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AfD-Gutachten

Verfassungsschutz kritisiert Weidel, weil sie „Schwachkopf“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sieht

Der Verfassungsschutz kritisiert im AfD-Gutachten Alice Weidel unter anderem für ihre Kritik an dem Behörden-Vorgehen in der „Schwachkopf“-Affäre. Weil sie die Bezeichnung von der Meinungsfreiheit gedeckt sah, soll sie Robert Habeck „diffamiert“ haben.

Auch die Schwachkopf-Affäre hat es in das AfD-Gutachten geschafft.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelte eine Aussage von Alice Weidel, weil diese damit das Vorgehen der Behörden in der Schwachkopf-Affäre um Robert Habeck infrage stellte. Das geht aus dem am Dienstag vom Cicero-Magazin veröffentlichten AfD-Gutachten hervor, mit dem die Behörde intern die Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ gerechtfertigt hatte (mehr dazu hier).

Zum Ende des 1.100 Seiten langen Dokuments greift der Inlandsgeheimdienst in dem Kapitel „Belege für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Bundestagswahlkampf“ unter der Kategorie „Demokratieprinzip“ und dem Unterpunkt „Gleichsetzung der Bundesrepublik etwa mit dem Nationalsozialismus und der DDR oder allgemein mit einer Diktatur“ dann eine Äußerung von Weidel auf.

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung im hessischen Neu-Isenburg ließ die Bundesvorsitzende der AfD am 1. Februar ein Video zeigen, in dem die Strafanzeige und die anschließende Hausdurchsuchung bei einem Rentner wegen des Teilens eines Bildes des damaligen Wirtschaftsministers Habeck mitsamt der Unterschrift „Schwachkopf Professional“ thematisiert werden. Weidel soll den Vorgang mit ihrer dort geäußerten Kritik mit der DDR verglichen haben, kritisiert der Verfassungsschutz.

Einmal wird eine Äußerung der AfD-Politikerin aufgeführt, mit der sie das Verwenden des Wortes „Schwachkopf“ gegen einen Politiker für nicht strafbar erklärte. „Das gehört zur Meinungsfreiheit dazu. Und ich finde, man darf das nicht verbieten. Wenn jemand die Meinung hat, dass ein anderer keine Ahnung hat – wie ein Kinderbuchautor von Wirtschaft und Energie – dann darf er doch ‚Schwachkopf‘ sagen. Was ist daran so falsch? Es ist nicht mal falsch, oder?“, wird Weidel vom Verfassungsschutz zitiert.

Außerdem hält der Inlandsgeheimdienst eine Aussage zum behördlichen Vorgehen fest: „Das ist ein Element der Einschüchterung“, sagte Weidel zu den Vorgängen in Bayern. Der Rentner, der das Schwachkopf-Bild per Zitatfunktion, also Retweet, auf X geteilt hatte, wurde an einem Novembermorgen von der Polizei überrascht, die einen Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Bamberg erhalten hatte, nachdem die dortige Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hatte.

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Eigentlich ging es um Volksverhetzung – das war aber nicht als Grund für die Hausdurchsuchung angegeben worden. Erst nachträglich erklärte die Staatsanwaltschaft, auch deswegen gegen den Rentner zu ermitteln. Im Strafbefehl wurden diese Vorwürfe letztlich fallen gelassen und dem Rentner vollkommen neue Fälle zur Last gelegt (mehr dazu hier).

Weidel sagte diesbezüglich weiter: „Das kennt man aus der DDR, dann ist man da gleich nach Hohenschönhausen geschafft worden. Ich kann nur jedem empfehlen, sich das mal anzugucken, was die mit den Menschen, mit Regimekritikern, die Honecker als Faschisten bezeichnet hat, was man mit den Menschen in Hohenschönhausen gemacht hat.“

Für den Verfassungsschutz ist klar: „Nicht nur diffamiert Weidel Robert Habeck dadurch, dass sie implizit dessen Bezeichnung als ‚Schwachkopf‘ zustimmt, sie unterstellt ihm ebenfalls, die Strafanzeige wegen Beleidigung als Einschüchterung analog zu den Methoden der damaligen DDR anzuwenden.“

Nur wenige Zeilen später zitiert der Inlandsgeheimdienst dann die Europaabgeordnete Christine Anderson, die auf dem Bundesparteitag im Januar diesbezüglich monierte: „Ein freiheitlicher Rechtsstaat, der strafrechtliche Normen missbraucht, um Bürger wegen Kritik an Regierungsmitgliedern zu schikanieren, zu verfolgen und zu kriminalisieren, hört eben auf, ein freiheitlicher Rechtsstaat zu sein.“

Zuvor hatte Anderson einen Antrag begründet, in dem sie die Abschaffung von Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, also den Politikerbeleidigungsparagrafen, der für die Hausdurchsuchung in der Schwachkopf-Affäre herangezogen worden war, forderte. Der Verfassungsschutz sah darin nicht nur eine Kritik an der
„Strafrechtsnorm des § 188 StGB“, Anderson „behauptet zugleich, die Bundesrepublik sei nicht länger ein Rechtstaat“, schlussfolgert die Behörde.

Auf den 1.100 Seiten des Gutachtens finden sich weitere solcher Beispiele, die wenigstens dürften tatsächlich einschlägig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sein. Überdies hat der Verfassungsschutz offenbar lediglich öffentliche Aussagen gesammelt und teilweise eingeordnet – interne Quellen sind aus dem Gutachten nicht zu entnehmen. Wirklich neue Befunde über die AfD hat der Inlandsgeheimdienst damit also nicht sammeln können.

Nachdem das Gutachten Anfang Mai als Grundlage für die Hochstufung der AfD von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser verkündet worden war, hatte die Partei den Verfassungsschutz zunächst abgemahnt. Weil dieser nicht reagierte, zog die AfD vor das zuständige Verwaltungsgericht Köln – der Inlandsgeheimdienst gab letztlich eine Stillhaltezusage ab und darf die AfD daher zunächst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ führen oder bezeichnen (Apollo News berichtete).

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98 Kommentare

  • Ihr wird der Vergleich mit dem DDR-Regime angelastet!? WARUM nur ist die AfD besonders im Osten so stark? Ich komm einfach nicht drauf!

    114
    • Weil die AfD die einzige Partei ist welche sich Konrad Adenauer zum Vorbild gemacht hat. Der sagte in Bundestag: „Wie wählen die Freiheit“.

    • Schon im Ansatz falsch, denn Schwachkopf ist im vorliegenden Fall keine Meinung sondern eine Tatsache.

  • Da Weidel bezüglich der Meinungsfreiheit richtig liegt, ist auch das ganze Gutachten dem Schredder zuführen.

    133
    • Die Menge an Papier wird der Schredder wahrscheinlich nicht verkraften …

  • Je weniger man von dem Bericht mitbekommt, desto besser für die eigene Gesundheit.
    Grenzt an Körperverletzung, mit so einem Schrott konfrontiert zu werden.

    164
    • 🙂 Volle Zustimmung .
      Angeblich 4200 Beamte 3 Jahre akribische Arbeit !
      Meinem Lehrling hätte ich dafür 2 Tage Zeitgelassen ! Weil ich ein guter Chef bin 🙂

      • IHR Lehrling wäre ja auch ein „Gelehrter“, denn ein Flüchtling ist ja auch ein „Geflüchteter“! 🙂

        10
        • Großartig, das muß ich mir merken, es gilt übrigens auch ohne 😁🙃😀🤣😅😛🤫🤪😝😎🤓

          0
      • 4200 Beamte in drei Jahren? Dann hat jeder scheinbar eine Viertelseite in der Zeit geschafft. Ist ja sehr effizient 😄
        Das bedeutet scheinbar auch, dass mit dem Start der Ampelregierung damit begonnen wurde.

        5
        • Gegebenenfalls krank s heißen lassen, Depressionen bekommen, Schwerbeschädigung bescheinigen lassen, Steuerlich geltend machen, dann ist weniger für Krieg da.

          0
      • Uns welches Parteibuch haben die? Ich frag nur mal so

        5
        • Das ist eine gute Frage . Der letzte Chef war CDU Mitglied !!

          5
    • Jein. Die wenigen werden leider etwas über den Inhalt des Gutachten erfahren. Die haben in der aktuellen Kamera gehört die AfD sei gesichert Rechtsextrem, ist eine Gefahr für Unseredemokratie und muss deswegen verboten werden.
      Damit ist das Thema durch. Die Geschichte steht im Raum und ist aus den Köpfen nicht mehr raus zu bekommen.
      Eigentlich kann man sagen, Ziel erreicht.

      • Selbstverständlich. Menschen, die sich das Gutachten durchlesen sollten, werden es aber nicht, denn sie vertrauen dem Verfassungsschutz. Sie sind verloren. Und Menschen, die schon vorher wussten, dass da nur Schrott drinstehen kann, verlieren ihre kostbare Zeit, wenn sie es lesen.

        13
        • Naja, und selbst wenn sie es lesen würden, sind sie nach 1.100 Seiten derart Gehirngewaschen, dass sie es sowieso nicht mehr beurteilen könnten. Allein die dauernden Wiederholungen zeugen von der Methode „Koran“. Das Machwerk soll von Aug und Ohr ins Großhirn, dann ins Kleinhirn, von dort ins Unterbewusste und dann direkt in der DNA Einzug halten. Sowas sollten nur geübte und Widerstandsfähige Juristen lesen.

          -1
  • Besser kann man es nicht zusammenfassen.

  • Ich „befürchte“, dass dieses „Gutachten“ des „Verfassungsschutzes“ noch für deutlich mehr Erheiterung sorgen wird …. 😋

  • Dann ist vermutlich auch folgendes Zitat auf dem Index:“Der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur ist, daß in einer Demokratie nur der Milchmann früh am Morgen klingelt“.

  • Das Schweigen des linken Blätterwaldes spricht Bände.

  • Übrigens noch immer lautes Schweigen, von den „guten“ Politikern und der BILD, zu dieser Farce!

    • BILD ist in der Zwischenzeit ein linkes Kampfblatt geworden, Kann weg.

      • „Wie die Bild berichtet …“
        Wie oft lesen Sie das hier ?
        Ohne die investigative Arbeit der Bild, hätten Sie hier nur halb soviel zu lesen.
        Also halten Sie den Ball flach.

        -6
        • Ich denke damit ist das aktuelle Schweigen dieser Blätter zu diesem aktuellen Fall gemeint. Wenns um Putin geht oder die Erfolge der Ukraine oder die Abnehmspritze, berichten die linken Blätter, wie Bild und Focus, umgehend.

          8
    • Die warten ab wohin das Fähnchen weht.

  • Anstatt den Verbotsweg zu gehen, könnten aktuelle Politiker und solche die immer noch in Talkshows rumgereicht werden, diese Kritiken und Äusserungen zum Anlass nehmen, sich selbst zu hinterfragen und verbessern und damit bessere Politik zu machen. Könnten.

    • Vielen Dank – habe mir die Klage durchgelesen und erstaunlich viel gelernt – mich beruhigt es etwas zu wissen, dass die AfD gut vertreten ist.
      Sehr spannend vor allem die Ausführungen unter europarechtlichen Aspekten, damit hat sich die Kanzlei auch gleich den Weg zum EuGH frei gehalten.

      • Ja, kann man so sagen, denn wie ich unsere Jutiz kenne, wird das hier nix.

        2
    • Geht nicht. Die vorgegeben und fest justierten nicht veränderlichen Einstellungen sind mir zu Benutzerunfreundlich.

      • Auf der Seite der AFD ist es auch ausführlich hinterlegt, die Klage mit Eilantrag als PDF

        2
  • Nach dem Correctiv-„Geheimbericht“ jetzt der Verfassungsschutz-„Geheimbericht“. Erst großes Getöse überall, am Ende völlig substanzlos. Die AfD spricht Wahrheiten aus, denen die „Parteien der demokratischen Mitte“ (inklusive der Linkspartei seit Neuestem) anscheinend nichts entgegensetzen kann, frei nach dem Motto: „Wenn wir schon nicht gewinnen, dann machen wir wenigstens den Rasen kaputt!“

  • Immer alles im Konjunktiv zu formulieren versuchen und einleiten mit den Worten: „Ich habe geträumt, dass jemand, der nicht ich bin, gesagt habe…“

  • Ich bezweifele Langsam der BFV diese Gutachten selbst erstellt hat oder es da auch nur Irgendjemand dort kennt !
    Stil und Anspruch erinnern ganz an den Bericht der Zeit über Aiwanger .
    Mir scheint das Faeser da 2 Tage vorher einen Praktikanten daran Gesetz hat . Veröffentlich haben sie es nur nicht weil es gar nicht fertig war !!
    Das Unfassbare liegt nicht in dem eigentlichen Bericht sondern in der Unglaublichen Selbstherrlichen Abgehobenen Arroganz unser Volksvertreter so etwas überhaupt zu veröffentlichen und sich darauf zu berufen .

    • Es ist einfach nur peinlich. Peinlich. Peinlich. Nicht nur für den VS sondern für uns alle. Kann es sein, dass Pisa Grüßen lässt?

  • Dieter Nuhrs kurze Denkpause in der Sendung zu dem Thema hatte was. Im übrigen hat laschet recht, solche Sachen muss man aushalten und nicht nur Politiker.

  • Ich kenne keinen deutschen Politiker der mehr (von anderen Politikern) beileidigt und diffamiert wurde wie Alice Weidel!

    • Eben. Hat nicht sogar Ralf Stegner Frau Weidel in einer Wahlrunde indirekt (na ja, eigentlich schon ziemlich direkt) als Nazi bezeichnet?

  • Es wird immer peinlicher was da ans Licht kommt.

  • Frau Weidel ist immer sehr schnell dabei Strafanzeigen zu stellen, wenn es um Beleidigungen ihrer Person geht. Herr Höcke übrigens auch.

    Ich hoffe sehr, dass ich für meine Äußerung nicht von euch beobachtet werde. 🙂

  • Ich habs mehrfach erfolglos probiert. Was Frau Weidel abnickt ist hier nicht erlaubt.

    • Hä??????

  • Eigentlich hätten die Mitarbeiter des Verfassungschutzes zu ihren Auftraggebern / Auftragsgeberin sagen sollen : Frau Faeser , wir haben leider nichts Handfestes , vergessen sie den Auftrag , das wird nichts !

  • Frau Weidel hat selbstverständlich Recht, und es ist erschütternd, wie die Verfassungsschutzbehörde die Meinungs- und Redefreiheit in Frage stellt. Ob es ihr gut zu Gesicht steht, das beleidigende Wort „Schwachkopf“ zu wiederholen, ist meines Erachtens allerdings die Frage.

    • Wahrheiten sollten immer ausgesprochen werden dürfen. Ich mag sie dafür sehr.

    • Also wenn „Schwachkopf“ als so krass beleidigend gilt, müßte die komplette Jugend verboten werden! Die haun sich heutzutage Sachen an den Kopf, das einem manchmal der Atem stockt! Und die sind befreundet!

  • Frau Weidel hat mit jedem Wort Recht, so sieht es der ganz normale Bürger.

  • Na ein Glück endlich ist der Herr Schwarzkopf weg Er hinterlässt uns nur 1 Milliarde Euro Schulden. Das ist bei den 3 Billionen Euro Staatsschulden ja schon wieder günstig.

  • Einfach mal versuchen Frau Weidel beim Wort zu nehmen, dann wisst ihr.

    • hier und jetzt gemeint

  • Herr Habeck hat sich wärnend seiner Zeit als Minister genügend selbst defamiert.

    • Nur mal so : „defamiert“ gibts nicht, nur „diffamiert“.
      … oder meinten Sie gar „deformiert“ ?

  • Also, die Frage ist doch, ob die Verfassungsschutz-Mitarbeiter (so es denn keine KI war), die DDR überhaupt ais Unrechtsstaat sehen (oder das so ins System eingepflegt haben lassen)?! Welche Instanz beurteilt bitte den Verfassungsschutz? Ist es Karlsruhe, um denen zu erklären, was damals dort vorgefallen ist und wie es dort, und auch schon vor 1933 losgegangen ist? Gerade in diesem Land sollte man doch nicht schon wieder weit über das Ziel hinausschiessen, das ist doch eine Verpflichtung, egal welcher politischen Richtung man angehört! Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel!

    Und es kann doch nicht sein, dass Politiker und Bürger, Behörden des Staates jedes Mal anzeigen und ein Verfahren anstreben müssen, wenn diese sich nicht an das Grundgesetz halten! Wo kommen wir denn da hin?
    Man bekommt den Eindruck, die Mitarbeiter dort haben gar kein Rechtsempfinden, was tatsächlich ein Rechtsstaat ist.

    Das ist nur noch Orwellesk hier!

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