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Verfassungsschutzchef

Vorbereitung auf eine AfD-Regierung: Stephan Kramer möchte die Weitergabe von Geheimdienst-Informationen einschränken

Thüringens Verfassungsschutzchef fordert vorbeugende Einschränkungen, sollte in Sachsen-Anhalt eine AfD-Regierung kommen. Die Weitergabe sensibler Informationen müsse begrenzt werden.

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Stephan Kramer gehörte zu den ersten Befürwortern eines AfD-Verbotsverfahrens. (IMAGO/Funke Foto Services)

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Der Verfassungsschutzchef Thüringens, Stephan Kramer, denkt über vorbeugende Einschränkungen nach, sollte es in Sachsen-Anhalt eine AfD-Regierung geben. Der Verfassungsschutz müsse auf die eingeschränkte Weitergabe besonders sensibler Informationen vorbereitet sein, sollten „konkrete Zweifel am Geheimschutz einer politischen Leitung entstehen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Auch das Prinzip „Kenntnis nur bei Bedarf“ und abgestufte Informationsrechte könnten zur Anwendung kommen. Das sei „keine politische Sanktion“, sondern Risikomanagement zum Schutz von Menschenleben und nachrichtendienstlichen Informationen.

Nach Informationen des RND kommen der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die sechzehn Chefs der Landesämter für Verfassungsschutz von Mittwoch bis Freitag zu Beratungen zusammen. Aus Sicherheitskreisen heißt es, dass „das eine oder andere Wort über die AfD gewechselt“ werden solle. Es könnte also auch diskutiert werden, wie mit einer möglichen AfD-Regierung umzugehen ist.

Im Vorfeld der Landtagswahlen hatte Kramer sich im Podcast „AfD vor Gericht“ für einen verstärkten Grundrechtsentzug bei AfD-Politikern ausgesprochen. Anstatt eines Parteiverbots setzt er nun darauf, dass den AfD-Politikern früher das passive und aktive Wahlrecht entzogen werden solle. Außerdem sollten sie – wie in Niedersachsen bereits geschehen – von Wahlausschüssen nicht zu Wahlen zugelassen werden (Apollo News berichtete). Allerdings war Kramer in der Vergangenheit der Erste, der ein Parteiverbot forderte.

Im Dezember 2024 hatte eine exklusive Recherche von Apollo News schwerwiegende Vorwürfe gegen Stephan Kramer ans Licht gebracht. So soll er die AfD 2018 als Prüffall eingestuft haben, ohne den zuständigen Referatsleiter einbezogen zu haben. Intern gilt das Ganze als Kramers Privatentscheidung. Als der Behördenleiter die Sammlung des Materials, das die Einstufung begründen sollte, an das Bundesamt für Verfassungsschutz weiterleitete, sorgte sie aufgrund ihrer merkwürdigen Struktur und ihres Inhalts für „Lacher, bis heute“, sagt man der Redaktion.

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Ende August dieses Jahres wurden die ersten Zeugen im Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags zu den Vorwürfen gegen Kramer befragt. Ein Zeuge sagte, dass die Materialsammlung von 2018 „fachlich gar nichts oder nur in sehr geringem Umfang“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz übernommen worden sei. Die Materialsammlung seines damaligen Chefs sei schlichtweg „gar nicht aussagekräftig“ gewesen. Damit bestätigte er einen Aspekt der Apollo-News-Recherche (mehr dazu hier).

mra

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18 Kommentare

  • Der Bürger darf wählen.
    Und wenn Kramer das Ergebnis nicht gefällt, bekommt die gewählte Regierung eben nur noch Demokratie im Gastzugang.

    So schützt man die Verfassung offenbar vor ihrem lästigsten Risiko: dem Wähler.

    20
    • Getretene Hunde beißen …

      5
  • Woher nimmt dieser Zausel seine Berechtigung für solche Aktionen?

    23
    • Seit wann interessieren sich Linke für Berechtigung? Das gesamte linke Geschäftsmodell beruht auf parasitärer Anmaßung.

      5
  • Natürlich will Kramer die Weitergabe von Geheimdienst-Informationen einschränken.
    Es könnten dort einige für ihn persönlich unangenehme Dinge bekannt werden.

    5
  • Vielleicht wäre es zweckmäßiger erst mal Personen, die keine Qualifikation für ihr Amt haben auf die Straße zu setzen.

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  • …blanker Selbstschutz.

    0
  • Thüringen hat genau das richtige Personal um über Demokratie und Staatsicherheit zu diskutieren: Kramer, Maier, Voigt.
    Bürgerwille kein Thema für die Un(sere)Demokratie.

    8
  • Ok. Machen wir halt jetzt mehr Förderalismus. Sachsen, MV und Brandenburg werden dann zukünftig auch nicht mehr mit dem Rest teilen und das unter sich ausmachen. Wozu also noch einen Typen der so tut, als wäre er deutscher Kanzler, wenn jedes Bundesland seinen eigenen haben kann…

    4
  • Ich wollte hier ein Zitat von Idi Amin posten.
    Leider verhindert AN dieses Zitat!

    7
  • Dem würde ich ehrenvoll in die Rente senden. Und tschüss.

    3
  • Wieder mal Spitzenklasse von unserem Verfassungsschutzchef Stephan Kramer! Wenn der Bürger falsch wählt, bekommt die Regierung die Infos eben nur noch im Gastzugang. Genial! Das ist kein Entzug von Demokratie, sondern modernes „Risikomanagement“. Blöd nur, dass im Thüringer U-Ausschuss rauskam, dass seine eigenen Materialsammlungen schon 2018 „gar nicht aussagekräftig“ waren. Da schützt einer die Verfassung offenbar vor allem vor der Wahrheit und dem lästigen Wähler.

    1
  • Kann mir dieser Kramer bitte endlich mal die Verfassung zeigen.

    3
  • Zunächst reicht es aus, wenn dieser undemokratische Stasi-Fuzzi sofort des Amtes enthoben wird

    15
  • Was das der OHNE Qualifikation zum Richteramt, ob wohl sein Amt diese eigentlch erfordert?

    10
  • Hat der Angst, daß herauskommt wie blöde die eigentlich sind?

    7
  • Was gibt es eigentlich Neues aus dem Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages zum Amtsgebaren des Herrn Kramer?

    6
  • Die Maske der bisher verdeckten Diktatur fällt, nicht nur gestern abend beim Seeheimer Gartenfest wo Merz bei seinem Arbeitgeber sprechen durfte und etwas von „wehrhaft“ erzählte, die offensichtlichen GG widrigen Differenzen bei den Briefwahlbezirken und nun der verfassungsfeindliche Kramer der wie im U Ausschuss herauskam selbst das Grundgesetz beugt und die landeseigenen Gesetze mit Füssen tritt…

    JETZT können alle sehen das wir schon längst in einem Hüber-Land leben.

    Uncle Sam hilf und zeigen den Neostalinisten hier endlich die Rote Karte und weise Blackrock an den AusKnopf bei Pinoccio zu drücken.

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