Kramer-Affäre
Verfassungsrechtler Boehme-Neßler entsetzt über Kramer-Vorwürfe: „Macht mich sprachlos“
Verfassungsrechtler Boehme-Neßler zeigt sich schockiert von den Vorwürfen gegen Thüringens Verfassungsschutzchef. Der Jurist ist „sprachlos“ ob der Vorgänge in der Kramer-Affäre
Apollo News berichtete am Montag exklusiv über schwere Vorwürfe gegen den thüringischen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan J. Kramer. Diesem werden Verfehlungen in der Amtsführung, insbesondere gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern und den Einstufungen der AfD durch den Verfassungsschutz, vorgeworfen. Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler nahm gegenüber Apollo News Stellung bezüglich der Enthüllungen um die Person Stephan Kramer.
Das Vorgehen des Thüringer Verfassungsschutzchefs während der Einstufung der AfD Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ kritisiert der Jurist scharf. Denn für die Einstufung ließ Kramer ein etwa 600-seitiges Gutachten anlegen. Ein Zusatzgutachten, das auf Meinungsfreiheit und die Indemnität von Abgeordneten hinweist, ließ er beispielsweise mit dem Argument, man wolle „dem Gegner“ keine Argumente liefern, außen vor (Apollo News berichtete auch hier ausführlich).
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Dabei hätte das Gutachten die bisherige Arbeit des Verfassungsschutzes bei der Einstufung ernsthaft in Zweifel gezogen. Boehme-Neßler sieht das eindeutig: „Indemnität heißt, dass den Abgeordneten keine staatliche Stelle einen Strick aus ihren Äußerungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordnete drehen darf. Die Indemnität schützt die Freiheit der Abgeordneten und die freie Arbeit des Parlaments.“
Dass der Verfassungsschutz trotz der Frage der Indemnität Material von AfD-Abgeordneten sammelt und es für die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ nutzte, hält Boehme-Neßler für ein „gravierendes Problem“. Denn so „riskiert der Verfassungsschutz, dass ihm Gerichte später die Verwendung des Materials untersagen.“
Auch die Frage der Meinungsfreiheit wird aus Sicht des Verfassungsrechtlers zu Unrecht von Kramer außer Acht gelassen. „Die Meinungsfreiheit ist das Grundrecht, das konstituierend für die Demokratie ist. Natürlich können manche Aussagen doppeldeutig sein.“
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Zusätzlich würde auch Kramers Umgang mit seinen Mitarbeitern die Rechtmäßigkeit der Einstufung in Zweifel ziehen, so Boehme-Neßler: „Der Verfassungsschutz muss im Inneren rechtsstaatlich korrekt arbeiten. Wenn er das nicht tut, dann verletzt er die Rechte der Bürger und dann ist er kein tragbarer Geheimdienst in einem demokratischen Rechtsstaat.“
2018 tauschte sich Kramer dann mit zwei MDR-Journalisten, Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia, über einen seiner eigenen Mitarbeiter aus. Zuvor hatte sich der in Rede stehende Mitarbeiter an Hemmerling und Kendzia gewandt, um auf Kramers brisantes Foto mit den Putin-nahen Nachtwölfen aufmerksam zu machen (Apollo News berichtete auch hier ausführlich).
Für diesen Bruch des Quellenschutzes zeigt Boehme-Neßler kein Verständnis: „Ohne wirksamen Quellenschutz gibt es keinen effektiven Journalismus. Das Grundrecht der Pressefreiheit schützt den Quellenschutz besonders. Es ist bemerkenswert, wenn Journalisten diesen Quellenschutz freiwillig aufgeben, das gibt es eigentlich nicht. Was wir in diesem Fall gesehen haben, macht mich sprachlos.“
Es ist eindeutig, dass Kramers Amtsführung und öffentliches Auftreten umstritten sind. Boehme-Neßler sieht die Rolle des Verfassungsschutzpräsidenten kritisch: „Man kann in den letzten Jahren eine Tendenz beobachten: Der Verfassungsschutz wird immer politischer. Das ist eine Kompetenzüberschreitung. Dafür steht insbesondere Stephan Kramer. Er war einer der ersten, der seine beamtenrechtliche Stellung politisch ausgelegt hat und entsprechend öffentlich aufgetreten ist.“
Der Verfassungsrechtler sieht auch die öffentliche Darstellung der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ als zweifelhaft an: „Das ist auch das Missverständnis in der Öffentlichkeit, dass man denkt, wenn der Verfassungsschutz die Partei als ‚gesichert rechtsextrem‘ einstuft, dann wird das auch so sein. Das stimmt nicht, eine Partei ist dann verfassungsfeindlich, wenn das Bundesverfassungsgericht das festgestellt hat.“
Deshalb würden die Etikettierungen des Verfassungsschutzes in der Öffentlichkeit als „amtliches Siegel“ missverstanden werden, so Boehme-Neßler. Doch das müsste Kramer klar sein: „Da überschreitet er seine behördenrechtlichen Kompetenzen, das ist politischer Aktivismus.“
In einer monatelangen Recherche konnte Apollo News mit Insidern sprechen und dutzende Seiten interner Dokumente einsehen. Es geht um schwere Vorwürfe: Manipulation, Bedrohung, Intrigen. Die ganze Recherche lesen Sie hier:
Die Recherche
Der Kramer-Komplex
Manipulierte Gutachten, Bedrohung und Intrigen gegen kritische Mitarbeiter: Wie Stephan Kramer den Verfassungsschutz umbaute und gegen die AfD in Stellung brachte. In einer monatelangen Recherche sah Apollo News interne Dokumente ein und sprach mit mehreren aktiven Mitarbeitern der Behörde.Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
Wenn er nicht sprachlos wäre, hätte er längst den Kramer angeklagt!
Ich frage mich, warum die AfD nicht gegen diesen sogenannten Verfassungsschutz klagt. Das ist rechtsstaatlich und demokratisch doch völlig inakzeptabel, was hier geschehen ist und weiterhin geschieht.
Boehme-Neßler ist mir mit seiner Meinung schon während der Plandemie ausgesprochen positiv aufgefallen.
Bloß ändert seine Meinung leider gar nichts!
Wenn das „sprachlos“ macht der muss die letzten 20 Jahre im Koma verbracht haben. Insofern freue ich mich für Herrn Boheme-Neßler für seine spontane Genesung und wünsche ihm und seinen Lieben auch für die Zukunft alles Gute.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ( BfV ) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Neben der Verwaltungskontrolle gibt es die parlamentarische, die gerichtliche und die öffentliche Kontrolle.
Dann sollte man doch unsere liebe Nancy dazu mal befragen, was sie gedenkt dagegen zu tun?
Herr Böhmer-Neßler und andere Verfassungsrechtler könnten doch hier bei Gericht eine gerichtliche Prüfung veranlassen können, oder nicht?
Und genau deshalb darf dieser Vorgang nicht unter den Tisch gekehrt werden!
…und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, die vom Elfenbeinturm gesehen werden kann.