Kontaktschuld
Verfassungsschutz meldete ihn: Hessischer Professor wurde suspendiert – wegen einer Übernachtung bei Elsässer
Ein Professor in Hessen war monatelang suspendiert, weil der Verfassungsschutz ihn als „rechtsextremistisch“ einstufte. Grund war eine Übernachtung beim Ehepaar Elsässer. Sanktionen wegen Kontaktschuld sind aber unzulässig, so der Verwaltungsgerichtshof.
Ein Professor aus Hessen darf jetzt doch wieder für seine Hochschule arbeiten. 16 Monate lang war gegen den Wirtschaftswissenschaftler ein Lehrverbot und „Amtsführungsverbot“ in Kraft, weil der Verfassungsschutz ihn als rechtsextremistisch einstufte. Grund für die Einstufung sei eine Übernachtung bei Jürgen Elsässer gewesen, wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) in ihrer aktuellen Ausgabe ausführlich darstellt.
Rückblick: Am Dienstag, den 16. Januar 2024, sprach der Hochschulpräsident mit sofortiger Wirkung ein „Amtsführungsverbot“ gegen den Professor aus. Damit einher ging die Aufforderung, Schlüssel und Laptop abzugeben sowie sein Büro zu räumen. Kontakt zu Studenten aufzunehmen, wurde ihm verboten.
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Der Präsident stützte seinen Entscheid auf einen Bericht des Verfassungsschutzes. Darin wurde der Hochschullehrer, neben bundesweit gut 50.000 anderen Personen, „der rechtsextremistischen Szene zugeordnet.“ Die Suspendierung diene dem Schutz der Studenten, zunächst für die Dauer eines sechsmonatigen Disziplinarverfahrens, erklärte der Hochschulpräsident. Es folgten Befragungen des Suspendierten und seiner Frau, Abfragen von Kontodaten und unzählige Schreiben des Landesinnenministeriums.
Grund für die insgesamt 16-monatige Suspendierung sei der Kontakt des Professors zum Ehepaar Jürgen und Stephanie Elsässer vom Compact-Magazin gewesen. Jürgen Elsässer ist der Chefredakteur des nach wie vor nicht verbotenen Monatsmagazins, dessen Printausgabe damals noch an allen Bahnhofsbuchhandlungen erhältlich war. Insbesondere eine spontane Übernachtung im Gästezimmer der Elsässers nach einer von zwei Begegnungen des Professors mit Jürgen Elsässer wird ihm zur Last gelegt.
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Weiter zurück reicht demnach die Bekanntschaft des Wissenschaftlers mit Stephanie Elsässer – weiter sogar als die zwischen den Ehepartnern Elsässer. Denn Stephanie Elsässer und der Professor waren einst Nachbarn, wie laut dem FAS-Bericht auch der Verfassungsschutz schreibt. Sie sei damals für die CDU kommunalpolitisch aktiv gewesen, der Professor für die AfD – der gehöre dieser Partei nun „aus verschiedenen, auch politischen Gründen“ nicht mehr an, wie die FAS schreibt.
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Erst im Frühjahr 2025 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil auf und erklärte das Vorgehen der Hochschule für unrechtmäßig. Nach 16 Monaten war der Professor damit rehabilitiert. Diese Zeit, und auch Anwaltskosten von über 50.000 Euro, wurden dem Betroffenen nicht ersetzt.
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Die Richter erklärten in ihrem Urteil, Kontakt könne keine Sanktionen rechtfertigen, eine Kontaktschuld gebe es nicht. Bei der Verwertung nachrichtendienstlicher Quellen sei Zurückhaltung geboten. Auch sei der Besuch von Veranstaltungen als rechtsextremistisch eingestufter Organisationen „kein Nachweis für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Unterstützungshandlungen“.
Eine mehr als 2.000 Seiten starke Akte des Verfassungsschutzes über den Professor liegt dem Betroffenen inzwischen vor, wobei zwei Drittel des Textes geschwärzt sein sollen. 400 Seiten beziehen sich dabei auf die Zeit vor der Übernachtung bei Elsässers. Der vermeintliche Rechtsextremist soll auch beschattet worden sein. Die Datensammlung beinhaltet ansonsten Telefonverbindungen und E-Mails.
„Ich habe immer Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat gehabt“, resümiert der Hochschullehrer. Nun will er erreichen, dass der Verfassungsschutz einen Irrtum bei der Einstufung einräumt. Auf X erhob der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag, wenn der FAS-Bericht zutreffe.
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Noch während das Disziplinarverfahren lief, urteilte im Übrigen das Bundesverfassungsgericht, dass das hessische Verfassungsschutzgesetz (und analog die entsprechenden Gesetze der anderen Länder) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Gerügt wurden unter anderem die „Befugnisse zur Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten an andere Behörden“ ohne „hinreichende rechtliche Hürden“.
Eine Anfrage der FAS beim Bundesamt für Verfassungsschutz offenbarte derweil kaum Problembewusstsein. Nur bei „hinreichend tatsächlichen Anhaltspunkten“ würden Personen erfasst. Wenn Daten an andere Behörden weitergegeben würden, seien Maßnahmen stets in deren Entscheidungsbereich.
Zum zeitlichen Kontext der Suspendierung gehört auch der wenige Tage vor der Suspendierung veröffentlichte Correctiv-Bericht über ein Treffen in Potsdam, bei dem es um die Vertreibung von Millionen deutscher Staatsbürger gegangen sein soll – eine Behauptung, die später in verschiedenen Spielarten gerichtlich verboten werden sollte.
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Dennoch kann die Veröffentlichung samt folgender Massendemonstrationen als Ausgangspunkt für die folgenden Anti-Rechts-Maßnahmen verschiedener staatlicher Behörden betrachtet werden. Dazu zählt auch die Verbotsanordnung der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegen das Compact-Magazin im Juli 2024. In einem Eilbeschluss hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot schon im Folgemonat auf. Abschließend für rechtswidrig erklärt wurde die Maßnahme im Juni 2025 – etwa zur selben Zeit, als der hessische Professor gerichtlich entlastet wurde.
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Also beobachtet die Staatssicherheit, wer bei den Elsässers ein- und ausgeht. Ich hoffe, deren Fensterputzer bekommt kein Berufsverbot.
Vielleicht hat der VS einen Spitzel beim Ehepaar Elsässer eingeschleust ?
sicher lauter Wanzen, äh Bettwanzen
Die Gäste werden aller Voraussicht nach durch die Haustür kommen oder gehen, weniger durch die vielleicht mit Reflexionsfolie zugeklebten – blitzsauberen – Fenster
Aber auch dieses Beispiel zeigt – wie schon unzählige zuvor – dass wir in einem Staat leben, der von einer verbrecherischen Kamarilla „geführt“ wird.
Wenn das nur mal die Wählermehrheit raffen würde ! Aber das wird aller Erfahrung nach voraussichtlich nie passieren.
@ Stasi-Zersetzung Um UnsereDemokraten zu überwachen, ist die Stasi 2.0 zu feige. Die wissen genau, auch Merzels Herrschaft währt nicht ewig. Allerdings müssen die Herrschaften zu gegebener Zeit nur auf einen DEL-Knopf drücken.
Folks, als Beamter muss man halt aufpassen was man sagt und mit wem man verkehrt.
Schließlich ist man Repräsentant des Staates und der FDGO verpflichtet.
Kein Mitleid.
@ Heinrich Breit. Haben Sie den Schmarrn aus Steinis Rede? Kein unbescholtener Bürger muss damit rechnen, dass ihm die Stasi in fremde Schlafzimmer nachspürt. In diesem Fall ließ sogar das Verfassungsgericht einen Hang zum Grundgesetz erkennen.
GEGENKLAGE jetzt!
Hat das RKI schon Zahlen über die exponentielle Ausbreitung der Kontaktschuld herausgegeben?
Woran erkenne ich, ob ich mich schon mit der Kontaktschuld infiziert habe? Vielleicht hat mein Schornsteinfeger „Herr der Ringe“ im Bücherregal, heißt Uwe und hat einen australischen Austauschstudenten zuhause?
Gleiches „Recht“ für alle:
Knast für linksextreme Antifa-Sympathisanten und -unterstützer.
(Faeser, Klingbeil etc.)
Und endlich SCHLUSS mit dem ekelerregenden Verfassungsschutz-Dauerterror!
Ohne Worte!
Danke für den Artikel.
Da muss man doch mal die Frage stellen, wer hier die Gesellschaft spaltet. Wenn es nicht mehr möglich ist, dass sich Menschen unterschiedlicher Meinungen unterhalten dürfen, Freundschaft miteinander pflegen dürfen oder sich gar im gleichen Raum aufhalten dürfen, dann ist das eine Spaltung der Gesellschaft mit einer sehr scharfen Axt.
Gerade in der heutigen Zeit sollten Menschen aufeinander zugehen, gerade auch dann, wenn sie nicht in der gleichen Bubble unterwegs sind.
Mir ist es egal ob jemand am Rand unterwegs ist, solange eine sachliche Auseinandersetzung möglich ist. Das sollte auch dem Verfassungsschutz egal sein. Genau genommen geht ihn das auch nichts an.
Darin wurde der Hochschullehrer, neben
bundesweit gut 50.000 anderen Personen,
„der rechtsextremistischen Szene zugeordnet.“
Wahnsinn: 50.000! Total überzogen.
Ist wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs!
Einfach nur erbärmlich diese Hessenregierung! Wer hat die denn gewählt?
Der Professor kennt die Frau von Elsässer schon seit seiner Jugendzeit. Es wird also jeder beobachtet oder sogar gemeldet der Elsässer nur besucht. Elsässer ist nicht vorbestraft und das Verbot von Faeser gegen Compact wurde eingestellt. Was hier passiert, war und ist rechtswidrig.
Man darf auch Vorbestrafte besuchen, ohne ein Berufsverbot zu bekommen.
scheinbar ist das bei politisch andersdenkenden nicht mehr möglich. Ein weiterer Grund den Verfassungsschutz und die Meldestellen sofort abzuschaffen.
Man kann das auch weiterspinnen: Nehmen wir an, drei Brüder haben eine gutes Verhältnis und treffen sich regelmäßig zu Familienfeiern oder auch nur zum Grillabend. Einer von denen wählt Grün, der Andere Gelb und der Dritte Blau, weshalb die Runde vom VS beobachtet wird.
Das ist doch pervers ?!!
wobei sich der Bruder der grün wählt, sicherlich nicht auf einen Grill Abend begibt
Aber an ihrem Beispiel , sieht man sehr gut den Zerfall von Deutschland
Absolut. Im übrigen ist diese Beobachtung Ressourcenverschwendung. Wird es wirklich ernst müssen die Freunde aushelfen.
Ich denke Vance hatte in München schon die Finger in die Wunde gelegt. Die Demokratie was noch davon übrig ist, gleitet uns aus den Händen
Vorsicht, wer mit Euch/Ihnen
einst im Sandkasten spielte!
Ich hatte ein rotes Eimerchen.
Mein Bruder ein blaues – uiuiui!
Es ist unglaublich wie dieses Land sich verändert hat. Ich hoffe daß die Amerikaner auch weiterhin ein aufmerksames Auge auf die Entwicklung der Freiheit in diesem Land werfen.
Ich glaube, das müssen die Deutschen wohl vor allem selbst schaffen.
Leute, als Beamter muss man halt aufpassen was man sagt und mit wem man verkehrt.
Schließlich ist man Repräsentant des Staates und der FDGO verpflichtet.
Kein Mitleid.
Sie machen gar keinen Hehl mehr daraus, dass sie die Demokratie verachten. Der Tag der Entscheidung rückt näher.
Wie aber soll denn „der Tag der Entscheidung“ ganz konkret aussehen?
Oder ist das nur ein raunen in bestimmten Millieus?
Vielleicht wird heimlich schon die Rollatorarmee in Stellung gebracht ?
Was passiert wenn man Cordhosen trägt?
Sehr gute Frage ! Und was passiert, wenn man einen Fetisch für weißblaue Schlumpfkostüme hat ?
Drei Jahre Gefängnis.
Da wird der Mielke posthum blaß vor Neid!
Wir leben in einem Überwachungsstaat und es kann wirklich jeden treffen.
„Jehova, Jehova!“
Oh… Ich bin sicher, ich habe beim Bäcker von Götz Kubitschek mal eine Zimtschnecke gekauft. Auweia.
Das Beste wäre, wenn Sie sich gleich den Behörden stellen würden. Vielleicht würde eine Selbstanzeige in Ihrem Fall strafmildernd wirken. Mit etwas Glück kommen Sie sogar noch mit einer Bewährungsstrafe davon.
Ich finde, nach diesem Urteil steht dem Prof. nicht nur sein Gehalt und die Anwaltskosten zu, sondern auch eine angemessene Entschädigung, sprich Schmerzensgeld. Nur so wird verhindert, dass sich solche Dinge manifestieren.
Danke den Richtern. Da scheinen ein paar Leute ihren gesunden Menschenverstand noch nicht an der Garderobe abgegeben zu haben.
Das Einzige, was mir immer in den Kopf schießt, wenn ich so etwas lese, ist: Auswandern!
Und unser Land solchen Figuren wie dem Uni-Präsidenten überlassen? Niemals.
lieber auswandern, bevor die Antwort ‚linke‘ ist. verständlich
Warum muss derr Professor die Kosten tragen ? Er hat den Prozess doch gewonnen.
Weil er nur die Kosten nach BRAGO ersetzt bekommt, aber offensichtlich für einen richtig teuren Anwalt eine hohe Honorarvereinbarung unterschrieben hat. Das empfiehlt sich auch sehr, wenn man das Verfahren gewinnen will.
Ich glaube, es ist sogar so, dass, wenn nicht nach BRAGO abgerechnet wird, gar nichts, also auch nicht ein der Gebührenordnung ensprechender Anteil, erstattet wird.
Interessant in diesem Kontext: Auf Wiki tobt(e) im Beitrag „Kontaktschuld“ ein Kampf um folgende Formulierung:
„Somit ist das Kontaktschuld-Konstrukt Teil des breiten Spektrums von argumentum ad hominem, das heißt, nicht die Sache wird angegriffen, sondern die Person. Es ist ein klassisches Pseudoargument und jedenfalls im Strafverfahren zur juristischen Beweisführung ungeeignet, weil es nicht auf Tatsachen beruht.“
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kontaktschuld&oldid=236784339
In der Version vom 27. August 2023 war diese Formulierung noch enthalten, in der aktuellen Version vom 07.06.2025 fehlt sie. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontaktschuld
Ich dachte immer der Verfassungsschutz soll die Rechte der Bürger gegen einen
Übergreifenden Staat schützen. Oder habe ich mich da getäuscht.?
Frage für den Freund meines Tankwarts.
Wer den Film Heil von 2015 schon gesehen kann meine Gedanken nachvollziehen.
Glaubt nicht immer das offensichtliche!
Also wenn das nicht Orwell in Reinkultur ist dann weiß ich es nicht. Ach hätte er daa Buch nie geschrieben.
der alte Joe McCarthy wäre bestimmt auch begeistert…
„Forschung und Lehre sind frei …“ hieß es irgendwann einmal in der Vergangenheit. Ich erinnere mich kaum noch daran. Aber vielleicht sollte man einfach erneut bitten: „Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire!“
Die 50’€ würde ich einklagen.
Meine Güte, in was für einem Land leben wir. Es ist nur noch erschreckend.
Es ist unglaublich, was diesem Professor wiederfahren ist.
Und er ist ja mitnichten ein Einzelfall.
Wer stoppt diesen blindwütigen Verfassungsschutz?
Und, welche Konsequenzen hat jetzt der Uni-Präsident zu tragen für sein ungesetzliches Handeln? Ich weiß schon: keine. War ja auch nur eine rhetorische Frage…
Deutschland hat ein tief sitzendes Problem mit Linksradikalismus in der Gesellschaft, in Behörden und anderen Institutionen.
Es erscheint mittlerweile eher fundiert durch die eigene absurde Praxis, den als „Verfassungsschutz“ etikettierten Inlandsgeheimdienst als Komponente der linken Szene einzustufen. Das eigentlich wirklich Erschütternde ist jedoch, dass der Inlandsgeheimdienst zwar eine große Energie auf Bespitzelung und Diskreditierung von Bürgern als Teil des Souveräns verwendet, seine Kernaufgabe im Bereich der inneren Sicherheit jedoch ausländischen Diensten überlassen muss. Entweder wegen eigener Inkompetenz oder falscher Fixierung auf den Gesinnungsbereich, was die eigentlich notwendigen Kapazitäten für seine Kernaufgabe bindet.