Niedersachsen
Wahlausschluss in Niedersachsen: AfD-Politiker Justin Vogel scheitert mit Eilantrag vor Gericht
Der AfD-Kommunalpolitiker Justin Vogel ist mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte seinen Antrag ab – Vogel will nun gegen die Entscheidung weiter vorgehen.
Der AfD-Kommunalpolitiker Justin Vogel ist nach seinem Ausschluss von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz per Eilantrag juristisch dagegen vorgegangen. Nun hat das Verwaltungsgericht Göttingen den Antrag abgelehnt und Vogel damit die vorläufige Zulassung zur Wahl am 13. September 2026 verweigert. Der Beschluss liegt Apollo News vor.
Das Gericht begründet die Ablehnung zunächst damit, dass der von Vogel gewählte Eilrechtsschutz vor einer Kommunalwahl nicht statthaft sei. Für die Überprüfung der Zulassung eines Wahlvorschlags sehe das niedersächsische Kommunalwahlrecht grundsätzlich das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren vor. Einen vorgelagerten Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Wahlausschusses gebe es hingegen nicht.
Auch bei der inhaltlichen Prüfung sah das Gericht keinen offensichtlichen Rechtsfehler. Zwar entscheide die Kammer im Eilverfahren nicht darüber, ob Vogel tatsächlich die gesetzliche Voraussetzung der Verfassungstreue erfülle. Entscheidend sei vielmehr, ob seine Nichtzulassung „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Dies verneinte das Gericht.
Damit reiht sich die Entscheidung des Göttinger Verwaltungsgerichts in mehrere ähnliche Fälle ein. Denn Vogel ist nicht der einzige AfD-Politiker, der von der Kommunalwahl im September ausgeschlossen wurde und anschließend mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert ist. Auch der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert durfte nicht zur Landratswahl im Landkreis Friesland antreten; das zuständige Verwaltungsgericht lehnte seinen Eilantrag gegen den Wahlausschluss ebenfalls ab (Apollo News berichtete).
Justin Vogel, der Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen ist, war zuvor von einem Wahlausschuss nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden. Die Kommunalaufsicht begründete dies unter anderem mit seiner Parteifunktion und seiner Mitwirkung an der politischen Arbeit der AfD.
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Mit der Ablehnung von Vogels Antrag sind nun die Eilanträge mehrerer AfD-Kandidaten, die von der Kommunalwahl im September ausgeschlossen worden waren, in erster Instanz gescheitert.
Der Kommunalpolitiker will die Entscheidung jedoch nicht hinnehmen. Vogel kündigte an, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Nach der Verkündung des Wahlergebnisses wolle er zudem einen entsprechenden Wahleinspruch einlegen.
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Das ist kein Rechtsstaat mehr.
Gesetze die per Willkür VORAB Rechte und Rechtsmittel entziehen sind und bleiben illegal, würden manche sagen.
Aber was sind schon Rechte in einer Parteienkratie?
Antwort: ein Gnadenbrot der selbst ermächtigten Elite gegenüber seinen Untertanen, würden manche hinweisen.
Es ist eben KEINE freie Gesellschaft, wenn ein winziger Teil dem Rest vorschreibt oder meint Rechte zu gewähren oder zu entziehen nach eigenem Bedürfnis.
Nun, das ist er doch, denn seit Gründung der Bundesrepublik gelten zwei Rechtsgrundsätze: Gerichtliche Verfahrensfehler können erst in der Berufung und Wahlbeschwerde erst nach der Wahl geltend gemacht werden.
Das ist also keine „Lex-Anti-AfD“, sondern war schon immer so. Und selbst wenn jetzt Wahlbewerber der AfD – denen meine persönliche Sympathie gilt – mit dem Kopf durch die juristische Wand wollen, wird ihnen das nicht gelingen.
Und, nota bene!, wer so alert für den Rechtsstaat und die Einhaltung der Rechtsordnung eintritt wie die AfD, darf, wenn die Rechtsprechung zu seinen Ungunsten der gesetzlichen Vorgabe tatsächlich einmal folgt, dieses nicht kritisieren.
Und, nota bene!, das niedersächsische Kommunalwahlgesetz weist den Wahlausschüssen, die keine Organe der Verwaltung sind, verwaltungsrechtliche Aufgaben zu, indem sie diese verpflichtet, eine „beamtenrechtliche Vorprüfung“ vorzunehmen.
Doch dadurch werden die Entscheidungen der Wahlausschüsse noch lange keine Verwaltungsentscheidungen, weil kein Wahlausschuß Teil der öffentlichen Verwaltung ist, weshalb seine Entscheidungen – auch nach dem geänderten NS-KWG – keine Verwaltungsentscheidungen und damit auch nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar sind.
Eine Anfechtung wäre daher allenfalls über eine verfassungsgerichtliche Normenkontrollklage gegen das NS-KWG möglich.
@ Calpurnius Piso
Soweit alles juristisch begründbar, geht aber an jeglicher Realität vorbei. In Folge müssen die jeweiligen Wahlen zwingend wiederholt werden, die Ratsarbeit wird durcheinander gebracht , kommunale Entscheidungen verzögert usw.
Nun, werter Realist, ich zolle Ihrem Realismus jegliche Achtung und gebe Ihnen grundsätzlich recht. Nur müsste man die entsprechende Regelung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts eben radikal – dh. an der Wurzel – über eine verfassungsrechtliche Normenkontrollklage packen, als den untauglichen Versuch zu unternehmen, dieses in seinen Auswirkungen verwaltungsrechtlich anzugehen.
Heulsuse.
Du meinst dich selber?
Gegen das formelle Recht (nachträgliches Wahlprüfungsverfahren) kann er klagen bis er schwarz wird. Richter sind an Gesetz und Recht gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Und der hat kein Interesse an einer Änderung. Das Gegenteil ist der Fall …
Was sind das für Gerichte, wo ist unsere Demokratie?
Juristisch gehen die Entscheidungen leider völlig in Ordnung. Spannender wird es, wenn die Kandidaten nach der Wahl das Ergebnis anfechten. Ist nicht von mir, sondern von einem Juristen, weiß leider nicht mehr den Namen.
Demokratieeeeeeee heult der linke Rentner auf, der so sachte vom System behandelt wie noch kein deutscher Staat vorher Dissidenten behandelt hat.
Die Antwort kommt. Das wird dann sehr hart für die Täter.
Hat Erdogan den Tipp gegeben?
UNSERE Demokratie. In der müssen eben kandidaten der ANDEREN darum kämpfen dass sie überhaupt kandidieren dürfen. Immer noch besser als in Iran. Dort prüft der Wächterrat die Kandidatren dort auf Verfassungstreue. Wenn jemand so gar nichts ins Bild passen will, kann der verhinderte Kandidat für seinen Versuch zu kandidieren bestraft werden. Die begründung halte ich für spannend: es braucht gar keine.
„Immer noch besser als in Iran.“
Man kann immer alles mit noch schlechterem vergleichen. Aber was bringt das?
Was wir hier sehen ist ein AfD-Verbot light. Jedenfalls der Versuch eines solchen.
Der Iran spielt dabei keine Rolle,
möglicherweise fehlenden Verfassungstreue… Von der Wahl darf nur nach gerichtlicher Feststellung und Urteil ausgeschlossen werden ! Ich würde wegen Amtsmißbrauch, Rassismus, Diskriminierung und Rechtsbeugung jeden Einzelnen der dem Ausschluß zugestimmt hat strafrechtlich anzeigen und verklagen.
Völlig kaputt das Land!
Es wird Zeit, dass sich was ändert.
Demokratie in Reinkultur im besten aller Zeiten…
In jedem vorherigen Deutschland wurden Leute, die sich so offen mit ausländischen Mächten verschwören wollten wie die AfD, als Verräter behandelt.
Das sieht jetzt nicht mal demokratisch aus
und den Eindruck eines Rechtsstaates vermittelt es auch nicht mehr.
Über putin wird sich beschwert, hier ist es natürlich sehr demokratisch. So hat jeder seine eigene Meinung….
Die Altparteien sollten sich lieber das Ergebnis der jetzt gerichtlich angeordneten Wahlwiederholung im Saarland ansehen.
DAS kommt dabei raus, wenn man illegal versucht der Opposition das Passive Wahltecht abzusprechen!
„Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‚Ich bin der Faschismus‘. Nein, er wird sagen: ‚Ich bin der Antifaschismus‘.
Das berühmte Zitat wird dem italienischen Schriftsteller Ignazio Silone zugeschrieben.
Es muss da ein anderes Prozedere werden. Die AfD Kandidaten werden, oder müssen zeitlich vor dem Wahlausschuss ihre Kandidatur einreichen und bekommen, oder es muss vor Gericht ein Grundsatzurteil, ein Piloturteil gesprochen werden. So geht das nicht weiter
Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sieht eine Prüfung vor der Kommunalwahl nicht vor. Das Wahlrecht hat wer gemacht? Die eigentliche Frage ist meiner Meinung nach, ob das demokratisch also verfassungsgemäß ist, dieses Wahlrecht. Das darf ein motiviertes Gericht durchaus prüfen. 🤔
Es stinkt in ganz Niedersachsen zum Himmel ! Die Faschisten klammern sich an die Hebel der Macht und schikanieren den Souverän. Es wird ihnen jedoch nicht mehr viel nützen, da dieses Spiel bald aus ist. Ich hoffe auf juristische Aufarbeitung nach dem 180 Grad Tournaround. Viele Faschisten sollten danach von Pensionen ausgeschlossen werden. §89 StGB ff. fällt mir dazu ein.
Ach gar, im Niederen Sachsen wüten ja ganz doll die UnsereDemokratie- Verfechter.
Die fallen auch noch kräftig auf die Schnauze, die linken roten Socken.
Ja wenn man im Internet so dumm daherquatscht wie die Kommentatoren bei Apollo, dann behandelt das böse „System“ einen eben auch wie einen Irren. Oder glaubt ihr, das Internet ist für was anderes da, als das ihr Dummen euch eure eigene Akte anlegt?
Von was schreiben Sie?
Hast viel Pech beim DENKEN.