Bündnis „Widersetzen“
Vorbereitungshandlungen von Blockaden strafbar machen: AfD in Bayern will Versammlungsgesetz verschärfen
Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag will Blockade- und Kampfübungen gegen legale Versammlungen künftig bereits in der Vorbereitungsphase unter Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf orientiert sich an der Regelung in Nordrhein-Westfalen.
Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag bringt ein Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes ein. Der entsprechende Entwurf liegt Apollo News vorab vor. Die bayerische AfD-Fraktion erläutert ihr Anliegen wie folgt: „Nach dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen sollen Blockade- und Kampfübungen linksextremer Gruppen gegen legale Versammlungen künftig schon in der Planungs- und Trainingsphase strafbar sein – nicht erst die Blockade selbst.“ Und weiter: „Bislang können sich Netzwerke wie die ‚Hammerbande‘ oder die Organisatoren der Blockaden von Riesa und Gießen auf genau diese Strafbarkeitslücke verlassen“ – selbst in Bayern.
Konkret plant die AfD die Einführung eines Artikels 8 Absatz 2 Nummer 2 in das Bayerische Versammlungsgesetz entsprechend der Rechtslage in NRW. Dort wird in Paragraf 7 des Versammlungsgesetzes nicht nur die Störung, Behinderung oder Vereitelung einer Versammlung untersagt, sondern auch ganz konkret werden derartige Vorbereitungshandlungen verboten. Das Erfüllen solcher Tatbestände soll strafbewehrt werden.
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Wie die AfD zur Begründung des Gesetzes ausführt, soll diese Änderung der Rechtslage die Antwort auf „eine neue Qualität militanter Aktionsformen“ sein, die sich im linksextremen Spektrum etabliert habe. Ganz konkret zielt man dabei auch auf das Bündnis „Widersetzen“ ab. Dieses habe beim Bundesparteitag der AfD in Erfurt „massive Störungen“ verursacht. Auch in Bayern würden zudem „umfangreiche Vorbereitungen für derartige Blockaden“ vorgenommen.
Das Versammlungsrecht war lange Zeit Teil der konkurrierenden Gesetzgebung, sodass deutschlandweit das Versammlungsgesetz des Bundes galt. Seit der Föderalismusreform von 2006 fällt das Versammlungsrecht jedoch in die Zuständigkeit der Länder. Etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen wurden daraufhin eigene Versammlungsgesetze erlassen. In einigen Bundesländern gilt aber auch heute noch das Versammlungsgesetz des Bundes fort.
Durch die von der AfD angestrebte Änderung könnte bereits die Planung extremistischer Aktionen, etwa wie sie offen bei der versuchten Blockade des AfD-Bundesparteitags in Erfurt stattgefunden hat, durch die Sicherheitsbehörden unterbunden werden. Vor dem Parteitag in Erfurt hatten die Thüringer Sicherheitsbehörden eine Vorbereitung von Straftaten beispielsweise nicht anerkennen wollen – während des Demo-Wochenendes Anfang Juli kam es dann zu zahlreichen Straftaten.
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Das halte ich für eine gute Idee. Blockaden sind Zwang, man hat den Schwachsinn der Klimakleber ja gesehen. Blockaden sind keine Demos, ein großer Unterschied.
Finger weg vom Demonstrationsrecht! Würde dieser Gesetzentwurf angenommen, hätte der Staat schon wieder ein neues Werkzeug, unliebsame Meinungsäußerungen zu unterdrücken.
Wenn die AfD der Antifa wirklich schaden wollte, sollte sie sich darauf konzentrieren, sie finanziell auszutrocknen.
Da dieser Vorschlag von der AfD kommt,wird er sowieso nicht angenommen.
Sehr guter vorschlag