Abschaltung des MDR, sondern in ihrem politischen Erpressungs- beziehungsweise Verhandlungspotenzial. Sachsen und Thüringen müssten entscheiden, ob sie den MDR ohne Sachsen-Anhalt fortführen, einen neuen Vertrag anbieten oder einer umfassenden Reform zustimmen.
Zugleich geriete das Einstimmigkeitsprinzip der bundesweiten Rundfunkordnung unter Druck. Damit könnte die AfD durchaus Reformverhandlungen erzwingen. Ob die etablierten Parteien dazu bereit wären, bleibt offen – viel spricht nicht dafür.
Werbung
Die AfD könnte also die Verträge kündigen, die die Grundlage für das ÖRR-System bilden – nicht problemlos, aber doch relativ rechtssicher. Wer aber glaubt, so sei in 100 Tagen der alte Staats-Rundfunk abgeschafft, irrt: Was folgen würde, wäre ein jahrelanger Schwebezustand voller Ungewissheiten und juristischer Schlachten. Den unpopulären Rundfunkbeitrag müssten die Menschen in Salzwedel, Halle und Magdeburg trotzdem erstmal weiterzahlen.
Freund werden
Freund von Apollo News werden