Entscheidung aus Karlsruhe
Wahlreform in Teilen verfassungswidrig: Ampel-Politiker feiern Urteil dennoch als „Erfolg“
Die Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig – und dennoch jubeln Ampel-Politiker. Es sei ein „großer Erfolg“, kommentiert etwa Renate Künast die Entscheidung. Dass die Richter in einem der Kernbestandteile einen Verfassungsbruch sahen, wird eiskalt ignoriert.
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„Jetzt geht der Deutungskampf los“, kommentierte Bundesjustizminister Marco Buschmann das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das eine Reform des Bundeswahlgesetzes durch die Bundesregierung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte und traf damit den Nagel auf den Kopf. Denn trotz der Entscheidung des Gerichts ließen es sich andere Politiker der Ampel-Parteien nicht nehmen, von einem „Erfolg“ zu sprechen.
Die Ampel habe mit der Reform „einen großen Verdienst“, schrieb etwa der ehemalige Abgeordnete und bekannte Grünen-Politiker Jürgen Trittin auf X. Die Reduktion der Bundestagssitze sei „nur mit der CSU in der Opposition“ möglich gewesen.
Die CSU war es neben der Linken auch, der mit der neuen Reform das parlamentarische Aus gedroht hätte. Grund dafür: Wenn eine Partei unter fünf Prozent der Stimmen erhält, aber in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat gewinnt, konnte sie bislang dennoch in das Parlament einziehen – das wollte die Ampel mit der im März 2023 beschlossenen Reform kippen.
Doch die Richter kassierten diesen Teil der Gesetzesänderung ein, die Reform sei in ihrem jetzigen Stand verfassungswidrig, hieß es aus Karlsruhe. Trittin ignorierte das und verkaufte das Urteil dennoch als Erfolg. Denn: ein anderes Ampel-Vorhaben wurde nicht für illegal erklärt, der Bundestag wird nach der Wahl 2025 auf 630 Sitze reduziert. Derzeit haben 736 Abgeordnete ein Mandat inne.
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Möglich wird das durch eine Schwächung der Erststimme – also der direkten Wahl eines Kandidaten. Künftig soll die Zweitstimme, also die Parteienwahl, schwerer gewichtet werden (Apollo News berichtete). Eine demokratisch fragwürdige Entscheidung. Dennoch feiert auch Renate Künast das Gerichtsurteil: „Die Verkleinerung auf 630 wird bestätigt! Ein großer Erfolg“, schrieb die Grünen-Abgeordnete auf X.
Dass die Karlsruher Richter in einem der entscheidenden Bestandteile des Gesetzes dabei einen Verfassungsbruch sahen, ignoriert das Grünen-Urgestein und wirft der Tagesschau im gleichen Atemzug vor, „den Hauptsatz (des Urteils, Anm. d. Red.) nicht verstanden“ zu haben. Dies hatte zuvor getitelt: „Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht in Teilen auf“ – was der Wahrheit entspricht.
Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, unterstrich den angeblichen Erfolg „Die gute Nachricht des Tages: Unsere Reform, das neue Wahlrecht, hat Bestand in Karlsruhe“, erklärte die Abgeordnete der dpa. Ähnlich sah das ihr Stellvertreter, der Grünen-Politiker Konstantin von Notz. Lediglich „eine Norm“ sei laut Bundesverfassungsgericht nicht verfassungskonform. Die übrigen Punkte der Reform hielten die Richter aber für „prima“, erklärte der gelernte Jurist.
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Auch der Grünen-Abgeordnete Matthias Gastel begrüßte das Urteil, denn „Die Stärke der Parteien wird exakt anhand des Wahlergebnisses (Zweitstimmen) ermittelt“ – dass die Direktwahl eines parlamentarischen Vertreters darunter leidet, blieb auch hier unerwähnt.
Erstaunlich bedeckt hielten sich währenddessen die Politiker der FDP und SPD. Buschmann reklamierte zwar auch, das Bundesverfassungsgericht habe einen Teil des Ampel-Vorhabens bestätigt, wertete das Urteil aber nicht direkt als Erfolg. Auch SPD-Politiker zeigten sich vor allem über die Verkleinerung des Bundestags erfreut – von einem Meilenstein wollten aber beispielsweise auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, oder der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese, nicht sprechen.
Von einer klaren „Klatsche für die Ampel“ sprach hingegen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Für den CSU-Vorsitzenden ist das Urteil ein Erfolg. Denn dank der für die kommende Bundestagswahl vom Bundesverfassungsgericht als Interimslösung eingesetzten Regelung – die vorsieht, dass eine Partei auch ohne die Fünf-Prozent-Hürde zu nehmen und stattdessen mit der Grundmandatsklausel in den Bundestag gewählt werden kann – wird auch seine CSU künftig im Parlament vertreten sein.
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jetzt feiert man sich schon, wenn man verfassungswidrige Reformen verabschiedet.
Müsste Haldenwang jetzt nicht die Regierung beobachten?
Nun das sollte niemanden verwundern. Das Grün*Innen den vorsätzlichen Versuch des Bruchs des Deutschen GG als Erfolg feiern ist jetzt nicht wirklich eine neue Erkenntnis…
Nur Demokraten können darin zu Recht etwas Verwerfliches sehen!
wird zeit das wir Erststimmen und Zweitstimmen trennen. 310 Wahlkreise 310 abgeordnete und dann halt nochmal 310 Hampelmänner/frauen über Parteilisten – ohne Ausgleichsmandaten. Parteien ohne Gesicht beim Volk sind das Problem. Nie gewählte Vertreter die sich nur intern hochbuhlen sind das Problem.
Die ganze Ampel Kloake hat fertig .
Kuenast ist mithin zu dumm einen Eimer Wasser umzutreten selbst wenn er vor ihr steht ..
Diese Pratze ist eine Beleidigung für meine Intelligenz…
Renate Künast…. ihr Mann vertritt BERUFSKRIMINELLE, FREIWILLIG (und Sie argumentiert immer mit: JEDER hat das Recht auf einen Anwalt! Das stimmt! Aber es gibt Dinge wo man sich sein Mandat aussuchen kann!).
Diese Dame profitiert also von Clankriminellen welche DEUTSCHE KULTURGÜTER STEHLEN (Stichwort Grüner Salon und co!)….
Für die Ampel ist es also schon ein Erfolg, wenn eine ihrer Reformen nicht zu 100% verfassungswidrig ist?
Wer eine Niderlage errungen hat, der kann vollen Stolz sagen: Von hinten her gesehen sind wir vorne!
Im übrigen: Wer ist denn eigentlich Trittin?
Schon wieder Künast. Erst vor Kurzem kündigte sie an, als Politikerin auszuscheiden. Und jetzt kommt das Finale, nachdem lange nichts mehr von ihr in der Presse erschien – das letzte Mal war es im vorletzten Winter, als sie überhaupt nicht konform mit Herrn Habecks Temperaturregulierung für Staatsgebäude ging, sondern sich mit einer Decke und Tee bei 19° Celsius im Büro wehleidend warmhalten musste.
Ich persönlich finde 630 Abgeordnete noch zu viel. Für mich wären 300 ausreichend – 150 aus Wahlkreisen, der Rest aus den Zweitstimmen. Eine Hürde, um in den Bundestag zu kommen, sollte bei den Zweitstimmen schon sein, weil sich sonst immer der selbe „harte Kern“ dort trifft und Themen beredet. Schadet der ein oder anderen Partei sicher nicht, wenn sie sich mal von den Fleischtöpfen entfernt.
Dass nun das Urteil allseits als Erfolg gefeiert wird, ist normaler Parteienbetrieb. Offiziell ging es auch nie darum, irgendeiner Partei zu schaden, indem man die vom Bundestag fernhält.
Die Grünen haben sich doch bisher jeden Misserfolg schöngeredet.
Macht ruhig so weiter, die Diskrepanz zwischen grünen Erfolgen und der Realität wird immer größer.
Fünfzig Prozent der Wähler der letzten Wahl haben das bundesweit schon erkannt, bei wachsender Diskrepanz kommen täglich neue nicht-grün Wähler dazu.
Nun, man muß wohl ziemlich bekifft sein, um eine Watschn als Lob zu verstehen.
Für die Künast ist alles Grüne ein Erfolg. Polizei ausgenommen.
Bei der Ampel steigen weitere Verwesungsgerüche auf.
Ganz typisch für diese Bündnis90/Die Grünen:
Besserwisser und Rechthaber!
Für die Bundestagswahl im Jahr 2025 werde sie nicht mehr kandidieren, schreibt Renate Künast, geboren am 15. Dezember 1955, dieser Tage.
Dann möge Sie jetzt schweigen!
Wir haben das grösste Parlament weltweit. Warum? Die ca. 700 Abgeordneten gehören um 50 ,% reduziert.
Das man sich feiert, auch wenn man verfassungsmäßig Mist produziert, gehört doch schon zum guten Ton. Mehr Leistung war halt nicht zu erwarten.
Natürlich ist das neue neue Wahlgesetz bis auf die Korrektur ein Erfolg; ein Gesetz, bei dem die CDSU-Fraktion im Bundestag sogar zunächst geschlossen zugestimmt haben!!
Hat denn niemand hier mitbekommen, dass der Bundestag von jetzt über siebenhundert Abgeordneten bereits bei der BTW 2025 auf knapp sechshundert schrumpfen wird?!
Einfach mal ausrechnen, wie groß die Einsparung der vielfältigen Kosten und anderer geldwerter Vorteile sein wird, wenn über einhundert Abgeordnete und der jeweiligen Mitarbeiter, Referenten, Sekretäre, usw. sein wird!!
Der ach so vielgepriesene Herr Schäuble, der Vater aller Schwarzen Kassen, ist daran gescheitert, als Bundestagspräsident, den Bundestag zu reformieren!!
Selbst der Schuss ins eigene Knie ,wird als Erfolg gefeiert ….wie groß müssen bei denen die Scheuklappen sein ????
Loser müssen jeden Strohhalm feiern
Ich finde es sehr schade, dass man dieses Urteil ein wenig für die CDU/CSU gemaßschneidert hat. Wir sehen, dass die 5% Klausel nicht mehr repräsentativ ist bzw viele politische Stömungen ausschließt. Und wenn diese unter einer Fraktion kooperieren wollen und gemeinsam über die 5% kommen wollen, dann ist das laut dem Urteil aus Sicht CDU/CSU ok, weil die sich keine Konkurrenz in den Ländern machen wegen getrennten Listen und wegen der Historie aber bei anderen Strömungen nicht? Für mich klingt das eher maßgeschneidert für die CDU/CSU, andere Strömungen sollten auch durch Kooperation, gemeinsame Ziele, gemeinsames Programm gemeinsam über 5% kommen können. Es fallen zu viele Stimmen unter den Tisch.