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AfD-Verfahren

Verwaltungsgericht kriminalisiert den Diskurs: Wer ein Kopftuchverbot in Schulen fordert, ist Verfassungsfeind

Das Verwaltungsgericht Köln hat die AfD vor dem Verfassungsschutz in Schutz genommen. Gleichzeitig bewertet das Gericht eine Forderung als verfassungsfeindlich: ein Kopftuchverbot in Schulen. Doch diese Rechtsauffassung bedroht den demokratischen Diskurs.

Verfassungsfeindlich? Die AfD will ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen - insbesondere in Schulen. (IMAGO/Gerhard Leber)

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Die AfD freut sich über ihren Sieg vor dem Verwaltungsgericht Köln. Es hat im Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei vorläufig nicht mehr als gesichert rechtsextrem bezeichnen und behandeln darf, sondern nur noch als Verdachtsfall. Doch in der Begründung des Beschlusses steckt eine rechtliche Bewertung einer politischen Forderung der AfD, die ihr gar nicht gefallen dürfte – und die auch unter Juristen noch für Streit sorgen könnte: Das Verwaltungsgericht behauptet, dass es verfassungsfeindlich sei, sich für ein Kopftuchverbot an Schulen einzusetzen.

Im Programm der AfD für die Bundestagswahl 2025 stand dazu nur dieser eine Satz: „Wir fordern ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder.“ Wie es gesetzlich ausgestaltet werden soll, ließ die Partei offen.

Diesen Satz im Wahlprogramm bewerten die Kölner Verwaltungsrichter nun als „offen diskriminierende Forderung“ und offenkundig verfassungswidrig. Zur Begründung verweisen sie auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. Das höchste deutsche Gericht kippte damals ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen.

„Soweit ein ‚Kopftuchverbot‘ nach der – öffentlich ausführlich thematisierten – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits für Angehörige des öffentlichen Dienstes in öffentlichen Schulen nicht pauschal in verfassungskonformer Weise geregelt werden kann, verletzt erst recht das weitergehende grundsätzliche Verbot des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Einrichtungen die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit“, argumentiert das Verwaltungsgericht nun in seiner AfD-Entscheidung. In der darin zugleich liegenden Ungleichbehandlung liege wiederum eine konkrete verfassungswidrige Diskriminierung zulasten von Personen islamischen Glaubens.

Die Absolutheit, mit der die Kölner Verwaltungsrichter hier eine grob formulierte Forderung aus dem Wahlprogramm der AfD als verfassungsfeindlich erklären, wirft Fragen auf. Erlaubt es das Grundgesetz wirklich nicht, über ein Kopftuchverbot an Schulen zumindest nachzudenken und im demokratischen Prozess darüber zu diskutieren? Es mag gute Gründe geben, die gegen ein solches generelles Verbot sprechen, aber ist jeder, der sich dafür einsetzt, wirklich ein Fall für den Verfassungsschutz?

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Zumal die Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015, die das Verwaltungsgericht nun für unumstößlich erklärt, unter Staatsrechtlern umstritten ist. Sogar innerhalb des Karlsruher Gerichts gab es damals ganz unterschiedliche Meinungen. Zwei Mitglieder des zuständigen Senats gaben Minderheitsvoten ab, mit denen sie der Rechtsauffassung ihrer Kollegen widersprachen. Macht sie das zu Verfassungsfeinden?

Die taz betonte damals, dass der Grundsatzbeschluss gegen das Kopftuchverbot für Lehrerinnen weniger juristisch als politisch zu erklären sei. „Damit korrigiert das Verfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003“, schrieb der Rechtskorrespondent der linksalternativen Zeitung. „Der Wandel der Rechtsprechung hat auch damit zu tun, dass 2003 der konservativere Zweite Senat entschieden hatte und diesmal der liberalere Erste Senat zuständig war.“

Innerhalb des Ersten Senats habe „ausgerechnet der konservative Richter Wilhelm Schluckebier, der das Urteil vorbereitet hatte“, ein Minderheitsvotum schreiben müssen, so die taz. Ein zweites Sondervotum stammte von Richterin Monika Hermanns.

Wenn in der Rechtsprechung selbst unterschiedliche Positionen über die Zulässigkeit eines Kopftuchverbots vertreten werden, wie kann dann schon allein der Versuch, eine politische Debatte darüber auszulösen, ein Verstoß gegen die Verfassung sein?

Für den Ausgang des AfD-Verfahrens am Verwaltungsgericht Köln spielte dies keine Rolle. Denn das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es trotz seiner strengen Bewertung der Kopftuchverbotsforderung in der Gesamtschau aller Positionen der Partei nicht für eine Einstufung als gesichert rechtsextrem ausreiche. Doch wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt und auch in anderen Fällen vertreten wird, hat das schwerwiegende Konsequenzen für den demokratischen Diskurs. Über eine restriktive Antiislamisierungspolitik darf dann in Deutschland nicht einmal mehr diskutiert werden.

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37 Kommentare

  • Seit wann steht im GG irgendetwas von Kopftüchern??? Sollte jemand etwas entdecken, bitte melden!

    • Die beziehen sich auf die Religionsfreiheit !
      Diese Richter sind nun mal die Späte Rache der 68er . . . ..
      Damit ist vieles möglich !!!
      https://www.bild.de/politik/inland/strassensperre-fuer-pop-up-moschee-der-mullah-anhaenger-69a092ac552089128bc487de?source=puerto-reco-2_bild-V24.3.E_ACBlock

      • Also würde das heißen, also jetzt mal in der Theorie: Wenn Katholiken ihre Kinder in die Schule schicken würden und diese würden als Beispiel ein Kreuz oder einen Rosenkranz um den Hals oder eine kurze Version, um das Handgelenk tragen, dass das dann vom GG auch gedeckt wäre?

        Und: Hiess es nicht lange Zeit, das Kopftuch hätte nichts mit der Religion zu tun? Vielleicht erinnere ich mich ja auch falsch…

        Warum unterscheidet man nicht zwischen Kopftuch-Tragen von erwachsenen Frauen in Ämtern und ggf. Schulen und Kindern und Schülerinnen?
        Leider zeigt sich ja auch jetzt im Ramadan wieder, dass schon junge Muslime Druck und Mobbing gegenüber ihren Mitschülern ausüben, auch bezüglich der Kleidung und diese sich aus Angst unterordnen und teils auch schon konvertieren. Ist das wirklich noch mit dem Kinder- und Jugendschutz vereinbar und sollte der nicht vor der Religionsfreiheit stehen?

        Und warum mischt sich der Staat in vielen Fällen in die Erziehung und auch in die körperliche Unversehrtheit ein und in anderen wiederum nicht?

        Wären nicht getrennt-religiöse Schulen besser oder sollten wir nicht tatsächlich überlegen, ob nicht liberale Muslime, die sich einem europäischem Leit-Kodex anschliessen könnten und wollten, nicht besser zu integrieren wären, als streng konservative? (wie ich anbei auch schon lange sage)

        • Was soll denn getrennt sein ?
          In ein paar Jahren gibt es muslemische Schüler und
          islamistische Schüler – die muss man nicht trennen

          10
        • Der bayerische Kreuzerlass von 2018, der Kreuze im Eingangsbereich staatlicher Dienstgebäude vorschreibt, ist laut Bundesverwaltungsgericht (2023) rechtmäßig, da er als Ausdruck kultureller Prägung gilt und nicht die Religionsfreiheit verletzt. Die Anbringung in Schulklassen (Pflichtschulen) ist nach dem Kruzifix-Beschluss (1995) mit Widerspruchsmöglichkeit erlaubt.
          Wo sind hier Kopftücher erwähnt??? Und wie gesagt, das Kopftuch ist nicht religiös, sondern politisch, vielleicht auch deren Kultur. Aber die hier sind, sollten sich unserer Kultur anpassen. Das macht jeder Deutsche, der auswandert auch. Wir sind nicht Amerika, sondern ein sehr kleines Land. Die Zeit wird kommen …

          2
        • Danke für Ihre konstruktive Antwort! Das schätze ich wirklich sehr!

          Nun stellt sich für mich die Frage, da es aufgrund meines Vorwissens der ersten Moschee im Land (ich will das hier nicht weiter vertiefen) und der absehbaren Schwierigkeiten anscheinend auf eine Art zweite fortgeschrittene Säkularisierung und Richtung anvisiertem staatl. Atheismus für Alle hinauslaufen könnte, ob das die Intention der Menschen gewesen sein könnte, die hier die Muslimbrüder und ihre Gemeinden aufgebaut und unterstützt haben? Apollo News und Zensoren wissen um den Hintergrund bescheid. Meiner Einschätzung nach wäre das ein massiver Angriff auf das Christentum und zwar mit staatlicher Kenntnis und zumindest anfänglicher, wenn nicht gar weiterer Unterstützung. DAS werden wir sicherlich nicht zulassen. Hinterrücks durch falsch verstandene Toleranz solche subtilen Prozesse der Aufweichung einer Religion einzuleiten und Unfrieden zu stiften, das war auch schon ein Problem was Luther mit einer abgespalteten Gruppierung hatte (Ableger waren hinterher in die Türkenkriege gegen Christen involviert) und welches danach mind. einmal, wenn nicht gar öfter, immer wieder auftauchte! Integration um den Preis der Zerstörung einer anderen Religion (oder beider, die sich aufreiben würden?) darf und sollte nicht stattfinden! Da können sich diverse Bischöfe und andere noch so auf den Kopf stellen, ich bin nicht mal extrem gläubig, aber solchen Unfrieden verträgt weder unser Land noch Europa und käme den Vorraussetzungen des 30-jährigen Krieges gleich (dessen Ursprünge man sich auch noch mal anschauen müsste, habe mich leider bei Borgias und Jesuiten etwas aufgehalten).

          -3
        • Angeblich kam das von den Sittenwächtern in Saudi-Arabien, Ägypten und Iran, dass das Kopftuch nichts mit dem Islam sondern der arabischen Kultur zu tun habe. Damit fiele das aber unter den Schutz des Art. 2 GG und wäre ebenso geschützt. Kopftuchverbot in der Schule dreht sich ja eher um die Frage nach Vermischung von Staat und „Kirche“ und wäre damit einfacher begründbar als wenn es über Art. 2 geschützt wäre.

          2
        • @Arbeiter 62
          Das ist der Grund, wie auch meine persönliche Prägung in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit damals, dass ich immer noch in der Kirche bin. Gerade weil ich um diese Prozesse weiß, ist Jeder dazu aufgerufen, das Christentum und unser europäisches Erbe in der friedlichem Form zu verteidigen, die ihm möglich erscheint. Durch all die Jahrhunderte wurde das Christentum ausgerechnet in Deutschland (und den Gebieten davor) immer wieder sehr stark angegriffen (irgendwas Besonders muss es hier sein, geographisch und spirituell). Jedem sollte bewusst sein, dass wir unser Erbe schützen und weitergeben sollten, und damit meine ich nicht völkisch oder nationalistisch, sondern eine gesunde Art des Selbstbewusstseins, der die Wichtigkeit dessen erkannt hat. Wer sich durch Manöver von Bätzing und Nachfolger vertreiben lässt, erledigt durch Einknicken auch eine Form des „Mobbing, also flüchte ich besser“, was anscheinend genau so gewollt ist, um die Macht über diese Institutionen, deren großartiger Kirchen, Dome und Kathedralen, deren Kulturgüter etc. an sich zu reissen.
          Ja, Disliker, das von Papst Franziskus empfohlene Buch „Der Herr der Welt“ von Robert Hugh Benson und auch das von Papst Benedikt von Solowjew „Kurze Erzählung vom …“ haben bei mir großen Eindruck hinterlassen! Sollte Jeder gelesen haben, dem Europa und unsere Kultur am Herzen liegt!

          -3
  • Religionsfreiheit bedeutet aber auch Religionskritik-Freiheit.

  • Zur Erinnerung: 2003 Kopftuchverbot für Lehrerinnen; 2015 Kopftuchverbot aufgehoben. 2026: Wer Kopftuchverbot für Schülerinnen fordert, ist ein Verfassungsfeind. Ergo: Das säkulare Deutschland hat verloren.

  • Ich fordere generell ein Kopftuchverbot im öffentlichen Raum,nicht nur an Schulen.
    Ich bitte um Verhaftung von den eigentlichen Verfassungsfeinden.

  • Islam gehört nicht zu Deutschland.
    Übers Meer zurück am besten mit Schnorchel.

    • Volle Zustimmung!

    • Und Sie gehören nach Deutschland? Woran machen Sie das fest? Werdet endlich mal realistisch, Muslime leben in Deutschland, 99% friedlich und das könne Sie auch nicht mehr ändern, nicht einmal die AfD!

  • Liebe Leute,

    das sind doch bloß Ablenkungsdebatten, die vom wahren DESASTER und HOCHVERRAT ablenken sollen.

    Deutschland IST GEFALLEN ! (Auch wenn es viele noch immer nicht wahrhaben wollen)

  • Es gibt 57 islamische Länder. Dort können die Kopftücher tragen wie ihnen lieb ist.

  • Dieses Skandalurteil darf keinen Bestand haben und IST AUFZUHEBEN.

    Ich fordere christliche KREUZE an jeder Wand und an der Halskette jeder Lehrkraft.

    • Ich würde heute niemandem mehr raten, im öffentlichen Raum ein Kreuz um den Hals zu tragen.
      Gibt in diesem Land inzwischen zu viele Leute, die sich davon getriggert fühlen, wie auch von der Kippa……

    • Jeder, der das möchte, darf sich gerne ein Kreuz um den Hals hängen und Lehrkräfte können Sie natürlich nicht dazu zwingen…

  • wo steht im Grundgesetz das Kopftücher, Burka, u.s.w. gut finden ?
    Ich bin auch gegen die schleichende gleichzeitig immer aggressiver werde Islamisierung
    meiner Heimat.
    Bin ich jetzt ein … oder……
    Zeigt mir bitte den Paragrafen wo da steht das ich das gut finden muss.

  • Darf ich mich auch so in der Öffentlichkeit zeigen, wie Gott mich erschaffen hat.

    Quelle, Die Bibel, Genesis.

    „Gott, der HERR, baute aus der Rippe, die er vom Menschen genommen hatte, eine Frau und führte sie dem Menschen zu. Und der Mensch sprach:

    Das endlich ist Bein von meinem Bein / und Fleisch von meinem Fleisch. Frau soll sie genannt werden; / denn vom Mann ist sie genommen.

    Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und hängt seiner Frau an und sie werden ein Fleisch. Beide, der Mensch und seine Frau, waren nackt, aber sie schämten sich nicht voreinander.“ ? 🙂

  • Die Auffassung des VG Köln, wonach ein Kopftuchverbot verfassungswidrig sei, steht auf sehr tönernen Füßen, da das Gericht von einer objektive falschen Annahme ausgeht, nämlich dass dies nur Muslime beträfe. Das Gericht übersieht, dass wir in Deutschland auch konservativ-christlich gläubige Frauen haben, die ein Kopftuch tragen, nicht nur im Gottesdienst. Abgeleitet ist dies aus einer Forderung des Apostels Paulus im NT, die jeder seit 2000 Jahren in der Bibel nachlesen kann. Aus dieser Kopfbedeckung kommt übrigens die Redensart: Sie ist „unter der Haube“, gemeint sind verheiratete Frauen. Ein Kopftuchverbot in der allgemein formulierten Form beträfe somit auch Christinnen. Damit befindet sich das VG Köln in einem ganz grundlegenden Sachirrtum. Völlig irrelevant in dem Zusammenhang ist der Umstand, dass die Anzahl betroffener muslimischer Frauen ungleich höher sein dürfte als die der konservativ-christlichen Frauen, zumeist aus der Brüderbewegung, aber auch anderer Freikirchen.

  • wer Kreuze in Schulen fordert ist auch ein Verfassungsfeind. Der Islam ist auf dem Vormarsch

    • Anscheinend kapieren das die Menschen immer noch nicht. Alles was damit zu tun hat, wird hochgelobt und hofiert, WIR sollen uns also anpassen. Ich mache dabei nicht mit, mir reicht es!

  • Ich bin für ein Kopftuch-Gebot für Männer. Jungs sollten in spätenstens in der 1. Klasse ihre Haare bedecken.

  • Was hat man in Köln denn geraucht?

    Kein Staatsdiener in Deutschland hat Kopftuch, Kippa oder das Kreuz offen zu tragen!
    In ihrer Freizeit können die machen was die wollen aber nicht im Dienst!

  • „Das Verwaltungsgericht behauptet, dass es verfassungsfeindlich sei, sich für ein Kopftuchverbot an Schulen einzusetzen.“ *

    Diese Rechtsauffassung wird frühestens am BVerfG verhandelt.

    Diese Auslegung* bedeutete eine Gleichsetzung von Kopftuch= unabkömmliches Requisit der Ausübung von Religionsfreiheit, die so nicht einmal aus dem Koran abzuleiten wäre, und auch uneinheitlich innerhalb des Islams gefordert und ausgelebt wird.

    Es sind ja gerade die islamistischen/antidemokratischen, die Freiheitsrechte des GG angreifenden Schulen/ Ausprägungen, innerhalb des Islams, die auf diese sexistische, ALLEINE auf die FREIHEITEN der Frauen/weiblichen Kinder EINSCHRÄNKENDE Kleiderordnung abstellen.

    DIESE Einordnung wird und kann also keinen Bestand haben.

    Kein Kind kann und darf FREMDbestimmt, sei es durch die Eltern- DRUCK Auf die Eltern, unter das Kopftuch gezwungen werden, ebenso wenig wie Erwachsenen/Volljährigen, nicht grundsätzlich das tragen des Kopftuchs verboten werden kann.

  • Wieso wird über die Freiheit des Kopftuches gesprochen ohne die Freiheiten und Empfindlichkeiten der anderen Gläubigen zu beachten?
    Wieso wird eine so aggressive Religion ständig bevorzugt und verhätschelt??
    Wenn ich schon Gericht und Köln lese kommt es mir hoch.
    Der Islam gehört NICHT zu Deutschland!!!

  • Die woke Auslegung des GG, ist ein einziger Widerspruch in sich selbst. Es fördert die Dinge, die sich gegenseitig völlig ausschließen. Zuviel Imame und Dradqueens auf engem Raum ergibt eine explosive Mischung. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die kritische Masse erreicht ist…

  • Man hat es offensichtlich fast nur noch mit Verrückten und Bekloppten zu tun.

    Deutschland ist VERLOREN. Ne rien va plus.

    • Ja Europa ist ein Irrenhaus man kann es nicht anders sagen
      Die Verrücktheit hat die Anstalt übernommen

    • Rien ne va plus.
      Und die meisten „Verrückten und Bekloppten“ treiben sich hier herum…

  • Das Kopftuch verkörpert eine „Geschlechterapartheid“ und hat in unserer Gesellschaft nichts zu suchen.
    Im Iran sterben die Frauen, weil sie diesen Fetzen nicht mehr auf dem Kopf tragen wollen…..

  • Deshalb sind alle die für den Verfassungsschutz arbeiten Opportunisten und Verfassungsfeinde
    (und ja das Grundgesetz ist unsere aktuelle Verfassung)…

  • an welchen gott kann ich denn glauben um ins paradies zu kommen,tüv und schulmedizin ua versagen ja kläglich bei der klärung ,auch die nasa ,obwohl wir ja im weltall umgeben von riesigen co2 wolken sind,mit den vielen weltraum teleskopen ua wissenschaftlichen gerät,wer religiös ist,soll seinen schöpfer beweisen,wohnort,tel. nr usw,fertig,die eu kann doch wegen hoher schulden eine religionssteuer zb 20 euro im monat verlangen,wer ans paradies glaubt zahlt,wer kein geld hat bekommt doch die hilfe von seinem gott ,der in ihm ist

  • Werden hier auch schon wieder harmlose Kommentare von APOLLO blockiert…langsam wird es erbärmlich.

  • mann macht es sich halt einfach,sind die religionen und ihre götter bewiesen,warum wird allah nicht zum gerichtstermin vorgeladen,wie lange soll diese verdoofung noch gehen ?? ich lebe nur einmal und ich hatte es in der ddr viel besser ,es kotzt mich hier im dumm wessie land,mit ausnahmen, mitlerweile sooooo an,jetzt soll ich wohl bald meine zahnarzt rechnungen fast selbst bezahlen,mit dem schwur aufs grundgesetz hat das nichts zu tun,sind die richter hier blind und ohne verstand,zählt nur noch geld und maul halten,um später mit fetter pension gut zu leben,wo dem normalo im pflegeheim das geld vom konto abgezogen wird,weil die rente zu niedrig ist und die kosten nicht gedeckt werden,wie wiederlich,ihr doch seid,eure hilflosigkeit zeigt sich in der anzeige von berechtigten kritikern,die euch selbst anzeigen können,aber so gut wie keinen erfolg bekommen

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