Neues Urteil
Thüringer Verfassungsschutz muss jetzt Anzahl eigener Fake-Accounts im Netz offenlegen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Landesregierung die Anzahl der Fake-Accounts offenlegen muss, die der Verfassungsschutz in sozialen Medien einsetzt, um mutmaßlich rechtsextreme Chat-Gruppen auszuspähen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Landesregierung die Anzahl der vom Verfassungsschutz genutzten Fake-Accounts in sozialen Netzwerken offenlegen muss. Die AfD-Landtagsabgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann hatten im Oktober 2022 eine parlamentarische Anfrage zur Arbeit des Verfassungsschutzes im Internet gestellt. Sie wollten wissen, wie und in welchem Umfang der Verfassungsschutz sogenannte Fake-Accounts auf Social-Media-Plattformen einsetzt, um mutmaßlich rechtsextreme Chat-Gruppen auszuspähen, und welche Chats das seit 2015 gewesen seien.
Nachdem die Landesregierung die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungsgründe verweigert hatte, zogen die Politiker vor das höchste Gericht des Freistaats. Das Weimarer Gericht entschied einstimmig, dass die Abgeordneten ein Recht auf bestimmte „eher allgemeine“ Informationen über die Arbeit des Verfassungsschutzes haben – solange diese keine Quellen gefährden. Dazu gehören insbesondere: die Anzahl der eingesetzten Fake-Accounts, die Zahl der beteiligten Beamten sowie die Plattformen, auf denen die Accounts zum Einsatz kamen.
Gleichzeitig setzte das Gericht der Informationspflicht auch Grenzen: Details zu spezifischen Chatgruppen oder selbst erstellten Gruppen des Verfassungsschutzes müssen nicht offengelegt werden. Sonst besteht das Risiko der Enttarnung von Quellen. Dies würde „die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes so erheblich beeinträchtigen“, „dass das Risiko nicht hingenommen werden kann.“
Der Thüringer Verfassungsschutz ist bekannt für seinen aggressiven Kurs im „Kampf gegen Rechts“. Landeschef Stephan Kramer (SPD) wurde 2014 eingesetzt, obwohl er nicht die eigentlich erforderliche Befähigung zum Richteramt besitzt. Für die Äußerung, dass AfD-Wähler in Thüringen „brauner Bodensatz“ seien, geriet er öffentlich scharf in die Kritik.
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Kramer könnte bald ohne parlamentarische Aufsicht arbeiten (Apollo News berichtete). Fünf Abgeordnete sollen eigentlich die Umtriebe des Verfassungsschutzes kontrollieren, doch aktuell sind es nur vier, da die anderen Parteien der AfD einen Sitz verweigerten. Dies führt zu einer skurrilen Situation: Keiner der Parlamentarier, die den Geheimdienst kontrollieren sollen, ist tatsächlich noch im Amt – damit erlischt de facto die Aufsicht des Parlaments. Eine Neuwahl erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag, die gibt es aber nur mit der nun noch stärkeren AfD.
Allein die Biografie dieses Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes lässt tief blicken, erst recht wie er ins Amt gehievt wurde.
Er hat nicht mal die Befähigung für das Amt des Verfassungsschutzpräsidenten. Er muss über die Befähigung zum Richteramt verfügen, was Kramer nicht hat.
Aber, aber…! Wie können Sie es nur wagen die ehrenwerte und gottesgleiche Amadeu Antonio Stiftung zu kritisieren? Den Hort der Menschenrechte und das so ziemlich einzige Bollwerk gegen die Rückkehr der in den Gräbern vermodernden Verbrechern! 😱
Soll er nicht auch Nachfolger von haldi gehandelt werden? Nivea auf Tauchfahrt, Tiefsee.
Die Kontrolle ist de facto ausgesetzt, weil das Parlament sich weigert, einen demokratisch gewählten (aber politisch unpassenden) Parlamentarier in das Kontrollmedium zu wählen.
So geht Demokratie.
Und mit angeblichen „Freien und demokratischen Wahlen“ werden wir diese Lügner nicht mehr los!
UNSERE Demokratie wird zu Grabe getragen und zerstört! Danke, liebe LINKE Parteien, also CDU, SPD, FDP und Grün-Sternchen-innen!
Toll gemacht!
Wieso immer dieses Geschimpfe auf die Parteien? Wir (!) wählen die doch!
Ich kann die Skandale schon nicht mehr zählen. Ich kann nachts nicht mehr schlafen, wenn ich diese Haussuchungskatastrophen täglich lese.
Klar wäre das angenehm, wenn Politiker noch anständige Staatsträger wären, sind sie aber eben nicht mehr.
Und der Wähler? Wählt weiter so! Wir sind doch die Täter!
„Unsere Demokratie“ ist nicht dasselbe wie Demokratie.
„Unsere Demokratie“
lmao.
Cool.
RIP Bozo.
>Regierung zu Grabe tragen
cool.
bin ich für.
Wenn die AFD nicht wäre, würden die machen, was sie wollen. Danke an die AFD.
Und was wird rauskommen?
Chatgruppe hat 67 Mitglieder, davon 66 vom Verfassungsschutz und einer unbekannt, der sich BörtigerSegelöhrler nennt.
Na, dann schau’n wie mal, wie viele Kommentatoren bei AN zu diesem Laden gehören.
alle Trolle
Ich Tippe auf das „Wutbürger Mitte-50“ Starterkit.
Jetzt werden wir sehen wer cringe ist und wer based ist.
Rvbin: und das ganze bitte nochmal in deutscher Sprache, sofern noch verfügbar
Kommt Leute, mal nicht so kleinlich! Im Moment versucht eine abgewählte US-Regierung noch vor ihrem Abgang den 3. Weltkrieg auszulösen, dagegen sind die Thüringer Zustände doch nebensächlich. Die Demokratie wird im Moment nicht von den Bürgern gefährdet.
Wir haben es jahrelang einfach nicht erkennen WOLLEN! Es ist soweit: Deutschland ist in der Hand einer weiteren Ideologie!
Wir wollten es nie sehen, hören oder gar fühlen .. wir sind schon lange im politischen Nirwana!
Die Würzelchen gehen tief und reichen in alle Bereiche!
Von Demokratie sollten wir so nie wieder reden und endlich aufwachen!
Auch, wenn es schmerzt!
Diese „Demokratie“ macht einfach Fassungslos. Wenn es nicht so ernst wäre könnte man lachen.
Der Präsident darf den Job nicht ausüben.
Das Kontrollgremium existiert nicht.
0 % Rechtsstaat.
Der mehrfache Partei- Wechsler Kramer steht wegen seiner Parteinahme gegen die AfD in Kritik.
Verfassungsschutzleiter mit Parteibuch sind suspekt! Verfassungsschutzbehörden müssen reformiert werden. Keine Verfassungsschutzpräsis mit Parteibuch!
Die VSB müssen von Unabhängigen geleitet werden.
wer ist denn der Mann auf dem Foto?
Sieht aus,wie ein Taliban
Das frühere Urteil wurde bestätigt.
Familienrichter Dettmar ist wegen Rechtsbeugung zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden mit der Folge, dass er nicht mehr als Richter tätig sein darf und alle seine Pensionsansprüche verliert.
Das Urteil erfolgte im Namen des Volkes!
– *Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.*
Also ist das Kindeswohl und Elternrecht zweitranging nur der Staat steht an erster Stelle!
So schaut unsere Demokratie aus: Staat!!
Und was für einen Nachteil von diesem Urteil hatte denn der Staat?
Wie erwartet – Das ist ein deutliches Fanal an alle Richter
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 222/2024 vom 20.11.2024
Die Begründung könnte zynischer nicht sein. Das Land wird also über den Souverän gestellt, das Urteil aber fällt im Namen des Volkes. Definitiv nicht in meinem Namen. Eher im Namen der Grünen. Verscheissern kann ich mich allein, dazu bedarf es keines Richterspruches.
Rechtsbeugung, um einen vermeintlichen Rechtsbeuger zu bestrafen! Genau mein Humor!
Wer allen Ernstes noch darauf vertraut, daß der BGH und das BVerfG neutrale und unabhängige Urteile zu fällen, dürfte bitterst enttäuscht werden. Selbstverständlich lasse ich mich gerne eines besseren belehren, jedoch tragen solle Fehlurteile „im Namen des Deutschen Volkes“ nicht gerade dazu bei, das verloren gegangene Vertrauen wiederzuerlangen.
Dieser Mann hat nach seinem besten Gewissen geurteilt, steht jetzt – kurz vor seinem Lebensabend – ohne Arbeit da und verliert auch noch seine Pensionsansprüche.
Wichtige Hinweise zu Terroranschlägen kommen überwiegend von amerikanischen und israelischen Geheimdiensten, denn hier ist man mit der Opposition beschäftigt.
Den Eindruck hab ich auch.
Wir werden im Moment extrem drangsaliert, denunziert und mundtot gemacht. Unerträglich!
Fangen sie bald an, Leute wegen deren Aussagen zu verhaften?
Und was kommt dann (wieder)?
Ganz am Schluß werden aber die Laternen wieder nicht reichen! Wer sein Volk dermaßen quält hat aber auch nichts anderes verdient! Eidbrecher und Verräter!
Der sieht nicht aus , wie Einer vom Verfassungsschutz, sondern wie ein Märchenonkel! Und das passt heute für ganz Deutschland, denn diese Leute wollen uns immer noch weiß machen, das es hier eine Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gibt! Nein, wir haben mit diesen Methoden die DDR schon längst überholt!
Wieso schauen eigentlich alle Menschen tatenlos zu, wie sich diese linken Opportunisten, die Landes und Bundesämter zur Beute machen, nicht mehr zu ertragen…
Sie schauen deswegen noch paralysiert zu, weil noch genug zu Essen. Ich will nix böses, doch bis zur nächsten Wahl, muss es gravierend schlechter werden, damit der deutsche Michel endlich aufbegehrt. Solange können die uns gekarberten weitermachen.
Karma is a bitch! 👍
Und ich dachte, dass „Honeypots“ für deutsche Behörden vernoten seien. Also machen wir uns nichts vor, das Gericht hilft dem Verfassungsschutz bei seinen Straftaten. Wie könnte man da auf
Analogien zur Stasi kommen? Völlig absurd… 🙂
Man müsste schon ein richtiger Habeck sein, um das zu bestreiten.
Kramer ist kein Verfassungsschützer,
sondern ein roter Aktivist u. befangen.
Broder hat auch was geschrieben:
https://www.achgut.com/artikel/ueberlebensgross_herr_kramer
Diese Accounts Stacheln durch Ihre Argumentation sicher zu 90% zu solchen posts an
Man kann zumindest in praxi nicht ganz ausschließen, dass V-Leute Einfluss nehmen. Sie können ja nicht ständig: „Also, dazu sage ich gar nichts“ erklären.
Davon ist auszugehen und ich finde das echt krass krank. Wer recherchiert das eigentlich im nachhinein, wer da wen an- u. aufgestachelt hat ?
Und wird das auch in linken und muslimischen Chats gemacht ? Viele dahingehende Hinweise kommen ja sehr oft aus dem Ausland, was mich annehmen lässt, dass unsere eigenen Netz-V-Leute dann wohl eher bevorzugt bei rechtslastigen Chats eingesetzt werden.
Na, mal sehen wie lange die Zählen müssen. Ob da etwas vor der Wahl bekannt wird?
Man wird die Verzögerungskarte spielen.
Man kann da wohl den Geist des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu Rate ziehen. In § 9a Verdeckte Mitarbeiter heißt es: (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufklärung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 einsetzen. … (2) Verdeckte Mitarbeiter dürfen weder zur Gründung von Bestrebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie dürfen in solchen Personenzusammenschlüssen oder für solche Personenzusammenschlüsse, einschließlich strafbare Vereinigungen, tätig werden, um deren Bestrebungen aufzuklären. …“
– Heimliche Vertreter des Verfassungsschutzes sollen demnach „aufklären“, dürfen aber nicht maßgeblichen („steuernden“, was immer das heißt) Einfluss auf eine Partei nehmen, um dieser später etwa ihren Einfluss z.B. bei einem Verbotsantrag anzulasten. Na ja, logisch.
Hoffentlich nicht nur die Anzahl sondern auch die Namen.