Niedersachsen
Wahlausschluss in Niedersachsen: AfD-Politiker Justin Vogel scheitert mit Eilantrag vor Gericht
Der AfD-Kommunalpolitiker Justin Vogel ist mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte seinen Antrag ab – Vogel will nun gegen die Entscheidung weiter vorgehen.
Der AfD-Kommunalpolitiker Justin Vogel ist nach seinem Ausschluss von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz per Eilantrag juristisch dagegen vorgegangen. Nun hat das Verwaltungsgericht Göttingen den Antrag abgelehnt und Vogel damit die vorläufige Zulassung zur Wahl am 13. September 2026 verweigert. Der Beschluss liegt Apollo News vor.
Das Gericht begründet die Ablehnung zunächst damit, dass der von Vogel gewählte Eilrechtsschutz vor einer Kommunalwahl nicht statthaft sei. Für die Überprüfung der Zulassung eines Wahlvorschlags sehe das niedersächsische Kommunalwahlrecht grundsätzlich das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren vor. Einen vorgelagerten Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Wahlausschusses gebe es hingegen nicht.
Auch bei der inhaltlichen Prüfung sah das Gericht keinen offensichtlichen Rechtsfehler. Zwar entscheide die Kammer im Eilverfahren nicht darüber, ob Vogel tatsächlich die gesetzliche Voraussetzung der Verfassungstreue erfülle. Entscheidend sei vielmehr, ob seine Nichtzulassung „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Dies verneinte das Gericht.
Damit reiht sich die Entscheidung des Göttinger Verwaltungsgerichts in mehrere ähnliche Fälle ein. Denn Vogel ist nicht der einzige AfD-Politiker, der von der Kommunalwahl im September ausgeschlossen wurde und anschließend mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert ist. Auch der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert durfte nicht zur Landratswahl im Landkreis Friesland antreten; das zuständige Verwaltungsgericht lehnte seinen Eilantrag gegen den Wahlausschluss ebenfalls ab (Apollo News berichtete).
Justin Vogel, der Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen ist, war zuvor von einem Wahlausschuss nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden. Die Kommunalaufsicht begründete dies unter anderem mit seiner Parteifunktion und seiner Mitwirkung an der politischen Arbeit der AfD.
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Mit der Ablehnung von Vogels Antrag sind nun die Eilanträge mehrerer AfD-Kandidaten, die von der Kommunalwahl im September ausgeschlossen worden waren, in erster Instanz gescheitert.
Der Kommunalpolitiker will die Entscheidung jedoch nicht hinnehmen. Vogel kündigte an, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Nach der Verkündung des Wahlergebnisses wolle er zudem einen entsprechenden Wahleinspruch einlegen.
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Das ist kein Rechtsstaat mehr.
Gesetze die per Willkür VORAB Rechte und Rechtsmittel entziehen sind und bleiben illegal, würden manche sagen.
Aber was sind schon Rechte in einer Parteienkratie?
Antwort: ein Gnadenbrot der selbst ermächtigten Elite gegenüber seinen Untertanen, würden manche hinweisen.
Es ist eben KEINE freie Gesellschaft, wenn ein winziger Teil dem Rest vorschreibt oder meint Rechte zu gewähren oder zu entziehen nach eigenem Bedürfnis.
Nie gewesen.
Nun, das ist er doch, denn seit Gründung der Bundesrepublik gelten zwei Rechtsgrundsätze: Gerichtliche Verfahrensfehler können erst in der Berufung und Wahlbeschwerde erst nach der Wahl geltend gemacht werden.
Das ist also keine „Lex-Anti-AfD“, sondern war schon immer so. Und selbst wenn jetzt Wahlbewerber der AfD – denen meine persönliche Sympathie gilt – mit dem Kopf durch die juristische Wand wollen, wird ihnen das nicht gelingen.
Und, nota bene!, wer so alert für den Rechtsstaat und die Einhaltung der Rechtsordnung eintritt wie die AfD, darf, wenn die Rechtsprechung zu seinen Ungunsten der gesetzlichen Vorgabe tatsächlich einmal folgt, dieses nicht kritisieren.
Und, nota bene!, das niedersächsische Kommunalwahlgesetz weist den Wahlausschüssen, die keine Organe der Verwaltung sind, verwaltungsrechtliche Aufgaben zu, indem sie diese verpflichtet, eine „beamtenrechtliche Vorprüfung“ vorzunehmen.
Doch dadurch werden die Entscheidungen der Wahlausschüsse noch lange keine Verwaltungsentscheidungen, weil kein Wahlausschuß Teil der öffentlichen Verwaltung ist, weshalb seine Entscheidungen – auch nach dem geänderten NS-KWG – keine Verwaltungsentscheidungen und damit auch nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar sind.
Eine Anfechtung wäre daher allenfalls über eine verfassungsgerichtliche Normenkontrollklage gegen das NS-KWG möglich.
@ Calpurnius Piso
Soweit alles juristisch begründbar, geht aber an jeglicher Realität vorbei. In Folge müssen die jeweiligen Wahlen zwingend wiederholt werden, die Ratsarbeit wird durcheinander gebracht , kommunale Entscheidungen verzögert usw.
Nun, werter Realist, ich zolle Ihrem Realismus jegliche Achtung und gebe Ihnen grundsätzlich recht. Nur müsste man die entsprechende Regelung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts eben radikal – dh. an der Wurzel – über eine verfassungsrechtliche Normenkontrollklage packen, als den untauglichen Versuch zu unternehmen, dieses in seinen Auswirkungen verwaltungsrechtlich anzugehen.
Ich fasse zusammen:
Teil 1:
Wenn Mitglieder einer demokratisch gewählten und nicht verbotenen Partei sich für öffentliche Ämter bewerben, aber dann durch Willkür und oppotionelle Meinungsansichten und ohne Nachweis eines Gesetzesbruchs von einer Wahl ausgeschlossen werden, ist dies in Deutschland rechtskonform. Klagen Betroffene gegen diese Vorgehensweise vor der Wahl, ist es nicht rechtskonform. Klagen sie nach der Wahl dagegen, ist es rechtskonform, aber nicht mehr relevant für die Betroffenen, weil die Verfahren dann unendlich in die Länge gehen, und der Schaden einer Wahlwiederholung im Sinne der Allgemeinheit nicht mehr zu rechtfertigen ist. Damit gehen willkürliche Wahlausschlüsse perse durch, und das demokratische System ist unterwandert. Geil.
Nun, werter Sascha, wenn Sie ein Problem mit Ihrem Nachbarn haben (hoffentlich nicht), klagen Sie nach Bürgerlichem Recht vor dem Amtsgericht.
Haben Sie ein Problem mit einer Verwaltungsentscheidung – zB. mit der kommunalen Kostensatzung, klagen Sie vor dem Verwaltungsgericht.
Herrscht zwischen Ihnen und dem Finanzamt Dissens über Ihre Steuerpflicht, klagen Sie vor dem Finanzhof.
Wenn Ihnen die Sozialverwaltung den Zuschuß für ein behindertengerechtes Fahrzeug oder die Rentenversicherung eine Rente verweigert, klagen Sie vor dem Sozialgericht.
Wurde Ihr Arbeitsverhältnis unrechtmäßig beendet, klagen Sie vor dem Arbeitsgericht.
Und wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit gesetzlicher Regelungen bestehen, muß man eben die Verfassungsgerichtsbarkeit bemühen.
Ich fasse zusammen:
Teil 2:
Ich wünsche mir eine absolute Mehrheit der AfD, nicht nur im Osten, sondern überall. Und dann wünsche ich mir, dass die AfD bei Kommunalwahlen dieselbe Strategie durchführt, und nach und nach Bewerber aus den linken Lagern vorab mal vom Wahlzettel streicht, und sich auf frühere Gerichtsentscheide (gegen AfD-Mitglieder) beruft. Und nochmals in Erinnerung ruft, dass dies ein rechtskonformer Vorgang sei, und die gekickten aus dem Linkslager nach der Wahl ein Verfahren anstrengen könnten.
Mal sehen ob die deutschen Gerichte dann ihre Urteilsbegründung ändern oder nicht.
Hören sie endlich auf damit, Atlas.
Die Runde , welche über Wahl Ausschlüsse entscheidet, ist schlicht gesagt ein Kaffekränzchen im Hamsterverein! Das ist keine Demokratie , sondern eine Bande schlimmer als die Mafia!
Sieht man ja auch Wer in den Gerichten und Verfasdungsschutz sitzt, sind alle Altparteien zugehörig. In keinsterweise neutral.
Gegen das formelle Recht (nachträgliches Wahlprüfungsverfahren) kann er klagen bis er schwarz wird. Richter sind an Gesetz und Recht gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Und der hat kein Interesse an einer Änderung. Das Gegenteil ist der Fall …
Was sind das für Gerichte, wo ist unsere Demokratie?
Juristisch gehen die Entscheidungen leider völlig in Ordnung. Spannender wird es, wenn die Kandidaten nach der Wahl das Ergebnis anfechten. Ist nicht von mir, sondern von einem Juristen, weiß leider nicht mehr den Namen.
Es gibt leider tatsächlich einen guten Grund, die Eilanträge auf Überprüfung nicht vor der Wahl zuzulassen. Gäbe es die Möglichkeit, könnten Störenfriede so jede Wahl sabotieren. Daher wird es nun tatsächlich spannend, wie die Bewertung ausfällt, wenn die Kommunalwahlen in Niedersachsen nun angefochten werden. Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass ein Verbot von Kandidaten allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit dermaßen rechtswidrig ist, dass die Wahlen wiederholt werden müssen. Das wird natürlich immense Kosten nach sich ziehen. Leider werden die Funktionsträger, die für das Verbot verantwortlich sind, nicht in Haftung genommen. Wir haben nur die Möglichkeit, diese Demokratiefeinde (hier in erster Linie von der SPD) durch Nichtwahl abzustrafen. Hoffen wir mal, dass möglichst viele Wähler, solchen Demokratiefeinden keine Stimme mehr geben.
Die bisherigen Gerichte haben völlig ausgeblendet, dass es zweierlei Beamte gibt: Laufbahnbeamte (Bewerber für die Beamtenlaufbahn) und Wahlbeamte (Bürgermeister, Landräte). Bei den Laufbahnbeamten macht die Prüfung der Verfassungstreue Sinn. Bei den Wahlbeamten wie Bürgermeister oder Landrat eröffnet sie den Weg des Parteiverbots durch die Hintertür. Diesen Widerspruch haben die bisherigen Gerichte gerade nicht gelöst, sondern mit formellem Rückzug auf das „nachgelagerte Wahlprüfungsverfahren“ elegant, aber verfassungswidrig (Benachteiligung wegen politischer Ausrichtung) umgangen.
Die Antwort kommt. Das wird dann sehr hart für die Täter.
War doch klar, dass die AfD Politiker beim Eilantrag scheitern… Aber immerhin haben sie etwas unternommen. Aber ich denke auch, dass es ihnen vorher schon klar war, weil sie letztendlich erst nach der Wahl klagen können.
Somit erklären unsere Richter die Demokratie als ungesetzlich.
Fast. Sie erklären „unsere Demokratie“ als gesetzlich.
Früher musste es zumindest noch demokratisch aussehen, heute nichtmal mehr das.
Wir hatten einmal einen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Jetzt haben wir einen Linksstaat. Die Gewaltenteilung ist dadurch ausgehebelt, dass alle drei Gewalten vom gleichen Parteienkartell dominiert werden. Das nennt man jetzt UnsereDemokratie (©).
Roland und Hilde lassen grüßen.
Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht ?
Ach ja, der ist ja Mitinitiator dieser undemokratischen Inszenierung.
War doch klar… und in 5 Jahren wird vor Gericht erkannt das die Wahl nicht rechtmässig war. Wir brauchen ein Gesetzt das solche Klagen innerhalb von 4-8 Wochen geklärt werden müssen.
„und in 5 Jahren wird vor Gericht erkannt das die Wahl nicht rechtmässig war“.
Aber sicher. Und das in wenigen Tagen. Nämlich dann, wenn die AfD regiert und genau das selbe Spielchen mit den Altparteien veranstaltet…
Oder kurz gesagt: Quod licet Iovi, non licet bovi :-/
Hat Erdogan den Tipp gegeben?
UNSERE Demokratie. In der müssen eben kandidaten der ANDEREN darum kämpfen dass sie überhaupt kandidieren dürfen. Immer noch besser als in Iran. Dort prüft der Wächterrat die Kandidatren dort auf Verfassungstreue. Wenn jemand so gar nichts ins Bild passen will, kann der verhinderte Kandidat für seinen Versuch zu kandidieren bestraft werden. Die begründung halte ich für spannend: es braucht gar keine.
„Immer noch besser als in Iran.“
Man kann immer alles mit noch schlechterem vergleichen. Aber was bringt das?
Was wir hier sehen ist ein AfD-Verbot light. Jedenfalls der Versuch eines solchen.
Der Iran spielt dabei keine Rolle,
In Amerika wird kein Todeskandidat daraufverwiesen, dass er erst nach seiner Hinrichtung Einspruch einlegen kann. Inteligentes Jutizsystem, oder?
möglicherweise fehlenden Verfassungstreue… Von der Wahl darf nur nach gerichtlicher Feststellung und Urteil ausgeschlossen werden ! Ich würde wegen Amtsmißbrauch, Rassismus, Diskriminierung und Rechtsbeugung jeden Einzelnen der dem Ausschluß zugestimmt hat strafrechtlich anzeigen und verklagen.
Das verstehen die also unter Demokratie. Ja ne alles klar.
Von was schreiben Sie?
Den Faschismus in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf! Und sie machen sich nicht noch einmal die Mühe, dass es „demokratisch“ aussieht!
Nur noch Zensur… auch bei Apollo!!! Nicht mehr meine Art von Demokratie! Bye
Das sieht jetzt nicht mal demokratisch aus
und den Eindruck eines Rechtsstaates vermittelt es auch nicht mehr.
Völlig kaputt das Land!
Es wird Zeit, dass sich was ändert.
Über putin wird sich beschwert, hier ist es natürlich sehr demokratisch. So hat jeder seine eigene Meinung….
Als ehemaliger Landwirt und Rinderzüchter habe ich noch hunderte, aus getrockneten Gräsern gedrehte und verflochtene, reißfeste Teile übrig. Es sind nachhaltige Hilfsmittel die man öfters einsetzen kann.
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Das Kartell in Zusammenarbeit mit der Justiz baut zum Eigenvorteil vor.
Demokratie in Reinkultur im besten aller Zeiten…